100er Zulassung - mal wieder

  • Hallo.
    Ich möchte mir ein Hänger kaufen und diesen mit einer 100er Zulassung fahren.
    Laut Fahrzeugbrief darf der Hänger dann max 2,5 Tonnen zulässiges Gesammtgewicht haben.
    Angenommen ich ziehen den Hänger (2,5 Tonnen) dann mit einem anderen Wagen welcher ein nicht so hohes Eigengewicht hat. Darf ich den dann überhaupt nicht ziehen oder darf ich einfach nicht schneller als 80 Km/h fahren?
    Danke für Infos.


    Gruss ice111

  • Hallo


    Auch hier habe ich eine Frage: Mein Mazda wiegt leer 1500 kg. Die Berechnungsformel für ungebremste, ohne Dämpfer ist Leergewicht x 0,3. Also darf ich 450 kg mit 100 km/h ziehen. Zählt hier das Gesamtgewicht oder auch das tatsächliche?? Darf ich meine kleinen Anhänger wenn sie leer oder unter 450 kg sind mit 100 km/h fahren? Hier habe ich auch schon mehrere Offizielle gefragt, Polizisten, Fahrlehrer, TÜV, Dekra etc. Die Antworten halten sich die Waage, also 50/50.


    Gruß Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Und die Leermasse muß so auch in den Papieren stehen. Wenn das Auto tatsächlich 1500kg auf die Waage bringt, aber nur 1450kg eingetragen ist, geht trotzdem nur der Papierwert (1450) in die Wertung.


    Gruss georg123

  • Das ist auch so eine absolute Scheiss-Regelung! :mad:


    Wieso wird sowas völlig unsinnig am zGG des Anhängers festgemacht?! Das dürfte sich ruhig am tatsächlichen Anhängergewicht orientieren.*


    Klar - ist halt für die Bu...:police: schlecht bzw. nur durch Wiegung dann genau festzumachen...




    * Gerade bei Leerfahrten ist das doch ober-affig! Oder ich habe nur ein 1,5to Auto aufm Anssems - als Beispiel. Gesamtgewicht Anhänger somit 2,1to. Touareg Leergewicht ~2300kg. zGG Anhänger 3000kg. Ergo 100km/h eigentlich nicht drin. Würde ich den Anhänger ohne technische Änderung ablasten, auf z.B. 2500kg zGG, wär's OK.
    WO IST DA DER UNTERSCHIED FÜR DIE FAHRSICHERHEIT? :scheisse:

  • [quote='v8.lover','https://anhaengerforum.de/forum/index.php?thread/&postID=79758#post79758']Das ist auch so eine absolute Scheiss-Regelung! :mad:


    Wieso wird sowas völlig unsinnig am zGG des Anhängers festgemacht?! Das dürfte sich ruhig am tatsächlichen Anhängergewicht orientieren.*


    Hi


    So sehe ich das auch!! Bei der Anhängelast wird mir z.B. auferlegt, meinen Stema (750 kg) nur bis 600 kg GG zu beladen. Bei der 100 er Regelung sollte man es genau so regeln, er darf dann halt nur bis 450 kg GG beladen werden und man darf 100 fahren. Und wie V8lover schon richtig schreibt, gerade bei Leerfahrten! Bei dem Stema steht in der Zulassung dass das Zugfahrzeug mindestens 2500 kg Leergewicht haben muß. Würde ich ihn ohne technische Änderung auf 450 kg ablasten, dürfte ich ihn mit 100 km/h fahren, wo ist da der Unterschied? Ich müsste dann ebenso bei 450 kg aufhören mit aufladen! Vielleicht sollten man das den Gesetzte Machern mal sachlich vortragen?!


    Er hat ab Werk die 100 Zulassung, die Plakette klebt auch hinten drauf und fahr dann mal mit 80 über die Autobahn. Problem ist aber, das wir alle nur schätzen können, wann die Gewichtsgrenze erreicht ist. Ich fahre viel Brennholz, also loses Ladegut. Sonst müsstet du den Anhänger vor dem Beladen auf 2 Waagen stellen um das genau zu messen. Wenn man an der Grenze ist, macht es Sinn auf die 100 zu verzichten.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Hi


    Ist bekannt. Steht bei meinem Westfalia sogar in der Zulassung. Aber nicht NUR Autobahnen, sondern auch Kraftfahrstraßen!


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Weiß eigentlich jeder, der sich für eine 100km Zulassung interessiert, dass damit NUR auf der Autobahn 100 gefahren werden darf - auf allen anderen Straßen trotzdem weiterhin nur 80 km/h ?
    Wer also nicht öfters auf der BAB unterwegs ist, hat wenig davon.


    Ankim

    KOCH U2 mit Flachplane, Stützrad und Unterlegkeilen

  • ...da hatte mich der Hängerhändler dann aber falsch informiert...
    Er hat Kraftfahrstrassen ausdrücklich ausgeschlossen. Ich finde im www aber jetzt auch nur Hinweise auf Autobahn UND Kraftfahrstrassen.
    SORRY.


    Ankim

    KOCH U2 mit Flachplane, Stützrad und Unterlegkeilen

  • Die 100Km/h gelten nur auf Autobahn und Kraftfahrstraße, auf Landstraßen gilt weiterhin 80Km/h für PKW mit Hänger. Was anderes, was ich beim suchen im Netz gefunden habe macht mich stutzig. Überall steht das bei einem ungebremsten Anhänger ohne Stoßdämpfer das max Anhängergewicht mit Leergewicht X 0,3 berechnet wird, bei gebremsten mit Stoßdämpfer Leergewicht X 1,1 bzw. 0,8 bei Ww. Warum soll ich bei einem Ungebremsten dann Stoßdämpfer montieren wenn sie a. nichts bringen b. mir kein höheres zGg bringen und c. nicht vorgeschrieben sind, ich hab auf jeden fall mal nichts gefunden.

  • Hab gedacht das der TÜV da ärger machen würde, da hier öfter zu lesen ist das die Dämpfer nachgerüstet werden sollen wegen 100Km/h Zulassung und das war auch teilweise bei ungebremsten.
    Gruß
    Bernd

  • Sonderlich sinnvoll ist es nicht, einen ungebremsten Anhänger nach der 100 km/h-Regelung zuzulassen.
    Da bleibt selbst bei einem schweren Zugfahrzeug kaum noch was vom Gesamtgewicht des Anhängers übrig.
    Ich habe das mal für meinen Landrover Defender durchgerechnet:


    Leergewicht Zugfahrzeug (2040 KG) x 0,3 (ungebremster Anhänger) = 612 kg Anhängelast


    Lasse ich meinen ungebremsten 750 kg GG-Anhänger nach der 100 km/h-Zulassung zu, müsste ich auf 138 kg (750 kg - 612 kg) Nutzlast verzichten.
    Für die paar mal, wo ich mit dem Anhänger auf der Autobahn fahre, lohnt sich die 100 km/h-Zulassung nicht.


    Viele Grüße


    Sailor

  • Die 100km/h Ausnahmeregelung taucht immer mal wieder hier auf. Wundert mich auch nicht, bei den vielen Märchen und Gerüchten...
    speziell dass die Regelung nur auf BAB und Kraftfahrstraßen gilt, weiß kaum jemand. Das der Aufkleber gesiegelt sein muss, wissen, glaube ich, noch weniger Leute...


    Wie es richtig ist, weiß kaum jmd...ausser "das Forum" hier natürlich!


    Bei Koch hat man kundenfreundlicherweise ein Berechnungstool online gestellt: 100-km/h-Rechner

  • Mein Anhänger war damals einer der ersten im Landkreis mit 100 km/h Zulassung.


    Die Damen am Schalter waren damit noch so überfordert, dass meine Plakette UNTER den Aufkleber geklebt wurde. Man sieht sie, wenn man genau hinsieht. :biggrins:


    Brösel

  • (..)Die Damen am Schalter waren damit noch so überfordert, dass meine Plakette UNTER den Aufkleber geklebt wurde. Man sieht sie, wenn man genau hinsieht. :biggrins:


    Genial! Das war bestimmt als Wetterschutz für das Siegel gedacht. Angucken nur per Lochsäge von innen durch die Bordwand... *scnr*

  • Hi


    Habt Ihr das auch, wenn Ihr mit Eurem 100 km/h Anhänger auf der BAB (Tempomat bei 105) unterwegs seid und ihr immer wieder von dem gleichen überholt werdet der dann vor Euch wieder langsamer wird?? So langsam, dass Ihr ihn wieder überholt? Ich habe manchmal das Gefühl, dass es Menschen gibt, die es seelisch nicht verkraften hinter einem Anhänger gefangen zu sein. Ich habe ja Tom & Jerry auf der Plane, ob sie vielleicht die freche Maus, die ihnen die Zunge rausstreckt, nicht verkraften?


    Komischerweise, fahre ich mit meinem Brenderup mit 85 km/h über die BAB (rechte Spur) , was sehr selten vorkommt, dann fahren manche so dicht auf, dass man die Scheinwerfer im Innenspiegel (Anhänger hat Flachplane) nicht mehr sehen kann und drängeln, obwohl die mittlere und die linke Spur frei sind.


    Andreas

    Dateien

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung