In Kiel gibt es ja nicht so ein Sch.... wie die Bündelungsbehörde in Hessen.
1000 Fragen - oder die Restaurierung meines Heinemann Bootsanhängers
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@ UweZ:
Danke. Du bist extra in ein anderes Bundesland gefahren?
Das ist hier etwas schwierig: Links die Nordsee, rechts die Ostsee, im Norden Dänemark, da bliebe nur der Süden ...
@ Rower:
Von der Bündelungsbehörde habe ich auch schon gehört. Die gibt es hier glücklicherweise nicht
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Geh einfach zum TÜV in Kiel.
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Kurze Erfolgsmeldung:
Der HEINEMANN BA35 Bootsanhänger ist wieder für den Straßenverkehr zugelassen!
Nochmal besten Dank an alle, die mir geholfen haben.
Heute war ich in der Zulassungsbehörde und mir wurden die Papiere ausgestellt.
Etwas verwundert war der Sachbearbeiter, dass in der Betriebserlaubnis von 1974 und auch im aktuellen TÜV-Bericht kaum technische Daten standen:
"Da steht ja nicht mal eine Reifengröße drin!"
Das war halt 1974 nicht wichtig und wurde nirgends eingetragen.
Die Versicherungsnummer wollte der Sachbearbeiter auch nicht haben, weil ein Bootsanhänger ja versicherungsfrei ist,
d. h. er ist über das Zugfahrzeug mitversichert, solange er angekuppelt ist.
Das ich für den Fall der Fälle eine Versicherung abgeschlossen habe, wollte er nirgends eintragen.
Naja, fehlt nur noch die 100-km/h-Zulassung.
Da werde ich nochmal zum richtigen TÜV fahren.
Den 100 km/h-Aufkleber mit aufgedrucktem Dienstsiegel gibt es nur bei der Zulassungsbehörde.
Einfache 100 er Aufkleber werden nicht mit einem Dienstsiegel versehen.
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Hallo Kieler....
Warum soll denn da auch ne Reifengröße drin stehen? So wie ich das mitbekommen habe ist der ungebremst.... also geht es nur da drum ob evtl der Reifen irgendwo schleifen und damit Schaden nehmen könnte.... und das liegt im Ermessen des Prüfer ob das passt....
Übrigens ist der Anhänger im Betrieb hinter dem Zugfahrzeug generell über dieses versichert, die Haftpflicht des Anhängers springt nur ein wenn durch den Anhänger selbst ein Schaden entsteht.... korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liegen sollte....
Die dir erteilte EVB ist für die Zulassungsstellen über den Server einsehbar, ich hatte das als ich ein Überführungskennzeichen in Bautzen haben wollte und da vorher mal angerufen habe... Die sagten mir nur die EVB von der Versicherung hier in Niedersachen ist einsehbar und alles in Ordnung.... da sind sie schon soweit vor einigen Jahren vernetzt gewesen....
Ich wünsche dir viel Erfolg für die 100er Zulassung, und den Prüfern gute Nerven....
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den Prüfern gute Nerven...
Das ist definitiv der wichtigste Punkt!
Bei so nen Kunden...
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So viele Falschaussagen auf einem Haufen
Ein Anhänger kann steuerfrei sein, aber niemals versicherungsfrei! Es heisst PFLICHT-Haftpflichtversicherung, weil sie in Deutschland VERPFLICHTEND ist! Das ein Anhänger IMMER im angehängten Zustand über das Zugfahrzeug versichert ist ebenfalls falsch. Steht schon zigmal hier im Forum, zuletzt hab ich erst vor 3 Tagen hier was dazu geschrieben:
RE: Versicherung für gewerbliche Anhänger Selbstfahrervermietfahrzeug
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In Text vom ADAC steht alles drin: Bootsanhänger sind steuer- und versicherungsfrei. Hier der LInk:
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Einige Anhänger benötigen keine Versicherung
Es gibt nicht nur diverse Kfz, sondern auch Anhänger, die keine Versicherung brauchen. Zwar sind sie nicht zulassungspflichtig, müssen allerdings dennoch mit einem Nummernschild ausgestattet sein.
