Mein Anhänger - das Leergewicht stimmt nicht. 160 kg zu schwer

  • Moin,


    Ist es denn beim Leergewicht der reine Platform Anhänger ? Eduard 1,5 t , oder sind da die Bordwände bereits mit inbegriffen ?


    Lg Anek

    Dieser Kontakt hat sie blockiert :!::biggrins:


    BMW E90

    Passat Variant B8

    Ford 3000

    John Deere 7810

    Eduard Trailer 2,6x1,5m / 1,5t | ex. Otto Krauter 2,5x1,4 / 0,75t


    Anek auf YouTube highspeedAnek

  • Das beste ist immer einfach mal zur nächsten Raiffeisen oder baywa fahren und mal wiegen ;)


    Wenn man da nett fragt kann man da normal gegen eine kleine Spende in die trinkgeldkasse mal schnell drauf ;)


    Pauschal kann man das schwer sagen. Waser tatsächlich wiegt - tendenziell immer schwerer als im Schein steht ;)


    Mit freundlichen Grüßen Michael

  • Also ich kann Aro schon verstehen, er hat einen Auftrag gegeben, etwas zu bauen (in dem Fall einen PKW Anhänger).

    So wie er sagt, mit genauer Vorgabe Leergewicht, Zulässiges Gesamtgewicht usw. Dann muss das auch stimmen.

    Da Interessiert nicht, was allgemein üblich ist bei Autos oder sonstiges. Wenn er das per Auftrag belegen kann, das der Anhänger laut Auftrag ein Leergewicht von nicht mehr als XY Kilogramm haben soll (darf) muss der Hersteller das auch so liefern.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Also ich kann Aro schon verstehen, er hat einen Auftrag gegeben, etwas zu bauen


    ich hab da leider so meine Zweifel wenn man hier alles so liest wie es geschrieben steht


    So wie er sagt, mit genauer Vorgabe Leergewicht, Zulässiges Gesamtgewicht usw.

    ich denke das hat er nicht, den er sagt


    Ich habe mir vor fast zwei Jahren einen zwei to. Tadem- Planenanhänger bauen lassen.

    er hat sich einen 2t Anhänger bauen lassen, eventuell noch mit bestimmten Maßen


    Der Hersteller nannte mir ein Leergewicht von unter 600 Kg. und eine Nutzlast von 1400 Kg.

    dort steht nicht das er ihn mit einem Leergewicht von unter 600 bestellt hat bzw das der Hersteller das verbindlich inkl Plane schriftlich zugesagt hat


    Wenn er das per Auftrag belegen kann, das der Anhänger laut Auftrag ein Leergewicht von nicht mehr als XY Kilogramm haben soll (darf) muss der Hersteller das auch so liefern.

    genau da dürfte der Hase begraben sein, das hat uns Aro noch nicht bewiesen was in dem Auftrag genau steht


    wenn da nur was von Anhänger Leergewicht steht dann kann das so ausgelegt werden wie es eben üblich ist, das leere nackte Fahrzeug ohne Extras und dann hat er schlechte Karten da irgendwas zu erreichen


    und so wie ich den Hersteller kenne, wobei ich nicht sicher bin ob ich den richtigen meine, aber das was man in seim Bild erkennen kann trifft das nur auf einen bestimmten zu dann ist es genau so gelaufen



    er bestellt nen 2 t Anhänger, und fragt was der wiegt, der Hersteller sagt der wird unter 600 kg wiegen, weil er einfach wie üblich vom Gewicht ohne Plane ausgeht, außerdem nehmen die (wenn ich den richtigen im Verdacht hab) das eh nicht so genau, ist halt ihre Mentalität, naja und dann ist eben ein 600 kg Anhänger dabei rausgekommen der nun plus Plane mehr wiegt



    bin ja gespannt ob wir den Ausgang jemals erfahren werden, meist hört man ja nichts mehr wenn die Leute verlieren, weil es keiner gerne zugeben will das er nicht Recht bekommen hat


    warten wirs ab

  • Der Hersteller betont immer wieder, das der Anhänger bei der TüV- Abnahme 595 Kg. gewogen hat


    Noch ein Hersteller Zitat

    ...das Typenschild das mit Hand geschrieben wurde machen wir bereits seit 20 Jahren so und hat auch noch nie Probleme gegeben. Das sich die Zulassungsstelle , Polizei oder sonst wer dort in Spanien so anstellt können wir ja nicht wissen.

