100er Zulassung - mal wieder

  • Mal angenommen, dass der Caddy die 8% Regelung nicht hat oder man auf einer Strecke >8% unterwegs ist. Dann dürfe ich den Wohnwagen im Beispiel nach bb ja nicht fahren. Da bb aber bei Wohnwagen nicht gilt, darf ich es dennoch.



    Ich verstehe noch nicht was an v8.lovers Aussage falsch sein soll.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Was spricht denn deiner Meinung nach dagegen?
    Vorausgesetzt der Wohnwagen wiegt nicht mehr als die 1400 bzw. 1500kg

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Hallo,


    ich habe heute ebenfalls (oh, war schon gestern :) ) ebenfalls eine Antwort bekommen.




    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m


  • Hallo Mani,
    der §42 STVZO bezieht sich beim Faktor auf die zulässige Gesamtmasse (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1) eines PKW.


    Ein Anhänger darf also nicht mehr wiegen als die kleinere der beiden Grenzen:
    a) Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Buchstabe F.1 in Zulassungsbescheinigung 1 vom Zugfahrzeug mit Faktor 1,0) oder
    b) die von seinem Hersteller freigegeben Anhängelast (Buchstabe O.1 oder O.2 in Zulassungsbescheinigung 1).


    in der Praxis muss man nix anderes als die Anhängelast beachten, da schon beim Zulassungsverfahren die Faktorgeschichte beachtet wird.


    In der 9. Ausnahmeverordnung beziehen sich die Faktoren aber auf die Leermassen (Buchstabe G in Zulassungsbescheinigung 1) des Zugfahrzeugs.


    Zitat

    1.** das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
    ...



    Beispiel:
    Auto:
    Leergewicht 1200kg
    Gesamtgewicht 1900kg
    Anhängelast 1400kg


    Gemäß §42 ist der Faktor -> Anhängelast <= 0,73 x Gesamtgewicht (bei der Typgenehmigung wurde also aufgepasst)


    Gemäß 9. Ausnahmeverordnung ist der Faktor -> Anhängelast <= 1,16 x Leergewicht


    Sprich ein Lastanhänger mit 1400kg zulässiger Gesamtmasse dürfte mit 100km/h gezogen werden.

  • und genau da liegt euer Denkfehler


    DAS hat nie jemand bezweifelt.


    Aber das zGG des Wohnanhängers darf, auch bei 100kmh, höher sein als die zAHL des Fahrzeugs.



    mfg JAU

    No Shift - No Service


  • Fein, dann hat sich ja damit tatsächlich erwiesen, dass der Absatz 1c) bb) <zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;> keinen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leistet.
    Dann kann der doch auch ersatzlos weg ... :dafuer:

  • Hallo,


    wie sieht das aus bei der 100 km/h Regel, wenn die Anhängelast geringer ist als die zGG des Anhängers für die 100er-Zulassung?

    Ich habe einen Astra H Caravan mit 1471 kG Leermasse, also darf ich gebremst 1618 kg für die 100 km/h ziehen. Ich darf aber mit dem Wagen nur 1000 kg ziehen. Wenn ich jetzt einen Anhänger mit z.B. 1300 kg zGG und 100er Zulassung habe, und den mit 250 kg belade (Motorrad), bleibe ich unter den 1000 kg. Darf ich dann 100 km/h fahren?

    Danke für eure Antworten.

  • Wenn die zulässige Anhängelast 1000Kg beträgt ...

    darf das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht des Anhängers nur 1000 Kg betragen, wenn du die 100ér Regel nutzen willst.

    Selbst mit einem leeren Anhänger, der nur 250 Kg wiegt, aber ein zGG von 1001 Kg hat, darfst du keine "100" fahren.


    Manfred

  • Hallo,


    wie sieht das aus bei der 100 km/h Regel, wenn die Anhängelast geringer ist als die zGG des Anhängers für die 100er-Zulassung?

    Ich habe einen Astra H Caravan mit 1471 kG Leermasse, also darf ich gebremst 1618 kg für die 100 km/h ziehen. Ich darf aber mit dem Wagen nur 1000 kg ziehen. Wenn ich jetzt einen Anhänger mit z.B. 1300 kg zGG und 100er Zulassung habe, und den mit 250 kg belade (Motorrad), bleibe ich unter den 1000 kg. Darf ich dann 100 km/h fahren?

    Danke für eure Antworten.

    Ein klares "Nein" - so wie von rower geschrieben.

    Allerdings gibt es 2 Möglichkeiten für deine 100er Regelung.

    Entweder den Anhänger, nur auf dem Papier, auf 1000kg ablasten oder bei Opel (oder TüV/Dekra usw.) nach einer Anhängelasterhöhung fragen. Vielleicht gibt es die sogar auf 1300kg. Dann allerdings wahrscheinlich nur bis 8% Steigung. Vielleicht gibt es die Erhöhung auch nur auf 1200kg, dann muss dein Anhänger nur auf 1200kg abgelastet werden und du kannst ihn für mehr Beladung nutzen.

    So nebenbei; Mein Astra-H durfte 1500kg dranhängen.

  • Danke für eure Antworten. Ist ein 1,7 D ecoflex, so ein Spritsparwunder ;-). Da kann man auch die Anhängelast nicht erhöhen. Das hatten wir beim Kauf schon geklärt.

    Also würde ein Leihanhänger mit > 1000 kg zGG nur mit 80 gefahren werden dürfen.

    Wenn ich einen AH kaufen würde und wegen der Grösse hätte der 2000 kg zGG kann man den problemlos ablasten und nach einem Fahrzeugwechsel wieder auflasten?

  • Wenn ich einen AH kaufen würde und wegen der Grösse hätte der 2000 kg zGG kann man den problemlos ablasten und nach einem Fahrzeugwechsel wieder auflasten?


    Das kommt auch auf die Sinnhaftigkeit an und natürlich den Willen des "TüV Menschen".


    Ich hatte auch mal angefragt wegen der möglichen Ablastung eines 2t Tandems auf dem Papier, damit den meine Holde (hat nur B96) im Zweifelsfall auch mal fahren mit meinem Zugfahrzeug fahren darf, und da wäre die bei 2000kg Anhänger bei den zGG des Gespanns dann leicht über 4250kg und dürfte das nicht.

    Da war die Antwort vom Tüffer "Wenns Sinn macht, und der Anhänger dann trotzdem noch sinnvoll nutzbar ist ist das kein Problem, heißt als aus nem 2000kg Anhänger einen 1700kg Anhänger machen ist kein Ding.... aber den mit der Größe der Ladefläche 3m x 1,5x auf 1000kg anzulasten hätte der nicht gemacht"


    Also wie oft Ansichtssache und "good will" vom Tüffer :evil2:   

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • Dann wäre ich ein Haus weiter gefahren. Warum keinen 2Tonner auf eine reduzieren? Bleiben immer noch 500-600kg Nutzlast übrig.

    Außerdem wäre in deinem Fall der Sinn dagewesen - wegen dem 'reduzierten' Führerschein.

    Manche Kittelmenschen stellen sich aber auch an.

    Wenn es danach geht, dann müssten die ganzen Kippanhänger(mit hydr. Zylinder) ganz kleine Kästen haben. Selbst mein 2,7to. ist bei nur 2,70m x 1,50m meistens am oder über dem Erlaubten. Von den einachsigen Kippern ganz zu schweigen.

  • Na klar.

    Da muss man sich eben einen anderen TüV Mann suchen, das sagte ich ja.

    Möglich ist das sicherlich.


    In meinem Falle wäre ein Sinn erkennbar "gewesen", auch kommt es natürlich immer auf den Einsatzzweck des Anhängers an, Schüttgüter jetzt mal ausgenommen,

    ich habe mir meinen Anhänger ja auch hauptsächlich wegen dem Bienentransport in die Tracht gekauft und 3,00m x 1,50m als Ladefläche bewusst gewählt weil die Bienenbeuten knapp 43 x 45cm Grundfläche haben.

    So bekomme ich 18 Stück mit einmal drauf (3 x 6) und kann die dann immer 3 nebeneinander noch mit einem Spanngurt drüber sichern, der Platz reicht....

    Nun wiegen aber 18 Beuten auch keine 1,5 Tonnen.... da ist noch jede Menge Luft :D

    Da hätte auch ein Einachser ausgereicht... aber der Tandem läuft ruhiger bilde ich mir ein....

    Aber die Tüv Leute gehen ja da erstmal anders von aus... das man die Ladefläche anders nutzen will....


    Beim Wohnwagen bin ich da als Camper aber auch sehr sehr skeptisch was das ablasten betrifft, das würde ich lieber sein lassen.

    Aus eigener Erfahrung.

    Mein Wohnwagen kommt ab Werk mit 1200kg zGG. Für 6,75m Länge, 2,40m Breite und 2,65m Höhe recht sportlich gerechnet.

    Ein klassischer Reisewohnwagen mit Rundsitzecke, Küche, Bad und Festbett.

    Die 1200kg sind bei Wohnwagenherstellern eine gut verkaufte Klasse, weil man die meist mit jedem normalem PKW ziehen darf, und durch die

    neuen Führerscheinklassen bei einem mittelgroßen PKW auch noch die 3,5t als Gespann eingehalten werden können, so das man weder die B96 noch die BE braucht, sondern die B ausreicht.

    Im Faltblatt wird das Wohnwagengewicht dann mit 960kg leer angegeben und der Campinganfänger denkt sich 240kg Zuladung reicht locker...

    Dann kommt vielleicht noch ne Markise drauf, nen Mover samt Batterie, und da der Wohnwagen sowieso leer noch nie 960kg gewogen hat, fährt man auf die Waage und der hat plötzlich 1100kg. Dann wird nämlich mit 100kg Zuladung schon verdammt eng.

    Ich habe meinen deswegen gleich mit Auflastung auf 1350kg bestellt.... im Endeffekt ärgere ich mich das ich nicht gleich ne 1500kg Achse genommen habe... wäre bei Neubestellung bei 200€ möglich gewesen....


    Bei alten Wohnwagen ist das noch kritischer, die haben in den Papieren nur ein zGG stehen, nichtmal ein Leergewicht, da hat sich schon machen Camper umgeguckt als er seinen alten gebraucht gekauften Wohnwagen mal auf ne Waage gefahren hat, der sogar leer schon schwerer war wie das zGG. 8o


    Also ich wäre da vorsichtig... in Deutschland ist man beim Gewicht reichlich kulant.

    In Österreich oder Italien sieht das schon wieder anders aus....

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • Ich habe jetzt wirklich mal fast alles durchgelesen ... fetzt schon was man da so an Auslegungen liest :biggrins:


    Ich fands zumindest ziemlich amüsant, hat mich so ein bissl ans Wohnwagenforum erinnert wo es dann immer darum geht ob die Stützlast mit zum Wohnwagen zählt, oder zum Zugfahrzeug etc. (um nur mal eines der gängigen Streitthemen im Winter oder Sommerloch zu nennen)

    Kann man 1000mal erklären, einen gibts immer der das völlig anders sieht & liest, und ja auch unsere Dorfsherrifs wissen es oft nicht genau, wie man in Gesprächen an der Tanke nachts um halb eins beim Kaffee immer wieder mitbekommt wenn man mal dumm in die Runde fragt.

    (Ich arbeite im Rettungsdienst und da kommt es oft vor das wir mal mit den Kollegen Polizeipolizisten in der Runde stehen und auch sowas beleuchten)


    Aber völlig egal was die Dorfsherrifs denken, wenn man auf der Autobahn rausgezogen wird, zum wiegen und rechnen das sind meist die "jungen Wilden" frisch von der Schule, die wissen das dann genau, und mit denen kann dann jeder gern diskutieren 8) und sicher verlieren :saint:


    Was mir noch zu Wohnwagen einfällt.... im Gegensatz zu Lastenanhängern braucht man da garnicht zu kommen mit "zGG und tatsächlichem GG"

    Das ist zwar alles immer schön geschrieben mit zGG Wohnwagen 1450kg tatsächlich gewogen nur 1400kg.

    Das kann bei der nächsten Fahrt schon völlig anders sein.... wenn die Frau noch ein paar mehr Schuhe zulädt :D


    Ich kenne nicht viele Wohnwagenbesitzer deren tatsächliches Gewicht unter dem zGG liegt :evil2: eher (meist ordentlich) darüber :!:



    Man kann natürlich keinem das Zugfahrzeug vorschreiben, aber ich finde solche enge Hin- und Her-Rechnerei bei Zugfahrzeug und Wohnwagen eh völlig sinnfrei.

    Wenn ich mit Wohnwagen in den Urlaub fahren will, dann sollte das Zugfahrzeug schon ausreichend groß sein, und sowohl Motormäßig als auch bei der Anhängelast noch etwas Reserven aufweisen.


    Ich habe einen Kuga mit 180PS und 2100kg Anhängelast der einen 1350kg Wohnwagen in den Urlaub zieht, das macht er auch in Österreich und Italien sehr souverän durch die Berge und mal über einen Pass.

    Ich würde nicht auf die Idee kommen wenn ich ein Fahrzeug hätte das nur 1400kg ziehen dürfe da einen 1500kg Wohnwagen dran zu hängen und mir dann zu sagen "dann lade ich den eben nicht ganz voll".... das ist doch Knete... da muss man sich dann eine anderes Fahrzeug kaufen oder kann eben nicht campen fahren...


    Nur meine Meinung....:evil2:

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
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    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • Man darf nicht beliebig tief ablasten, weil die Auflaufeinrichtung nur für einen bestimmten Gewichtsbereich zugelassen ist.

    Das ist zwar eine bescheuerte Regelung (man darf ja auch einen leeren Anhänger fahren der z.B. als Tandem nur 400 kg wiegt), aber einen 2,0 to nicht regulär auf 1000 kg ablasten. Bei Alko ist der Verwendungsbereich ziemlich eng.

  • Man darf nicht beliebig tief ablasten, weil die Auflaufeinrichtung nur für einen bestimmten Gewichtsbereich zugelassen ist.

    Ah so? Dann darf ich gar nicht mit leerem Kasten durch die Gegend fahren?



    mfg JAU

    No Shift - No Service