Wie kann man Begrenzungsleuchten schützen?

  • Wie wäre es die Begrenzungsleuchten mit einem Scharnier für Pendeltüren zu befestigen? Wenn es da welche mit geringer Federkraft gibt, dann könnte die Leuchte einfach wegklappen und schwingt dann wieder zurück.

    Dann legen sie sich während der Fahrt vom Fahrtwind auch an.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Das könnte man über den Winddruck ja ausrechnen und die Federkraft so wählen dass die bis Tempo 100 nicht wegklappen.

  • Das machen die, mit Gummifuß auch.

    Wenn du allerdings mit dem äußersten Ende mir 100km/h gegen einen Begrenzungspfeiler fährst fliegt sie trotzdem weg.

    wo steht das?

    vielleicht nur 80er zulassung?^^

  • Hallo,


    ich habe eigentlich eine Frage gestellt die verständlich sein sollte. Ideen habe ich viele, wie man die Begrenzungsleuchten schützen kann, nur was ist erlaubt?


    Der Anhänger den ich nutzte, war ein Partenheimer ähnlich siehe Beispielbild im Anhang. Originalbilder von dem Anhänger habe ich leider keine, da er mittlerweile nicht mehr im Besitz unserer Familie ist, kann ich auch keine mehr machen.

    Ladefläche: 1,95 * 4,50m

    Es war folgende Begrenzungsleuchte im Anhang.


    Und ein Wirtschaftsweg ist nicht die Autobahn sondern ein Weg der auch mal schmäler als das Fahrzeug sein kann und nicht befestigt sein muss.


    Beim Beladen kann man leicht an den Begrenzungsleuchten hängen bleiben, z.B. Äste, oder größeren, unhandliche, schwere Maschinen/Behälter, die man von Hand auflädt. Oder Bienenstöcke, bei denen noch ein paar Bienen drum rumschwirren und man schnell wegmöchte… Gerade wenn einem eine unerfahrene Person dabei hilft, die diese Schwachstelle nicht kennen.



    Jetzt möchte ich mir einen Anhänger bauen lassen und dann natürlich das Problem mit den Begrenzungsleuchten optimal im vorhinein lösen, damit möglichst erst gar keine Begrenzungsleuchten mehr abreißen.


    Edit by Mod "Beispielbild" entfernt, weil: LESEN und VERSTEHEN!!!

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  • Hast du alle Antworten richtig gelesen ?

    Mehr Information wären nur Wiederholungen.

    Wenn dir jemand den Anhänger baut, dann nach deinen Vorgaben und nach StvZo, fertig.


    Aber kein Mensch der Welt kann ein Fahrzeug bauen welches völlig unbeschädigt Wege passieren kann, welche schmaler wie das Fahrzeug selbst sind !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Oben in deinem Bild hast du die Begrenzungsleuchte eingefügt, die du verbaut und wohl auch schon oft beschädigt hast?

    Diese Leuchte kann bei einem Hindernis nun mal nicht nachgeben oder ausweichen.


    Du schriebst, das du dir die Begrenzungsleuchten schon ca. 30 Mal beschädigt hast.

    Mal ehrlich, ich hätte schon beim ersten bis dritten mal daran gedacht, das die Leuchten dann wohl ungeeignet wären und hätte andere versucht.

    Zum Beispiel sowas hier (klick!).


    Wie weiter oben von mir schon geschrieben, können solche -oder vergleichbare neuere mit LEDs- einen Rempler mit um die 20 - 30 Km/h an einem Begrenzungspfahl oder ähnlich dicken Ast vertragen. Auch kann man da mal gegenrennen, da passiert garnix.


    Und sorry, aber 30 mal immer wieder eine neue Leuchte anbauen, ohne mal drüber nachzudenken das die Leuchte vielleicht Sch... ist, grenzt ja fast schon an .....



    Viele Grüße,


    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Ich finde es schade, wenn niemand hier meine Frage beantwortet, sondern nur andere Beiträge geschrieben werden. Da wäre es doch sinnvoller, es würde ein neues Thema geöfnet werden, und da könnt ihr das dann ausdiskutieren.

    Ich möchte nur wissen, was gesetzlich erlaubt ist.

    Hast du alle Antworten richtig gelesen ?

    Mehr Information wären nur Wiederholungen.

    Wenn dir jemand den Anhänger baut, dann nach deinen Vorgaben und nach StvZo, fertig.


