Mein Anhänger - das Leergewicht stimmt nicht. 160 kg zu schwer

  • Liebes Forum,


    Ich habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe auf Eure Hilfe oder auch Tipps.


    Meine Situation ist folgende:


    Ich habe mir vor fast zwei Jahren einen zwei to. Tadem- Planenanhänger von einer Müncher Fa. bauen lassen.

    Ich bin im Frühjahr 2018 nach Teneriffa umgezogen und wollte den Anhänger einerseits für den Transport

    meiner Sachen benutzen und zweitens Transporte in meiner neuen Heimat durchführen.

    Die Fa. im Münchner Osten hat mir ein Angebot gemacht und den Anhänger auch nach meinen Wünschen gebaut.


    Der Hersteller nannte mir ein Leergewicht von unter 600 Kg. und eine Nutzlast von 1400 Kg.

    Also passte alles, da ich hier auf der Insel eine Nutzlast von 1360 Kg. benötige.


    Für die Zulassung war ein Einzelgutachten durch den TüV- Süd fällig, was die auch erstellten.
    Die Zulassung verlief in Deutschland dementsprechend auch problemlos.


    Das böse Erwachen kam erst hier, als ich den Anhänger zur Ummeldung dem spanischen TüV vorführen mußte.

    Ich darf in Spanien maximal 180 Tage oder sechs Monate mit deutschen KFZ- Kennzeichen fahren und bin dann

    zwingend verpflichtet das Fahrzeug hier in Spanien zuzulassen.


    Der Anhänger hat kein Leergewicht, wie im TüV- Süd Einzelgutachten und allen Fahrzeugpapieren dokumentiert von 595 Kg., sondern

    755 Kg. und ist hier somit hier auf Teneriffa nicht zulassungsfähig.


    Seit fast einem Jahr steht der Anhänger jetzt auf einem gemieteten Stellplatz der mir jeden Monat 60 €. kostet.


    Der Prüfer vom TüV- Süd hat in E-Mails an mich mittlerweile eingestanden, dass er gar keine technische Überprüfung des Anhänger für

    sein Gutachten vorgenommen hat, sondern die Daten nach Angaben des Hersteller nur übernommen hat.


    Also, was ist ein Einzelgutachten des TüV- Süd eigentlich wert.


    Mittlerweile versucht der TüV- Süd mir ein Änderungsgutachten schmackhaft zu machen.

    Es besteht lt. TüV- Süd die Möglichkeit den Anhänger aufzulasten um die hier auf Teneriffa ermittelten Gewichte

    anzupassen. Das nutzt mir aber garnichts, da ich einerseits 2000 Kg. mit meinem Fahrzeug ziehen darf,

    andererseits aber die 1360 Nutzlast brauche.


    Ich möchte noch hinzu fügen, dass der Anhänger sich noch im gleichen unveränderten Auslieferungszustand befindet,

    wie ich ihn beim Hersteller abgeholt habe,. Es wurde lediglich zusätzlich vom Hersteller auf meinen Wunsch noch eine

    Deichselbox aus Alu von 8,6 Kg. verbaut.


    Ich habe das ganze mittlerweile einem Rechtsanwalt übergeben der Klage auf Wandlung des Kaufvertrage zu erwirken will und

    zusätzlich den Tüv- Süd Gutachter und den Leiter des Tüv- Süd in München Perlach als Zeugen vorgeladen.

    Vielleicht laden wir auch die Presse dazu ein. Wäre nach dem ganzen Ärger und Kosten ganz lustig.



    Ich bin gespannt wie die mündliche Gerichtsverhandlung ausgeht und wie der TüV- Süd begründet, das Sie Einzelgutachten

    nur auf Aussagen dritter ohne eigene technische Überprüfung erstellen und unterschreiben.


    Lieben Gruß nach Deutschland.

    Eure Meinungen und Erfahrungen sind mir wichtig


    Aro

  • Ganz einfach.

    In den deutschen Fahrzeugpapieren ist ein Leergewicht von 595 Kg. angegeben und ein Gesamtgewicht von

    2000 Kg. Da das hier vom TüV(heißt in Spanien ITV) angegebene Leergewicht nicht stimmt, sind alle andere

    Fahrzeugdaten auch Makulatur. Das bedeutet für mich: keine Zulassung auf meiner Insel und ich darf den Anhänger

    weder auf spanischen Straßen bewegen oder abstellen.

