na ja, bei einer Prüfung, kann auch ein Mensch der eigentlich gut fahren kann nervös werden und Fehler machen.
Nicht jeder Mensch ist gleich bei solchen Gegebenheiten wie Prüfungen............................
na ja, bei einer Prüfung, kann auch ein Mensch der eigentlich gut fahren kann nervös werden und Fehler machen.
Nicht jeder Mensch ist gleich bei solchen Gegebenheiten wie Prüfungen............................
Weil es Glück war, also eine günstige Fügung auf die er keinen Einfluss hatte, dass er etwas nicht machen musste, obwohl es eigentlich auf dem Plan stand.
Hat doch nichts damit zu tun ob man etwas kann oder nicht. Wenn ich in der Arbeit einen Druckluftzylinder tauschen muss und die Nutmutter direkt aufgeht und sie nicht durch das Alu festoxidiert ist, denke ich mir auch Glück gehabt.
Es soll ja auch Prüflinge geben, die durchgefallen sind, weil der Prüfer einen Scheißtag hatte
Und schon hatte der Prüfling kein Glück, obwohl er es ordentlich konnte.
Bin ich froh, dass ich damals den Dreier gemacht habe
Anhänger fahren einfach so für lau. Dafür aber auf Schaltwagen Fahren gelernt und geprüft.
Heute reicht ja Automatik und so wie ich gehört habe Einparken mit Assistent .
Vielleicht fällt der Anhängerführerschein ja bald wieder weg. Gibt ja inzwischen Trailer Assist
In ein paar Jahren wird nur noch geprüft ob der Prüfling das Ziel richtig in die App fürs autonome fahren eingeben kann und das Auto im Parkhaus wieder findet.
Kommt nun noch was sinnvolles?
Ansonsten lassen wir das!
Beim LKW mußte ich vor hunderten von Jahren, mit Anhänger, einmal rückwärts rundherum, um eine 1000m² Halle fahren.
Wer das von vornherein, mit einem PKW Anhänger nicht kann, weil's weder ordentlich vermittelt, noch geprüft wurde, sollte den entsprechenden Führerschein auch nicht erhalten.
Dem erfahrensten Hasen passiert es auch mal, daß er falsch ansetzt, oder mal zu weit einschlägt. Dann zieht man halt wieder vor und setzt nochmal neu zurück. Aber der Erfahrene weiß, was er machen muß.
Ich sehe so oft, daß Leute den Anhänger abhängen, rumdrehen oder sonst was für Spielerchen machen und es nicht mal versuchen !
So lernt man es auch nie, abgesehen von denen, welche es wirklich nie lernen, aber die können meist auch nicht Auto fahren.🤷
Es ist doch auch kein Problem, an einem Sonntag, mal auf einem leeren Supermarkt, Baumarkt, oder IKEA Parkplatz 2 Stunden zu üben ??
Dann ist man schon deutlich selbstbewusster, wenn's wieder mal eng wird ! 👍
ich hab vor 4 wochen E zu C1 gemacht, da waren 2 "grundfahraufgaben"
rückwärts links, und gerade rückwärts an eine Rampe/tor.
kA ob das bei BE das gleiche ist, vermute ich einfach mal
Jup, ging mir letztes Jahr genauso. Anmelden, 5 Pflichtfahrstunden an einem Spätnachmittag, Prüfung ein bisschen später, neuen Führerschein holen und schon waren 987,23 € weg....
Was meinst du mit zweiter Grundfahraufgabe? Gibt doch nur rückwärts links um die Ecke oder?
Servus zusammen,
ich habe da einen Sonderfall, bei dem ich im Vorfeld gerne wissen würde, ob ich das soweit korrekt recherchiert habe.
Ich habe den BE und falle in den Sonderfall, dass ich den BE vor dem 19.01.13 gemacht habe und somit das Anhängsel "unbegrenzt" in Punkto Gewicht sein darf sofern es fahrzeugrechtlich zulässig ist.
Stichwort "Zusatz 79.06.".
In der Klasse B darf es natürlich dennoch nur maximal 3,5to zgG sein.
Wie ihr seht: schon ein ziemlicher Sonderfall, welcher selten zur Praxisanwendung kommt.
Jetzt käme aber wohl tatsächlich ein Praxisfall bei mir in Frage, denn ich möchte gerne (m)einen alten Traktor (zgG unter 3,5to) mit schwarzem Kennzeichen fahren.
Ich habe Privatwald, aber eben ohne Gewinnerzielung und somit auch nicht für ein grünes Kennzeichen qualifiziert.
Mit grünem Kennzeichen ginge mehr, ist hier aber nicht das Thema weil eben nicht möglich/berechtigt dafür.
Also: Traktor schwarzes Kennzeichen ("Nutzfahrzeug"), ein evtl. Anhänger benötigt natürlich auch ein schwarzes Kennzeichen weil hier kein Folgekennzeichen möglich ist.
An so einen Traktor, auch an einen alten, kann man schon ordentlich was dranhängen.
Hier muss ich noch schauen, ob etwas auf dem Zugmaul oder in den Papieren steht - im Zweifel aber weder noch.
Nun meine Fragen:
- darf ich mit Traktor und bspw. 6 Tonnen Dreiseitenkipper mit BE fahren?
Oder muss ich hier erst den Zusatz 79.06. "eintragen" lassen?
EDIT -> Ja, ich muss die 79.06. im Führerschein nachtragen lassen, ansonsten bleibt das 3,5to Limit beim Anhänger!
- falls bezüglich Anhängelast "weder noch" zum Tragen kommt (keine Info auf Zugmal und in den Papieren), zählt dann wie beim grünen Kennzeichen "das was der Traktor ziehen kann, darfst du auch anhängen"?
EDIT2 -> bei Fahrzeugen nach 1960 muss es ein Typenschild an der AHK / Zugmaul geben, bei allem davor gilt "Bestandsschutz"
Hier muss ich nochmal genau suchen gehen in der Hoffnung, am alten Deutz da etwas zu finden.
Vielen Dank vorab.
gugst du hier, die zweite Tabelle, das sind die BE bis 2013
was mir nicht ganz klar ist ob der L der zwar in deim B enthalten ist überhaupt zutrifft? da steht nämlich
ZitatKlasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
du sagts LuF trifft nicht zu, deshalb keine grüne Nummer, aber dann würde ja die Klasse L auch nicht zutreffen, weil da heißt es ja auch (für solche Zwecke eingesetzt) irgendwie sehr undurchsichtig das ganze,
wenn deine ganze Geschichte rein privat anzusehen ist, dann dürfte der B bzw BE für das Gespann zutreffen, inkl der Regeln dafür
ich würde mir das ausdrucken und mal in ein paar Fahrschulen und verschiedene Polizisten fragen, wobei ich wette das da auch unterschiedliche Antworten bekommst, das ist so ein Fall der nicht eindeutig im Gesetz beschrieben ist, die Antwort die dir am Besten gefällt würde ich mir schriftlich geben lassen, am besten von oberster Stelle, also http://www.bundesjustizamt.de
Ob das Nummernschild schwarz oder grün ist, ist doch völlig egal.
Grün zeigt nur an, dass das Fahrzeug Steuerbefreiung hat.
Haben ja auch viele Speditionen auf gewerblichen Anhängern.
Oder ich auf meinem privaten Lichtmastanhänger (gilt nämlich auch für Maschinenanhänger ohne Ladefläche. Also Kompressoren usw).
Aber die für das Fahrzeug benötigte Führerscheinklasse ändert sich doch nicht mit der Farbe vom Kennzeichen.
Ein Landwirtschaftlicher 40 Tonner Muldenkipper auch grüne Nummern. Du brauchst trotzdem CE dafür
Nachtrag: ich habe keine Land und Forstwirtschaft, aber den alten McCormick von meinem Uropa zum Spaß.
Der hat auch schwarze Nummern.
Aber sonst ändert sich an der Zulassung nix
Aber die für das Fahrzeug benötigte Führerscheinklasse ändert sich doch nicht mit der Farbe vom Kennzeichen
Dann lies nochmal richtig, ich sag nicht das es zu 100% so ist, aber es ist naheliegend,
Grün gibt's nur bei LuF (und ähnliches)
Schwarz ist für Gaudi
Klasse L wiederum gibts auch nur für LuF, siehe oben den Gesetzestext
Also bedeutet das für mich, schwarzes Kennzeichen gilt der L nicht, wobei natürlich auch ein echtes LuF Fahrzeug schwarze Kennzeichen haben kann, aber dann ist der auch dementsprechend auf nen landwirtschaftlichen Betrieb zugelassen, aber für ein privaten Gaudi Trecker gilt der L vermutlich nicht
Also mir ist das so bekannt, das du an deinem Traktor einen 3,5t Anhänger hängen kannst. Für mehr als 3,5t brauchst den LKW Schein, wenn du nur B hättest darfst nur Traktor ohne Anhänger fahren.
Hallo Amtrack,
Ist in deinem Führerschein die Klasse „L“ eingetragen?
Viele Grüße,
Axel
Ist in deinem Führerschein die Klasse „L“ eingetragen
B schließt L immer ein.
Grün gibt's nur bei LuF (und ähnliches)
Schwarz ist für Gaudi
Klasse L wiederum gibts auch nur für LuF, siehe oben den Gesetzestext
Sack Zement.... Du hast recht!
Das war mir nicht klar und wird aufm Dorf auch nicht so gesehen..
Aber wenn er Privatwald hat und mit dem Traktor plus Anhänger das Holz aus seinem Wald nach Hause fährt, ist es doch eine forstwirtschaftliche Verwendung.
Ob er damit Geld verdient oder das für sich selbst verwendet ändert doch an der fuhre nichts. Oder hab ich da nen Knick in der Optik? Welche Farbe das Kennzeichen hat steht ja nicht mit im Gesetz.
Er ist ja sogar verpflichtet den Wald zu bewirtschaften, zumindest in Sachsen. Das kann ja auch in jedem Bundesland wieder anders sein.
Meiner Meinung nach wird hier Steuerrecht und Führerscheinklassen vermischt. Das grüne Kennzeichen gibt es wegen der Steuer nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Führerscheinklasse hat aber nichts mit dem Kennzeichen zu tun. Holz ausm Wald holen ist ja nun eindeutig eine forstwirtschaftliche Verwendung. Deshalb auch Klasse L. Sperrmüll wegbringen nicht. Also Klasse B/BE. Deshalb brauchen die Bauern, die mit ihren Traktoren und Muldenkippern an der Autobahn-Baustelle den Aushub fahren, auch die Klasse CE da keine LoF.
Wenn ich falsch liege lasse ich mich gern aufklären.
hast du keine lokale führerscheinstelle?
ich find die spekulation hier wenig zielführend...
Kenne auch den Fall das einer für seien großen Traktor mit schwarzen Kennzeichen und Tinyhouseanhänger den CE machen musste obwohl er den T hatte, L und T gelten nur für landwirtschaftliche Zwecke. Wobei man mit schwarzem Kennzeichen auch landwirtschaftliche Dinge machen darf.
Ob er damit Geld verdient oder das für sich selbst verwendet ändert doch an der fuhre nichts
DOCH STEHT DOCH IM GESETZ
Holz ausm Wald holen ist ja nun eindeutig eine forstwirtschaftliche Verwendung
ich kann auch Kartoffeln vom Acker holen und Pommes draus machen
aber es ist ein großer Unterschied ob ich die Pommes selber esse oder ein Gewerbe habe und die verkaufe
Gewerbe ist LoF selber futtern macht nur dick, und FS L ist nunmal an LoF gebunden, ist doch ganz einfach
und grünes Kennzeichen ist auch ans Gewerbe gebunden, der Gaudi Trecker hat immer ein schwarzes
ich find die spekulation hier wenig zielführend...
das ist keine Spekulation, das ist Fakt, siehe Gesetzestext in #530 und den Link zur Agrarseite in #535
DOCH STEHT DOCH IM GESETZ
Da steht aber nicht das ich dafür ein Gewerbe angemeldet haben muss.
grünes Kennzeichen ist auch ans Gewerbe gebunden, der Gaudi Trecker hat immer ein schwarzes
Bedeutet aber nicht, dass ich mit dem schwarzen Kennzeichen keine LoF machen kann.
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1.
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
Das steht im Gesetz. Im Zweifelsfall, zumindest meiner Meinung nach, ist die Pflege vom eigenen Privatwald ein Zweck der unter die "Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege" fällt.