Beiträge von R12S

    Hallo,

    habe mal gerade ein Blick in das Buch geworfen. Da steht sinngemäß: Einrichtungen zur Verbindung mit Fahrzeugen (=Zugeinrichtungen) müssen Bauartgenehmigt sein. Ausgenommen sind Einrichtungen, welche nicht selbstständig behandelt werden können, z.B. wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind. Ich verstehe das so, das die Zugeinrichtung = Deichsel nicht gesondert geprüft sein muss, wenn sie vollständig als fester Bestandteil des Rahmens zu sehen ist. Trotzdem obliegt es dem TÜV, jede selbstgemachte Deichsel abzunehmen oder auch nicht, wem sie Ihm nicht stabil genung erscheint.



    @ Poelli : mach eine Zeichnung oder Skizze, gehe zum TÜV und lass dir dein Vorhaben absegnen.

    Gruß Werner


    Vielleicht noch ein (überflüssiger) Kommentar dazu:


    Gesamtübersetzung erster Gang beim Schaltgetriebe ca. 14, beim Automaten ca. 10 (so ungefähr), aber:


    Anfahrelement Wandler hat / leifert eine sog. Drehmomentüberhöhung, soll heißen, ins eigentlichen Getriebe geht so ungefähr bis zum Zweifachen des Motormomentes (je nach Auslegung des Wandlers). Somit hat das automatikgetriebene Auto ein höhers Anfahrmoment an den Antriebsrädern. In der Regel kann man aber mit jeden Auto die Räder zum Durchdrehen bringen. Vorteil Wandler: kann ewig als Kupplung laufen, da über Getriebeöl mit Pumpe und Kühler auf richtige Temperatur gehalten wird (Stichwort anhalten am Berg mittels Motor, auch Hill hold genannt). kann also jeder Idiot mit anfahren. Bei der einfachen Kupplung ist das schon ganz anders.


    Gruß Werner

    ich habe mich uber die deutsche gesetzgebung aufgeregt ich wollte niemanden persönlich angreifen.


    ich werde wohl auf die achsen von dem ww nen neues fahrgestell aufbauen.
    hat evtl jemand nen paar bilder wie sowas aussehen kann.


    Habe ich auch so verstanden, war nicht so ernst gemeint.:D


    Könnte dir die Bilder meines Anhängers schicken, aber so richtig helfen wird dir das, glaube ich, nicht. Hat eine Ladefläche von 2m x 4m, komplett mit Siebdruckboden, aber ist eher für Motorräder gedacht und ist vor allem ein Einachser.


    Gruß Werner

    Hey, mach mich nicht für diesen ganzen Mist mit den neuen Führerscheinklassen verantwortlich! Fand die alten Klassen mit 1 bis 5 völlig ausreichend, die dann gekommenen Klassen gingen auch noch, aber dieser Blödsinn, der nur schwer zu durchschauen ist, finde ich persönlich zum Kotzen.


    Ich habe nur versucht, etwas Sinn in dieser ganzen aufgeblasenen Sche.ß zu sehen, mehr nicht!


    Das diese neue Führerscheinregelung in deinem Fall danneben ist, brauche ich wohl nicht zu betonen.


    Aber zurück zu deiner Frage mit dem Kürzen: Grundsätzlich kannst du so viel kürzen, wie du willst. Der TÜV dürfte da kein Problem mit haben, aber denke an die Stützlast, das ist dann mehr dein Problem, diese im realen Leben nicht zu überschreiten. Und das könnte schwierig werden. Überlege dir, was du transportieren willst ("leere" Karossen) und was schlimmstenfalls drauf soll.


    Gruß Werner

    Hallo,


    ich bin davon überzeugt, das du kein Problem damit haben wirst, den kurzen Anstieg mit dem Gespann zu bewältigen. Wir haben bei uns in der Firma häufig Test gefahren, um die Kupplung in Verbindung mit einem neuen Schwungrad zu testen. Hierfür gibt es in der Automobilindustrie standardisierte, wiederholte Berganfahrtest, 20 % Steigung, max. Fahrzeuggewicht mit max. Anhängelast. Das Anfahren an der Steigung ist zwar nicht ganz so einfach und wird für diesen Test auch nur mit geübten Fahrern gemacht. Dies vor allem, um eine gute Reproduzierbarkeit zu erreichen. Bei diesem Test geht es um die maximale Kupplungsbelastung mit der ganzen Hitzeproblematik.

    Aber Anfahren am Berg unter diesen Bedingungen geht und fahren erst recht. Und in diesem Fall sind die Bedingungen noch ein wenig entschärft, weil nicht max. Zuggewicht da ist. Und hier soll ja noch nicht mal angefahren werden, sondern „nur“ die Geschwindigkeit von 30-40 km/h gehalten werden.

    Die Beschränkung der Anhängelast in Verbindung mit Angabe der Steigung hat m. E. im Wesentlichen was mit sicherem Fahrverhalten und Bremsen zu tun.

    Gruß Werner

    Hallo,


    ich war mir auch nicht sicher, sagte ja schon, das man den Text auch anders interpretieren kann, je nach dem, worauf sich das "oder" bezieht. Und der Gesetzgeber tut es offensichtlich so.


    Vielleicht steckt ja auch doch ein wenig Sinn dahinter. MIt einem schweren Auto (3.5 to) einen kleinen Anhänger (750 kg)zu ziehen / fahren mag einfacher sein als mit einem leichten Auto (1.7 to) einen schweren Anhänger (1.8 to) zu ziehen / fahren.


    Gruß Werner



    Hallo Denis,


    hier mal aus dem WWW:


    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Führerschein-Klasse B:
    Beinhaltet M, S, L
    ab 18 Jahre Mindestalter
    Kraftfahrzeuge - Ausnahme Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
    [/FONT]


    So wie ich das lese, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3.500 kg übersteigen, egal ob gebremst oder nicht. Bin mir aber ncht sicher, den text kann man auch anders interpretieren.


    Gruß Werner

    Hallo Dennis,


    nur zur Info (und vielleicht ein klein wenig zur Beruhigung): Beim der Bemessung des Leergewicht geht man von folgenden Vorraussetzungen aus:


    Fahrzeug betriebsbereit (d. h. mit allen Flüssigkeiten)
    Tank zu 3/4 gefüllt
    75 kg Fahrergewicht


    Allerdings kann es ausstattungsbedingt zu Abweichungen kommen. Davon mal abgesehen, heißt das für dich:


    Leergewicht mit dir als Fahrer. ca. 1.775 kg + Beifahrer mit 100kg = 1.875 kg, bleiben ca. 1.625 kg Anhängelast. Ist aber immer noch weniger als 1.900 kg, von daher brauchst du auch nicht Auflasten.


    Gruß Werner

    Bist du dir sicher, das dein Omega mit dir zusammen 2.000 kg wiegt? Das kann ich nur schwer glauben. Selbst als Caravan mit 6-Zylinder Diesel wird du m. E. nicht auf das Gewicht kommen, auch wenn du ein Schwergewicht sen solltest.


    Da bleibt dir wahrscheinlich noch mehr Anhängelast als 1.500 kg. Nichtsdesdotrotz würde ich den Rahmen des WW-Gestells verstärken, kann ja mal sein, das du doch mal ein komplettes, schwerers Auto transportieren willst, zumal ich nicht sicher bin, ob die 3.5 to ZGZG für den "neuen" Führerschein so gilt.


    Gruß Werner

    Hallo Harry,


    ich will dir den Eigenbau nicht ausreden, ganz im Gegenteil. Bin doch recht stolz darauf, einen Anhänger nach meiner eigenen Vorstellungen gebaut zu haben und das ich als Hersteller auf dem Typenschild eingetragen bin.


    Aber die Kosten sollte man nicht unterschätzen. Mein 1.5to-Einachser hat insgesamt rund 2.500 € gekostet. Allein alle Kaufteile wie Achse, Auflaufvorrichtung, 3 Räder, Kotflügel, Stützrad und Stützen, Elektrik + Beleuchtung, Kleinteile usw. hat rund 1.500€ gekostet (inkl. Antischlingerkupplung und Radstoßdämpfer). Den Rahmen habe ich aus Bleche zusammenschweißen lassen, welche ich extern anfertigen ließ. Allein das hat schon mehr als 500€ gekostet. Aber das kann man auch sicher deutliche günstiger haben, wenn der Rahmen aus Standardprofilen zusammengesetzt wird.


    Rein finanziell lohnt sich ein Eignbau eher weniger, zumal die ganze Arbeit noch dazu kommt. Wenn du mit einem "Standard"-Anhänger auskommst, wird es schwierig, den ganzen Aufwand vernünftig zu begründen. Allerdings, wenn man den Bau richtig macht, weiß man auch, was man hat (Stichwort Verarbeitung / Qualität).


    Ich würde das Angebot von Mani annehmen, und Ihm mal die Auflistung schicken. Hätte mir unter Umständen damals vielleicht auch weitergeholfen, obwohl ich glaube, das ich schon günstig eingekauft habe.


    Gruß Werner

    Hallo Günni,


    wenn du ein großes Loch ausschneiden willst (oder mußt), dann mach es so wie beschrieben mit großer, geschlossener Gegenplatte. Ich würde das Ganze mit reichlich Silikon einsetzen, so viel, das es aus den Seiten rausquillt. Dann kann auch kein Wasser rein! :D


    Bei der Steckdose kann ich dir leider nicht wirklich helfen. Wenn dich die Aufbausteckdose nicht weiter stört, dann vielleicht diese, weil einfacher abzudichten.


    Gruß Werner

    Hallo Peter,


    das ändert aber an der Problematik nicht wirklich viel. Wird die Hinterachse auf die Schleppachse gestellt, besteht zwar die Möglichkeit, das der ganze Vorderwagen ausschwenken kann, aber dafür sind m. E. sehr große Kräfte notwendig, die sowohl auf die Befestigung der Achse als auch auf Schleppachse und Zugfahrzeug wirken.


    Wenn es denn überhaupt funktioniert, das bezweifel ich, das es wirklich gut für alle drei Beteiligten (Zugfahrzeug, Schleppachse und abzuschleppendes Fahrzeug) ist.


    Gruß Werner

    guut das ich vormgrundieren schon mal durchs dorf gefahren bin und alles 1a geklappt hat:lol:


    Würde mich freuen, wenn du eine mal ein Video einstellen würdest von eine Fahrt mit Beladung (= Auto) beim Befahren einer engen Kurve, z.B. auf einem Parkpatz oder so. Offensichtlich gibt es hier einige, die daran zweifeln, das das Ding funktioniert (mich eingeschlossen).


    Gruß Werner

    Hallo Björn,


    Dafür brauchst du m. E. erstmal die Typenbezeichung / Nummer der Achse. Die steht auf dem Typenschild, welches sich i. d. R. irgendwo auf dem Achskörper befindet. Mit den Daten kann man dann beim Hersteller oder eventuell auch hier im Forum noch mal nachfragen.


    Gruß Werner


    ... Außerdem habe ich irgendwo gelesen, daß der Tüv bei Einzelabnahmen für Eigenbau-Anhänger/Trailer ohne dyn. Berechnung nur bis 25km/h freigibt. Stimmt das? ...
    Satjolli


    Hallo Satjolli,


    diese Aussage stimmt m. E. nicht. Wer kann denn schon ene dyn. Berechnung machen? Was heißt das überhaupt? Ich brauchte jedenfalls keine Berechnung bei der Abnahme meines Anhängers machen oder abgeben. Und der hat eine 100km/h Zulassung.


    Das Einzige, was du an Berechnung brauchst, betrifft die Bremse. Dort steht da drin, das die Achse, Räder, Bremse und Auflaufvorrichtung zueinander passen. Bekommst du i. d. R. vom Hersteller der Achse und Auflaufvorrichtung. Trotzdem wird der TÜV sich die Konstruktion / Machart der Rahmens und so anschauen und bewerten. Solange alles solide aussieht, sollte es da kein Problem geben. Fahrgestellnummer bekommst du dann beim TÜV.


    Was aber nicht heißt, das dein jetziger Rahmen stabil genung ist. Bei den geringen Blechstärken (1,5mm) habe ich auch gewisse Bedenken. Solltest dir das nochmal gut überlegen und eventuell über Verstärkungen nachdenken (oder kompletter Neuaufbau mit anderen Profilenstärken).


    Gruß Werner

    Hallo,


    wüsste nicht, ds es so was im Zubehör gibt. Ich würde auf jeden Fall etwas zwischen Gurt und Kante legen, allerdings nicht Pappe, da wie schon angedeutet, die Pappe viel zu weich ist. Eine dickere Gummimatte würde schon helfen oder z. B. ein dicker, aufgeschnittener Wasserschlauch oder so.


    Vielleicht lohnt es sich aber auch, über ein paar neue, stabile Befestigungspunkte oder Ösen im Fahrzeugboden nachzudenken. Geht ja schließlich darum, wertvolle Fracht zu transportieren.


    Gruß Werner

    Hallo Andreas,


    ist schon so wie Mani sagt, normalerweise ist die rauhe Seite diejenige, welche oben liegt. So habe ich es fast überall gesehen und auch selber so gemacht. Belastbarkeit ist von beiden Seiten gleich, wetter- und wasserfest müssen sie sowieso von beiden Seiten sein. Deswegen kannst du sie ruhig drehen, soweit die Platte ansonsten noch o.k. ist.


    Gruß Werner

    Hallo Roland MV,


    Achse verstellbar hört sich für mich nach eine riesen Aufwand an, den man m. E. vermeiden sollte. Dann schon eher eine veränderbare Deichsellänge. Ich denke, das du eine Kompromisse eingehen solltest.


    Ich würde den ungünstigsten Fall (hohes Gewicht und / oder Schwerpunkt weit vorne) annehmen und die Lage der Achse(n) so berechnen, das die max. Stützlast (entweder des Zugfahrzeuges oder des Anhängers) erreicht wird. Dann würde ich mal ausrechen, wieviel geringer die Stützlast ausfällt, wenn ein Boot mit den ungünstigsten Verhältinssen (Gewicht und Schwerpunkt) transportiert werden soll. Vielleicht kann man die Stützlast ja auch noch durch Verschieben von schweren Gepäck oder so beeinflussen.


    Gruß Werner