Alles anzeigenHallo dennisgolf2,
ich bin gerade auch an der selben Baustelle drann. Da können wir uns fast zusammentun.
siehe: Vollabnahme welche Unterlagen werden benötigt ?
Ich habe jetzt festgestellt das ich wohl ein ALKO Fahrgestell habe.
Ich habe mir jetzt mal das TÜV Anhänger Buch bestellt. Hoffentlich klärt das die vielen kleinen Fragen. Jeden Tag gibt es ein neues Rätsel zu lösen
Stelle mir gerade die Frage wie ich die Stützlast bestimmen kann. Wird doch bestimmt zur Vollabnahme benötigt.
Meine Deichsel ist geschraubt. Dann hat die wohl eine ABE. Jetzt haben die da aber einen Flansch drann geschweisst. Damit ist die ABE wohl dahin.
Gruss,
Wole
Hallo Wolle,
mach mal ein Bild von der Deichsel!
Zur Stützlast: Nach meinen Erfahrungen wird der TÜV nicht die Stützlast überprüfen. Bei mir haben sie das nicht gemacht. Wenn überhaupt, dann können die nur die miniimale Stützlast überprüfen. Für diese gilt:
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif] Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. [/FONT]
Trotzdem soltest du dir die schon berechenen, wie die Stützlast im beladenen Zustand sein wird. Das sollte nämlich stimmen und die Stützlast würde ich so auslegen, das man in diesen Fall die maximal zulässige Stützlast erreicht.
Gruß Werner