100er Zulassung - mal wieder

  • Wenn man diese Logik für die 100er Ausnahme fortgeführt hätte, gäbe es bb) gar nicht! Da verlässt sich der Gesetzgeber nicht auf die Fahrzeugführer. Bei Kontrollen (wo auch immer) muss dann vor Ort das genaue GG des Anhängers ermittelt werden. So schauen die :police:
    in die Papiere und fertig.


    Das glaube ich wiederum nicht, dass die Kontrolleure so einfach gestrickt sind. Klar müssen die in die Papiere schauen. Die müssen aber auch schauen, dass der Anhänger nicht überladen ist, was z.B. bei Schüttgütern oder voluminöser Ladung ohne Waage schwer werden dürfte ...


    Ansonsten würde von denen ja jeder durchgewunken, der zwar die Papiere in Ordnung hat, aber fett überladen mit 100 über die Bahn donnert. (Und dann dabei auch noch die zulässige Anhängelast überschritten hat?)
    Welchen Sinn hat dann die Kontrolle?


    Ich denke, dass die bestehende Regelung nur deswegen entstanden ist, damit zumindest die, die den Anhänger nicht überladen haben einfacher rausgefischt werden können (also ohne Waage). Das geht jedoch deutlich zu lasten derer, die bei der Ladung bissel gerechnet oder gewogen haben und sich Gedanken über die Einhaltung ihrer Anhängelast gemacht haben. Weils vielleicht ihr eigener Anhänger ist, den sie nicht beschädigen wollen oder prinzipiell mit ihrem oder geborgten Zeug sorgsam umgehen?


    Bsp:
    Alle Bedingungen für 100 erfüllt, Lastenanhänger mit Dämpfern und Bremse, zGG 1300kg, Anhängelast Zugfahrzeug 1350kg, tatsächl. Gesamtgewicht wegen Überladung aber 1500kg.
    --> Wird bei Kontrolle durchgewunken, weil Papiere ja in Ordnung sind, aber keine Waage zur Hand.
    --> Fast 20% Überladung und Überschreitung Anhängelast gehen in Ordnung? Obwohl dadurch die Verkehrssicherheit sehr wahrscheinlich beeinträchtigt wird?


    Alle anderen Bedingungen für 100 erfüllt, außer Lastenanhänger mit Dämpfern und Bremse, zGG 1500kg, Anhängelast Zugfahrzeug 1350kg, tatsächl. Gesamtgewicht 1250kg.
    --> Wird bei Kontrolle rausgefischt und zur Kasse gebeten, weil Papiere nicht in Ordnung sind.
    --> Bestrafung wegen Nichteinhaltung geltenden Rechts, die aber keine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat.
    Und der Depp ist im Kieswerk noch über die Waage gefahren, weil er seinen Anhänger nicht überladen wollte.:hae:


    Wer dabei nicht schizophren wird ...


  • ... so ist Deutschland.:pfusch:


    Tja, so ein 1300kg Anhänger ist doch eine Waffe. Da müssen nach 6 Jahren neue Reifen her.
    Dagegen war mein 320er Benz (der 250 fuhr) keine Gefahr mit seinen 12 Jahre alten Reifen und neuer HU (als ich ihn gekauft hatte). Ich habe allerdings sofort auf Neue gewechselt.

  • ... so ist Deutschland.:pfusch:


    Man könnte ja eine online Petition starten, dass der Passus bb) ersatzlos gestrichen wird, weil er nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt.
    Ich fürchte nur, dass wir zu wenige Unterstützer haben werden, weil die meisten da eh nicht mehr durchsehen ...

  • Du hast es auch noch nicht kapiert oder?


    dein erstes Beispiel stimmt


    aber das nicht


    Zitat

    Alle anderen Bedingungen für 100 erfüllt, außer Lastenanhänger mit Dämpfern und Bremse, zGG 1500kg, Anhängelast Zugfahrzeug 1350kg, tatsächl. Gesamtgewicht 1250kg.
    --> Wird bei Kontrolle rausgefischt und zur Kasse gebeten, weil Papiere nicht in Ordnung sind.
    --> Bestrafung wegen Nichteinhaltung geltenden Rechts, die aber keine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat.
    Und der Depp ist im Kieswerk noch über die Waage gefahren, weil er seinen Anhänger nicht überladen wollte.


    erstens ist das zu pauschal, zweitens könnte es völlig legal sein, dazu müsste man aber noch das ZGG des Autos kennen und die FS Klassen


    weil bei B dürfen ZGG anhänger und ZGG Auto 3,5t nicht übersteigen, hat der Fahrer aber BE oder Klasse 3 ist das egal


    dann zählt nur das die tatsächliche Anhängelast die zulässige nicht übersteigt

  • Bsp:


    Alle anderen Bedingungen für 100 erfüllt, außer Lastenanhänger mit Dämpfern und Bremse, zGG 1500kg, Anhängelast Zugfahrzeug 1350kg, tatsächl. Gesamtgewicht 1250kg.
    --> Wird bei Kontrolle rausgefischt und zur Kasse gebeten, weil Papiere nicht in Ordnung sind.
    --> Bestrafung wegen Nichteinhaltung geltenden Rechts, die aber keine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat.


    erstens ist das zu pauschal, zweitens könnte es völlig legal sein, dazu müsste man aber noch das ZGG des Autos kennen und die FS Klassen


    weil bei B dürfen ZGG anhänger und ZGG Auto 3,5t nicht übersteigen, hat der Fahrer aber BE oder Klasse 3 ist das egal


    dann zählt nur das die tatsächliche Anhängelast die zulässige nicht übersteigt

    Unabhängig vom Führerscheinklasse des Fahrers und zGG des Zugfahrzeugs kann diese Kombination nie legal 100 km/h fahren. Die Anhängelast ist hier das begrenzendes Kriterium: Anhängelast 1350 kg ist kleiner als zGG des Anhängers 1500 kg.

  • Wegen der Anhängelast habe ich in meinem Beispiel ja geschrieben, dass der Wohnwagen zwar ein zgG von 1450kg,aber ein tatsächliches Gewicht von nur 1400kg hat.
    Damit ist die zulässige Anhängelast nicht überschritten. Lediglich bei der 100kmh Regelung wäre die Anhängelast um 50kg überschritten, wenn denn der Passus für Wohnwagen ebenfalls gilt.


    By the way, ich habe keinen Wohnwagen, damit ist meine Frage mehr eine Verständnisfrage als ein konkretes Problem.


    Achso, inzwischen habe ich B96 :)

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • dazu müsste man aber noch das ZGG des Autos kennen und die FS Klassen


    weil bei B dürfen ZGG anhänger und ZGG Auto 3,5t nicht übersteigen, hat der Fahrer aber BE oder Klasse 3 ist das egal


    Ist dir eigentlich nie in Sinn gekommen das die ganze Führerschein und Achslastthematik nicht mehr als eine Nebelkerze ist?


    Das die Regeln weiter gelten zweifelt ja keiner an und hat mit der Problematik eigentlich nix zu tun. Es lenkt einfach nur ab.



    mg JAU

    No Shift - No Service

  • Du hast es auch noch nicht kapiert oder?


    Warum reagierst Du so?
    Ist es für Dich wirklich so ein Problem, wenn jemand Deine Meinung nicht teilen kann?


    Ich empfinde das von Dir als beleidigend. So diskutiere ich Deine Argumente nicht weiter mit Dir.
    Entweder Du entschuldigst Dich, oder ich bin bei diesem Thema mit Dir am Ende.

  • Ich habe eben die Frage bezüglich der Gültigkeit von Punkt 1.c bb auf Punkt 1.b an das BMVI geschickt. Mal schauen ob von denen eine Antwort kommt.
    Sehr schade finde ich allerdings, dass das Thema hier sehr emotional wird.
    Ich denke für beide Varianten gibt es schlüssige Argumente.
    Wir sollten uns an den, zum Glück, in diesem Forum herrschenden freundlichen Ton halten und abwarten was von offizieller Stelle zu diesem Thema beigetragen wird.

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  • Ich habe eben die Frage bezüglich der Gültigkeit von Punkt 1.c bb auf Punkt 1.b an das BMVI geschickt. Mal schauen ob von denen eine Antwort kommt.


    Na dann sind wir ja schon zwei.
    Wenn Antworten kommen, mal schauen, ob sie identisch sind. :)

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Ja, das wird spannend. Vermutlich widersprechen die sich und wir stehen wieder alle am Anfang =)

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  • Ich habe endlich eine Antwort vom Ministerium erhalten:



    Ich bin mal gespannt, was NB2 für eine Antwort bekommt.

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  • Vielen Dank für die Mühe und die Info.


    Das entspricht dem, was der ADAC und diverse TÜVs sagen - da lag ich also tatsächlich falsch mit meiner Auslegung.


    Die Anhängelast als Obergrenze gilt also definitiv nicht bei den üblichen Wohnwagen, Zeltcaravans ist nochmal was anderes.

  • Wenn der WoWa tatsächlich nur max. 1000kg wiegt, ja. Eben auch mit 100km/h (im Unterschied zu allen sonstigen Anhängern). Wenn sonstige Bestimmungen auch erfüllt sind.


    edit: Immer im Hinterkopf haben... wir sind hier im "100km/h"-thread. Hier gehts nicht um Stvo (ausser die 9. Ausnahmeverordnung), Stvzo oder FEV... auch, wenn es sich meist nicht vermeiden lässt, die anderen Bereiche auch anzureißen.

  • Wenn der WoWa tatsächlich nur max. 1000kg wiegt, ja.


    und genau da liegt euer Denkfehler


    Zitat

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

    Zitat

    (1) Die gezogene Anhängelast darf bei


    1. Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen



    und was bei 80 schon gilt, gilt natürlich auch bei 100


    was sagt 1.


    die Anhängelast darf nicht höher sein als Faktor 1 und auch nicht höher als die zulässige Anhängelast


    und bei Wohndosen ist der Faktor 0,8 mit Antischlinger dann 1.0


    somit kommen sie eh nicht über das zgg vom Auto, daher ist auch aa und bb für Wohnwagen egal, weil sie ja eh nicht schwerer sein dürfen


    im Gegensatz zu normalen Anhängern die den Faktor 1,1 oder 1,2 haben


    dort trifft aber dann auch wieder § 42 Absatz 1 zu


    1.Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen


    2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,



    Aber manche werden das nie verstehen, das kann ich noch 10 mal erklären


    Gruß Mani

  • Aber die Anhängelast wird doch auch nicht überschritten.


    Beispiel mein Caddy:
    Leergewicht * 1,0 = maximale zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens
    1461 * 1,0 = 1461


    Wohnwagen zulässige Gesamtmasse: 1450
    Gewogenes Gewicht Wohnwagen: 1400
    Anhängelast Caddy: 1400


    Daher darf ich den Wohnwagen mit 100kmh ziehen.
    Denn die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens liegt unter dem Leergewicht und das tatsächliche Gewicht ist nicht höher als die Anhängelast.


    Würden bb und cc gelten, ginge das nicht, da zGg des Wohnwagens über Anhängelast des Zugfahrzeugs. Dies gilt allerdings nicht für Wohnwagen.

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  • Die von dir zitierten Stellen von §42 beziehen sich nur auf die Anhängelast nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

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  • ok, gegen dein Beispiel ist nichts zu sagen


    außer das es aa und bb heißt, nicht bb und cc :biggrins:


    aa ist sowieso IMMER erfüllt, eben wegen Faktor 1


    und bb bei dir auch, weil ja bis 8% 1500 hast


    der Wohnwagen darf also ruhig auch 1450 wiegen in deinem Fall


    für die 100er Zulassung ist aber immer das ZGG ausschlaggebend, nicht das tatsächliche Gewicht


    und das erfüllst du ja mitm Caddy