Wie kann man Begrenzungsleuchten schützen?
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Wie wäre es die Begrenzungsleuchten mit einem Scharnier für Pendeltüren zu befestigen? Wenn es da welche mit geringer Federkraft gibt, dann könnte die Leuchte einfach wegklappen und schwingt dann wieder zurück.
Dann legen sie sich während der Fahrt vom Fahrtwind auch an.
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Das könnte man über den Winddruck ja ausrechnen und die Federkraft so wählen dass die bis Tempo 100 nicht wegklappen.
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Welche Windstärke?
Seitenwind?
Schräg von Vorne?
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Leute... Langsam ist gut
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Das machen die, mit Gummifuß auch.
Wenn du allerdings mit dem äußersten Ende mir 100km/h gegen einen Begrenzungspfeiler fährst fliegt sie trotzdem weg.
wo steht das?
vielleicht nur 80er zulassung?
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wo steht das?
vielleicht nur 80er zulassung?
Steht nirgends, reine Erfahrungssache.
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Jetzt ist gut. Wartet, bis sich ApfelVulkaneifel wieder meldet.
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Hallo,
ich habe eigentlich eine Frage gestellt die verständlich sein sollte. Ideen habe ich viele, wie man die Begrenzungsleuchten schützen kann, nur was ist erlaubt?
Der Anhänger den ich nutzte, war ein Partenheimer ähnlich siehe Beispielbild im Anhang. Originalbilder von dem Anhänger habe ich leider keine, da er mittlerweile nicht mehr im Besitz unserer Familie ist, kann ich auch keine mehr machen.
Ladefläche: 1,95 * 4,50m
Es war folgende Begrenzungsleuchte im Anhang.
Und ein Wirtschaftsweg ist nicht die Autobahn sondern ein Weg der auch mal schmäler als das Fahrzeug sein kann und nicht befestigt sein muss.
Beim Beladen kann man leicht an den Begrenzungsleuchten hängen bleiben, z.B. Äste, oder größeren, unhandliche, schwere Maschinen/Behälter, die man von Hand auflädt. Oder Bienenstöcke, bei denen noch ein paar Bienen drum rumschwirren und man schnell wegmöchte… Gerade wenn einem eine unerfahrene Person dabei hilft, die diese Schwachstelle nicht kennen.
Jetzt möchte ich mir einen Anhänger bauen lassen und dann natürlich das Problem mit den Begrenzungsleuchten optimal im vorhinein lösen, damit möglichst erst gar keine Begrenzungsleuchten mehr abreißen.
Edit by Mod "Beispielbild" entfernt, weil: LESEN und VERSTEHEN!!!
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Hast du alle Antworten richtig gelesen ?
Mehr Information wären nur Wiederholungen.
Wenn dir jemand den Anhänger baut, dann nach deinen Vorgaben und nach StvZo, fertig.
Aber kein Mensch der Welt kann ein Fahrzeug bauen welches völlig unbeschädigt Wege passieren kann, welche schmaler wie das Fahrzeug selbst sind !
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Oben in deinem Bild hast du die Begrenzungsleuchte eingefügt, die du verbaut und wohl auch schon oft beschädigt hast?
Diese Leuchte kann bei einem Hindernis nun mal nicht nachgeben oder ausweichen.
Du schriebst, das du dir die Begrenzungsleuchten schon ca. 30 Mal beschädigt hast.
Mal ehrlich, ich hätte schon beim ersten bis dritten mal daran gedacht, das die Leuchten dann wohl ungeeignet wären und hätte andere versucht.
Zum Beispiel sowas hier (klick!).
Wie weiter oben von mir schon geschrieben, können solche -oder vergleichbare neuere mit LEDs- einen Rempler mit um die 20 - 30 Km/h an einem Begrenzungspfahl oder ähnlich dicken Ast vertragen. Auch kann man da mal gegenrennen, da passiert garnix.
Und sorry, aber 30 mal immer wieder eine neue Leuchte anbauen, ohne mal drüber nachzudenken das die Leuchte vielleicht Sch... ist, grenzt ja fast schon an .....
Viele Grüße,
Axel
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Ich finde es schade, wenn niemand hier meine Frage beantwortet, sondern nur andere Beiträge geschrieben werden. Da wäre es doch sinnvoller, es würde ein neues Thema geöfnet werden, und da könnt ihr das dann ausdiskutieren.
Ich möchte nur wissen, was gesetzlich erlaubt ist.
Hast du alle Antworten richtig gelesen ?
Mehr Information wären nur Wiederholungen.
Wenn dir jemand den Anhänger baut, dann nach deinen Vorgaben und nach StvZo, fertig.
Aber kein Mensch der Welt kann ein Fahrzeug bauen welches völlig unbeschädigt Wege passieren kann, welche schmaler wie das Fahrzeug selbst sind !
Das glaube ich eben nicht. Denn verschiedene Anhängerbauer machen verschiedene Aussagen über die StVZO!
Auch ein Forsttraktor hat eine Straßenzulassung und fährt auch im Wald ohne Wege und kommt unbeschädigt wieder zurück.
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Willst Du einen Anhänger oder einen Forsttraktor?
Für mich liegt das sehr weit auseinander!
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Die Bestimmungen für L&F und für Anhänger gehen doch etwas auseinander....
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Ich finde es schade, wenn niemand hier meine Frage beantwortet,
Ich möchte nur wissen, was gesetzlich erlaubt ist.
sag mal, Liest du eigentlich was wir hier schreiben, oder trollst du nur rum
wir haben X Antworten gegeben, aber du ignorierst alles
ohne Bilder wie und wo und welche Lampen angebaut sind, kann NIEMAND dir nen Tipp geben
und jetzt kommst daher uns sagst du hast den Anhänger garnicht mehr
dann ist es doch auch schei...egal wie man die Lampen schützen kann, weil das Problem nicht mehr vorhanden ist
und bei dem nächsten Anhänger gilt das gleiche
OHNE BILDER, KEINE LÖSUNG
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Ich möchte nur wissen, was gesetzlich erlaubt ist.
[...]
Das glaube ich eben nicht. Denn verschiedene Anhängerbauer machen verschiedene Aussagen über die StVZO!
Auch ein Forsttraktor hat eine Straßenzulassung und fährt auch im Wald ohne Wege und kommt unbeschädigt wieder zurück.
Gut, dann ziehen wir eben mal sinnvollerweise die StVZO zu Rate - darin steht:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass 1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
[...]
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die 1.in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder
2.in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG oder
3.in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG
in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekannt gemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich.Keine Ahnung bzw. ehrlich gesagt gerade keine Lust, mich da noch durch diese EG-Richtlinien zu wühlen. Da der Anhänger vermutlich eine Einzelbetriebserlaubnis nach StVZO §21 bekommen wird, halten wir uns erstmal weiter an diese.
Zitat von StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
[...]Zitat von StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen[...]
5.Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
[...]
§32 hat eigentlich nur wenig mit den beiden vorherigen Paragraphen zu tun, da aber an der Stelle immerhin ÜBERHAUPT mal ein Kantenradius genannt ist, ist es sicher nicht verkehrt, sich daran zu orientieren und macht auch gegenüber einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Unterschriftenberechtigten keinen schlechten Eindruck und zeigt, dass man sich mit der Materie beschäftigt hat. Nicht... dass das eigentlich Aufgabe des Fahrzeugherstellers ist.. aber naja.
Mein Vorschlag deshalb:
"Einfach" ein z.B. 80x80x8 mm () DIN EN 10210 Stahl Hohlprofil kaufen - auf ~8 cm Länge schneiden (lassen) und darin eben diese Umrissleuchte montieren. Dann kannst du auch mit 80 km/h an Bäumen usw. vorbeischrabbeln und egal was passiert - aber der Schutz sollte halten.
Gruß Jonas
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Jetzt bist Du an der Reihe bzw. irgendein Anhängerbauer....
Und dann schauen wir uns das Ergebnis an....
Bis dahin ist alles andere Quatsch...
Und denk dran....
"Machen ist wie wollen, nur krasser" ...
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Zitat
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass 1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
[...]
Das sagt eigentlich alles aus!
Wenn da was mehrere cm absteht wirst du Probleme bekommen.
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https://www.ebay.at/itm/2-x-LE…1dd3b6:g:03EAAOSwsnBfRNQT
Wenn irgendwas in der Art angebaut wird,
soll dir dein Anhängerbauer einen Rahmen machen, der nur den schwarzen Kunststoffrahmen der Leuchte abdeckt und nicht zuviel aufträgt. Schön abgerundet Zwecks scharfer Kanten.
Dann sollte es auch mit Abstrahlwinkel und KO hin hauen.
Oder jede Funktion der Lampe extra versenkt anbauen,
Und nur das absolut gesetzlich Notwendige.
Was nicht drann ist, geht nicht kaputt.