Hallo Amtrack
ich habe mich ein wneig rein gelesen weil ich es interresant finde.
Folgende links sind mir da aufgefallen
Folgendes lese ich daraus für BE mit dem Zusatz 79.06
Fahrzeug unter 3,5t => sollte bei deinen Traktor laut deiner aussage passen
Anhänger über 3,5t => ist möglich
Aber => bei Anhängern über 3,5t ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10. September 2009 erworben hat, kommt in den Genuss der Besitzstandsregelung des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes. Diese Fahrer gelten als grundqualifiziert, sie müssen aber bis spätestens 9. September 2014 die 35stündige Weiterbildung nachweisen
Vielleicht hilft dir das weiter.
Hättest den alten 3er wäre es wieder was anderes.
Gruß Mario