Mein Anhänger - das Leergewicht stimmt nicht. 160 kg zu schwer

  • Hab nicht mehr alles im Kopf was hier steht, aber wenn ich mich recht erinnere hat erst jetzt, da sich der Verkäufer nicht einsichtig zeigt, einen Anwalt eingeschaltet.

    Hat er irgendwo geschrieben, wie lange er es schon reklamiert hat oder wann zu erst?

    Solch ein hin und her frisst auch immer Zeit.

    Besonders wenn sich die Gegenseite mit den Antworten Zeit lässt oder gar nicht antwortet!

    Ich bin hier jetzt auch raus.

    Ziehe mich aus der Schusslinie, da hier keine ruhige Diskussion mehr geführt wird, sondern nur nach nach meinem Empfinden auf einander rum gehackt wird.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Das verstehe ich anders.

    Wenn Extras verbaut, dann zählen sie auch um Leergewicht.

    Sagt die Formulierung aus: "des betriebsfertigen Fahrzeugs"

    Ja, Grundausstattung ist auch betriebsfertig, ich weiß.

    Aber daher steht ja häufig im Freitext: kann bis zu XXXX betragen.

    Oh, verdammt. Dann muss ich ganz dringend meinen Opel Vectra C Caravan von 2006 reklamieren! Der wiegt nämlich leer sogar 1.700kg! (Leer heißt hier: Tank 3/4 voll, aber keinen Personen im Fahrzeug)

    Das sollen die ganz dringend sofort und umgehend nachbessern! Und wenn das nicht geht: Wandeln! Dass der Wagen 13 Jahre alt ist, dürfte an der Stelle ja auch kein Problem sein. :P


    Ich denke, hiermit sollte klar werden, dass man auch für Mängel irgendwo eine Frist setzen muss, und ich denke, dass die mit zwei Jahren abgelaufen sein dürfte.


    Viele Grüße
    Frank


    P.S.: Ich hoffe, dass mein Beitrag nicht als "rum hacken" empfunden wird - so ist er nicht gemeint. Lediglich als Verdeutlichung!

    Auch bleibe ich bei meiner Meinung, dass der Mangel an sich da und nicht in Ordnung ist. Die Frage wäre nur, was man beweisen kann (sprich: was wurde schriftlich festgehalten?) und wie lange es her ist.

  • Finanzielle Ansprüche verjähren in Deutschland nach 3 Jahren!

    Bist also nur 10 Jahre zu spät.

    Es sei denn du hast sie in der Frist angemahnt und eingefordert!

    Das ist das, was ich oben meinte.

    Ich habe sachlich mein Verständnis von dem Gesetzestext dar gelegt und es fällt nichts besseres ein, als die Leute auf die Schippe zu nehmen.

    Wenig hilfreicher Beitrag zur Diskussion!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ich will hier niemanden auf die Schippe nehmen, und ich denke, dass ich das in meinem Nachtrag (der sich wahrscheinlich mit deiner Antwort überschnitt) deutlich gemacht habe.

    Die Aussage, dass so etwas in Deutschland nach drei Jahren erst verfällt, finde ich interessant und ist hier sicherlich hilfreich. Mir war das nämlich bis gerade nicht bewusst - Danke dafür! Ich hätte sonst nämlich erwartet, dass das mit Ablauf der Gewährleistung spätestens erledigt ist.


    Dann bleibt nur noch die Frage offen, was schriftlich festgehalten wurde. Wenn im Vertrag etwas entsprechendes steht, wäre wohl der nächste Schritt, dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Was das aufgrund der räumlichen Distanz bedeutet, dürfte klar sein, aber bleibt leider nicht zu ändern. (Zumindest nach meinem Verständnis - gerne lasse ich mich auch hier eines besseren Belehren)


    Viele Grüße
    Frank

  • Dann bleibt nur noch die Frage offen, was schriftlich festgehalten wurde. Wenn im Vertrag etwas entsprechendes steht, wäre wohl der nächste Schritt, dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben

    diese Frage beantwortet er ja nicht, und eine Nachbesserung will er auch nicht weil er den Anhänger nicht zurück bringen will, das hatten wir ja schon alles


    ich denke es ist genug gesagt, wir warten auf die Bilder und eventuelle Aussagen was den nun wirklich im Kaufvertrag bzw der Auftragsbestätigung oder Fahrzeugbeschreibung steht, ohne dies ist alles nur Spekulation

  • Die Extras kann ich ja nur schwerlich wiegen. ;)

    Und mit "Leer heißt hier" wollte ich nur verdeutlichen, wann mein Auto die 1.700kg zusammen hat - dass da noch Fahrer und Kraftstoff fehlen, war mir bewusst. War wohl etwas unglücklich ausgedrückt. :saint: Hätte ich drin gesessen, hätte die Waage auch noch mal 120kg mehr angezeigt; das hätte aber wenigstens den fehlenden Kraftstoff locker ausgeglichen. :P


    (Als Ergänzung: 1.600kg stehen in den Papieren als Leergewicht. Das hatte ich vorher nicht erwähnt, glaube ich.)


    Viele Grüße
    Frank

  • wenn man sich mal das COC anschaut, da steht etwas mehr drin


    13 Masse im fahrbereiten Zustand 2146 (das steht dann auch im Schein)


    13.2 tatsächliche Masse 2146, ( das sollte das Gewicht inkl alles Ausstattung sein, errechnet oder gewogen)


    wie man sieht wird hier auch schon gelogen, weil ganz nackt ist mein Auto ja nicht, hat ja doch a paar Extras,


    auf der Waage hat er allerdings je nach Kram im Kofferraum immer über 2400 kg


    2820 hat er gesamt, also bleiben mir knapp 400 kg, für ein Auto mit der Kofferraumgröße nicht viel


    4 Personen mit Gepäck, bin ich garantiert drüber, kommt aber nicht vor bei mir

  • jetzt hab ich grad nochmal mein zweites COC verglichen, keine Ahnung warum ich überhaupt zwei habe


    da ist alles gleich bis auf die Leergewichte und Achslasten


    Leergewicht ist dort mit 2174 angegeben, (stimmt aber genausowenig)


    dafür gibts ne zusätzliche Zeile


    Leergewicht des Basisfahrzeugs 2146 ( das steht auch im andern COC und im Schein)


    und die zul Achslasten sind auch höher, aber zgg ist wieder gleich


    alles sehr komisch

  • wenn man sich mal das COC anschaut, da steht etwas mehr drin


    13 Masse im fahrbereiten Zustand 2146 (das steht dann auch im Schein)

    "Fahrbereit"... das war es, was ich meinte, und nicht "Fahrfähig"! :super:

  • Eben, eben deshalb hatte ich ja geschrieben "Fahrfähig" bezieht sich ausschließlich auf den Fahrer...

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Fahrfähig, Fahrbereit, Fahrfertig ist alles verschieden definiert.

    Ich weiß schon was gemeint ist !

    Aber der RA oder Richter usw. nehmen es da ganz genau.

    Dann hat es auch nicht's mehr mit Haarspalterei zu tun, denn die sind nicht im Forum!

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Das verstehe ich anders.

    Wenn Extras verbaut, dann zählen sie auch um Leergewicht.

    Dann müsste jedes Auto, huderte von verschiedenen Leergewichten haben. Je nach Austattung (da gibt es endlose Möglichkeiten), dem ist aber nicht so. Mein 750i wiegt über 300 kg mehr wie im Fahrzeugschein als "Leergewicht steht"

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Moin,


    ich habe gerade mal bei mir in die Anleitung des Vectras geschaut: Dort stehen tatsächlich verschiedene Tabellen, in denen die zusätzlichen Gewichte von Ausstattungslinien, Schiebedach und Anhängerkupplung aufgeführt werden. damit komme ich zum Beispiel rechnerisch auf 1674kg. Wenn ich da den 75kg Fahrer noch zurechne, dann komme ich ungefähr auf das tatsächliche Leergewicht.

    Ich weiß aber natürlich nicht, ob alle Hersteller solche Angaben machen.


    Beim Niva steht vergleichbares nicht im Handbuch, aber für den gibt es ab Werk auch keine Extras. :P Als dort die Gasanlage eingebaut wurde, wurde dafür das Gewicht allerdings separat mit angegeben.


    Viele Grüße
    Frank

  • Im Grunde dreht sich hier die Diskussion doch einfach nur darum das Person XY sich auf die Angaben in seinen Papieren verlassen hat und diese ganz offensichtlich falsch sind.

    Genau DAS wird hier bemängelt.

    Und meiner Meinung nach zu recht !

    Ich persönlich finde es bei einem Anhänger wesentlich schlimmer wenn die Gewichte in den Papieren nicht stimmen als ich es bei einem PKW finde.

    Beim PKW ist es relativ sch. egal....die 3,49 Tonnen erreichen die wenigsten deshalb, auch nicht bei vollem Kofferraum.

    Im Falle eines Anhängers ist man aber ganz schnell bei fahren ohne.....man denke an den B Führerschein.

    Und als Normalverbraucher denke ich durchaus das es das gute Recht ist hier den TÜV zu kritisieren....immerhin hat dieser den Anhänger untersucht und die Abnahme gemacht....
    Wenn hierzu einfach Blind irgendwelche Angaben des Herstellers ohne Nachkontrolle übernommen werden empfinde ich persönlich dies als Pfusch.

    Das rumgehacke auf dem Themenstarter empfinde ich auch ein wenig störend, ohne genau zu wissen wann der Mangel dem Hersteller gemeldet wurde oder oder kann keine Aussage hierzu getroffen werden.

    Wenn es eben erst nach 2 Jahren auffällt weil das neue Land nachwiegt...was will man machen....

  • Ich persönlich finde es bei einem Anhänger wesentlich schlimmer wenn die Gewichte in den Papieren nicht stimmen als ich es bei einem PKW finde.


    Sofern es nicht führerscheintechnisch relevant ist, ist es mir egal, was für Gewichte in den Papieren stehen (ok, das zulässige Gesamtgewicht mal ausgenommen).


    Wenn für mich die genauen Gewichte wichtig sind, fahre ich auf die Waage, und prüfe sie selbst nach. Wenn die genauen Gewichte sogar kaufentscheidend sind, wiege ich diese vor (oder direkt nach) einem Kauf nach.


    Bin ich beruflich auf den Anhänger nachgewiesen, suche ich ein schnelle Lösung. Die wäre z.B. Anhänger verkaufen und neuen Anhänger kaufen. Sicher mag das mit einem kleinen Verlust verbunden sein, aber der ist vermutlich geringer als die bisher aufgelaufenen Parkgebühren, Leihgebühren und die anstehenden Anwaltskosten...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.