Ich denke daran hat sich nichts geändert?
hmm Gigaliner gibt es in der Kombi Sattelauflieger plus Anhänger über 40er Bolzen.
Ich denke daran hat sich nichts geändert?
hmm Gigaliner gibt es in der Kombi Sattelauflieger plus Anhänger über 40er Bolzen.
ne Sattelzugmaschine darf schon nen Anhänger ziehen, nur an den Sattel durfte man früher keinen zweiten Anhänger anhängen §32 war das
aber das hat sich ja seit es diese Gigaliner gibt auch erledigt
Schwerlast LKW sind auch wahlweise als Sattel oder LKW zu nutzen, so wie die hier, als LKW haben sie dann ne kleine Ladefläche auf der Sattelkupplung mit Ballast
Hi,
die Gigaliner dürfen ja nicht fahren wo sie wollen. Da gibt es nur einige wenige Strecken. Außerdem glaube ich, dass aus den ursprünglich geplanten 60 t bisher nur 44 t geworden sind?
Ich dachte da mehr an eine Sattelzugmaschine die zwei Anhänger ohne Einschränkung mit 60 km/h zieht.
Ob 40er oder 50er Kupplung ist halt eine Frage des Gewichts.
Gruß
Gerhard
Ich auch... Hintergrund ist ich habe ja meinen Minisattel und jetzt einen Fahrzeugbauer gefunden der es als machbar betrachtet daran sowohl die Kugelkopf als auch einen Maulkupplung zu montieren und abnehmen zu lassen (der Rahmen hat nicht mehr die originale Länge und den Abschlussträger deswegen ist das etwas aufwendiger...)
Somit wäre das Thema 2. Anhänger für mich wieder aktuell...
im $32 Stvzo habe ich jetzt auf die schnelle nichts gefunden das zwei Anhänger nicht mit Sattelkupplung zulässig sind?! Mir war auch so das es mittlerweile in Deutschland tatsächlich zugelassene Dollys gibt die als "regulärer" Anhänger laufen die die Sattelplatten halt als Kupplung für einen 2. Anhänger bzw Auflieger verwenden...
Meinste sowas hier?
Haben wir schon seit 10 Jahren.
Aber das sind ja schon zwei Anhänger, noch was dran hängen darf man da nicht?
Viele Grüße,
Axel
Axel schon klar aber es bedeutet das Sattelkupplungen Teil von 3. teigigen Gespannen sein dürfen. stellt sich jetzt halt die Frage ab irgendwo SZM ausgeschlossen sind?...
Mal so aus Neugierde, magst du das "Ding" mal etwas genauer vorstellen? Mich würde z.b. interessieren was der Tank für eine Funktion hat
Na mit dreiteiligen Gespannen kenne ich mich nicht aus.
Der Tank ist für das Hydrauliköl zum Kippen des Aufliegers.
Dazu hat die Dollyachse zwei parallel geschaltete Hydraulikpumpen, die von der Zapfwelle des Traktors angetrieben werden.
Der Grund ist ein hoher Bedarf an Ölmenge. Da könnten die Hydrauliktanks mancher Traktoren zu klein sein.
Mit dem Traktor verbunden ist die Dolly über eine K80 Kugelkupplung.
Das Sattelplattenvormaß muss auch stimmen, damit man den nötigen Druck auf die Traktorhinterräder kriegt. (Sonst kommt man auf dem Acker nicht weit).
Dabei ist ein Schaltkasten, der in den Traktor kommt, um das Kippen, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer usw. zu bedienen. (Traktoren haben nur 7-polige Steckdosen). Auch die Liftachse kann man steuern. (Macht der Auflieger zwar automatisch, aber manchmal möchte man die Achse auch bei leerem / halbvollen Auflieger runter haben).
Die Dollyachse stellt auch die 24 Volt zur Verfügung, so das man jeden LKW Auflieger aufsatteln kann.
Zuerst war mir beim Kippen schlecht rutschender Guter auf dem Feld etwas mulmig, aber man muss nur schauen, das der Auflieger gerade steht.
Mittlerweile und wenn es irgendwo eng zugeht (z.B. in Fahrsilos für Mais), kippe ich den Auflieger sogar mit rechtwinklig eingeschlagener Dollyachse.
Viele Grüße,
Axel
"Trotzdem" Danke!
Ich habe nächstes Jahr auch noch ein Dolly Projekt vor mir, zum Glück keine Abnahme erforderlich. dafür ist der Hof recht eng wo mein Boot in die Scheune soll, dafür plane ich ein Zweiteiligen "Anhänger" mit dem Boot als "Selbsttragende Ladung" ähnlich wie es beim Langholz gemacht wird. Aber das ist einen eigenen Thread wert...
Hab eben nochmal gelesen.
Ich meinte mit dreiteiligen Gespannen kenne ich mich nicht aus. Hab’s editiert.
Mit unserer Dollyachse / Auflieger dagegen schon.
Viele Grüße,
Axel
naja, da bist ja dreiteilig, Traktor/ Dolly (Anhänger)/ Auflieger.
Die Frage ist eben, ob eine andere Reihenfolge auch erlaubt ist.
Traktor in der Mitte schließe ich mal aus, von wegen 3m vom Lenkrad zur Vorderkante
Ja, aber Dolly hinten ist auch Quatsch.....
Du könntest aber einen Anhänger noch vorne an die vordere Anhängerkupplung machen und rückwärts schieben 😂
Genau um Dolly=Anhänger hinter geht's aber.
Vorne halt mit Sattelzugmaschine (jedweder gewichstklasse) und Dazwischen Auflieger
Ich kenne es hier aus dem GVZ beim Werk dass die Gigaliner aus ner Dreiachsermaschine und nem Auflieger dahinter zusammengestellt sind, dazwischen dann halt der Zweiachserdolly....
Kann mir auch kaum vorstellen, dass ne andere Kombi brauchbar zum rückwärtsschieben ist.... das oben genannte ist ja im Prinzip ein Gliederzug, von daher recht gut zum schieben....
"Kennen" is das eine - "WISSEN" ist aber besser! Es gibt insgesamt acht Kombinationen für den Gigaliner, kann man z.B. hier nachlesen: EuroCombi – Wikipedia . Da steht auch die rechtliche Lage in Deutschland sowie den Bundesländern drin und auch wie es in anderen Ländern aussieht. Auch wenn Wikipedia sicher nicht immer komplett richtig ist - die Zusammenfassung ist trotzdem schonmal besser als das, was hier einzelne "kennen" oder "vom Hörensagen" meinen zu wissen!
Aber eigentlich geht es hier im Forum ja um PKW-Anhänger! Nicht um LKW und auch nicht um LoF!
Wilde Spekulationen helfen in der Tat keinem weiter. Ich fände es aber schade wenn das jetzt hier sehr eng auf PKW Anhänger begrenzt wird. Dann wäre ja auch Gerhards Gespann OT...
Ich wollte ja auch eigentlich nur wissen ob es Sinn macht die Idee einer Kugelkopf Kupplung am Auflieger zu verfolgen, oder das an einer Vorschrift scheitert.
Gerhard hatte das in diesem Thread erwähnt, ist sich jetzt aber offensichtlich selbst nicht sicher. Mani hat ne Quelle genannt in der ich auf der schnelle nichts gefunden haben, werde den 32 Stvzo nochmal in Ruhe lesen. Trotzdem Danke für alle gut gemeinten Antworten!
Schau mal in den §32a der StVZO
Dann wäre ja auch Gerhards Gespann OT...
Bei Gerhard sind es Anhänger bis 3,5t, also eindeutig PKW-Anhänger und darum sollte es hier auch primär gehen.
Du kannst aber natürlich gerne im Stammtisch-Bereich einen entsprechenden Off-Topic-Thread zu den Gigalinern und den LoF-Gespannen eröffnen!
Off-Topic-Thread zu den Gigalinern und den LoF-Gespannen eröffnen!
Das war ja eigentlich überhaupt nicht mein Thema...
Im 32a steht jetzt tatsächlich der Satz "Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.“
Dann wäre es ja so das Eine SZM mit AHK Verboten wäre
Der Auflieger, der ja kein Kraftfahrzeug ist aber eine AHK haben dürfte...
Im 32a steht jetzt tatsächlich der Satz "Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.“
Dann wäre es ja so das Eine SZM mit AHK Verboten wäre
In §32 (4) 1. wird aber das Sattelkraftfahrzeug als "Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger" definiert. Somit ist die Zugmaschine allein kein Sattelkraftfahrzeug sondern eine Sattelzugmaschine und darf auch die Anhängerkupplung haben.
Wer hatte eigentlich vor aus einem PKW ein Road-Train zu machen ? 🤔