Frage: haben 80er-Kotflügel (da waren dann ja ca. 10 cm rundum Platz) Aussicht auf Abnahme?
Ja, kann man dort nachlesen: https://www.tuev-media.de/das-tuev-buch-pkw-anhaenger
( da steht auch nichts davon drin, dass Multiplex als Lampenträger verboten sein könnte. )
Mit dem Buch (vom TÜV-Rheinland) in der Hand hat man es bei der Einzelabnahme unter Umständen auch etwas einfacher.
In Kurzform:
in der StVZO steht nur, dass das Rad im beladenen Zustand freigängig sein muss; aber über den max. Freiraum steht dort nichts.
Nach EU-Recht (die böse EU mal wieder
) darf der obere Abstand des Kotflügels den 2-fachen statischen Halbmesser des Rades/Reifens
im ausgefederten Zustand von dem Achsmittelpunkt zum Kotflügel betragen.
Bei einem Rad mit 60 cm Durchmesser dürfen dann zwischen Reifen und Kotflügel 30 cm (!) Freiraum sein.