Beiträge von rower

    Außerdem geht es um die tatsächliche Masse. Sie farf den Anhänger einfach nur nicht so voll machen.

    Nein !

    Ein ganz klares nein:

    Führerscheintechnisch sind in Deutschland immer die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zulässigen Gesamtgewichte entscheidend.

    Vielleicht ist deine Erwartungshaltung auch zu hoch,

    wenn du hoffst, dass in diesem Forum alle User den Unterschied zwischen Bock und Bügel kennen sollten.

    Ja, darfst du.


    Du darfst den aber auch mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kg ziehen: darfst ihn halt nur so weit beladen, dass die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird.


    Und dann kann der "750 Kg Anhänger" sogar noch um den Wert der zulässigen Stützlast über die 377 Kg hinaus mehr beladen werden.

    Angenommen der Smart hat eine Stützlast von 35 Kg; dann werden bei ausnützen dieser Stützlast 35 Kg + zulässige Anhängelast von 377 Kg =

    412 Kg tatsächliches Anhängergewicht für Smart.

    Echtglas ist bei Wohnmobilen und Wohnwagen erlaubt: wenn sie die Zulassung dafür haben.

    So etwas ist sogar käuflich zu erwerben.


    Ist genau so wie bei den Kunststofffenstern: die brauchen auch die Zulassung.

    Frage: haben 80er-Kotflügel (da waren dann ja ca. 10 cm rundum Platz) Aussicht auf Abnahme?

    Ja, kann man dort nachlesen: https://www.tuev-media.de/das-tuev-buch-pkw-anhaenger


    ( da steht auch nichts davon drin, dass Multiplex als Lampenträger verboten sein könnte. )


    Mit dem Buch (vom TÜV-Rheinland) in der Hand hat man es bei der Einzelabnahme unter Umständen auch etwas einfacher.




    In Kurzform:

    in der StVZO steht nur, dass das Rad im beladenen Zustand freigängig sein muss; aber über den max. Freiraum steht dort nichts.


    Nach EU-Recht (die böse EU mal wieder :P ) darf der obere Abstand des Kotflügels den 2-fachen statischen Halbmesser des Rades/Reifens

    im ausgefederten Zustand von dem Achsmittelpunkt zum Kotflügel betragen.

    Bei einem Rad mit 60 cm Durchmesser dürfen dann zwischen Reifen und Kotflügel 30 cm (!) Freiraum sein.

    Wenn die Anhänger ALKO-Bremsen haben:

    hat der 750Kg-Anhänger die kleine Bremse 1637 mit 160 mm Durchmesser ( 500 Kg Bremslast je Rad )

    und der 1200Kg-Anhänger die größere Bremse 2051 mit 200 mm Durchmesser ( 750 Kg Bremslast je Rad ).


    Mit Knott-Bremsen sieht es bezüglich der Dimensionierung der Bremsen sehr ähnlich aus.

    Alle DDR Lastenanhänger waren von vornherein auf 120 zugelassen, auch wenn man damit nur 80 fahren durfte.

    Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht wusste:

    dass die Anhänger in der DDR für 120Km/h zugelassen waren und im Osten selbstverständlich auch für "120" ausgelegt waren,

    obwohl nur "80" gefahren werden durfte.


    Da waren wir hier im Westen damals noch nicht so weit: hier wurde erst 1990 eine Eignung der Anhänger für 100 Km/h vorgeschrieben.

    Der Anhänger ist über 40 Jahre alt.

    Wenn da noch die ersten Lager drin sind, ist das Fett mindestens nicht mehr so richtig optimal.

    Damit dann 900 Km mit 100 Km/h, für die der Anhänger nicht gebaut wurde, in einem Rutsch in den Urlaub fahren:

    kann man machen, wenn man es für Quatsch hält, deshalb die Lager zu erneuern.


    Klar kann man die "paar Kröten" für neue Lager sparen : das kann ein spannender Urlaub werden.


    Aber wie heißt das so schön: no risk ... no fun.

    Um "normal" ohne Zusatzkennzeichnung mit 80 Km/h fahren zu dürfen, müssen die Anhänger für 100 Km/h gebaut sein:

    weil der Gesetzgeber zu wissen meint, dass sich nicht alle an die "80" halten und der Anhänger das aushalten muss.


    Um 100 Km/h fahren zu dürfen, muss der Anhänger für 120 Km/h gebaut sein.


    In beiden Fällen geht es vor allem um die Bauteile wie die Achsen, Bremsen und Radlager.