    Der TüV in Deutschland windet sich wie es besser nicht geht und der Hersteller in München Süd wollte, das ich den

    Anhänger auf meine Kosten nach Deutschland überführe. um ihn nochmal zu wiegen. Aber auch der TüV hier hat

    geeichte Waagen. Wir haben den Anhänger auf vier verschiedenen Waagen überprüft und überall kam das gleiche

    Leergewicht raus, 160 Kg. schwerer als in den deutschen Fahrzeugpapieren und dem TüV- Süd Gutachten angegeben.

  • Hallo


    das mit dem Leergewicht versteh ich auch nicht, das spielt normalerweise gar keine Rolle und stimmt eh nie


    hast mal dein Auto gewogen? das wiegt auch viel mehr als in den Papieren steht, DAS IST NORMAL


    außer du hast die nackte Grundausstattung, dann kann es vielleicht stimmen, und genauso ist es bei Anhängern


    desweiteren, hast du noch ne Plane drauf mit Gestell, sowas wird meist auch nicht mit gewogen und erhöht natürlich das Leergewicht


    zum TÜV, normal wiegen die bei ner Einzelabnahme das Fahrzeug, bzw man muß ne Wiegekarte vorlegen z.B. Baywa oder so, die ne geeichte Waage haben denen der TÜV vertraut


    als Dauerkunde läuft das natürlich oft anders, da wird das Leergewicht auch schonmal auf Ansage übernommen, wenn dann der Hersteller schwindelt, kann der TÜV auch nur indirekt was dafür


    was hast den für ne Fahrgestellnummer? beginnt die mit TP und ner Ziffer, dann ist es wirklich ne typische Einzelabnahme eines Kleinhersteller



    zur Abnahme nochmal, Teneriffa ist ja einerseits EU, anderseits ausländischer Inselstaat


    wie ist es bei Autos, gelten da die COC Papiere auch nicht? brauchen die auch ne extra Abnahme durch den TÜV bei Euch? dann müssten die ja auch gewogen werden und alle beanstandet weil zu schwer


    irgendwas läuft da falsch hab ich den Eindruck

  • Da das hier vom TüV(heißt in Spanien ITV) angegebene Leergewicht nicht stimmt, sind alle andere

    Fahrzeugdaten auch Makulatur. Das bedeutet für mich: keine Zulassung auf meiner Insel und ich darf den Anhänger

    weder auf spanischen Straßen bewegen oder abstellen.

    dann müssen sie halt das Gewicht in den Papieren ändern, ok ich weiß das dann zu wenig Nutzlast hast, aber wenigstens wäre er dann zugelassen und nutzbar, bzw du könntest ihn verkaufen, aber das er garnicht zugelassen werden kann ist doch Blödsinn, auch die Spanier können ein Einzelgutachten machen, oder gibts dort keine eigenbauten, das ist doch schon wieder willkür gegen Ausländer was die da machen

  • Jedes Fahrzeug muß, bevor ich es hier zugelassen kann beim TüV (hier ITV), vorgeführt

    werden. Mein Auto hatte eine COC und ist aber trotzdem gewogen worden. War 40 KG. schwerer wegen

    ein paar Sachen im Kofferraum und fast vollgetankt. Kein Problem.

    Für den Anhänger habe ich nur das Einzelgutachten des TüV Süd.

    Als erste wurde die Fahrgestellnummer überprüft und als unleserlich erklärt.. Ist einfach nur eine Kritzelei

    und ein herzugezogener Polizist hat das erst mal vier Wochen lang durch die Diebstahlsfahndung gejagt.

    Könnte ja so wie es ausschaut manipuliert sein Dann alles klar und jetzt die TüV Abnahme dachte ich.

    Dann fingen meine bis jetzt genannten Probleme erst richtig an und dauern bis heute

    Anbei ein bearbeites Foto vom Typenschild und KFZ Schein der das Fahrzeug als Planenanhänger ausweißt.

    Das Leergewicht muß genauso sein wie die Beschreibung im Fahrzeugschein und Brief.Schein Anhänger 1.jpgTypenschild.jpg


    Danke Dir

  • Der Hersteller ist in München.

    Den Namen möchte ich jetzt aufgrund des laufenden Verfahren nicht nennen.

    Könnte mir einen Schiefer einziehen.

    Aber die Fahrgestellnummer ist doch wirklich von einem Betrunkenen gekratz worden.


