der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • EDIT sagt:


    da dieses Thema regelmässig für Verwirrungen und hitzige Diskussionen sorgt, gibts mal nen neuen Thread dafür


    Nachfolgendes aus nem andern Thread hierher verschoben

    Wer heute noch mit dem alten Führerschein rum fährt ist doch selber schuld X/

    Warum?

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Warum?

    Weil man mit dem 3er Führerschein keine Drehschemelanhänger fahren darf.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Das war mir bekannt.

    Na, wenn das der einzige Grund ist, bin ich ja beruhigt.

    Hab bis dato keinen gebraucht, also Drehschemel.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Das war mir bekannt.

    Na, wenn das der einzige Grund ist, bin ich ja beruhigt.

    Hab bis dato keinen gebraucht, also Drehschemel.

    Bald musst du den ja trotzdem tauschen.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Verstehe ich nicht ganz, es hieß doch Status des alten 3er bleibt erhalten. Wenn ich das jetzt lese, klingte so als, wenn nach dem Umtausch auf Plaste noch mehr Berechtigung dazu gekommen sind. Welche wären das, die mir nun mehr Fahrberechtigung eröffnen? Sind auch Einschränkungen mit dem Tausch verbunden?


    PS, ich mußte meinen vorzeitig tauschen, da ich einen P-Schein für den Bürgerbus genehmigen ließ. Da ist der neue Führerschein verpflichtend. Vorweg sogar Sehhilfe eintragen lassen, da sonst medizinischer Dienst das nachgefordert hätte und ich so Zusatzgebühren, die mit erneuter Änderung in Plaste angefallen wären, vermeiden konnte.

  • asveny, Das kann man kaum pauschal beantworten. Der 3er wurde über die Jahrzehnte immer mal wieder leicht modifiziert. Schau mal diese Tabelle auf
    https://www.bussgeldkatalog.or…faq_fuehrerscheinklasse_3

    Im Grunde gilt Bestandsschutz, also sollte der Tausch keine Einschränkung bringen. Die meisten Schlüsselnummern bekommt man automatisch, ein paar wenige aber nur wenn man danach fragt. E


    Für exotischere Klassen gab es auch Fristen. Ich hab z.B. meinen Personenbeförderungsschein für Omnibusse bis 7.5t verloren, weil ich von der Frist nichts wusste. Den Schein gab es vor der Umstellung nur in zwei Bundesländern, heute kann man diese Klasse nicht mehr neu erwerben. Dumm gelaufen, aber eigentlich egal, weil es heute praktisch keine Busse mehr gibt mit 7.5t, und weil es extrem schwierig geworden ist mal zum Spass oder als Aushilfe eine Bus zu fahren.

  • Genau, das was mit dem Führerschein zur Zeit des Bekommens möglich war wird mit Schlüsselzahlen auch auf der Karte vermerkt. Zum Beispiel das Ziehen von Anhängern mit einem zGg von mehr als 3,5t hinter einem PKW bis 3,5t. Mit einem aktuellen BE geht das nicht mehr, dort ist das zGg des Anhängers auf 3,5t beschränkt. Mit etwas älteren BE Führerscheinen ist das tatsächlich noch möglich.


    Ich weiß nur von einer Sache die beim Wechsel von 3 auf BE hinzu kommt. Und zwar das Fahren von Gespannen mit mehr als drei Achsen. Der alte 3er Führerschein gilt nur für Gespanne mit drei Achsen (Achsabstand <1m gilt als eine Achse). Bei BE ist die Zahl der Achsen nicht mehr eingeschränkt. Im Normalfall schränkt das nur die Nutzung eines Drehschemelanhängers ein. In seltenen Fällen kann aber auch ein Zentralachsanhänger darunter fallen.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Verstehe ich nicht ganz, es hieß doch Status des alten 3er bleibt erhalten. Wenn ich das jetzt lese, klingte so als, wenn nach dem Umtausch auf Plaste noch mehr Berechtigung dazu gekommen sind. Welche wären das, die mir nun mehr Fahrberechtigung eröffnen? Sind auch Einschränkungen mit dem Tausch verbunden?

    Gespanne dürfen nicht schwerer als 12,5t werden. (C1E)

    Da steht im Führerschein dann die Nummer 79 drin.

    79 (C1E > 12000 kg, L ≤ 3)




    Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
    Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.





    Gibt da ganz viele Zusatzziffern die da mit in den Führerschein eingetragen werden.

    Hab mir da mal was in einer Word Datei zusammen gesucht.

    Da blickt eh keiner mehr durch.

    Die ganzen Zusätze haben die Grünen, die jetzt immer Blau sind, auch nicht im Kopf.

    Müssen die auch nachschlagen.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ja klar :

    alter 3ér : zulässiges Zuggesamtgewicht = 18,75 to

    BE : zulässiges Zuggesamtgewicht = 12 to

    CE(79): die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Den Verlust der 250kg kann man wegstecken, denke ich...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • CE(79): die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Den Verlust der 250kg kann man wegstecken, denke ich...

    Dieser CE79 (und auch C1E) resultierend aus der alten Klasse 3 (Bestandsschutz) ist aber spätestens mit 50 weg, wenn man nicht verlängert.

    Spätere Verlängerung geht aber auch immer noch.

    Ich darf zum Beispiel nur noch Züge bis 12 to Gesamtgewicht (C1E) fahren ohne Ablaufdatum des Scheins.

    Je nachdem, wann der Führerschein C1E erworben wurde, bzw. zuerkannt, muss der auch alle 5 Jahre verlängert werden oder verfällt.

  • t LKWDieser CE79 (und auch C1E) resultierend aus der alten Klasse 3

    stimmt auch nicht ganz, C1 bzw C1E kann man auch heute allein machen, die Umschreibung vom 3er hätte man auch BE79 nennen können, hat es aber mit dem C1 kombiniert, damit er verfällt und sie abkassieren können, und deshalb heißt der alte 3er nun CE79

    CE(79): die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to. Den Verlust der 250kg kann man wegstecken, denke ich...

    du hast kein Verlust, wie kommst darauf? C1E mit 79 bedeutet Züge über 12t, die grenze ist nur durch die technischen Gebenheiten begrenzt, 7,49t LKW plus 1,5 fache Anhängelast = 18,72t



    die beste Seite für alle FS Fragen ist außer unserem Forum diese hier


    Fahrlehrerverband


    dort wird wirklich alles berücksichtigt, auch diese Sonderregelungen ausm Saarland

  • Hey Leute, daß ist ja nicht wirklich durchschaubar, selbst die Aussagen hier sind einander widersprechend. Die Liste aus dem Fahrlehrerverband erschließt sich mir nicht logisch selbsterklärend. Jetzt werd ich unsicher, wann ich was fahren darf, und ob überhaupt, da ja noch das Argument des Alters und damit verbundenen nötigen fortlaufende Genehmigungen ins Spiel gebracht wurden.

  • hier werden in Verbindung mit 7,49 to LKW gesamt 12 to und 18,5 to genannt, dann wurde gesagt, gilt nur, wenn ab 50 J. der CE79 verlängert wird. Wenn Bestandsschutz, dann erwarte ich bestimmt Bestandsschutz und kein Verfallsdatum durch die Hintertür, oder wird hier was durcheinandergwirbelt und gilt für nicht gewerbliche Fahrer nicht. Ich vesteh mittlerweile nur noch Bahnhof.

  • Ich habe da mit dem "Verfallsdatum" ein ähnliches Verständnisproblem wie "asveny"


    Alt = 3ér vom 05.02.1970

    umgeschrieben am 30.05.2001 vor dem 50. Geburtstag, um das "Verfallsdatum" zu vermeiden.


    kein Ablaufdatum in der neuen Plastikkarte.


    Führerscheinklassen neu :


    A1

    A

    B

    C1 (171)

    BE

    C1E

    M

    L (174, 175)


    Die Frage, die mir der "Fahrlehrerverband" nicht beantworten kann : ist C1E "privat" noch gültig ... obwohl ich über 50 bin.

    "Gewerblich" gehe ich mal davon aus, dass ich nicht mehr darf.


    ( ist auch der einzige Fragenkomplex, denn ich zu der/meiner Fahrerlaubnis habe.)

    Manfred

  • dein Führerschein ist ja ein alter der nur umgeschrieben ist, somit hat der kein Verfallsdatum, es ist ja praktisch nur ein alter 3er


    allerdings müssen sowieso alle FS je nach Alter bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht worden sein gegen die neuen


    und die neuen werden nur noch auf 15 Jahre ausgestellt, dann mußt ihn wieder verlängern lassen, dazu brauchst aber nur ein Passbild (falls ihnen bis dahin nichts neues einfällt)


    anders ist es wenn man den FS nach 99 schon als C1E gemacht hat, dann verfällt er mit 50 und muß alle 5 Jahre verlängert werden, das ist ja bei dir nicht der Fall


    unterschied zwischen Privat und Gewerblich gibts da nicht, aber der Gewerbliche muß zusätzlich noch die Berufskraftfahrer-Qualifikation haben