100er Zulassung - mal wieder

  • "Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant." Sehe ich nicht so, und zwar für die gebremsten Anhänger.


    Hier ist der Faktor 1,1 (beschränken wir uns mal auf diesen Fall mit seinen Randbedingungen)


    STOP!


    Was denni angesprochen hat war der Umstand das die 100 Voraussetzung zGG Anhänger < zAHL PKW nur für "sonstige Anhänger mit Schwingungsdämpfer" gilt.
    Damit sind die Anhänger mit Faktor 1,1 oder 1,2 bei der Thematik die wir 2 da aufdröseln gar nicht relevant! Und wurde in meinem Beitrag auch dementsprechend nicht berücksichtigt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service


  • Ja, da hast Du Recht. Ist mir jetzt auch aufgefallen.
    Ergo: Entscheidender als die Bremse für die Faktorenerhöhung ist der Einsatz der Schwingungsdämpfer.


  • Genau so könnte z.B. ein Auto mit Leergewicht 1600kg aber Anhängelast 1200 kg einen Wohnwagen mit zGG 1250kg auch mit 100km/h ziehen.
    Das gleiche zGG bei einem Lastanhänger etc... dürfte er nicht mit 100km/h ziehen.


    P.S.: Ich war kurzfristig bei der Idee, dass bei zutreffendem Faktor 1,2 (also verbauter ASK) das wieder funktionieren würde. Dem ist aber nicht so, wie hier schon festgestellt wurde.

  • Genau so könnte z.B. ein Auto mit Leergewicht 1600kg aber Anhängelast 1200 kg einen Wohnwagen mit zGG 1250kg auch mit 100km/h ziehen.
    Das gleiche zGG bei einem Lastanhänger etc... dürfte er nicht mit 100km/h ziehen.


    Wohnanhänger mit starrem Aufbau (gibt's da eigentlich auch andere?) und hydr. Schwingungsdämpfern gehen nach der Ausnahmeverordnung mit Zugkugelkupplung + Stabilisierungseinrichtung (aa) oder anderem Bauteil (bb) nur bis max. 1,0 mal Leergewicht Zugfahrzeug, hier also 1600 kg zGG (Anhänger).


    Dann kommt aber die Anhängelast 1200kg des Zugfahrzeugs. Die darf ja auch nicht überschritten werden.
    Also darf zwar das zGG des Wohnwagens größer sein, das tatsächliche GG des Anhängers aber nicht.


    Was bedeutet das in der Praxis?


    Was ich gelesen habe ist, dass WW nur wenig Zuladung bis zum Erreichen des zGG haben, oft nur im Bereich 200 kg. D.h. praktisch gesehen kann da trotzdem maximal nur ein 1,4 Tonner an den Haken und da darf dann nicht mal der Campingstuhl rein.


  • Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel) und in diesem Gewichtsbereich liegen sehr viele real gefahrene Wohnwagen. Ist für viele Wohnwagenfahrer in so fern interessant, als das dort in der Regel größere Strecken zurück gelegt werden als mit Lastanhängern.


    Hier haste mal von Sterckmann so eine Kiste wird mit 1200kg zGG angeboten und einer möglichkeit bis zu 1500kg aufzulasten.
    Als Zugfahrzeug dazu ein VW Passat Blue Motion mit 77KW 1,6 Diesel hat Anhängelast 1200kg bei 12% und 1400kg bei 8% und ein Leergewicht von 1505kg. Technische Daten hier aus der Peisliste auf Seite 49 entnommen.


    Ist mit sicherheit ein Gespann das für junge Familien mit evtl. nicht der meisten Kohle interessant sein dürfte, dürfte selbst bei komplett aufgelastetem Wohnwagen (später könnte ja mal mehr Geld für ein Zugfahrzeug da sein) die 100km/h nutzen.

  • Das der Aufkleber gesiegelt sein muss, wissen, glaube ich, noch weniger Leute...


    Hi,


    habe bei der Neuzulassung meines Hängers vor ein paar Tagen die Auskunft bekommen, dass das Siegeln des Tempo 100 Schildes nicht mehr durchgeführt wird, das wurde abgeschafft.
    Habe jetzt zwar nichts gefunden aufgrund welcher Gesetzesänderung, aber ist so. Selbst bei Google habe ich bisher nichts dazu gefunden (weil es mich interessiert hat, ob sich noch mehr geändert hat).
    Aber die meisten Berichte zu dem Thema sind älter, die Regelung gibt es wohl erst seit einigen Monaten.


    Nur mal so zur Info.

    Gruß Werner
    Stema Systema, 1.300kg, 251 x 150

  • Nein, diese Regelung ist nicht korrekt.


    In Rheinland Pfalz gibt es eine Anweisung vom Ministerium, dass nicht mehr gesiegelt werden soll, weil die Verordnung bald geändert würde - diese Änderung der Verordnung ist aber bis heute nicht erfolgt, und diese Plakette gibt es in anderen Bundesländern richtigerweise daher immer noch.


    Hatte deswegen mal bei einer Zulassungsstelle nachgefragt, die war so freundlich es mir zu erklären; schriftlich durfte sie es nicht heraus geben.

  • Ah so, Danke für die Aufklärung.
    Hatte bei zwei Zulassungen in RLP nachgefragt, da hieß es immer nur wurde abgeschafft.

    Gruß Werner
    Stema Systema, 1.300kg, 251 x 150

  • Naja Praktisch gesehen darfst halt von 1200 bis 1400kg zGG (leer wiegen die von 800 bis 1300kg) auch die 100km/h nutzen (zumindest in diesem Beispiel)


    NEIN


    Sein Fahrzeug hat eine zulässige Anhängelast von 1200 KG


    Da gibt es keinen Anhänger oder Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 1201 KG, mit dem man 100 fahren darf ... mit keinem Faktor.



    Manfred

    Manfred

  • DOCH!

    Da gibt es keinen Anhänger oder Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 1201 KG, mit dem man 100 fahren darf ... mit keinem Faktor.


    Das "oder" macht deine Aussage auch wieder falsch! Bei WoWa's gibts diese komische Anhängelast-Bestimmung nicht! Das gilt nur für "alle anderen" Anhänger!


    Da hat u.a. denni schon Recht.

  • Der TÜV Nord hat das genau so ausgelegt:


    "Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:


    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    "


    https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/


    Warum auch immer für Wohnwagen da eine Ausnahme gemacht wird.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)


  • Das "oder" macht deine Aussage auch wieder falsch! Bei WoWa's gibts diese komische Anhängelast-Bestimmung nicht! Das gilt nur für "alle anderen" Anhänger!


    Ist ja nicht mein Führerschein, der ab 110 in Urlaub geht ... nur weil sich der TÜV-Nord ungenau ausdrückt.


    https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1306828749694315471144/1.1.19-tipp-tempo100-caravan-wohnmobile.pdf


    und: https://www.gtue.de/sixcms/med…po-100-fuer-anhaenger.pdf


    und: http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne


    und dann noch die "9. Verordnung" : https://www.gesetze-im-interne…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf

    Manfred

  • Zitat

    NEIN


    Sein Fahrzeug hat eine zulässige Anhängelast von 1200 KG


    Da gibt es keinen Anhänger oder Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 1201 KG, mit dem man 100 fahren darf ... mit keinem Faktor.


    Zitat

    Das "oder" macht deine Aussage auch wieder falsch! Bei WoWa's gibts diese komische Anhängelast-Bestimmung nicht! Das gilt nur für "alle anderen" Anhänger!



    Kinders das ist doch ganz einfach



    wenn der PKW 1200 kg ziehen darf, dann darf er 1200 kg ziehen, ob das ein Wohnklo oder ein Kipper ist, ist schnurzegal


    und diese komische Anhängelast Bestimmung muß man nur verstehen



    das ist nämlich auch ganz einfach, der TÜV hat es nur beschissen erklärt


    Zitat

    Der TÜV Nord hat das genau so ausgelegt:


    "Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:


    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    "


    warum schreiben die so nen Mist? ganz einfach


    ein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto



    beim normalen Anhänger haben wir aber Faktor 1,1 oder 1,2 und somit sind die Anhänger dann zu schwer, wenn man vom Anhänger her rechnet, hängt man aber ein Auto davor das die Bedingungen zum Geländewagen erfüllt, dann ist mir das was der TÜV da schreibt schnurz, weil ich das 1,5 fache anhängen darf, und daher komm ich auch bei Faktor 1,2 niemals an meine Grenzen



    der Text vom TÜV betrifft also nur normale PKW, Amarok, Patrol, Pajero usw denen ist das egal



    hoffe nun ist das endlich geklärt


    Gruß Mani

  • Mein PKW hat mehr Leergewicht als Anhängelast.
    Nach TÜV Nord und Gesetz dürfte ich dann z.B. bei einem PKW Leergewicht von 1500kg und einer Anhängelast von 1400kg ein Wohnwagen mit 1500kg zgG anhängen und 100kmh fahren solange es effektiv nur 1400kg wiegt.
    Bei Anhängern die keine Wohnwagen sind, gilt zusätzlich noch die Anhängelast und damit müsste in meinem Beispiel ein regulärer Anhänger mit gleichen Gewichten auf 1400kg abgetastet werden.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)



  • Die Punkte aa und bb in dem Gesetzestext sind unter Punkt c gegliedert und betreffen damit keine Wohnwagen, die unter Punkt b beschrieben sind.
    Oder lese ich den Gesetzestext falsch?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Hallo Xiszone


    Was haben denn der Citroen C3 & VW Caddy jeweils für ein leergewicht, Anhängelast ohne bremse und Anhängelast mit Bremse.



    Mein Wagen hat ein Leergewicht von 1334gk
    darf aber nur 1200kg gebremst anhängen.





    Gruß Christian

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • ...
    warum schreiben die so nen Mist? ganz einfach


    ein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto


    Hallo Manni,
    da bist du gerade auf dem Holzweg, meine Beispiele spielen sich ALLE unter dem zulässigen Gewicht des Autos ab, auf die sich die Maximale Anhängelastregelung bezieht.
    Die Faktoren in der Ausnahmeverordnung beziehen sich alle auf das Leergewicht des Autos.


    Grüße
    Daniel


  • Mehr brauch man nun wirklich nicht erklären !!!


    Schon alleine die Schilderung, dass ich, wenns ein WW ist, bis zum Leergewicht des Zugwagens ziehen und die vom Hersteller oder aaS erlaubte zulässige Anhängelast überschreiten darf, ist doch nun totaler Quatsch. Erst recht nicht mit 100km/h - oder ist das (fahrdynamische) Risiko bei 100km/h geringer? :confused:


    Ratet mal, warum Anhänger abgelastet werden, um 100km/h fahren zu dürfen (egal ob mit oder ohne Ladung)?



    Rechenbeispiel:
    Ich durfte mit 18 Jahren schon ´große´ Motorräder fahren - der Westler erst mit 21Jahren. Nach dieser Diskussion hier hätte (der Westdeutsche) einen 3jährigen Knirps mitgenommen und dann auch große (unbeschränkte) Motorräder fahren dürfen! :oha: