"Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant." Sehe ich nicht so, und zwar für die gebremsten Anhänger.
Hier ist der Faktor 1,1 (beschränken wir uns mal auf diesen Fall mit seinen Randbedingungen)
STOP!
Was denni angesprochen hat war der Umstand das die 100 Voraussetzung zGG Anhänger < zAHL PKW nur für "sonstige Anhänger mit Schwingungsdämpfer" gilt.
Damit sind die Anhänger mit Faktor 1,1 oder 1,2 bei der Thematik die wir 2 da aufdröseln gar nicht relevant! Und wurde in meinem Beitrag auch dementsprechend nicht berücksichtigt.
mfg JAU