Beiträge von Der Glonntaler
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wie gesagt, bringen tun sie eh nix, aber sie dürfen halt nicht auf Anschlag gehen, alles dazwischen ist ok
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nimm die alten Löcher, die sind ja schon ganz ausgefahren, beim einfedern müssen sie ja noch länger werden, auch wenn der Federweg gering ist
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Im Prinzip ja, aber ich würde mich schonmal auf ne Diskussion mit den einstellen, könnte mir vorstellen das die dich erstmal aufhalten, Lasi Gewicht usw wird die interessieren
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Paragraphen Reiter
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statt Dauerplus nur Zündungsplus
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225/55 12, auf keinen Fall die 10 Zoll
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Laut Händler darf der Hänger mit sämtlichen SUV gezogen werden
was Händler alles für Müll erzählen nur um ihren Krempel zu verkaufen
außer mit nem Trecker darfst den mit garnichts ziehen
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eventuell hat sich auch ein Radlager verabschiedet und das gesamte Rad wackelt, oder jemand hat an den Radmuttern rumgefummelt?
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Fotos waren da, leider alle geklaut, hab ich deshalb gelöscht
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Hallo
Problem ist es einen Anhänger zu finden die gebremst sind aber die 50kg Stützlast nicht überschreiten,
die Stützlast bestimmst du allein durch die Beladung, nicht der Anhänger
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welche genau ist doch schnurz
mein Favorit hat ein 6-adriges Kabel.
Die Nebenschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer sind bei dem Favoriten mit dabei.
Er hat doch gesagt, das es Fünfkammer Leuchten sind
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das schaut nach Ruine aus, reicht er muffig innen? dann ist er garantiert fertig, aber auch so würde ich die Finger davon lassen, das macht mehr arbeit als er wert ist
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wieder was nettes entdeckt hier in Wien
Erst mal nichts besonderes
Dann genauer angesehen
Hydraulisch gebremster DS
Feststellbremse geht nur auf die beiden Hinterachsen
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Das dürfte der teuerste Anhänger sein den es gibt
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Bedient wird das dann nur noch übers Autoradio. Legaler gehts nicht.
So legal ist das leider auch nicht
ZitatSeit der Neufassung des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 2017 ist nicht mehr nur die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer sanktioniert. Bußgelder können auch dann drohen, wenn andere elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation unzulässig verwendet werden. Damit erfasst der Paragraph mittlerweile u. a. auch Navigationsgeräte, Radios, Touchscreens & Co. Das gilt selbst dann, wenn der Nutzer diese für den Gebrauch nicht aufnehmen muss, sie also zum Beispiel fest im Auto verbaut sind. Ist die erforderliche Dauer der Blickzuwendung bei der Bedienung nicht an die jeweiligen Umstände angepasst, kann also ein Bußgeld drohen: