Aus Erfahrung kann ich sagen: Nö! Auch vor einer roten Ampel biste Verkehrsteilnehmer….
Spammen bis der Arzt kommt
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Dann biste selber schuld.
Zitat- Telefonieren bei ausgeschalteten Motor
Nach § 23 Abs. 1 StVO gilt das Handyverbot nicht, wenn das Auto steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das OLG Hamm (Az. 2 Ss OWi 190/07) entschied dazu: Wer an einer roten Ampel steht, darf telefonieren, wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Gruß
Hepp
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Mal davon abgesehn gibt es ein Urteil des OLG Hamm (Beschluss vom 09. September 2014, Az. 1 Rbs 1/14)(, dass das Nutzen des Handys an der Ampel ok ist, wenn dabei der Motor aus ist. Dafür genügt schon das automatische Abschalten per Start/Stop-Funktion.
kc85
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Das ist aber jetzt noch nicht klar definiert.
Der Lenker hat in noch immer eingeschaltet.
Er steht nur aus, weil der Betriebspunkt keinen laufenden Motor benötigt, aber Steuerungstechnisch ist er noch immer an, er dreht sich bloß nicht.
Aber das Handy ist hier ja eh in einer Halterung gesteckt.
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… das Nutzen des Handys an der Ampel ok ist, wenn dabei der Motor aus ist. Dafür genügt schon das automatische Abschalten per Start/Stop-Funktion.
Eben genau nicht. Wurde ja schon geschrieben, aus Erfahrung. Sonst könnte ja jeder an einer Ampel behaupten, der Motor sei wegen Start/Stop aus gewesen.
Es gibt mWn sogar Urteile, dass im öffentlichen Strassenverkehr (auf der Fahrbahn) auch das manuelle Ausschalten des Motors nicht genügt.
Probiers halt aus
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Alles mehr oder weniger richtig.
Am Ende entscheidet der zuständige Richter.
Ist genauso, wenn du besoffen hinterm Lenkrad sitzt, auf'm Parkplatz ...🤷
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Eben genau nicht. Wurde ja schon geschrieben, aus Erfahrung. Sonst könnte ja jeder an einer Ampel behaupten, der Motor sei wegen Start/Stop aus gewesen.
Es gibt mWn sogar Urteile, dass im öffentlichen Strassenverkehr (auf der Fahrbahn) auch das manuelle Ausschalten des Motors nicht genügt.
Probiers halt aus
Muss ich nicht ausprobieren. Mein Handy wandert (mit eingeschaltetem Bluetooth und WLAN) im Auto in das Fach unter der Armlehne in der Mittelkonsole. Und da bleibt es für den Rest der Fahrt. Bedient wird das dann nur noch übers Autoradio. Legaler gehts nicht.
Mein Einwurf sollte nur ein (zugegeben verkürztes) Beispiel sein, dass es schon immer abweichende Urteile zum Thema Handy am Steuer gab. Und die sollte man wenigstens kennen. Am Ende entscheidet so ein Urteil immer einen Einzelfall.
Ich weiß auch dass, die "Start/Stopp-Lücke" 2017 im §23 StVO grundsätzlich geschlossen wurde. Seitdem muss man den Motor schon manuell abschalten, will man dem Regelbußgeld + Punkt entgehen. Trotzdem gibt es auch nach 2017 Einzelfallentscheidungen, die auch bei Start/Stopp + Handy einen Handyverstoß verneinen oder nicht das Regelbußgeld als Strafe verhängen - ein Beispiel:
Artikel zum Urteil (AG Essen, Urteil vom 17.1.2019 – 55 Owi-90 Js 1936/18-648/18)
Selbst ein hantieren mit dem Telefon während der Fahrt kann ggf. straflos bleiben:
Artikel zum Urteil (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2019 – 2 Rb 24 Ss 1269/18)
Muss jeder selber wissen, ob er sich deswegen ein Gerichtsverfahren auflädt. Ich lass das Telefon im Auto i.d.R. einfach liegen. Fotos von interessanten Gespannen, fürs Forum, mache ich auch nur, wenn mein Auto steht und der Motor aus ist. Leider ist mir so schon manches interessante Motiv entgangen. Nicht immer hat man einen Beifahrer, der auf Zuruf knipsen kann.
kc85
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Bedient wird das dann nur noch übers Autoradio. Legaler gehts nicht.