    Warum das Leergewicht nun nicht stimmt kann ich ihnen auch nicht sagen, als der Anhänger hier bei unserem TÜV abgenommen wurde war dass, das Gewicht wie angegeben.


    Oder das:

    .....wie wir ihnen bereits schon mal mitgeteilt haben wurde im Zeugenstand vom TÜV- Süd der Anhänger mit dem angegebenen Gewicht wie es im Fahrzeugschein steht gewogen worden. Dies wurde auch vom TÜV Bestätigt !

    Was später am Gewicht geändert worden ist als Sie den Anhänger mitgenommen haben wissen wir leider nicht.


    Oder nochmal das Zitat vom TüV- Gutachter: Gutachten nur nach Hörensagen

    ...der in dem Gutachten vom 21.09.2917 aufgeführte Wert für das Leergewicht wurde unserem Sachverständigen Herrn XXXXX durch die Fa. XXXX zur Verfügung gestellt.

    Wie schon gesagt, lt. Papiern wiegt der Anhänger mit Planenaufbau 595 Kg.

    Glaubt Ihr ich packe noch 160 Kg Gewicht drauf wie mir der Hersteller vorwirft nur um dann nicht beim TüV durch zukommen?


    Ich wollte heute ein paar Fotos hochladen auf denen Ihr seht, wie ich den Anhänger beim Hersteller abgeholt habe.

    Leider sind die Dateien zu groß. Ich versuch es noch mal.


    Gute Nacht


    Aro

  • Glaubt Ihr ich packe noch 160 Kg Gewicht drauf wie mir der Hersteller vorwirft nur um dann nicht beim TüV durch zukommen?

    Nein, aber hast du es schriftlich das er inkl Plane nur 600 kg wiegt? bzw das du ihn inkl Plane so bestellt hast?


    irgendwelche mündlichen Absprachen oder Aussagen bringen gar nichts

  • Moin,

    es ist doch immer wieder schön zu lesen, wie auf dem Thread Ersteller rumgehackt wird.

    Grob zusammen gefasst wird im gesagt:

    Stell dich nicht so an.

    Ich bringe mal einen hinkenden Vergleich.

    Ihr bestellt ein Auto mit Klimaanlage und euch wird eins ohne hingestellt.

    Würdet ihr das hin nehmen?

    Und genau das ist hier der Fall.

    Ich gehe immer noch von der Unschuldsvermutung aus und dem nach muss er hier nicht beweisen, dass er Nachweisen kann, dass er den so bestellt hat.

    Der Anhänger muss keine Bracken oder Bordwände haben, wenn das Planengestell direkt auf der Ladefläche oder an dem Gestell befestigt (verschraubt) ist.

    Dann geht die Plane bis zum Rahmen und wird da geschlossen.

    Demnach ist er nicht als offener Kasten verwendbar, sondern nur als Plattform wenn man das Gestell abbaut.

    Wenn ich einen Anhänger in Auftrag gebe, der mit Plane eine Zuladung von 1400Kg hat und max. 2000 Kg wiegen soll, dann will ich den auch so haben.

    Bei uns bekommt man Gewichtsänderungen nur mit Wiegekarte von einer öffentlichen Waage eingetragen.

    Auch bei Eigenbauten.

    Diese müsste dem TÜV dann ja auch vorliegen, wenn das Gewicht vom Hersteller dem Gutachter mitgeteilt worden ist.

    Wenn das nicht der Fall ist, hat der TÜV mist gebaut.

    Jetzt mal unabhängig von seiner Situation in Spanien und das er ihn dort nicht nutzen kann, und dass ihr das alle so lapidar hin nehmt, dass eure Anhänger wahrscheinlich alle mehr wiegen als in den Papieren steht, scheint für euch eine Überladung auch ein Kavaliersdelikt zu sein.

