Hallo,
habe mal gerade ein Blick in das Buch geworfen. Da steht sinngemäß: Einrichtungen zur Verbindung mit Fahrzeugen (=Zugeinrichtungen) müssen Bauartgenehmigt sein. Ausgenommen sind Einrichtungen, welche nicht selbstständig behandelt werden können, z.B. wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind. Ich verstehe das so, das die Zugeinrichtung = Deichsel nicht gesondert geprüft sein muss, wenn sie vollständig als fester Bestandteil des Rahmens zu sehen ist. Trotzdem obliegt es dem TÜV, jede selbstgemachte Deichsel abzunehmen oder auch nicht, wem sie Ihm nicht stabil genung erscheint.
@ Poelli : mach eine Zeichnung oder Skizze, gehe zum TÜV und lass dir dein Vorhaben absegnen.
Gruß Werner