So legal ist das leider auch nicht
ZitatSeit der Neufassung des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 2017 ist nicht mehr nur die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer sanktioniert. Bußgelder können auch dann drohen, wenn andere elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation unzulässig verwendet werden. Damit erfasst der Paragraph mittlerweile u. a. auch Navigationsgeräte, Radios, Touchscreens & Co. Das gilt selbst dann, wenn der Nutzer diese für den Gebrauch nicht aufnehmen muss, sie also zum Beispiel fest im Auto verbaut sind. Ist die erforderliche Dauer der Blickzuwendung bei der Bedienung nicht an die jeweiligen Umstände angepasst, kann also ein Bußgeld drohen:
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Gespräch annehmen oder Wählen geht per Spracheingabe. Mehr braucht es doch nicht. Die Navigation wird, wenn nötig, vorm Start aktiviert und läuft dann einfach durch. Der Rest ist einfache Radiobedienung (Quellenwahl, Senderwechsel, laut und leise). Das klappt per LFB. Aufs Radio-Display gucke ich höchstens kurz, um zu sehen wer anruft oder um kurz das Navi zu checken. Ich wüsst jetzt nicht, wo da Probleme mit der Polizei drohen sollten?
Da war füher jeder CD-Wechsel während der Fahrt ablenkender.
Ansonsten hält man eben mal an, wenn man unbedingt seine WhattsApps checken muss. Und man muss auch nicht immer rangehen, wenn es klingelt. Wenn es wirklich wichtig ist, ruft derjenige eh wieder an.
Das Nachrichtengetippe und -gelese wärend der Fahrt ist eh das Gefährlichste. Da sehe ich jeden Tag zig Kandidaten, die in ihren Schoß starrend mit 35km(h im Zickzack durch die Stadt eiern, oder, viel schlimmer, im Blindflug über die Autobahn brettern. Wer heutzutage zum Telefonieren im Auto das Telefon noch anfassen und ans Ohr halten muss, macht eh alles falsch.
kc85
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Fast alle neuen Fabrikate verfügen ausschließlich über Touchscreens, deren Bedienung weit mehr ablenkt, als das Höhrersymbol auf dem Lenkrad zu drücken !
Und selbst am Lenkrad sind mittlerweile Wischtasten 🤦
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Gespräch annehmen oder Wählen geht per Spracheingabe. Mehr braucht es doch nicht.
Ja, eigentlich schon. Ich fahre einen 2022er Volvo (MJ 23), der selbst damit grosse Probleme hat. Ich wäre mehr als froh, wenn diese einfachsten Sachen mit 2 Handies funktionierten - kann BMW seit Jahren, Volvo nicht. Was mache ich also? Sch…
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Deswegen liebe ich meinen ASX. Der ist von der Bedienung her noch echt oldschool. Den (Radio-)Touchscreen braucht man da im Alltag fast gar nicht. Alles was wichtig ist geht per Sprachbefehl oder per Hardkey am Lenkrad. Für alles abseits von Radio/Telefonie gibts ohnehin schöne Tasten oder Drehregler, die man blind bedienen kann. Ich hoffe, die Kiste hält noch ein paar Jährchen durch...
kc85
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War da nicht was mit, wenn das Auto aus ist (auch Start Stop Automatic) darf man das. Oder wurde die Gesetzeslücke bereits geschlossen?
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Funny Worker, Einfach mal weiter oben lesen!!!
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Deswegen liebe ich meinen ASX
Der stand bei mir auch in der engeren Wahl. Als Allrad aber kaum zu bekommen....
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Heute im Thüringer Wald entdeckt… ein Stück Zeitgeschichte in Sachen Borkenkäfer…
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Tja, wir Löffelschnitzer, können auch anders ! 😜👍😂
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im Thüringer Wald
.....
Da isst man noch Hunde.... Nach altem Rezept... Zu winterskalter Stunde
Ich mag die Thüringer (die ja zum Teil eh Franken sind) und ich liebe das Lied von Rainald Grebe
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Da isst man noch Hunde.... Nach altem Rezept... Zu winterskalter Stunde
und Enten :
😜
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Vielleicht vorm Haus kurz in zweiter Reihe geparkt zum Abladen. Da macht man schon mal die Warnblinke an.
kc85
Schlechter Tipp...
Kostet noch mal 5 Euro extra Strafe...
Parken in zweiter Reihe: Welche Folgen hat das 2024?Infos zum Parken in zweiter Reihe: Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe parken? ● Sie haben die zweite Reihe unerlaubt zum Parken genutzt? ● Hier!www.bussgeldrechner.org