100er Zulassung - mal wieder

  • Ich hatte neulich auf visitdenmark.de einen Artikel gelesen, dass die ab Sommer 2016 vmax für dänische Anhänger auf 100km/h anheben.
    Erstmal nix besonderes, aber es war irgendwie verlinkt, dass es eine gegenseitige Anerkennung der deutschen und dänischen Zulassungen für 100km/h geben soll.


    Leider finde ich den Artikel nicht mehr.
    Kennt da jemand den aktuellen Stand?
    (Möchte im Sommer mit Anhänger nach Dk)


    Gruß

  • Doch die regelung gibt es noch


    Mein Cmax


    Leergewicht 1334kg
    zulässige anhängelast gebremst 1200kg


    so bei meinem Auto komme ich bei der 1,1 regelung deutlich über die zulässige anhängelst.


    Entweder die zulässige anhängelast oder das errechnete Anhängergesamtgewicht zählt.


    Was zuerst erreicht ist ist die Max Anhänger last (zgg Anhänger) bei der 100 km/h regelung bei gebremsten Anhängern.






    Gruß Christian

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Ich hatte neulich auf visitdenmark.de einen Artikel gelesen, dass die ab Sommer 2016 vmax für dänische Anhänger auf 100km/h anheben.
    Erstmal nix besonderes, aber es war irgendwie verlinkt, dass es eine gegenseitige Anerkennung der deutschen und dänischen Zulassungen für 100km/h geben soll.


    Leider finde ich den Artikel nicht mehr.
    Kennt da jemand den aktuellen Stand?
    (Möchte im Sommer mit Anhänger nach Dk)


    Gruß


    Hab noch was gefunden, gilt seit 1. Juli 2016
    Freie Übersetzung von mir (für in Dänemark registrierte Fahrzeuge):
    >>Minimalanforderungen für Anhänger
    - Reifen jünger als 6 Jahre
    - Reifen müssen mindestens Geschwindigkeitsindex "L" haben (120km/h)
    - Wohnwagen und andere Anhänger müssen für 100km/h geeignet sein
    - größtes Achsgewicht von Wohnwagen und anderen Anhängern darf nicht größer als 3500kg sein
    - TÜV aller 2 Jahre bei Achsgewichten größer als 750kg


    Minimalanforderungen für Zugfahrzeuge
    - ABS
    - zGG nicht größer als 3500kg


    Für die 100er Zulassung benötigt man außerdem einen Eignungsnachweis für den Anhänger, entweder vom Händler oder vom Importeur.<<


    Sind (bis auf das Reifenalter) ja alles Anforderungen, die in den deutschen 100er Anforderungen eigeschlossen sind.


    Die deutsche Tempo 100 Zulassung reicht zur Zeit in Dänemark aber nicht aus. Man muss dafür bei den dänischen Behörden eine Anerkennung wie für in Dänemark registrierte Fahrzeuge beantragen.


    Man arbeitet aber offenbar daran, dass die 100er Zulassungen gegenseitig anerkannt werden können (Stand Sommer 2016).
    Weiß da wer was aktuelles?


  • Freie Übersetzung von mir (für in Dänemark registrierte Fahrzeuge):
    >>Minimalanforderungen für Anhänger
    - Reifen jünger als 6 Jahre


    Sind (bis auf das Reifenalter) ja alles Anforderungen, die in den deutschen 100er Anforderungen eigeschlossen sind.


    Wenn für dich "jünger als 6 Jahre" grundsätzlich faktisch etwas anderes ist als "nicht älter als 6 Jahre" ... dann hast du für dich recht.


    Sonst : Herstellung am 15.06.2011 um 12.°° Uhr
    in Dänemark sind die am 15.06.2017 bis 11.59 Uhr und 59 Sekunden jünger als 6 Jahre.
    in Deutschland sind die am 15.06.2017 ab 12.00 Uhr und 1 Sekunde älter als 6 Jahre.


    Die 2 Sekunden Unterschied halte ich in Bezug auf die rechtlichen Auswirkungen für eher gering. ;)



    Manfred

    Manfred


  • *Klugscheißermodus an* Bei mir sind das aber jeweils 16 Jahre&#128512;*Klugscheißermodus aus*

  • So, hätten wir des dann auch geklärt:
    also keine Unterschiede beim Reifenalter :)


    Kann denn nun aber wer was Aktuelles sagen?

  • -> https://www.gesetze-im-interne…ht/stvoausnv_9/gesamt.pdf


    -> §1, Abs. 1, c), bb)


    Wichtig nämlich der voranstehende Satz: "[...]wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt"


    OK war ich zu blöd zum lesen...


    Wenn ich das aber richtig sehe, gilt es nur für Anhänger die keine Wohnwagen sind (§1 abs 1 b), nicht ungebremst(§1 abs 1 a) sind und nicht in die Faktorerhöhungen(§1 abs 1 d) fallen.
    Sprich es gilt nicht für jede Gespannkombination.

  • Sprich es gilt nicht für jede Gespannkombination.


    War mir jetzt auch nicht bewusst. Aber ich stimme deiner Lesart zu.


    Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant.
    Es ist zwar nicht mehr unnüblich das ein PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben. Das Leergewicht ist aber immernoch der limitierende Faktor. Da kommen fürn Anhänger so zGG wie z.B. 400 kg raus, da liegt die ungebremste Ahnhängelast locker drüber. Ist das Auto leer dann so schwer das man 750kg zGG mit 100 fahren dürfte, dann ist die ungebremste Anhägnelaust auch hoch genug.


    Bei Wohnanhängern seh ichs ähnlich. Deren Zuladung ist ja eh recht gering. D.h. das tatsächliche Gewicht wird in der Praxis meist dem zGG entsprechen. Das geht dann natürlich nur wenn die gebremste Anhängelast hoch genug ist.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ich denke auch an einige Mittelklasse Wagen, die oft aufgrund der ganzen Ausstattungen relativ hohe Leergewichte haben (1400 bis 1700 gibts relativ oft).
    Einige von denen haben nur relativ geringe Anhängelasten (1200 bis 1400 kg). Die wären ja oft von dieser Regelung betroffen (Lastanhänger 1500kg z.B.).


    Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.

  • Ich denke auch an einige Mittelklasse Wagen, die oft aufgrund der ganzen Ausstattungen relativ hohe Leergewichte haben (1400 bis 1700 gibts relativ oft).
    Einige von denen haben nur relativ geringe Anhängelasten (1200 bis 1400 kg). Die wären ja oft von dieser Regelung betroffen (Lastanhänger 1500kg z.B.).


    Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.


    Das verstehe ich nicht.
    Wenn ein Auto 1400 Leergewicht hat, darf es mit der 1,1 Regelung 1540 kg mit 100 kmh ziehen. Das Limitierende ist dann meist die Anhängelast, die z.B. nur 1400kg beträgt. Damit darf ein 1500kg Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden auch wenn man ihn, nicht ganz beladen, ziehen darf.
    Ich denke bei gebremsten Anhängern ist fast immer die Anhängelast das Problem, selten das Leergewicht. Zumindest bei regulären PKW.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Das verstehe ich nicht.
    Wenn ein Auto 1400 Leergewicht hat, darf es mit der 1,1 Regelung 1540 kg mit 100 kmh ziehen. Das Limitierende ist dann meist die Anhängelast, die z.B. nur 1400kg beträgt. Damit darf ein 1500kg Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden auch wenn man ihn, nicht ganz beladen, ziehen darf.
    Ich denke bei gebremsten Anhängern ist fast immer die Anhängelast das Problem, selten das Leergewicht. Zumindest bei regulären PKW.


    Dann kann man nur den 1500kg Anhänger auf 1400kg ohne technische änderung ablasten.






    Gruß Christian

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Bei der 1,1 regelung fliegen sie raus, da die Anhängelast nicht passt. Schraubst ne ASK dran biste in der 1,2 er regelung und alles ist wieder gut.


    Nein, da interpretiere ich den Gesetzetext anders.
    In 1)d) wird nämlich nur der Faktor erhöht. Die Forderung der Stoßdämpfer aus 1)b) und zusätzlich die Obergrenzen nach 1)c) bleiben davon unberührt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das verstehe ich nicht.
    Wenn ein Auto 1400 Leergewicht hat, darf es mit der 1,1 Regelung 1540 kg mit 100 kmh ziehen. Das Limitierende ist dann meist die Anhängelast, die z.B. nur 1400kg beträgt. Damit darf ein 1500kg Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden auch wenn man ihn, nicht ganz beladen, ziehen darf.
    Ich denke bei gebremsten Anhängern ist fast immer die Anhängelast das Problem, selten das Leergewicht. Zumindest bei regulären PKW.