    Ich bin auch auf den Ausgang gespannt und drücke Aro die Daumen.

    Ich lasse mich auch nicht gerne bescheißen!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • ....du bringst was durcheinander:

    -Teilweise wurden Lösungswege vorgeschlagen.

    -Das ist ein 2 jähriger, gebrauchter Anhänger


    Wie reagierst du, wenn einer von dir Geld will für irgendwas, dass du vor 2 Jahren verkauft hast? Ich reklamiere dir n Auto, dass mir vor 2 Jahren ohne Klima gegeben hast? Nachbesserung lass ich ned zu, stattdessen bekommst n Anwaltsbrief und n Reporter der Blödzeitung?


    Ich kann beide Seiten nachvollziehen. Und sage deswegen, dass für alle Beteiligten eine rasche und konstruktive Lösung das billigste und beste ist.


    Wenn man stattdessen mit dem Kopf durch die Wand will, gehts halt um so Spitzfindigkeiten wie 'vertragliche Zusicherung' und so.

    Da musst dann erstmal recht bekommen. Selbst wenn dann Recht bekommst, ist idR dein Problem damit nicht gelöst geschweige den die Kostenseite gelöst.


    Habs glaub überlesen.... auf was lautet die Klage? Wandlung? Anhänger erleichtern? Nutzungsausfall?


    P.S.: mal angenommen, der Gerichtsentscheid lautet so: Wandlung des Anhängers; kein Alternativanhänger verfügbar; somit muss der Käufer ans Werk zurückliefern, hat er ja von dort mitgenommen. Benutzt (gewerblich?) wurde er auch, somit Abschlag in Höhe von.... k.A. auf die bisherige Nutzungszeit. Beide Parteien tragen die Lasten des Gerichtsverfahrens.

    Achja, die Gutachter hab ich vergessen.... und, dass der Gerichtsstand in D ist. Ob das sooo relevant wird, dass die Vuvuzelatröter das ned durch den Tüv lassen? Korrektur wie gesagt in D ja nicht wirklich schwierig...


    Nächste Titelseite der Blödzeitung: Auswanderer wird vom deutschen Gericht in den Ruin getrieben....



    Vll sollt ich auch VW Italien verklagen, weil der Oldtimertüv in D bei nem 39 Jahre alten Fzg zuviel Leistung eingetragen hatte:D.... kommt sicher viel bei rum:*

  • Also mal ernsthaft ?
    Ich mag dieses Forum ja wirklich, auch wenn ich großteils nur stiller Mitleser bin.

    ABER:
    Ich kann den Themenstarter schon verstehen....und auch ich denke das der TÜV hier einfach mal geschlampt hat...

    Ich als Nutzer kann doch bitte davon ausgehen das die Gewichte im Schein stimmen ?
    Woher soll ich denn sonst wissen was ich zuladen darf ?
    Und zwar genau so gewogen wie der Anhänger ausgeliefert wurde ?
    Es sein denn, im Freitext steht etwas anderes.

    Und ja, so manchem TÜV ist es einfach scheiß egal.
    Auch bei meinem TÜV Termin hat es den Prüfer keinen Meter interessiert das ein eingetragenes Leergewicht meines 750ers von 80 Kilogramm nicht stimmen kann.
    Auf Nachfrage dazu kam nur: Gibt der Hersteller vor, wird nicht nachgewogen.


    Und auch die genannten Lösungsvorschläge wie Auflasten und wieder ablasten etc. sind halt gut gemeint ändern aber nichts am Problem.

    Ich warte auch auf den Tag wo die Herrn in blau mich anhalten und mir nach Wiegung erzählen das ich überladen bin....Und auch ich werde dann vor Gericht ziehen und angeben das in den Papieren 80 Kilo Leergewicht stehen und somit 670 Kilo Zuladung drin sein müssten.