    Aber kein Mensch der Welt kann ein Fahrzeug bauen welches völlig unbeschädigt Wege passieren kann, welche schmaler wie das Fahrzeug selbst sind !

    Das glaube ich eben nicht. Denn verschiedene Anhängerbauer machen verschiedene Aussagen über die StVZO!

    Auch ein Forsttraktor hat eine Straßenzulassung und fährt auch im Wald ohne Wege und kommt unbeschädigt wieder zurück.

  • Willst Du einen Anhänger oder einen Forsttraktor?

    Für mich liegt das sehr weit auseinander! :/

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ich finde es schade, wenn niemand hier meine Frage beantwortet,


    Ich möchte nur wissen, was gesetzlich erlaubt ist.

    sag mal, Liest du eigentlich was wir hier schreiben, oder trollst du nur rum


    wir haben X Antworten gegeben, aber du ignorierst alles


    ohne Bilder wie und wo und welche Lampen angebaut sind, kann NIEMAND dir nen Tipp geben


    und jetzt kommst daher uns sagst du hast den Anhänger garnicht mehr


    dann ist es doch auch schei...egal wie man die Lampen schützen kann, weil das Problem nicht mehr vorhanden ist



    und bei dem nächsten Anhänger gilt das gleiche


    OHNE BILDER, KEINE LÖSUNG

  • Ich möchte nur wissen, was gesetzlich erlaubt ist.

    [...]

    Das glaube ich eben nicht. Denn verschiedene Anhängerbauer machen verschiedene Aussagen über die StVZO!

    Auch ein Forsttraktor hat eine Straßenzulassung und fährt auch im Wald ohne Wege und kommt unbeschädigt wieder zurück.

    Gut, dann ziehen wir eben mal sinnvollerweise die StVZO zu Rate - darin steht:

    Keine Ahnung bzw. ehrlich gesagt gerade keine Lust, mich da noch durch diese EG-Richtlinien zu wühlen. Da der Anhänger vermutlich eine Einzelbetriebserlaubnis nach StVZO §21 bekommen wird, halten wir uns erstmal weiter an diese.


    Zitat von StVZO

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

    (1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
    [...]


    Zitat von StVZO

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

    [...]

    5.Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,

    [...]


    §32 hat eigentlich nur wenig mit den beiden vorherigen Paragraphen zu tun, da aber an der Stelle immerhin ÜBERHAUPT mal ein Kantenradius genannt ist, ist es sicher nicht verkehrt, sich daran zu orientieren und macht auch gegenüber einem amtlich anerkannten Sachverständigen/Unterschriftenberechtigten keinen schlechten Eindruck und zeigt, dass man sich mit der Materie beschäftigt hat. Nicht... dass das eigentlich Aufgabe des Fahrzeugherstellers ist.. aber naja.


    Mein Vorschlag deshalb:

    "Einfach" ein z.B. 80x80x8 mm (:pfeif:) DIN EN 10210 Stahl Hohlprofil kaufen - auf ~8 cm Länge schneiden (lassen) und darin eben diese Umrissleuchte montieren. Dann kannst du auch mit 80 km/h an Bäumen usw. vorbeischrabbeln und egal was passiert - aber der Schutz sollte halten. :pfeif:


    Gruß Jonas

  • Jetzt bist Du an der Reihe bzw. irgendein Anhängerbauer....


    Und dann schauen wir uns das Ergebnis an....


    Bis dahin ist alles andere Quatsch...


    Und denk dran....


    "Machen ist wie wollen, nur krasser" ;)...

  • Zitat

    Zitat von StVZO

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass 1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

    [...]

    Das sagt eigentlich alles aus!

    Wenn da was mehrere cm absteht wirst du Probleme bekommen.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • https://www.ebay.at/itm/2-x-LE…1dd3b6:g:03EAAOSwsnBfRNQT


    Wenn irgendwas in der Art angebaut wird,

    soll dir dein Anhängerbauer einen Rahmen machen, der nur den schwarzen Kunststoffrahmen der Leuchte abdeckt und nicht zuviel aufträgt. Schön abgerundet Zwecks scharfer Kanten.


    Dann sollte es auch mit Abstrahlwinkel und KO hin hauen.


    Oder jede Funktion der Lampe extra versenkt anbauen,

    Und nur das absolut gesetzlich Notwendige.

    Was nicht drann ist, geht nicht kaputt.