    Ich möchte noch hinzufügen, dass ich mit der Zulassungsstelle in Ebersberg telefoniert habe,

    Ich wurde vom Leiter informiert, dass ich für ein Änderungsgutachten den Anhänger nach Deutschland

    überführen müsste, den Anhänger dann nochmals dem TüV vorführen muß und dann mit dem geänderten Gutachten

    neue Fahrzeugpapiere beantragen muß. Dann könnte ich wieder nach Spanien zum TüV fahren.

    Deutschland erkennt genau so wenig wie Spanien ausländische Gutachten oder TüV Prüfungen an.

    Jedes Fahrzeug muß dem TüV oder wie sie im Zulassungsland auch immer heißen vor einer

    Zulassung einer technischen Prüfung des EU- Zulassungsland unterzogen werden.


    Geht aber leider nicht, da ich den Anhänger auf spanischen Straßen nicht mehr fahren darf.


    Die Reaktion des TüV Dienststellenleiters: Namen habe ich durch XXXXX ersetzt


    der in dem Gutachten vom 21.09.2917 aufgeführte Wert für das Leergewicht wurde unserem Sachverständigen Herrn xxxxxx durch die Fa. xxxxx zur Verfügung gestellt.


    Wir können Ihnen jedoch insofern helfen, indem wir eine „Korrektur“ des Gutachtens mit dem durch die spanischen Behörden dokumentierten Leergewichtswert erstellen.


    Dazu benötige ich eine Kopie Ihres Prüfberichtes aus Spanien. Ein Bild des Anhängers wäre dabei auch sehr hilfreich.


    Oh toll, der TüV kann jetzt neuerdings Ferngutachten erstellen. ohne das Fahrzeug selber anzuschauen.

    Ruft demnächst einfach an und der TüV macht Euch ein Gutachten nach Euren Wünschen.



    Komentar vo TüV- Gutachter:


    von meinem Kollegen,xxxxxxxx, habe ich erfahren, dass die Diskrepanz zwischen dem ermittelten Leergewicht in Teneriffa und der Angabe des Herstellers in meinem Gutachten immer noch der Zulassung in Spanien im Wege steht.

    Ich habe daraufhin der Fa. xxxxxx nochmals Ihre Kontaktdaten übersandt um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, was nach letzter Information wohl bisher nicht erfolgreich war.

    War die RufnummerTel. xxxxxxxxxxxx richtig?


    Wie Sie schon von Hr.xxxxxxxxx informiert wurden, wäre es unsererseits möglich das Leergewicht richtigzustellen, auf der Grundlage des ermittelten Gewichtes bei den spanischen Behörden.

    Zugleich wäre auch eine Auflastung denkbar um die ursprüngliche Nutzlast wieder herzustellen.


    Ab 10.September bin ich wieder erreichbar um für Sie dahingehend tätig zu werden, falls Sie das wünschen.


    Ich hoffe, dass dadurch die bedauerliche Verzögerung beim spanischen Zulassungsverfahren zu einem guten Abschluss gebracht werden kann!

    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards



    Ist alles nur ein sehr teurer böser Witz. Oder wie seht Ihr das???


    Lieben Gruß

    Aro

    Einmal editiert, zuletzt von Aro ()

  • ok wo der herkommt ist mir jetzt klar, von den Italienern, stimmts?


    ich bin mir sicher, das Leergewicht passt wenn den Planenaufbau runter machst, das Leergewicht ist wie üblich nur der nackte Anhänger


    man könnte nun in den deutschen Papieren nen Nachtrag machen


    wahlweise mit Plane und Spriegel, Leergewicht 750 kg, da die Höhe ja auch angegeben ist mit Plane


    und schon dürften die Spanukel nichts mehr zum Meckern haben


    aber eigentlich könnten die das auch selbst machen, aber die wollen halt nicht typisch halt


    kennst kein Inselbewohner der den auf seinen Namen erstmal zulässt? ich wette da geht das dann auf einmal


    oder drüben aufm Festland


    zu der FIN noch, die sollte ja auch irgendwo eingeschlagen sein, dort müsste sie besser leserlich sein als das Gekritzel aufm Typenschild


    Gruß Mani


    P.S. hast ne PN

  • Ich habe den Anhänger mit Plane so wie er ist mit dem angegebenen Leergewicht und

    Plane neu gekauft und gehe davon aus dass der Anhänger auch die angegebenen Leergewichte

    und Nutzlasten beinhaltet. Ich brauche 1360 Kg. und ich brauche die Plane.

    Ob der Hersteller den Anhänger als Fahrgestell, mit oder ohne Ladebordwände, mit oder ohne Plane

    mit oder ohne Reifen, mit oder ohne Spriegel beim TüV gewogen hat ist mir ziemlich egal.

    Ich habe einen Planenanhänger mit einem Leergewicht

    von 595 Kg. und mit einer Zuladung von 1405 Kg. gekauft und das will ich auch. Nicht mehr und

    nicht weniger.


    Das ganze kann jetzt der TüV und der Hersteller mit meinem Anwalt und dem Gericht ausmachen.

    Ich fühle mich jedenfalls vom Hersteller und TüV betrogen.


    Mir fehlen jede Woche 160 KG Nutzlast und deshalb fahre ich kein zweites Mal für meine Lieferungen

    200 Km. Ich müßte doppelte Fährkosten auf die Nachbarinseln bezahlen und dann zahle ich voll drauf..

    Die Plane brauche ich unbedingt, weil das Wetter auf See oder auch hier nicht immer nur Sonnenschein ist und

    Pappkartons bei stürmischer See sehr schnell durchweichen.

  • Hallo Glonntaler,


    Danke für Deine Tipps.


    Ich leihe mir 3x monatlich hier einen 2 to. Planenanhänger.

    Kann sogar 1420 Kg. Nutzlast laden. Kostet jeden Monat 90 Euro

    zuzüglich 60 Euro Standgebühren für meinen Anhänger, den ich nicht nutzen kann.

    Ich brauche den Job.


    Deshalb gibt es für mich nur noch die gerichtliche Lösung.


    Gute Nacht und vielen Dank

    Aro

  • Aber die Fahrgestellnummer ist doch wirklich von einem Betrunkenen gekratz worden.

    Nö.


    Das kommt bei rum wenn man mit einem rotierenden Werkzeug (Druckluftschleifer oder Dremel) versucht zu schreiben da aber keine Übung drin hat. Man verschätzt sich auch schnell mit der Mindestgröße der Buchstaben. W, M, L ist da noch unkompliziert. Bei E, G, A und so hat man aber schnell ein Problem mit Strichen und Abständen.


    Das die Nummern nicht eingeschlagen wurde ist bissl Schade, wenn man da nicht weiß was man tut sieht das aber genau so scheiße (und "manipuliert") aus wenn jede Ziffer anders schräg dasteht. Und die Typschilder aus Alublech haben die unschöne Eigenschaft sich zu Wellen wenn man sie mit dem Hammer traktiert.


    Ist alles nur ein sehr teurer böser Witz.

    Wenn das Leergewicht ohne Aufbau hinkommt dann läuft alles auf die Frage hinaus was genau mit dem Hersteller ausgemacht wurde. Auftrag per Handschlag? Und dann unterschiedliche Vorstellungen was Leer denn nun bedeutet...



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Oh toll, der TüV kann jetzt neuerdings Ferngutachten erstellen. ohne das Fahrzeug selber anzuschauen.

    Der TÜV hat dir einen Lösungsweg gezeigt, der dein Problem lösen könnte .


    Das ist auch kein "Ferngutachten, dass er erstellt : er kennt den Anhänger schon und erhöht das Leergewicht aufgrund eines Gutachten eines anderen Gutachters.

    Die Erhöhung eines zu niedrigen Leergewichtes aufgrund eines Irrtums hat mit Sicherheit keine rechtlichen Folgen bezüglich eines Unfallrisikos.

    Das kann ein TÜV-Gutachter schon einmal im Rahmen seines Ermessensspielraumes "abnicken".

    Er will dazu ja auch das Gutachten des spanischen TÜVs sehen.


    Alle Tüver wissen, dass die eingetragenen Leergewichte nie stimmen ... ohne rechtliche Folgen für die Hersteller ...

    und kompetente TÜVer nutzen da schon mal ihren Ermessensspielraum:

    wie kämen sie sonst dazu, Leergewichte ohne Gutachten und Genehmigung des Herstellers zu ändern.


    Nach deiner Argumentation wären Gutachten von Felgen oder über Materialfestigkeiten anderer Bauteile ja auch Ferngutachten,

    weil sie nicht vom prüfenden "Eintrager" selbst gemacht wurden.


    Ziemlich blöd ist, dass du die allgemein als ziemlich inkompetent bekannten Mitarbeiter von Zulassungsstellen in dein Problem einbeziehst.

    Die sind mit einem eher seeeehr eingeschränkten Ermessensspielraum ausgestattet:

    da kann nichts anderes bei herumkommen als das, was du hier geschrieben hast.

    (Wiel es auch immer wieder Meschen gibt, die dann ggf. stolz herumposaunen, wass sie "geschafft" haben)



    Ein deutscher TÜV würde bei einem Gutachten zu einem Anhänger spanischer Herkunft einfach das Gewicht ändern, wenn sie die Abweichung denn feststellen.


    Die Spanier wollen einfach nicht ... : das ist es.


    Der einfachere Weg wäre wohl die Annahme des Angebots des TÜVs gewesen ... und dann einfach die Papiere bei der Zulassungsstelle ändern.


    Der gerichtliche Weg ist mit Sicherheit nicht einfacher ... und vermutlich viel kostspieliger.


    ( Und so lange PKW ungestraft vorsätzlich deutlich schwerer sein dürfen als in den Papieren eingetragen,

    wird die richtige Gewichtangabe bei Anhängern vermutlich schwer gerichtlich durchsetzbar sein )




    Wie machst du das eigentlich?


    spanisches Gericht ... den spanischen TÜV verklagen, damit er ein neues Gutachten erstellt ... mit geändertem Gewicht. ?


    oder deutsches Gericht ... mit einem Gutachten vom spanischen TÜV ?

    und warum sollte ein deutsches Gericht ein Gutachten von einen spanischen TÜV anerkennen, der nicht mal in der Lage ist,

    ein Gutachten zur Zulassung des Anhängers zu erstellen, ... was ja seine originäre Aufgabe ist.



    Viel Glück

    Manfred

    Manfred

    Einmal editiert, zuletzt von rower ()

  • Gibt es denn eine eindeutige schriftliche Arbeitsanweisung an der Hersteller, daß das Leergewicht inkl. Plane nicht mehr als 600kg sein darf?

    Also so, daß du das vor Gericht eindeutig beweisen kannst?


    Viele Grüße

    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Ich habe den Anhänger mit den zugesicherten Eigenschaften in Bezug auf Leergewich, Nutzlast,

    Länge, Breite und Höhe gekauft. Das bestätigt sogar der Hersteller selbst.

    Bei einer Differenz von ein paar Kilo hätte ich auch nichts gesagt.

    Aber 160 Kg. sind für mich einfach zu viel. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Massen sind aber

    falsch und für mich so nicht tragbar. Eine Auflastung ist auch keine Alternative, weil ich dann alle Papiere

    incl. meinem Ausweis nach Deutschland schicken müßte. Außerdem habe ich in Deutschland

    keinen Wohnsitz mehr. Wie sollen da die Zulassungsstelle neue Fahrzeugpapiere austellen,

    mit denen ich dann hier wieder zum TüV müßte. Das erhöhte Gewicht bleibt dann aber immer noch.

    Ist einfach eine Scheiß Situation.

    Ein Einzelgutachten würde hier etwa 1400,00 Euro kosten. Und der Hersteller beteuert ja, daß der Anhänger

    bei Auslieferung 595 Kg. gewogen hat.


    Ein Zitat des Hersteller laut:

    Wie wir ihnen bereits schon mal mitgeteilt haben wurde im Zeugenstand vom TÜV- Süd der Anhänger mit dem angegebenen Gewicht wie es im Fahrzeugschein steht gewogen worden. Dies wurde auch vom TÜV Bestätigt !

    Was später am Gewicht geändert worden ist als Sie den Anhänger mitgenommen haben wissen wir leider nicht.


    Es wurde aber nichts geändert außer der Aludeichselbox, die noch der Hersteller selber montiert hat und die wiegt 8,6 Kg.


    Danke für Eure Antworten

    Aro

  • Also ich kenne die Trickserei beim LKW zwecks Leergewicht für Sattelzugmaschinen, damit die am Wochenende ohne Auflieger in Spanien fahren durften. Die mussten unter 7490 kg leer sein.


    Wir haben die gestrippt ohne Ende, Tank ab, 40 Liter Reservekanister dran, Betten raus, Beifahrersitz raus, Sattelplatte ab etc. Dann haben wir die wiegen lassen, alles wieder montiert und sind dann zum TüV gefahren und haben das eintragen lassen.


