Ich weiß nicht, woher du die Information hast, dass auf einem Lidl-Parkplatz grundsätzlich keine Gespanne parken dürfen. Falls das auf den Schildern an genau diesem Parkplatz ausdrücklich so ausgewiesen war, dann ist das natürlich etwas anderes.
Grundsätzlich gibt es aber kein allgemeines Verbot, mit einem Pkw und Anhänger auf Supermarktparkplätzen zu parken. Problematisch kann es höchstens werden, wenn man mehrere Parkplätze belegt oder andere Kunden behindert.
Ich war selbst über 30 Jahre Filialleiter im Einzelhandel. Das eigentliche Problem auf solchen Parkplätzen sind in der Regel nicht Kunden mit Anhängern, sondern Fremdparker. Deshalb vergeben viele Märkte die Überwachung an private Firmen. Dabei geht es meistens darum, die zulässige Parkdauer zu kontrollieren, damit nicht Mitarbeiter benachbarter Firmen morgens ihr Auto abstellen und erst am Abend wieder abholen.
Heute läuft das häufig automatisiert über Kameras. Dabei wird erfasst, wann ein Fahrzeug auf den Parkplatz fährt und wann es ihn wieder verlässt. Oft sind ein oder zwei Stunden kostenlos, und die Betreiber sind in der Praxis meist recht großzügig. Teilweise wird zusätzlich kontrolliert, ob eine Parkscheibe ausgelegt ist, sofern dies vorgeschrieben ist.
In deinem Fall würde ich mir ehrlich gesagt keine großen Sorgen machen. Du warst ja nicht länger als die erlaubte Zeit dort. Ob du mit einem Gespann oder nur mit dem Pkw auf den Parkplatz gefahren bist, spielt für diese Systeme normalerweise keine Rolle. Die erfassen in erster Linie die Parkdauer. Deshalb gehe ich stark davon aus, dass du überhaupt keine Post bekommen wirst.
Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum ist übrigens das Thema Kassenzettel. Ein Kassenzettel beweist zunächst einmal gar nicht, dass ich tatsächlich auf diesem Parkplatz berechtigt geparkt habe. Solche Kassenzettel liegen oft genug irgendwo herum oder können von jeder beliebigen Person stammen. Wenn natürlich mit EC-Karte bezahlt wurde oder die Lidl-App verwendet wurde, sieht das etwas anders aus, weil sich das gegebenenfalls einer Person zuordnen lässt.
Darum geht es bei diesen Parkplatzkontrollen aber meistens gar nicht. Entscheidend ist in der Regel nicht, ob jemand eingekauft hat, sondern wie lange der Parkplatz genutzt wurde. Die meisten dieser Systeme überwachen die Parkdauer. Oft ist eine Stunde frei, manchmal auch deutlich mehr.
Ich hatte früher als Filialleiter auch immer wieder solche Schlaumeier. Die haben sich dann – bewusst überspitzt formuliert – für 10 Cent einen Kaugummi gekauft und anschließend den Parkplatz stundenlang belegt. Genau solche Fälle sollen durch diese Regelungen verhindert werden.
Deshalb wird in erster Linie kontrolliert, wie lange ein Fahrzeug auf dem Parkplatz steht. Das ist am Ende auch der Punkt, der gegebenenfalls zu einer Zahlungsaufforderung führen kann.
Und noch ein Hinweis: Beschwerden direkt beim Supermarkt, also beispielsweise bei Lidl, bringen in solchen Fällen meistens wenig. In der Regel erhält man eine freundliche Antwort mit dem Hinweis, dass die Parkplatzüberwachung an eine externe Firma vergeben wurde und man sich bitte direkt an diese wenden soll. Die Entscheidung liegt dann normalerweise bei der Betreibergesellschaft und nicht mehr beim Markt selbst.