Mein Anhänger - das Leergewicht stimmt nicht. 160 kg zu schwer

  • Im Endeffekt ist das Leergewicht, außer das es in den Papieren steht, aber in jeder Hinsicht egal. Wenn es um die Wurst geht frägt keiner was da rechnerisch rauskommt sondern was zulässiges oder tatsächliches Gesamtgewicht ergeben. Dementsprechend lax gehen Zulassungsbehörden und TÜV mit dem Thema um.


    Der allgemeine Ton gegenüber dem TE gefällt mir auch nicht sonderlich. Aber das ist hier nix neues.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Beim PKW ist es relativ sch. egal....die 3,49 Tonnen erreichen die wenigsten deshalb, auch nicht bei vollem Kofferraum.

    da bist jetzt aber schwer im Irrtum, wenn dein Auto nur zum Beispiel 2500 kg zgg hat und es hat leer schon 2300, und du lädst nun 400 kg ein, dann bist bei 2700kg und damit 200 kg ÜBERLADEN und das kostet genauso viel wie wenn den Anhänger überladen hast



    es ist also nicht egal was im Schein steht, deshalb kann ich jedem nur empfehlen nach zu wiegen, egal ob Auto oder Anhänger

  • da bist jetzt aber schwer im Irrtum, wenn dein Auto nur zum Beispiel 2500 kg zgg hat und es hat leer schon 2300, und du lädst nun 400 kg ein, dann bist bei 2700kg und damit 200 kg ÜBERLADEN und das kostet genauso viel wie wenn den Anhänger überladen hast



    es ist also nicht egal was im Schein steht, deshalb kann ich jedem nur empfehlen nach zu wiegen, egal ob Auto oder Anhänger


    Etwas OT, aber das ist vor allem wichtig bei Wohnmobilen der 3,5t-Klasse. Ein Freund von mir hat sich mal ein neues WoMo gekauft. Sah in meinen Augen sehr schwer aus, sodaß ich ihn in Verbindung mit einer Wette zu einer Waage geschickt habe. Das WoMo war leer, wie vom Händler übernommen. Auf der Waage zeigte sich dann, daß das Fahrzeug nur noch knapp 200kg Zuladung hatte (Fahrer bereits mitgewogen). Aber nicht Frau, 2 Kinder, Hund und Gepäck. Der Wassertank mit 100l war auch noch leer, der Dieseltank halb voll.

    Laut Papieren hätte die Zuladung 400kg sein sollen.


    Die Rückabwicklung ging dann ziemlich schnell, zumal er die Presse ins Gespräch brachte... Aber das war halt wenige Tage nach dem Kauf.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Ja Womos und Wowa, da wird extrem beschissen mit den Gewichten, die wiegen die leer ohne Heizung ohne alles, ich glaube das es nicht einen Wohnwagen gibt der wirklich soviel wiegt wie in den Papieren steht, die sind alle schwerer



  • Beim PKW ist es relativ sch. egal....die 3,49 Tonnen erreichen die wenigsten deshalb, auch nicht bei vollem Kofferraum.

    Im Falle eines Anhängers ist man aber ganz schnell bei fahren ohne.....man denke an den B Führerschein.

    Da haust Du jetzt aber auch was durcheinander:

    Überladung ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Für den Führerschein gelten nur die zGM laut Papieren, da braucht man kein Waage für. Entweder die Papiere passen zum Führerschein oder nicht.


    Für die Überladung brauchst Du eine Waage. Wiegt das Fahrzeug mehr als die eingetragene zGM ist er überladen.


    Wirst Du angehalten und dein 750 kg Anhänger wiegt 800 kg, brauchst Du trotzdem kein BE, Du bist einfach nur überladen!


    Gruß Niclas

  • Nun mein Anhänger ist auch um 80kg schwerer dazu kommt der Planen Aufbau von ca. 40kg.

    Somit erreicht mein Anhänger ca. 380kg anstatt die angegeben 280kg.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Es gibt noch eine andere Möglichkeit, wie es zu dem falschen Gewicht kommen kann. Bei uns gibt es für jedes Ersatzteil, bzw. zu der Teilenummer ein Gewicht. Wenn da schon falsch gewogen wurde...........


