Beiträge von Holger-zx12

    Ich weiß nicht, woher du die Information hast, dass auf einem Lidl-Parkplatz grundsätzlich keine Gespanne parken dürfen. Falls das auf den Schildern an genau diesem Parkplatz ausdrücklich so ausgewiesen war, dann ist das natürlich etwas anderes.

    Grundsätzlich gibt es aber kein allgemeines Verbot, mit einem Pkw und Anhänger auf Supermarktparkplätzen zu parken. Problematisch kann es höchstens werden, wenn man mehrere Parkplätze belegt oder andere Kunden behindert.

    Ich war selbst über 30 Jahre Filialleiter im Einzelhandel. Das eigentliche Problem auf solchen Parkplätzen sind in der Regel nicht Kunden mit Anhängern, sondern Fremdparker. Deshalb vergeben viele Märkte die Überwachung an private Firmen. Dabei geht es meistens darum, die zulässige Parkdauer zu kontrollieren, damit nicht Mitarbeiter benachbarter Firmen morgens ihr Auto abstellen und erst am Abend wieder abholen.

    Heute läuft das häufig automatisiert über Kameras. Dabei wird erfasst, wann ein Fahrzeug auf den Parkplatz fährt und wann es ihn wieder verlässt. Oft sind ein oder zwei Stunden kostenlos, und die Betreiber sind in der Praxis meist recht großzügig. Teilweise wird zusätzlich kontrolliert, ob eine Parkscheibe ausgelegt ist, sofern dies vorgeschrieben ist.

    In deinem Fall würde ich mir ehrlich gesagt keine großen Sorgen machen. Du warst ja nicht länger als die erlaubte Zeit dort. Ob du mit einem Gespann oder nur mit dem Pkw auf den Parkplatz gefahren bist, spielt für diese Systeme normalerweise keine Rolle. Die erfassen in erster Linie die Parkdauer. Deshalb gehe ich stark davon aus, dass du überhaupt keine Post bekommen wirst.


    Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum ist übrigens das Thema Kassenzettel. Ein Kassenzettel beweist zunächst einmal gar nicht, dass ich tatsächlich auf diesem Parkplatz berechtigt geparkt habe. Solche Kassenzettel liegen oft genug irgendwo herum oder können von jeder beliebigen Person stammen. Wenn natürlich mit EC-Karte bezahlt wurde oder die Lidl-App verwendet wurde, sieht das etwas anders aus, weil sich das gegebenenfalls einer Person zuordnen lässt.

    Darum geht es bei diesen Parkplatzkontrollen aber meistens gar nicht. Entscheidend ist in der Regel nicht, ob jemand eingekauft hat, sondern wie lange der Parkplatz genutzt wurde. Die meisten dieser Systeme überwachen die Parkdauer. Oft ist eine Stunde frei, manchmal auch deutlich mehr.

    Ich hatte früher als Filialleiter auch immer wieder solche Schlaumeier. Die haben sich dann – bewusst überspitzt formuliert – für 10 Cent einen Kaugummi gekauft und anschließend den Parkplatz stundenlang belegt. Genau solche Fälle sollen durch diese Regelungen verhindert werden.

    Deshalb wird in erster Linie kontrolliert, wie lange ein Fahrzeug auf dem Parkplatz steht. Das ist am Ende auch der Punkt, der gegebenenfalls zu einer Zahlungsaufforderung führen kann.

    Und noch ein Hinweis: Beschwerden direkt beim Supermarkt, also beispielsweise bei Lidl, bringen in solchen Fällen meistens wenig. In der Regel erhält man eine freundliche Antwort mit dem Hinweis, dass die Parkplatzüberwachung an eine externe Firma vergeben wurde und man sich bitte direkt an diese wenden soll. Die Entscheidung liegt dann normalerweise bei der Betreibergesellschaft und nicht mehr beim Markt selbst.

    Vielleicht sehe ich das komplett falsch, aber ich glaube, hier wird etwas aneinander vorbeigeredet.


    Der Paragraph ist aus meiner Sicht eindeutig. Dass Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler grundsätzlich nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein dürfen, ist klar und dürfte auch unstrittig sein.


    Das schließt aber doch nicht aus, dass es ältere DDR-Anhänger gab, die damals mit einer gültigen Zulassung genau so in den Verkehr gebracht wurden. Für solche Fahrzeuge gibt es ja den Grundsatz, dass eine einmal rechtmäßig erteilte Zulassung nicht automatisch ihre Gültigkeit verliert, nur weil sich Vorschriften später ändern. Ob man das nun „Bestandsschutz“ nennt oder juristisch anders bezeichnet, ist für die Sache zunächst zweitrangig.


    Deshalb verstehe ich die Diskussion nicht ganz. Beides kann gleichzeitig richtig sein: Der Paragraph ist eindeutig, und heute würde man für einen neu gebauten Anhänger mit einer solchen Lichtanordnung vermutlich keine Genehmigung mehr bekommen. Ein alter Anhänger, der damals jedoch zulässig in Verkehr gebracht wurde und sich noch im genehmigten Zustand befindet, kann trotzdem weiterhin legal unterwegs sein.


    Bei größeren Umbauten oder Änderungen gelten natürlich andere Maßstäbe, dann müssen die aktuellen Vorschriften berücksichtigt werden.


    Aber vielleicht liege ich mit meiner Einschätzung auch daneben. Ich glaube allerdings zunächst einmal nicht, dass sich die beiden Aussagen gegenseitig ausschließen.

    so ich bin noch die Lösung des Problems noch schuldig. Es war der Seil, also das Bremsseil war fest. Habe jetzt alle vier Seile austauschen lassen. Neu einstellen und so weiter. Bremdbelege an der hinteren Achse waren auch schon so, dass sie sich leicht gelöst hatten.

    Ich schreibe kein wirres Zeug, sondern beziehe mich auf die korrekte Ausrichtung. Es genügt eben nicht dass die Streifen nur nach aussen abfallen, sondern sie müssen mit rot oben links beginnen (bei einer hinteren linksweisende Tafel)


    Die Aussage „es muss oben mit Rot beginnen“ ist so pauschal schlicht nicht korrekt.

    Entscheidend ist laut DIN bzw. Vorschriften die Richtung der Schrägstreifen – sie müssen nach außen/unten weisen. Dass oben außen meistens ein rotes Dreieck entsteht, ergibt sich bei Standardtafeln automatisch daraus und ist eher ein praktischer Merksatz, aber keine eigenständige Vorschrift oder gesetzliche Regel.

    Ich habe den Preis jetzt erstmal auf 75 € festgelegt.

    Natürlich ist das meine persönliche Einschätzung zum aktuellen Wert/Zustand. Falls jemand meint, das wäre zu hoch oder zu niedrig angesetzt, dürft ihr gerne eure Meinung dazu sagen. Ich bin da offen für Einschätzungen und wollte niemandem mit dem Preis auf die Füße treten.“

    Servus zusammen,

    ich habe noch eine Spriegel für einen Anhänger bei mir liegen, die allerdings schon länger zerlegt im Hochregal eingelagert ist. Die Maße weiß ich aktuell nur grob – ich meine, sie liegt ungefähr bei ca. 3,60 m Länge und etwa 1,80 m Breite, aber das ist wirklich nur geschätzt.

    Die Konstruktion besteht aus Stahlprofilen, die Streben sind aus Aluminium. Der Zustand ist soweit in Ordnung, soweit ich das in Erinnerung habe, aber wie gesagt: sie ist aktuell nicht aufgebaut.

    Bevor ich mir jetzt die Arbeit mache, das Ganze runterzuholen, zusammenzubauen und exakt zu vermessen, wollte ich erstmal grundsätzlich in die Runde fragen:

    Besteht überhaupt Interesse an so einer Spriegel?

    Wenn sich jemand meldet und ernsthaftes Interesse besteht, würde ich sie runterholen, aufbauen und dann genaue Maße sowie neue Bilder nachreichen.

    Gruß Holger

    Eine Bekannte hat einen neueren 750-kg Anhänger (Humbaur) mit 13-poligem Stecker. Original sind am Stecker aber nur 8 Pins belegt, also die übliche Grundbeleuchtung ohne Rückfahrlicht, Dauerplus usw.

    Der Kabelsatz ist defekt und muss komplett ersetzt werden.

    Die Rückleuchten haben die üblichen Bajonettanschlüsse mit jeweils 5 Kontakten. Siehe Bilder

    Jetzt habe ich einen günstigen Kabelsatz gefunden, ebenfalls mit 13-poligem Stecker – allerdings voll belegt (alle 13 Pole). Hinten gehen trotzdem nur die 5-poligen Bajonettstecker an die Leuchten.

    Kann ich so einen Kabelsatz problemlos verwenden? oder gibt es dabei typische Probleme mit Belegung, Masseführung oder Kurzschlüssen gegenüber dem original nur 8-polig belegten Kabelbaum?


    Neu Dieser (siehe Link) würde wohl passen, aber viel teurer als einer mit 13Polen voll belegt zb bei e-bay billiger aber 13pole

    Ganz umsonst werden die Dämpfer nicht sein, sonst wäre es keine Pflicht bei 100 km/h Zulassung.

    Es gibt unzählige Beispiele, wo etwas vom Gesetzgeber verlangt wurde was nichts bringt oder es z.T. "Verschlimmbessert" hat.


    Eine Maßnahme wird nicht automatisch sinnvoll, nur weil sie von offizieller Seite kommt oder gut gemeint ist. Gerade im Bereich Sicherheit, Komfort oder Regulierung wurden schon viele Regelungen eingeführt, die auf dem Papier plausibel wirkten, in der Praxis aber kaum Nutzen brachten, unverhältnismäßig teuer waren oder sogar neue Probleme erzeugten.

    Der entscheidende Maßstab kann daher nicht die Absicht oder der Absender sein, sondern ausschließlich der nachweisbare Effekt. Wenn Aufwand, Kosten und Nebenwirkungen größer sind als der tatsächliche Nutzen, muss man das auch benennen dürfen.

    Kritisches Hinterfragen bedeutet nicht, Fortschritt oder Sicherheit abzulehnen — sondern verhindern zu wollen, dass gut klingende Ideen zu dauerhaften Fehlentwicklungen werden.



    Servus zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir kurz weiterhelfen.

    An meinem Anhänger ist das Rücklichtglas beschädigt und ich möchte nur das Glas ersetzen – leider steht der Anhänger aktuell nicht bei mir, deshalb kann ich die genaue Bezeichnung gerade nicht selbst nachsehen.

    Daher die Frage: Erkennt jemand anhand der Form/Optik (siehe Bild) den Hersteller bzw. die genaue Typ- oder Teilenummer des Rücklichts?


    Schon mal vielen Dank! :)