das Rohr schaut recht massiv aus und die mehrfache Befestigung über und unter der Deichsel auch, das hält genauso wie der dünne Blechadapter den es fertig zu kaufen gibt
Du weißt das, ich weiß das auch ... und ich gehe davon aus, dass der Prüfer genau das auch weiß.
Aber der Prüfer soll eine Abnahme nach §21 machen und da ist für diese Art der Zugvorrichtung ein bauartgeprüftes Teil vorgesehen.
Ich habe volles Verständnis für den Prüfer, wenn er sich nicht über die Vorgaben hinwegsetzt.
Er setzt sich dabei dann der Gefahr des Vorwurfs des "Gefälligkeitsgutachtens" oder der Bestechlichkeit aus.
Wofür ? , für wen ? .
Für einen Ihm unbekannten Kunden : mit Pech auch noch für einen Kunden mit "Endverbrauchergebaren",
der dann lauthals durch die Gegend rennt und herumposaunt: der Herr XXXX vom TÜV macht so etwas,
ohne dass das Teil bauartgeprüft ist.
Ja, es gibt bei den Prüforganisationen jede Menge inkompetente "Knaller":
aber ich habe absolutes Verständnis, wenn ein Prüfer ein "ungeprüftes" Bauteil bei einer §21 Abnahme ablehnt.