  • Ich warte auch auf den Tag wo die Herrn in blau mich anhalten und mir nach Wiegung erzählen das ich überladen bin....Und auch ich werde dann vor Gericht ziehen und angeben das in den Papieren 80 Kilo Leergewicht stehen und somit 670 Kilo Zuladung drin sein müssten.

    Dann kommt von jenen Herrn in Blau die Aussage: „ Sie sind der Fahrer und Sie sind dafür verantwortlich den Anhänger nicht zu überladen und die zulässigen Gewichte einzuhalten.

    Hätten Sie den Anhänger vorher einmal leer gewogen wüssten Sie das er schwerer ist und Sie nicht so viel zuladen dürfen. „

    Ergo der Anhänger ist überladen somit kostet es.

    Entweder abladen oder umladen

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Moin,


    ich denke auch, dass den Gesetzeshütern der Grund für eine Überladung herzlich egal ist. Meiner Meinung nach ist das auch richtig so, sonst könnte sich immer jemand versuchen herauszureden.


    Zum eigentlichen Thema:
    Natürlich ist es vom Hersteller nicht ganz sauber, die zugesagten Leistungen nicht zu erbringen. Wenn er gesagt hat, dass der Anhänger unter 600kg wiegen wird, wenn er fertig ist (also auch inkl. Plane/Spriegel), dann hat er gefälligst unter 600kg zu wiegen. Um da eine Beweisbarkeit zu haben, muss das natürlich dann auch im Kaufvertrag festgehalten sein.

    Sollten diese Bedingungen bis hierher also erfüllt sein, vor Allem die Beweisbarkeit, dann könnte man sich auch durchaus beim Hersteller beschweren, und wahrscheinlich hätte man im Endeffekt auch eine gute Chance auf eine Nachbesserung bzw. Wandlung, falls ersteres nicht möglich ist, wenn da nicht das Alter des Anhängers von zwei Jahren wäre.

    Wenn natürlich erst zwei Jahre später eine Beschwere eingelegt wird, dann kann es eigentlich nur noch Gutwilligkeit des Verkäufers sein, wenn er irgendwas macht. Ansonsten dürften wohl jegliche Ansprüche verfallen sein, falls es keine Garantieverlängerung oder ähnliches gegeben hat.


    Von daher verstehe ich zwar den Themenstarter, befürchte aber, dass er in der Realität Probleme haben wird, seine Rechte durchzusetzen. Unterm Strich bleibt vermutlich dann nur, dass hier das Sprichwort "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" mal wieder bestätigt wird; sowohl gegenüber dem Händler als auch gegenüber dem TÜV.


    Viele Grüße
    Frank

  • Würde ja bedeuten, dass ich mit jedem Anhänger den ich neu kaufe zuerst mal auf eine öffentliche Waage fahre um das Leergewicht zu kontrollieren.

    Das kann aber nicht im Sinne des Käuferschutzes sein.

    Und wenn das eine Einzelanfertigung ist und der TÜV das so eingetragen hat muss ich doch davon ausgehen können, dass das korrekt ist.

    Sicher ist der Kauf schon zwei Jahre her, aber bis dahin gab es keinen Grund den Anhänger nach zu wiegen!

    Faktisch ist die Betriebserlaubnis erloschen, da der Anhänger nicht den Papieren entspricht!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • es ist doch immer wieder schön zu lesen, wie auf dem Thread Ersteller rumgehackt wird.

    naja, solange er auf die Fragen ausweicht und keine Fakten bringt, kann man nur vermuten wie es aussieht mit dem was er bis jetzt uns an Infos gegeben hat, wenn seine Infos vor Gericht genauso sind, dann schätze ich schauts schlecht aus, da er nichtmal in ner PN was dazu sagen will, kann man ihm eh schlecht helfen, außerdem wäre genau genommen jeder Rat von uns eine unerlaubte Rechtsberatung, also kann man nur fragen und sagen wie es im Normalfall läuft


    und das die Gewichte in den Papieren meisten nicht stimmen ist nun mal gang und gäbe und ganz normal, obs ihm oder Dir gefällt oder nicht