    Du hast alles richtig verstanden. Denni hat sich da leicht verhaspelt.
    Mein kleiner Golf hat z.B. 1200kg Anhängelast (und Anhänger ESP) und ein Leergewicht von 1368kg. Macht für die 100km/h Regelung 1641kg GG des Anhängers. Wenn, ja wenn die Anhängelast z.B. 1641kg oder mehr wäre. Also nichts da mit 100km/h. Hatte schonmal einen baugleichen Golf mit anderer Motor-Getriebe-Kombination (Leergewicht unwesentlich höher). Der durfte 1600kg anhängen und hätte einen 1600kg Anhänger auch mit 100km/h ziehen dürfen.
    Aus diesem Grunde sind auch meine beiden kleineren Anhänger abgelastet. Damit ich damit auch bei längeren Strecken (Autobahnen) offiziell 100km/h fahren darf.
    Den 2,7to. Kipper dürfte ich nur mit einem Wagen (bis 3,5to. GG incl. Anhänger ESP/ASK) fahren, dessen Leergewicht mind. 2250kg beträgt. Das bekommt man noch halbwegs hin (Touareg & Co.). Die haben auch die entsprechende Anhängelast. Bei 3,0to. Anhängern wird die Luft schon dünner. Deshalb verstehe ich nicht, warum einige Anbieter mit 3,5to. Anhängern die 100km/h Regelung erwähnen. :confused:


    Nachtrag: Hier mal ein Beispiel.

  • So dann will ich es noch mal an einem Beispiel verdeutlichen.


    VW Tuareg
    Leergewicht ~2400kg
    Anhängelast 750kg o.Bremse
    3500kg m.Bremse


    Anhänger ohne bremse 100km/h
    2400 * 0,3 = 720kg eingetragenes zgg Anhänger



    Wohnwagen 100km/h
    2400 * 0,8 = 1920kg eingetragenes zgg Wohnwagen ohne ASK und Anhänger ABS


    2400 * 1,0 = 2400kg eingetragenes zgg Wohnwagen mit ASK oder Anhänger ABS


    Anhänger mit Bremse 100km/h
    2400 * 1,1 = 2640kg eingetragenes zgg Anhänger ohne ASK und Anhänger ABS


    2400 * 1,2 = 2880kg eingetragenes zgg Anhänger mit ASK oder Anhänger ABS





    Jetzt nimmst du ein anderes Auto mit anderen werten dann mußt du die anhängelasten für die 100km/h neu rechnen.
    kommt mehr zgg für den anhänger raus gegenüber deiner Anhängelast ist bei der Anhängelast schluß mit 100km/h

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997


  • Ich habe enorme Probleme, Deinen Text zu verstehen.


    "Es ist zwar nicht mehr unnüblich" = früher war es unüblich, dass PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben. = heute kommt es häufiger vor, dass PKW ungebremste Anhängelasten <700kg haben.
    Das war jetzt echt ne Zangengeburt


    "Das Leergewicht ist aber immernoch der limitierende Faktor."
    Leermasse eines typischerweise als Zugfahrzeug eingesetzten Pkw der unteren Mittelklasse ist min. 1334kg


    limitierender Faktor weil:
    "Da kommen fürn Anhänger so zGG wie z.B. 400 kg raus, da liegt die ungebremste Ahnhängelast locker drüber."
    zGG des Anhänger für die 100km Regelung = 0,3 * 1334kg = 400kg, die ungebremste Anhängelast liegt aber immer noch locker drüber (weil: sind zwar häufiger kleiner als 700kg, aber immer noch größer als 400kg


    Das Ganze könnte man auch so vereinfachen, bezogen auf ungebremste Anhänger (zGG max 750kg):
    "Leermasse eines typischerweise als Zugfahrzeug eingesetzten Pkw der unteren Mittelklasse ist min. 1334kg.
    Mit dem Faktor 0,3 für die 100er Regelung darf das zGG des Anhängers max. 400kg sein. Die ungebremste Anhängelast dieser Zugfahrzeuge liegt aber deutlich darüber." Richtig!


    "Nur ist es für die Praxis nicht wirklich relevant." Sehe ich nicht so, und zwar für die gebremsten Anhänger.


    Hier ist der Faktor 1,1 (beschränken wir uns mal auf diesen Fall mit seinen Randbedingungen)
    Bedeutet Leermasse 1334kg * 1,1= 1467kg zGG des Anhängers
    Nun gibt es die kleinen gebremsten Anhänger (bis 2,55m * 1,55m Ladefläche) in den häufigsten Varianten mit 1000kg, 1300kg, 1350kg, 1400kg.


    Ganz viele dieser Zugfahrzeuge haben aber nur gebremste Anhängelasten bis 1300kg! Und da liegt das Problem, hat ja der Kollege mit seinem Ford auch beschrieben.
    Bei den großen gebremsten Anhängern wird die Diskrepanz dann natürlich noch größer!


    Was sieht man in der Praxis recht oft:


    Ungebremste Anhänger mit zGG <750kg sind nicht mehr so gängig wie früher. Wegen geringem Preisunterschied wird gleich ein 750er gekauft.
    Da dann noch das 100er Schild drauf und ab mit 100 auf die Piste.
    Blöd nur, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs weit weniger als 2500kg ist.



    Bei den gebremsten Anhängern sieht's vermutlich in puncto zulässiger Anhängelast nicht besser aus.