    Der Fahrzeugbauer hat genommen: Ein Fahrgestell xxx kg, 2 Achsen xx kg, 4 Räder xxx kg, eine Siebdruckplatte xx kg etc.


    Und hat dann nur die Gewichte summiert und kommt so auf sein Leergewicht. Dann noch was vergessen, wie Plane und Spriegel, ups.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Also, ich habe gerade mal meine Fahrzeugscheine durchgesehen. Ich habe ja auch ein paar davon. Beim alten Westfalia ist ein Leergewicht von 251 kg eingetragen, dann kommt der Freitext: Erhöht sich bei Deckel um 31 kg. Bei Rohrgestell um 6 kg, usw. Da sind 6 verschiedene Erhöhungen des Leergewicht eingetragen.


    Ganz interessant, der OBI Anhänger 120-260 kg Die Anderen haben nur ein Gewicht eingetragen. Und da ich Job bedingt täglich Fahrzeugscheine in der Hand habe, habe ich bei PKW auch schon gesehen: Von xxx bis xxx, je nach Ausführung. Kaum ein Fahrzeughersteller legt sich auf ein bestimmtes Gewicht fest.


    Wir rüsten ja auch oft genug noch Sachen an den LKW nach, H Gestell, Werkzeugkisten, Langmaterialhalter, Hydraulikanlagen, Regale in den Kastenwagen, da wird nie das Fahrzeug nachträglich gewogen und eingetragen. Bei den 3,5 Tonnern sind 200 kg Nachrüst Sachen schon reichlich.

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • ....Fahrzeugbauer hat genommen: Ein Fahrgestell xxx kg, 2 Achsen xx kg, 4 Räder xxx kg, eine Siebdruckplatte xx kg etc....

    Naja, das wäre aber wie Eimer leer saufen statt ausschütten.

    Und was ist mit Dichtmasse, Schrauben, Kabel, Farbe usw., usw.


    Ganz grob muß er das natürlich so machen. Aber auch einiges unter den Vorgaben bleiben, damit bei Fertigstellung kein böses Erwachen kommt.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • da bist jetzt aber schwer im Irrtum, wenn dein Auto nur zum Beispiel 2500 kg zgg hat und es hat leer schon 2300, und du lädst nun 400 kg ein, dann bist bei 2700kg und damit 200 kg ÜBERLADEN und das kostet genauso viel wie wenn den Anhänger überladen hast



    es ist also nicht egal was im Schein steht, deshalb kann ich jedem nur empfehlen nach zu wiegen, egal ob Auto oder Anhänger

    Verstehe es so:

    Die Wahrscheinlichkeit das dich einer mit dem PKW anhält und nachwiegt ist, im Vergleich zum angehalten und gewogen werden mit Anhänger, verschwindend gering.

  • Und die Wahrscheinlichkeit mit einem PKW Anhänger angehalten zu werden ist schon äußerst gering.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Wie schon so oft gesagt. Ich habe den Anhänger als eien Planenanhänger mit einem Leergewicht von 595 Kg. gekauft.

    Wenn ich auf die Fähre fahre, fragen die nicht nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhänger sondern ich muß sporadisch auf

    die Waage und zahle nur pro Überfahrt auf die Nachbarinsel statt 50 Euro jedesmal 95 Euro weil ich dann in die Gewichtsklasse von 2000 bis 7500 Kg. falle. 3x monatlich ist das schon ein haufen Geld.

    Ich hab ein paar Fotos gemacht, die aufgrund der Dateigröße nicht durchgehen. Ich werde sie morgen einmal

    einscannen und als PDF versuchen zu senden.

    Vorerst einmal das TüV- Gutachten, dass der TüV ohne eigene Prüfung nur auf Angaben des Hersteller ausgestellt hat.

    Vielleicht könnt Ihr damit was anfangen.

    Es sind genau Länge, Breite, Höhe und Leergewicht mit unter 20 m. Planenaufbau eingetragen.

    Das ist auch der ausschlagende Grund weil ich hier keine Zulassung bekomme. Gewogenes und geeichtes Leergewicht 755 Kg.

    Schönen Abend

    Aro

  • Nun ja, bei 20 ist aber nur die Höhe angegeben und die ist mit Plane 2000.

    Der Vermerk müsste unter "G" stehen, das wäre im Gutachten eindeutig das Leergewicht mit Plane angegeben.

    So ist aus dem Gutachten nicht ersichtlich, mit welcher Ausstattung der Anhänger auf das Gewicht kommt.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Die Frage stellt sich mir was willst du überhaupt erreichen?

    Der Anhänger ist nun mal 160 KG schwerer als in den Papieren.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • So sehe ich das auch. Leergewicht 595kg (ohne Plane).

    Höhe bis zu 2600mm (wenn die Plane montiert ist). Daß sich dann das Leergewicht ändert, ist normal, aber in Deutschland für nichts weiter relevant. Wegen einer nachträglich montierten Staubox und so mußt ja auch nicht zum TÜV, um das Leergewicht ändern zu lassen.


    Für mich ist die Sache eindeutig: Das Leergewicht des Anhängers ist 595km (ohne Plane), mit mintierte Plane entsprechend höher.


    Die Frage ist halt, was hast Du beim Händler nachweisbar bestellt? Einen Anhänger mit einem Leergewicht unter 600kg? Den hast Du. Oder einen Anhänger, der in der Endkonstellation, also inkl. Plane und sonstigem Zubehör unter 600kg liegt?

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Vorerst einmal das TüV- Gutachten, dass der TüV ohne eigene Prüfung nur auf Angaben des Hersteller ausgestellt hat.

    An der Stelle vielleicht mal kurz: Mein TÜV hier (und wie ich gehört hab viele andere) will für (Leer-?) Gewichte zum Eintragen den Wiegeschein einer kalibrierten Waage haben. Nur den Wiegeschein - keinerlei Beweis unter welchen Voraussetzungen gemessen wurde oder einen Prüfer der daneben stand.


    Also selbst wenn deine Zusammenfassung von Aussage gegen Aussage korrekt ist handelt es sich dabei um das übliche, amtliche Verfahren. Nix besonderes.



    mfgJAU

    No Shift - No Service

  • Ich frage mich eh die ganze Zeit, was der TÜV mit der ganzen Sache zu tun hat? Der TÜV hat keine Bleiplatten im Anhänger versenkt, sondern nur die gelieferten Gewichtsdaten übernommen.


    Der TE wollte einen Anhänger haben, der zum Schluß im fahrfertigem Zustand unter 600kg wiegt. Die Frage ist, hat er das auch nachweisbar so bestellt? Oder hat er nur einen Anhänger mit einem Leergewicht von unter 600kg bestellt?


    Bekommen hat er einen Anhänger, der ein Leergewicht von 595kg hat, und da wurde dann halt noch zusätzlich ein Planengestell, eine Plane und eine Staubox montiert. Aus Sicht des Herstellers also erst einmal richtig.


    Die TÜV-Papiere sind eher uninteressant, interessant sind dagegen der Arbeitsauftrag oder die Auftragsbestätigung. Daraus kann man (evtl.) ablesen, was denn nun tatsächlich genau bestellt wurde.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Liebes Forum,


    Ich habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe auf Eure Hilfe oder auch Tipps.

    Hier gibt es jetzt annähernd 100 Beiträge (und weitere werden folgen!) und ich habe immer noch nicht kapiert, was der TE nun überhaupt erreichen möchte und welche Hilfe er sich eigentlich vom Forum erhofft?

    Die Sache liegt doch augenscheinlich beim Rechtsanwalt, warum muss man dann hier eigentlich noch fragen, was man tun sollte?

    Weiß der RA das denn auch nicht?

    Also bitte mal kurz erläutern, was der RA nun zu tun beabsichtigt und/oder was der TE erwartet?


    Ich persönlich wäre mit der Situation schnell fertig gewesen, wenn ich meine Ziele auf vernünftigem Wege nicht erreichen könnte:

    Anhänger verkaufen, was Passendes anschaffen und alles andere unter "Lehrgeld" verbuchen!

    Warum sollte man gutes Geld auch noch schlechtem hinterherwerfen?


    Sorry, ich kapiere es einfach nicht!