100er Zulassung - mal wieder


  • Hallo Gerald,


    danke für Deinen Beitrag, den ich für sehr lesenswert halte!


    Ich habe daraufhin mein eigenes Nutzungsverhalten mal reflektiert:
    Wesentlichster Verwendungszweck für die 100km Inanspruchnahme ist der Transport eines Quads ca. 1 bis 2mal im Jahr.
    Dann geht's aus Sachsen in Richtung Skandinavien (dieses Jahr Dänemark) oder Richtung Italien.



    Bis zur Grenze sind es von mir aus immer ca.600 bis 700km. Das macht ca. 1,5 Stunden Fahrzeitdifferenz.
    Ja, das ist mir der Zusatzaufwand wert.
    Zumal ich nach 6 Jahren den Anhänger immer noch mit 80 fahren kann, ohne irgendwas tun zu müssen.


    In Dänemark ist die gegenseitige Anerkennung der 100km Regelung in Arbeit, sind also nochmal 400km mehr, so steigt die Differenz auf 2,5 Stunden.


    Erhöhten Spritverbrauch habe ich natürlich: 7,5 statt 5,5 Liter Diesel. Aber habe ich bewusst keine Hochplane. Und mit 7,5l wären viele andere froh, wenn sie das ohne Anhänger schaffen würden ...


    Ein weiterer Verwendungszweck ist Baumarkt (40km Autobahn) oder Holz aus dem Wald holen.
    Da ist 100km vollkommener Quatsch.

  • Hallo,


    ich sehe das anders.


    Früher habe ich auf Tempo 100 verzichtet. Da nach der Flensburger Punktereform der einzelne Punkt mehr zählt, habe ich mich entschieden, mein Risiko durch
    die 100ter Zulassung zu minimieren.
    Jeder weiß, kaum ein Autobahn-Überholvorgang ist mit 80km/h möglich, man nähert sich oft und schnell Tempo 100 .


    Möchte jetzt sogar behaupten, mit einem ausgewogenen Gespann und der nötigen Selbstdisziplin erlaubt Tempo 100 ein sehr angenehmes Fahren.


    Ulli

  • Hab wegen Tempomateinsatz noch nie das 100er Schild vermisst.
    85 km/h ist so entspannt.


    Ach ja, ich fahr mit dem Wowa auch 1200 km in Urlaub. In 2-3 Tagen. Mit Frühstückspause, Mittagspause, Kaffeepause. Ohne Hetze, hab ja Urlaub. Mein Ziel ist in der Zeit noch nie verschwunden, war immer da, auch wenn ich einen Tag später ankam.

  • Wenn ich meine Lebenszeit, ohne dass ich was Spezielles mache, bei ~15€/Std. ansetze, klatsch' ich mir lieber 3x die 100er Plakette drauf und fahr' Tacho 110 (Da kann man den Tempomat ja auch setzen :biggrins:), sodass ich einigermaßen Strecke mache.
    Denn WENN ich die Anhänger brauche, dann meist für Sachen, die weiter weg sind - und da verdümpel' ich meine Lebenszeit sicher net hinter 'nem LKW...


  • werden sie eben nicht, weil aa und bb eben für jeden darüber beschriebenen Fall Gültigkeit hat


    Ne, eben nicht.


    Dann würde die Einschränkung "zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;" nämlich im Bereich §1 oder §1b) stehen und nicht in der Unterkategorie §1c)bb)


    Das ist etwa so als würde man die Regeln für Krankfahrstühle auf PKW ummünzen weil die Regeln der Unterkategorie Krankenfahrstuhl auch für alle Oberkategorien zu gelten haben.


    Zitat

    den Blödsinn der in Wiki, ADAC oder sonstwo steht ist nicht rechtssicher, genauso wie mein geschreibsel


    aber bis jetzt hab ich das Gesetzeswirrwar immer ganz gut verstanden


    In dem Fall bin ich mir sicher du liegst falsch.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Trotzdem oute ich mich als Anhänger der Fraktion, die aa) und bb) nur für c) als gültig ansieht.


    Begründung:
    Die Bedingung würde sonst direkt nach dem Satz "1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmassedes Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:" stehen.