    Bau an Deinem Anhänger alles ab zum Wiegen. Plane, Gestell, Ersatzrad, Werkzeugkiste, etc.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Ein Zitat des Hersteller laut:

    Wie wir ihnen bereits schon mal mitgeteilt haben wurde im Zeugenstand vom TÜV- Süd der Anhänger mit dem angegebenen Gewicht wie es im Fahrzeugschein steht gewogen worden. Dies wurde auch vom TÜV Bestätigt !

    Was später am Gewicht geändert worden ist als Sie den Anhänger mitgenommen haben wissen wir leider nicht.

    Sehr seltsam. Dann schick denen doch mal Fotos von allen Seiten und laß dir erklären, wo das zusätzliche Gewicht nun angebracht ist.


    Findest Du denn keinen anderen Stellplatz? 60.-/Monat ist nämlich schon eine ordentliche Hausnummer für einen Anhänger...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Diese E-Mail hat mir der TüV auf meine E-Mail geschickt, in der der Hersteller behauptet, im Zeugenstand mit dem TüV das Fahrzeug

    gemeinsam mit dem TüV Gutachter erstellt zu haben. (siehe vorheriges Zitat des Hersteller zum Leergewicht)


    Das heißt doch im Klartext, die haben da nur reingeschrieben was der Hersteller ihnen gesagt hat und den Anhänger

    gar nicht selber überprüft.


    Zitat TüV:

    der in dem Gutachten vom 21.09.2917 aufgeführte Wert für das Leergewicht wurde unserem Sachverständigen Herrn xxxxxx durch die Fa. xxxxx zur Verfügung gestellt.


    Aro.

  • Meiner meinung nach trifft den Hersteller keinerlei Schuld.

    Ein Anhänger noch dazu deiner mit Planen Aufbau darauf ist nun mal schwerer als das Leergewicht das im Schein steht.

    Dast ist Fakt und das ist auch immer so.


    Das Gewicht wird meiner Meinung nach immer beim Basis Modell - also niedrigste Ausstattung ermittelt.

    Anders wäre es auch nicht möglich.

    Das liegt einfach daran das jede MehrAusstattung was wiegt. Das muss man einfach selbst abschätzen oder selbst mal wiegen. Das ist einfach so.

    Viele Hersteller sind ja schon auf großzügige von bis angaben umgestiegen.

    Bei unserem Anhänger auf der Arbeit steht 500 bis 850 Kilo drin wenn ich mich recht erinnere.

    Ganz klarer Fall - Basis Modell 500 - volle Hütte 850 Kilo.


    Und so ist das bei dir auch.

    Der Aufbau wird da nicht mit berücksichtigt.


    Die einfachste und schnellste Lösung wäre in deinem Fall.

    Du fragst den Vermieter von dem Anhänger ober er dir den Anhänger der passt für einen guten Preis verkauft - du kannst ja fragen ob er dir die letzten 5 Vermietungen zum Beispiel nach lässt.


    Und vorausgesetzt du hast einen Zettel wo das Gewicht ausdrücklich incl. Plane beim Kauf vereinbart ist, würde ich deinen einfach wandeln, weil es sich dann ja theoretisch um eine falsch Lieferung oder falsch Angabe handelt.

    Ansonsten den Bock einfach verkaufen und fertig.


    Alles andere verschlingt ja Tage an rennerei zu sämtlichen Ämtern und Prüfstellen dieser Welt.

    Noch dazu handelt es sich ja rein praktisch wo das Leergewicht wirklich Basis Modell bedeutet eigentlich um kein echtes Problem.


    Mit freundlichen Grüßen Michael

  • Ähm, also der Hersteller sagt


    Wie wir ihnen bereits schon mal mitgeteilt haben wurde im Zeugenstand vom TÜV- Süd der Anhänger mit dem angegebenen Gewicht wie es im Fahrzeugschein steht gewogen worden. Dies wurde auch vom TÜV Bestätigt !

    das würde ja bedeuten sie haben ihn vor Ort gewogen



    der TÜV sagt

    der in dem Gutachten vom 21.09.2917 aufgeführte Wert für das Leergewicht wurde unserem Sachverständigen Herrn xxxxxx durch die Fa. xxxxx zur Verfügung gestellt.

    das heißt er wurde nicht gewogen


    also was nun?


    Ich denke zweites, weil dieser Mini TÜV wahrscheinlich gar keine Waage hat