Dies betrifft vor allem Hänger, die in der Forst- und Landwirtschaft oder zu Sportzwecken zum Einsatz kommen. Für sie besteht keine Versicherungs- oder Steuerpflicht.
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Deswegen haben Pferde-und Bootsanhänger ein grünes Kennzeichen, man braucht auch keine eVB.
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Paragraphen nach den PflVG aussuchen lassen. War irgendwas in Verbindung mit der FZV.
Damit nicht alle dumm Sterben:
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht...
2.folgende Arten von Anhängern:
...
e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, von Tieren für Sportzwecke ...
(1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge:
...
2. Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,
Davon Gebrauch zu machen ist aber NICHT!!! sinnvoll. Da in dem von Jay angesprochenen Fall, dass nicht immer die Versicherung des Zugfahrzeuges eintritt, man persönlich haftet.
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Es gibt auch Lkw-Anhänger mit grünem Kennzeichen. Achte mal drauf!
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Es gibt auch Lkw-Anhänger mit grünem Kennzeichen. Achte mal drauf!
Stopp!!!
Entweder Landwirtschaftliche oder ganz andere Baustelle!!
Das darfst du nicht vermischen.
Das ist § 10 KraftStG.
Damit nicht alle dumm Sterben
Danke
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Ein Anhänger für Sportzwecke mit grünem Kennzeichen ist dann aber nur im angekuppelten Zustand über das Zugfahrzeug versichert. Abgekuppelt besteht hingegen kein Versicherungsschutz. Einen Anhänger mit grünem Kennzeichen sollte man deshalb besser nicht abgekuppelt auf öffentlichem Grund parken. Falls sich jemand einen schlechten Scherz mit dem Handbremshebel oder den Radkeilen erlaubt, muss man etwaige Schäden selbst zahlen. Ob eine allgemeine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt? Ich glaube nicht...
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Bei den nicht versicherungspflichtigen Anhängern (z.B. Bootsanhänger) kann man freiwillig eine Haftpflichtversicherung abschließen, das wird empfohlen und sehr oft gemacht - es ist aber nicht zwingend.
Das Wort Haft"pflicht" passt hier nicht so richtig, es gibt aber mW. kein anderes Wort dafür.
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Doch das Wort passt. Die Versicherung wirkt gegen deine Haftpflicht. Heißt, ohne müsstest du haften.
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Hatte von euch noch niemand ein Boot?
Bei meinen Booten waren die Anhänger immer in der Bootshaftpflicht mit versichert - auch im abgekuppelten Zustand.
Und bei der Bootskasko war dann auch Diebstahl und son Kappes vom Anhänger mit dabei.
Da es beim Boot aber *keine* Versicherungspflicht gibt, gab und gibt es natürlich auch Fälle, bei denen man dann selber geradestehen muss, wenn eben weder Bootshaftpflicht noch Fahrzeughaftpflicht (weil nicht angekuppelt) einspringen.
Kann unschön und teuer werden. -
Noch eine Erfolgsmeldung:
Der Bootsanhänger bekommt jetzt die 100 km/h Zulassung. Ich war heute beim TÜV (dem "richtigen" TÜV) und der hat die entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Damit kann ich die 100er-Zulassung in die Papiere eintragen lassen.
Nochmals besten Dank für den Tipp, zum "richtigen" TÜV zu fahren.
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Na siehste, geht doch…
Danke für die Rückmeldung.
Viele Grüße,
Axel
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Hallo liebe HEINEMANN-Anhänger-Fahrer,
vielleicht könnt ihr mir eine Frage zu meinem HEINEMANN-Bootsanhänger beantworten:
Wofür sind die beiden "Bügel" an der Maststütze (siehe Foto). Die hat eigentlich jeder Bootsanhänger von HEINEMANN, egal welches Gesamtgewicht er hat. Als Haltegriff sind die zu dünn und etwas anschrauben kann man da auch nicht. Aber nur zum Spaß hat HEINEMANN die da bestimmt nicht angeschweisst.