    Das "in jedem Fall" interpretiere ich als 'immer dann, wenn "c) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:" gilt'


    was du interpretierst und was da steht sind zweierlei


    wenn aa und bb nur für c) gelten würde, dann dürfte ja jeder Smart der nur 450 kg Anhängelast hat auch ruhig nen 750 kg Anhänger hinhängen


    weil wenn aa und bb nur für c) gilt und für b) nicht, dann würde es auch für a) darüber nicht gelten



    aber im Gesetz steht in Kurzform


    1 Faktor 0,3
    2 Faktor 0,8
    3 Faktor 1,1
    und dann steht dahinter


    wobei als Obergrenze in jedem Fall also in Fall 1 in Fall 2 und in Fall 3 der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:


    aa und bb



    das ist doch nicht so schwer zu kapieren



    wenn ich nen Anhänger habe mit 2x 1t Achsen, aber nur ne Deichsel für 1800 kg und ne AE für 1600 kg, dann kriegt der Anhänger auch nur 1600 kg eingetragen, der niedrigste Wert zählt, so ist das ÜBERALL


    wenn die AHK nur 1400 hat, dann darf ich auch nur 1400 anhängen



    wenn man z B bei Achslasten nachliest, da gibts bei Sattelkraftfahrzeugen auch Kombinationen die rechnerisch das ZGG überschreiten, auch da gilt dann eben der niedrigere Wert



    Aber macht was ihr wollt, die :police: werdens euch schon vorrechnen bei ner Kontrolle


    nur das da die Rechnung bares.gif kostet



    Gruß Mani

  • was du interpretierst und was da steht sind zweierlei


    wenn aa und bb nur für c) gelten würde, dann dürfte ja jeder Smart der nur 450 kg Anhängelast hat auch ruhig nen 750 kg Anhänger hinhängen




    Nein, die 100km/h Ausnahme bekommt er nicht, er scheitert immer am fettgedruckten:
    (a) wenn der Anhänger ungebremst oder gebremst aber ohne hydr. Dämpfer; max. 0,3 * 720kg (Leergewicht Smart) = 216kg zGG des Anhängers, <nicht eingehalten>
    (b) Wenns ein WW mit starrem Aufbau und hydr. Dämpfern ist; max. 0,8 * 720kg = 576kg zGG haben <nicht eingehalten>


    (c) wenns ein anderer Anhänger mit hydr. Dämpfern wär; max. 1,1*720kg = 792kg <eingehalten> , wenn außerdem
    aa) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Gesamtmasse smart (schätzungsweise) 950kg <eingehalten> und
    bb) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Anhängelast 450kg <nicht eingehalten>

    (d) Erhöhung im Fall (b) auf X= 1,0 , wenn der WW mit Stabikuppl. oder Elektronik: 1,0*750kg > 720kg <nicht eingehalten>;
    Erhöhung im Fall (c) auf X=1,2 , wenn der Anhänger mit Stabikuppl. oder Elektronik: 1,2*750kg = 900kg < 920kg <eingehalten> , wenn außerdem
    aa) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Gesamtmasse smart (schätzungsweise) 950kg <eingehalten> und
    bb) zGG Anhänger 750kg <= zulässige Anhängelast 450kg <nicht eingehalten>


    Ergo ist bei 80km/h für diese Kombination Ende Gelände (wobei auch hier natürlich nur bis 450kg tatsächl. GG geladen werden darf).


    Die 720 kg für den Smart hab ich der Einfachheit aus Wikipedia gezogen, wer da bessere Werte hat, kann das Beispiel ja gern mal aktualisieren.

  • Falls jemand, der den Gesetzestext anders liest als Mani, von der Polizei angehalten wird, dann stehen die Chancen ja gar nicht schlecht, dass genau dieser Polizist die Regelung auch nicht verstanden hat und das ganze dann lieber auf sich beruhen lässt.


    PS: Ich habe mal das Bundesministerium diesbezüglich angeschrieben. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.


    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Dann fahrt doch mal mit 100km/h und lasst euch blitzen, hinterher fahren o.ä. - jedenfalls gerichtlich nachweisbar kontrollieren. Dann erhebt ihr gegen den Bußgeldbescheid Einspruch mit ´eurer´ Begründung und wartet ab. Irgendwann geht's zum Richter und dieses dann gefällte Urteil glaube ich. Alles andere ist fachlich falsch.


    Also geblitzt worden bin ich schon öfters, 4-5 mal wird das schon gewesen sein. Meistens so "nette" Blitzer in Tunneln. Bisher habe ich dann immer eine Kopie des Fahrzeugschein des Anhängers mit zurückgesendet, mit der Begründung, dass der Anhänger für 100 km/h zugelassen ist. Dann wurde die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt. War allerdings auch immer nur leicht über 100, maximal hatte man mir 107 km/h vorgeworfen. Aber ohne 100er Zulassung wären das 27 km/h Zuviel, das mit Anhänger, waren dann über 100€ und 3 Punkte, so stand es in dem Anhörungsbogen.


    Wer von Euch ist auch schon geblitzt worden? Und wie ist es ausgegangen?


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Wenn ich meine Lebenszeit, ohne dass ich was Spezielles mache, bei ~15€/Std. ansetze, klatsch' ich mir lieber 3x die 100er Plakette drauf und fahr' Tacho 110 (Da kann man den Tempomat ja auch setzen :biggrins:), sodass ich einigermaßen Strecke mache.
    Denn WENN ich die Anhänger brauche, dann meist für Sachen, die weiter weg sind - und da verdümpel' ich meine Lebenszeit sicher net hinter 'nem LKW...


    Das hört sich nach wirklichem Stress und armem Leben an. Ein Leben, dass ich auf 15€ die Stunde reduzieren kann.


    Ein leben ohne den Stress... unbezahlbar.

  • Mit Anhänger 1x. Der wurde aber "übersehen" :biggrins:


    War das der MSX? Da kann das ja mal passieren ;)

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Ich bin mal sehr gespannt ob es da von offizieller Stelle eine Erläuterung gibt, ob bb und cc sich nur auf 3. oder auch auf 1&2 beziehen.


    Was mir noch zu dem Thema eingefallen ist, ist die Steigungsabhängige Anhängelast.
    Bei meinem Caddy habe ich bis 8% 1500kg, darüber nur 1400kg.
    Darf ich nun einen 1,5t Anhänger bis 8% Steigung mit 100kmh ziehen?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Hallo Steffen


    bis 8% darfst dann 1500 anhängen, hat aber nix mit Tempo 100 zu tun





    so ich hab mir nun nochmal ALLE Links angeschaut, das was der TÜV Nord schreibt ist einfach sagen wir mal, unglücklich formuliert


    der TÜV nord schreibt in der Broschüre


    Zitat

    Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:

    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen


    was hat das genau zu sagen?, ganz einfach, das was ich schon zweimal erklärt habe


    Wohnwagen dürfen nur das 0,8 oder 1,0 fache vom Leergewicht des Autos haben, damit sind sie immer leichter als das zgg vom Auto


    und an einem normalen Auto darf man maximal das 1,0 Fache zgg anhängen, wenn der Fahrzeughersteller nichts niedrigeres vorschreibt


    um beim Caddy zu bleiben, der hat 2180 zgg und 1461 leer, der Hersteller erlaubt aber nur 1400 bzw 1500 bis 8% Steigung


    er bleibt also deutlich unter der 1,0 Regel für PKW die vom Gesetzgeber kommen



    nimmt man nun einen normalen Anhänger dann wäre da die Formel mit 1,1 bzw 1,2 zu nehmen


    also 1461 x 1,1 = 1607kg, der Wert übersteigt aber die maximale Anhängelast von 1400 bzw 1500 kg, und ist somit nicht geeignet


    außerdem muß man in so einem Fall andersrum rechnen, wenn ich den 1400 kg Anhänger habe, dann muß ich schauen was das Auto wiegen muß


    also 1400 : 1,1 = 1272, also dürfte der Caddy den mit 100 ziehen


    ein 1500 kg Anhänger bei faktor 1,2 geht auch noch, da der Caddy mehr als die dann geforderten 1250 kg wiegt



    dein Posting #82 ist also auch völlig falsch, du schreibst da von einem fiktiven 1450 kg Anhänger rechnest aber auf 1753 kg hoch


    leider hab ich dir das auch noch als richtig bestätigt, weil du das alles so verworren schreibst, du darfst den Lastananhänger genauso ziehen wie den Wohnwagen



    und das steht ja auch beim TÜV Nord


    Zitat
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen



    und genauso ist es auch beim TÜV Süd erklärt, nur das es dort in normalem Deutsch steht, so wie ich es bereits in dem farbigen Beitrag gemacht habe


    der TÜV Süd erklärt es ganz einfach und verständlich, leider benutzen die auch das Wort Wohnwagen, ist aber auch ok, weil der Gesetzgeber macht es ja genauso


    Zitat

    Besondere Werte gelten für Wohnanhänger. Sind sie –wie üblich – mit einer eigenen Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet, ist ihr zulässiges Gesamtgewicht auf das 0,8-fache (80 Prozent) des Zugwagen-Leergewichts limitiert. Bei einer Zusatzausstattung mit Stabilisatoren darf es jedoch das 1,0-fache sein, also 100 Prozent des Zugwagen-Leergewichts. Natürlich ist auch hier auf die höchstzulässige Anhängelast des ziehenden Kfz zu achten.


    also auch hier, der Caddy hat zwar 1461 leer, darf aber nur 1400 bzw 1500 bis 8% anhängen


    genauso steht es auch bei der Dekra


    Zitat

    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.


    und zu guter letzt auch bei der GTÜ


    die haben die beste Beschreibung, :super: weil die unterscheiden einfach nach Faktor:super:, nicht ob Wohnwagen oder nicht, kommt zwar rechnerisch aufs gleiche raus, aber verwirrt eben nicht


    Zitat

    Einhaltung der Massenverhältnisse von maximaler Gesamtmasse Anhänger / Leergewicht Zugfahrzeug.
    Formel: Zulässige Masse des Anhängers ≤ X • Leermasse des Zugfahrzeugs
    Bei dem Faktor X = 1,1 und 1,2 gilt zusätzlich:
    — Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug und
    — Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Anhängelast Zugfahrzeug


    ganz 100% richtig ist das auch nicht, genau genommen müsste es heißen


    Bei dem Faktor X =1,0 X = 1,1 und 1,2 gilt zusätzlich:



    den der Caddy ist ja das beste Beispiel das auch bei Faktor 1,0 die Anhängelast schon um 61 kg überschritten sein kann, wobei man da wieder die Stützlast beachten müsste, wenn die beim Caddy 70kg ist, passt es ja wieder, wenn man die Stützlast dem Auto zurechnet, wie es neuerdings nach ECE gemacht wird


    meist ist aber die Anhängelast etwas höher als das Leergewicht, ist ja auch beim Caddy bis 8% so, und deshalb nur der Hinweis auf Faktor 1,1 und 1,2


    also hat die GTÜ und alle andern alles richtig erklärt, nur jeder mit nem andern Text



    ist das Zugfahrzeug ein Geländewagen, dann klappts auch mit dem 1,2 faktor, weil Geländewagen das 1,5 fache ihres zgg anhängen dürfen und dadurch auch eine viel höhere eingetragene Anhängelast haben, selbst wenn sie genauso schwer wie ein vergleichbarer PKW sind der eben nur maximal das 1,0 fache anhängen darf



    auf jeden Fall steht in allen Broschüren das gleiche und nichts anderes steht auch im Gesetz



    ich hoffe auch Xiszone hat es nun kapiert das der Caddy einen Wohnwagen mit zgg 1450 kg zwar ziehen darf, aber nur bis 8%, weil unbeschränkt darf er nur 1400 kg ziehen, bei 80 und bei 100 km/h


    einen Lastenanhänger darf er auch bis 1500 kg anhängen, aber nur bis 8% Steigung, ansonsten nur 1400 kg
    will er 100 fahren darf er das mit einen normalen Anhänger auch, aber nicht nach dem 1,2 Faktor, weil damit die zul Anhängelast überschritten wird, der maximale Faktor liegt beim Caddy bei 1,0266 1461 x 1,0266 = 1500 kg ( gerundet)



    und dann ist wie bereits gesagt das ganze noch FS abhängig


    weil Caddy zgg 2180 +zgg 1500 Anhänger = 3680 kg, also 180 kg zu viel für B, soweit ich mich erinnere hast Du nur B


    wenn Du nur B hast ist bei 1320 kg zgg Anhänger schluß, egal was der Faktor oder die zul Anhängelast vom Auto sagt oder wie hoch das tatsächliche Gewicht ist


    in deim Fall ist sogar eventuell noch eher Schluß, weil dein Zuggesamtgewicht ja nur 3407 kg sein darf, also wenns Auto voll ist, darf der Anhänger


    nur noch 1227 kg tatsächliches Gewicht haben, selbst wenn er nur 1320 zgg hat


    und eigentlich hast Du es ja schonmal alles richtig verstanden, wenn man diesen Beitrag liest,


    warum du nun auf einmal alles verdrehen willst verstehe ich nicht


    und das angesprochene Beispiel den leeren 3t Anhänger ziehen der leer ja nur 500 kg wiegt geht auch nur wenn Du BE oder Klasse 3 hast, mit deinem B nicht


    Gruß Mani


  • Was nicht passt wird passend gemacht. :(



    Wie meiner Meinung der Gesetzestext zu deiner Interpretation lauten müsste:


    1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet, die zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gilt in jedem Fall der jeweils kleinere Wert und folgende Bedingungen:
    a)
    für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;
    b)
    für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;
    c)
    für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1, wobei als Obergrenze zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug gilt.
    d) ...


    Lautet aber anders.
    In d) wird z.B. ganz konkret Bezug genommen auf b) und c), in Gesetzestesten liest man so verworrenen Kram öfter.
    Das wird in c) mit "in jedem Fall" aber nicht getan. Meiner Ansicht nach mit Absicht.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Also geblitzt worden bin ich schon öfters, 4-5 mal wird das schon gewesen sein. Meistens so "nette" Blitzer in Tunneln. Bisher habe ich dann immer eine Kopie des Fahrzeugschein des Anhängers mit zurückgesendet, mit der Begründung, dass der Anhänger für 100 km/h zugelassen ist. Dann wurde die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt. War allerdings auch immer nur leicht über 100, maximal hatte man mir 107 km/h vorgeworfen. Aber ohne 100er Zulassung wären das 27 km/h Zuviel, das mit Anhänger, waren dann über 100€ und 3 Punkte, so stand es in dem Anhörungsbogen.


    Wer von Euch ist auch schon geblitzt worden? Und wie ist es ausgegangen?


    Andreas


    Ich auch, gab 20€ und Anhänger wurde nicht angesprochen. Deswegen soll das nächste Auto auch Tempomat bekommen. Fährt sich entspannter und solche Fehler passieren noch seltener.

  • Und wehe es kommt jetzt noch einer nochmal mit dem Schmarrn daher das aa und bb bei Wohnwagen nicht gilt, es steht überall drin das die zul Anhängelast zu beachten ist


    Was ich nicht verstehe, ist, dass Du immer auf der zul. Anhängelast herumreitest.
    Das habe ich doch nie bestritten, dass die eingehalten werden muss, siehe Beiträge #65 und v.a. #107.
    Und das Einhalten der zul. Anhängelast hat doch mit der 100km Regelung erstmal nix zu tun, das gilt immer!
    (Das Geplänkel, dass die Stützlast evtl. dem Zugfahrzeug zugerechnet wird, lassen wir jetzt mal weg, da sind wir auf der sicheren Seite.)
    Deswegen habe ich seit Jahren die Frage (habe ich auch schon im Forum gestellt), warum der Gesetzgeber nun unter bb) den Vergleich von Anhängelast und zGG des Anhängers heranzieht. Plausibler wäre da noch für mich das tatsächliche GG des Anhängers.
    So wär's dann nämlich konform zu den sonstigen Gewichtsregeln für Pkw Anhänger: tatsächliches GG des Anhängers darf die zul. Anhängelast nicht übersteigen, egal welches zGG der Anhänger hat. Wenn man diese Logik für die 100er Ausnahme fortgeführt hätte, gäbe es bb) gar nicht!


    Zusammengefasst: TÜV Nord, GTÜ und einige aus dem Forum würden den Caddy den WW mit 100 ziehen lassen. Andere aus dem Forum nicht, weil Differenzen darüber bestehen, wofür nun aa) und bb) gilt, ansonsten ist doch alles gut.


    Mal sehen, ob da von der Behörde eine Antwort kommt.

  • ...
    tatsächliches GG des Anhängers darf die zul. Anhängelast nicht übersteigen, egal welches zGG der Anhänger hat. Richtig

    Wenn man diese Logik für die 100er Ausnahme fortgeführt hätte, gäbe es bb) gar nicht! Da verlässt sich der Gesetzgeber nicht auf die Fahrzeugführer. Bei Kontrollen (wo auch immer) muss dann vor Ort das genaue GG des Anhängers ermittelt werden. So schauen die :police:
    in die Papiere und fertig.

    ...


    Ansonsten ist die 100er Plakette schon ganz hilfreich.
    So blöd (wie man denkt) sind die :police: nun auch nicht (unbedingt). Zumindest können die meisten doch schon unterscheiden, ob die Zugkombination passt. Bei einem Caddy und Doppelachswohnwagen mit 2,50 Außenbreite und 8.00m Länge werden die schon stutzig. Nur mal so als Beispiel, wenn der WW die Plakette hat und das Gespann 100km/h fährt.