Beiträge von stefan307

    Was haltet ihr von folgendem:
    Bindfäden an die hintere Kante des Daches und der Seitenscheiben kleben, länge bis knapp vor den Anhänger, Kammera auf die Deichsel und ab geht die Fahrt!
    Man sollte dann sehen wie sich die Luft zwischen den Fahrzeugen verhält!
    Würde sagen am sinnvollsten wäre ein "Trapez" das die Breite und Höhe soweit "zusammenzieht" das die Luft vom Fahrezugheck in einer geschwungenen Kurve auf die Schrägen des Anhängers trifft. In der Lücke sollte sich dann ein Luftwirbel bilden der nicht weiter stört...


    MFG S

    Wird das eine echte Baubude oder nur sowas ähnlich aussehendes?
    Wenn es nur sowas ähnliches ist dann brauchst du nicht nur ne Betriebserlaubnis sondern auch ne Zulassung. Die Ausnahmen unter denen ein Anhänger zulassungsfrei ist und mit Folgekennzeichen gefahren werden darf sind (leider) genau beschrieben.


    Von der Nutzung wird es eine echte Baubude! Von der Optik ein Wohnwagen auf großen Rädern deshalb will ich ja einen Zettel für den eifrigen Polizisten der das in Frage Stellt!


    MFG S


    PS hier habe ich ja was losgetreten...


    PPS Mani vom Gesunden Menschenverstand hast du sicher recht, aber wir reden ja von EU Verordnungen;)

    Moin


    Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Also dass der Anhänger abgemeldet in einer Halle steht hat schon so seine Richtigkeit, da ich den Anhänger zu einem Wohnwagen umbauen werde, also ein wintertauglicher Eigenbau nach meinen Vorstellungen. Beim Kauf habe ich das COC-Papier bekommen, welches ich zur Zulassung in der gesamten EU benötige, aber den Thread werde ich mir noch mal durchlesen. Dann werde ich mit Knott telefonieren und den Anhänger auch vorne mal hochheben. Ausgeleiert darf da eig. nix sein, aber ich prüf das mal. Danke schonmal


    mit freundlichen Grüßen
    Kai


    Ich würde das gute stück wenigstens einen Tag lang zulassen! Auch wenn Mani sagt das man auch zukünfitg einen Drehschehmel nach deutschen Recht zulassen kann, wird es dadurch nicht einfacher, hast halt die Kosten von einem Monat Steuer, und irgendwann die Änderungsabnahme zum Wohnwagen, bist aber aus allen "Gesetzesänderungen" raus.


    Bei deinem Eigentlichem Problem kann ich dir leider nicht helfen, aber da bist du bei Mani und Gerhard in besten Händen!


    MFG S

    Hallo
    danke euch, ich hab so ein Fahrgestell, bei dem erstaunlicher Weise die hintere Achse gebremst ist! Das gute Stück soll mal ein Bauwagen werden und evtl. auch mal eine Betriebserlaubnis(25km/h) bekommen, wenn ich den jetzt hinter mein Multicar hänge, darf das nur 750kg ungebremmst, aber 2400kg gebremst. Deshalb sollte der "Bauwagen" gebremst sein...


    MFG S

    Danke für die Klarstellungen.
    2 Fragen hätte ich dann noch:
    Gillt ein Anhänger mit nur einer (von 2) gebremsten Achsen als gebremmst oder nicht? (im Sinne der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges)
    Braucht ein LKW für 80km/h auf der BAB wirklich ABS? was ist mit alten LKW?


    MFG S

    Ich habe mal von einem verfahren gehört bei dem Wachs in die Holzporen kommt, sieht damit fast wie Tropenholz aus und sollte "Unverwüstlich" sein.


    MFG S

    Hi,
    3. 3650 kg kann man für den Anhänger eintragen darf man dann aber nur bis 40 km/h nutzen.


    Ich denke du hast dich etwas missverständlich ausgedrückt, ich gehe davon aus das man dann eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40km/h in den Schein bekommt, die drei Aufkleber brauch und generell nur noch 40km/h fahren darf! Oder gibt es wirklich sowas wie "bei GG über 3500kg zulässige Höchstgeschwindigkeit 40km/h" Ich habe das mal bei einem Unimog gesehen da waren tatsächlich höhere GG bei 40 und 25km/h angegeben....


    Hat natürlich nur sinn wenn man ein Zugfahrzeug mit entsprechender Anhängelast hat...


    MFG S

    Alles Klar Mani, aber in einem Punkt wiedersprichst du dir selbst, ich habe von dir die Aussage im Kopf das es sehr wohl Kugelkopfkupplungen gibt die mehr als 3,5 t vertragen.
    Auflauf Einrichtungen mit mehr als 3,5 t scheint es zu geben, sind zumindest im obigen Link verlinkt....
    Muß es ja eigentlich auch geben für 40km/h oder 25km/h Anhänger....


    MFG S

    Hi,


    however. Drehschemel ohne Bremse sind nicht zulässig. Das ist auch nicht ohne Grund so. Ein Einachser kann nicht knicken. Auch landwirtschafliche Drehschemel bis 25 km/h sind ohne Bremse nicht zulässig. Starrdeichselanhänger dürfen hingegen bis zu 3000 kg ohne Bremse haben.


    Gruß
    Gerhard


    Wobei bis 25km/h nur eine Achse gebremst sein muß! Ich kenne sowohl die Variante mit gebremster Hinter, als auch Vorderachse! Meine Frage wäre jetzt gilt so ein Anhänger als "gebremst" oder nicht, im Sinne der zulässigen Anhängerlast des Zugfahrzeuges?


    MFG S