    Ich sehe da 2 Gründe / Möglichkeiten


    1. da wurde ein Fehler gemacht


    2. der Hersteller ist der Meinung, dass man mit dem Anhänger aus Sicherheitsgründen nur dann 100 Km/h fahren sollte / darf,

    wenn er mit Stoßdämpfern ausgerüstet ist.


    Das darf er vorschreiben, wenn er das so will.


    Ich habe volles Verständnis dafür, wenn ein "Graukittel" den Eintrag nicht "einfach so" herausnehmen will.

    Er wird es nur dann tun, wenn ihm eine Freigabe des Herstellers dazu vorliegt.

    Der Anhänger wurde in Deutschland von einem Metallbauer hergestellt und einzeln zugelassen:

    dafür braucht es keine COC, weil er für Deutschland gebaut wurde und nicht für die EU.


    Nun stelle dir einfach einmal vor, so ein Anhänger wird in Frankreich von einem Metallbauer hergestellt und einzeln zugelassen:

    auch da braucht er keine COC, weil er nicht für den europäischen Markt gebaut wurde, sondern allein für Frankreich direkt.


    Frage:

    Würde der "deutsche TÜV" bei so einem für Frankreich in Frankreich gebauten Anhänger ohne COC

    "einfach so" die französischen Papiere in deutsche Papiere "umschreiben" ?


    Eher nicht: da braucht es normalerweise eine "Vollabnahme" mit allem PI-PA-PO.




    Die bösen Franzosen aber auch.

    1. Wahl :

    Luftfederung

    zum Beispiel: Moetefindt in Buchholz oder Ostmann in Osterkappeln.

    mit Luftfederung kann man den Anhänger "anheben" , wenn es wirklich ins Gelände gehen soll

    ansonsten ist es die komfortabelste und materialschonenste Art der Federung für diesen Einsatzzweck


    2. Wahl

    Drehstabfederung mit Lastausgleich der Achsen: hinreichend "komfortabel"


    3. Wahl

    Gummifederung mit Lastausgleich, "billiger" als Drehstabachsen und und meist deutlich härter



    Wenn du wirklich auch einmal in "richtiges Gelände" willst, brauchst du bei einem 3-Tonnen-Tandem einen Lastausgleich zwischen den Achsen.



    4.

    Ich kenne keine Achsen mit Schraubenfedern und Achsausgleich ( was durchaus nicht von Bedeutung ist, ich kenne keinesfalls "alles").

    Deshalb fällt eine für Einzelachsen sehr gute Lösung beim Tandem aus.

    Es geht, wenn man weiß, wie es geht:


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    das Rohr schaut recht massiv aus und die mehrfache Befestigung über und unter der Deichsel auch, das hält genauso wie der dünne Blechadapter den es fertig zu kaufen gibt

    Du weißt das, ich weiß das auch ... und ich gehe davon aus, dass der Prüfer genau das auch weiß.


    Aber der Prüfer soll eine Abnahme nach §21 machen und da ist für diese Art der Zugvorrichtung ein bauartgeprüftes Teil vorgesehen.

    Ich habe volles Verständnis für den Prüfer, wenn er sich nicht über die Vorgaben hinwegsetzt.

    Er setzt sich dabei dann der Gefahr des Vorwurfs des "Gefälligkeitsgutachtens" oder der Bestechlichkeit aus.


    Wofür ? , für wen ? .


    Für einen Ihm unbekannten Kunden : mit Pech auch noch für einen Kunden mit "Endverbrauchergebaren",

    der dann lauthals durch die Gegend rennt und herumposaunt: der Herr XXXX vom TÜV macht so etwas,

    ohne dass das Teil bauartgeprüft ist.


    Ja, es gibt bei den Prüforganisationen jede Menge inkompetente "Knaller":

    aber ich habe absolutes Verständnis, wenn ein Prüfer ein "ungeprüftes" Bauteil bei einer §21 Abnahme ablehnt.

    Wenn es das Vierkantrohr ist, das mit den rot gekennzeichneten Schrauben befestigt ist,

    dann hat der Prüfer recht: da braucht man ein bauartgeprüftes Teil, z.B. eine Rohrdeichsel.

    Die muss dann mit Klemmschellen befestigt werden.

    Die Löcher dafür darf man in den Rahmen bohren ( das muss man sogar, wie bekommt man die sonst fest )

    Die Deichselholme müssen ja nicht "zwingend" mit der Achse verschraubt werden.

    Analog zu den V-Deichseln der käuflich zu erwerbenden Anhänger solltest du die Deichselholme

    an der Tragkonstruktion anschrauben können, die die Karosse mit der Achse verbindet.