    Würde ja bedeuten, dass ich mit jedem Anhänger den ich neu kaufe zuerst mal auf eine öffentliche Waage fahre um das Leergewicht zu kontrollieren.


    doch genau genommen mußt du das so machen, für das tatsächliche Leergewicht ist immer der Fahrer verantwortlich um zu wissen wieviel er laden darf, wenn Du überladen erwischt wirst, hilft es dir absolut nichts wenn Du sagst im Schein steht das Fahrzeug hat 600 kg und die Ladung 1400, wenn du dann in echt aber 2100 hast zahlst du trotzdem


    wie gesagt, wir wissen nicht was in der Auftragsannahme bzw Bestellung stand und solange er uns das auch nicht sagt, schauts einfach schlecht aus


    auf mündliche Aussagen wie oben " der Händler hat gesagt" kann man nichts geben, "der Händler hat mir schriftlich ein Leergewicht von xxx kg inkl Plane zugesichert", , oder der Händler hat mir eine Nutzlast von xx kg schriftlich inkl Plane zugesichert" das wäre ein brauchbares Argument, aber so.....

  • In der Praxis sind die Anhänger - genau wie PKW - oft schwerer als das Leergewicht laut Papieren, wobei da manchmal ja auch von bis Werte drin stehen.


    Ist aber hier nicht relevant, genauso wenig wie das TÜV-GA.


    Entscheidend ist: entspricht der Anhänger dem, was im Vertrag bestellt wurde - oder eben nicht.


    Steht im Vertrag als Eigenschaft sowas wie Leergewicht fahrfertig inkl. Planenaufbau 600 kg inkl. des gewünschten Zubehörs - ja, dann hat er Recht und er kann zurück treten bzw. rückabwickeln.


    Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass eine solche Bedingung bzw. Spezifikation tatsächlich drin steht.

  • Steht im Vertrag als Eigenschaft sowas wie Leergewicht fahrfertig inkl. Planenaufbau 600 kg inkl. des gewünschten Zubehörs - ja, dann hat er Recht und er kann zurück treten bzw. rückabwickeln.


    Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass eine solche Bedingung bzw. Spezifikation tatsächlich drin steht.

    genau diese Aussage vermisse ich auch, und deshalb denke ich wird das schief gehen


    dann wiederum frage ich mich warum er da solange gewartet hat, das hätte er ja schon machen können als er gemerkt hat das der Anhänger schwerer ist

  • In der Praxis sind die Anhänger - genau wie PKW - oft schwerer als das Leergewicht laut Papieren, ...

    Bei PKW ist das Leergewicht m.W. das Gewicht im fahrfähigen Zustand, keine Ahnung, was da gewöhnlich noch fehlt?

    Bei meinem PKW macht das einen Unterschied von 1490 kg zu 1640 kg.

  • Es gibt kein Gewicht im fahrfähigen Zustand .Fahrfähigkeit bezieht sich auf den Fahrer.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • doch das gibt es


    ganz früher wurden die Gewichte sogar trocken angegeben, seit 67 geht das nicht mehr und seit 2004 ist sogar der Normfahrer dabei

    Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.


    das ist das Leergewicht, aber ohne Extras, also Minimalausstattung wie kaum ein Auto vom Band läuft


    andere Sitze, Radio Schiebedach Klima usw jedes Extra ist egal

  • dann wiederum frage ich mich warum er da solange gewartet hat, das hätte er ja schon machen können als er gemerkt hat das der Anhänger schwerer ist

    Weil in Deutschland keine Notwendigkeit bestand.

    Erst nachdem der spanische Prüfer ihn darauf aufmerksam gemacht hat, ist es aufgefallen.
    Wenn er noch in D geblieben währe, würde es keinen jucken.

    Daher erst jetzt die Reklamation!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Das verstehe ich anders.

    Wenn Extras verbaut, dann zählen sie auch um Leergewicht.

    Sagt die Formulierung aus: "des betriebsfertigen Fahrzeugs"

    Ja, Grundausstattung ist auch betriebsfertig, ich weiß.

    Aber daher steht ja häufig im Freitext: kann bis zu XXXX betragen.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif: