Frage zur Eigenbauabnahme

  • Hallo,

    wenn ich meinen Eigenbauanhänger bei der Zuständigen Behörde abnehmen lasse und der mir dann die vielen Zettel ausstellt ab wann läuft dann der TÜV?

    Läuft der TÜV ab dem Tag der Abnahme oder beginnt er zu laufen wenn ich den Anhänger beim Straßenverkehrsamt anmelde???

    Wie lange haben die Abnahmepapiere Gültigkeit? Kann ich den Anhänger im Januar bei der zuständigen Behörde abnehmen lassen und Ihn im August erst anmelden?

    Vielleicht gibt es ja jemanden der sich mit der Thematik schon einmal auseinander gesetzt hat und kann mir meine Fragen beantworten.

    Vielen Dank
    Roland

  • Hallo Roland

    TÜV läuft ab Tag der ersten Zulassung, wie beim Auto auch

    die Papiere gelten aber nur 1 Jahr wenn mich ned alles täuscht, da müsstest mal beim TÜV oder Zulassungsstelle fragen

    Gruß Mani



  • Hallo Mani,

    ich habe bei der Dekra und beim Straßenverkehrsamt angerufen beide wussten es nicht genau. Sie sagten das es nach §21 eine Gültigkeit von 18Monaten hat und bei §13 ist es wohl nirgends festgesetzt.
    Beide würde auch auf 18Monate bei Abnahme nach §13 tendieren.

    Gruß Roland

  • Mein Kenntnisstand: Gültigkeit 18 Monate - danach reicht anschließend eine ganz normale HU aus - Laufzeit beginnt mit Tag des Gutachtens bzw. neuer HU-Untersuchung (bei deinem Beispiel beginnt die Frist im Januar). Aber wie immer ist es von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich (sog. Ermessensspielraum)8o.

  • Hallo,

    und wenn der Anhänger beispielsweise 10Monate nach Abnahme angemeldet wird. Ist mein TÜV dann auch schon um 10Monate abgelaufen?

    Gruß Roland

  • Hallo Roland,


    davon gehe ich aus, warum sollte der TÜV erst ab Anmeldung gelten?


    Gruß Werner

  • denkt doch mal nach, habt ihr noch nie a neues Auto gekauft

    Neufahrzeuge immer ab Tag der Zulassung, alles andere wäre Blödsinn, wie lange glaubt ihr das Neufahrzeuge oft auf Halde stehen

  • denkt doch mal nach, habt ihr noch nie a neues Auto gekauft

    Neufahrzeuge immer ab Tag der Zulassung, alles andere wäre Blödsinn, wie lange glaubt ihr das Neufahrzeuge oft auf Halde stehen



    So hätte ich auch gesagt, war mir nur nicht sicher. Der Zustand des Anhängers verändert sich ja nicht.

    Danke

  • Bei Neuwagen (hatte auch schon einige) sieht die Sache anders aus. Für diese gilt die ABE. Beim Eigenbauanhänger bekommt man eine Einzelbetriebserlaubnis.
    Irgenwo gibt es sogar einen Passus, aus dem hervor geht, dass wenn ein Fahrzeug auf "Halde" steht (egal ob Auto oder Anhänger) auch eine Frist abläuft. Heißt: Bevor man anmelden kann, steht der Gang zum TüV (o.ä.) an.
    So ist das im (west)deutschen Staat und seine Bürokraten - aber nicht Jeder kann alles kennen (ich garantiert nicht).

  • Also beim Auto weiß ich es ganz sicher das der TÜV nicht verfällt oder rückdatiert wird, mein Spezl hat ein Autohaus und da gabs mal ne zeitlang Autos die über zwei Jahre alt waren, die brauchten damals dann alle ne Ausnahmegenehmigung weil sie sonst wegen der Abgasregelung nicht mehr zulassungsfähig waren, weil sie keine Euronorm hatten aber ansonsten wurden die ganz normal zugelassen

    bei Eigenbauten kann es möglich sein, werd mal nachfragen

    Gruß Mani

  • Guten Morgen zusammen,

    nach Rücksprache mit meiner Zulassungsstelle beginnt der TÜV mit der Abnahme. Egal wann der Anhänger angemeldet wird der TÜV ist bereits am laufen.

    Eigentlich schade, da an dem Anhänger ja nichts mehr verändert wird.

    Gruß Roland

  • komisch, habe meinen eigenbau im november abnehme lassen und ende märz erst angemeldet, und aus dem nummenschild und den papieren ist der "erste" tüv auf 03/2013 datiert. also 3 jahre ab dem datum der anmeldung! :):D

    grüße

  • Das wird von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
    Das sind doch so Dinger, wo die machen können was sie wollen :cool:

  • Das wird von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
    Das sind doch so Dinger, wo die machen können was sie wollen :cool:




    Das kann ich mir nicht vorstellen da muss es doch eine feste Regelung geben.

    Mfg Roland

  • Das kann ich mir nicht vorstellen da muss es doch eine feste Regelung geben.

    Mfg Roland


    Die einheitliche Regelung gibt es seit ca. 20 Jahren nicht mehr :D. Ich meine, wenn du in Rostock was gekauft hattest, bekamst du es in Dresden zum gleichen Preis. Z.B. der Liter 1:50 Gemisch für 1,50 Mark oder Normal für 1,65 Mark(Aluchip):D:D:D.

  • Hallo,

    habe heute bei der Dekra angerufen und er ist der selben Ansicht wie das Straßenverkehrsamt.

    Mfg Roland