Beiträge von mb.moto

    Sorry habe zur Zeit auf der Arbeit viel zu tun.

    Es geht um die Trommel nicht um die Nabenkappe, die ist nicht kaputt. Keine Ahnung wie er die Trommel kaputtbekommen hat, schätze mal zum Lösen mit dem Hammer draufgehauen.

    Bin erst nächste Woche wieder beim Anhänger dann werde ich Bilder machen uns mal das Typenschild von der Achse suchen.

    Hallo

    Ich habe ein kleines Problem. Beim Wechsel der Radlager hat ein Kollege die Bremstrommel zerlegt so das die Schmutzschutzkappe nicht mehr befestigt werden kann. Leider habe ich keinen Achshersteller sondern nur eine Nummer die in der Trommel steht. Kann ich aufgrund der Nummer oder aufgrund des Anhängertypenschildes ein Ersatzteil finden. In der Trommel steht die Nr. 2883, Auf dem Typenschild steht "Bauart begutachtet, Einzelverfahren n. §22a(4)Stvo TP 14-31468 Tüv Baden.

    Danke im voraus.

    Bernd

    Die Eintragung der 95 nach BKrfQG brauchst du nur bei Gewerblicher Nutzung eines LKW`s über 3,5t, vom Anhänger steht da nichts.

    Deine Beschleunigte Grundqualifikation (so heißen die 5 Module Offiziell) kannst du jederzeit bei diversen Anbietern machen, egal ob gestern vor 5 Jahren, oder erst in den nächsten Jahren. Das ist völlig Schnuppe, sind dann insgesamt 140Std, davon 10Std Praxis und kostet zwischen 500.- und 1000.-€, seit ein oder zwei Jahren gibt es zum Abschluss noch eine Prüfung, wenn du die bestanden hast darfst du dir noch Passbilder machen lassen und beim Amt den neuen FS bezahlen.

    Hallo
    Wenn ich dich richtig verstehe willst du einen Wechselbrückenanhänger für PKW`s bauen. Denke das größte Problem dürften die Befestigungen für die Wechselaufbauten sein, also die Befestigungspunkte für deinen Kipperaufbau, geschlossenen Kasten oder was auch immer du baust.
    Beim LKW ist es so das die Brücken als Ladung zählen und dementsprechend gesichert sein müssen, die Ladungssicherung sind die 4 "Pilze" an jeder Ecke, kann mir nicht vorstellen das es sowas in der Richtung für PKW-Anhänger gibt zumindest nichts geprüftes.
    Frag doch mal deinen, für alles neue offenen, TÜV-Mann ob er dir in den Brief " Anhänger für Wechselaufbauten" einträgt, dann kannst du Aufbauten bauen wie du magst, die brauchen keinen TÜV. Musst dich nur an die Abmessungen laut STVO halten und die "Ladung" muss sicher sein.
    Gruß
    Bernd

    Hallo, mein alter Westfalia hatte auch keinen Typnamen. Hatte damals extra Westfalia angeschrieben, die haben im Archiv nachgesehen und nur festgestellt das es eine Hänger war der vom Kunden so bestellt wurde und praktisch jedes Teil vom Kunden ausgewählt wurde, also welche Deichsel, welche Aufhängung, welche Größe usw, war ein Schilderwagen von einem Straßenbauer. Der hat damals 6 oder 7 bestellt da gab es keine Benennung.


    Gruß
    Bernd

    Hast du doch selbst schon beantwortet, da kein Gewicht überschritten werden darf zählt immer das niedrigste. Wenn dein Anhänger eine Stützlast von 50kg hat und dein Auto eine von 75kg darfst du trotzdem nur 50kg haben und umgekehrt, egal was theoretisch oder technisch möglich ist.

    Ich hab meinen Westfalia vor 4 Monaten auch verkauft und da war nur 1 Querlenker durch, allerdings wäre ich mit Holz für Boden und Bordwände, Kupplung und Kleinteilen auf ca. 500.-Teuro gekommen, bei Einkauf über unsere Werkstatt wohlbemerkt. Dann noch die Arbeit die, kostenpflichtige, Garage, da ich den Hänger oft nutze die Bettlerei bei Verwanden und Bekannten, das abholen und zurückbringen oder wenn mal was Kaputtgeht der Ärger.
    Ich bin froh das ich ihn verkauft habe, ging in den Nachbarort zu einem der alte Anhänger herrichtet und dann verkauft.


    Hab mir dann vorübergehend einen gebrauchten Anhänger bei einem Nachbar für billiges Geld gekauft, bis das Geld für einen ordentlichen Anhänger zusammen ist dann gibt es wieder einen anständigen.


    Gruß


    Bernd

    Ich verstehe was du meinst, was mich bei deiner Argumentation etwas stört ist das der B96 damit eigentlich unnötig ist da ich dann mit eine normalen 3,5t FZg einen Hänger von 750kg anhängen dürfte und somit auch auf 4250 kg komme:kratz:.
    Ich lese das eher so als wenn man einen Anhänger von 1,2t an ein KFZ mit 2,3t hängen darf, wichtig ist hierbei das die Grenze von 3,5t nicht überschritten wird, egal wie die Kombination im Endefekt aussieht.
    Beim alten Fs war es ja so das man nur 750kg anhängen durfte egal was technisch möglich war, bei dem neuen darf ich das technische Gesamtgewicht ausnutzen solange ich max 3,5t habe.
    Lasse mich dahingehend aber auch gerne eines besseren belehren, hab dazu im Netz nur Infos gefunden die ein Maxgewicht mit Anhänger von 3,5t angeben.
    Gruß
    Bernd

    Hab ich mir mal kurz beim TÜV geliehen:
    Klasse B

    Zitat

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt


    Ich lese das so, das gesamte Gespann darf eine ZgG von 3500kg haben, wenn das Fahrzeug also 3000kg ZgG hat darf ich noch einen Anhänger von 500kg ZgG anhängen, ansonsten wäre der B96 ja unnötig da dort das ZgG 4250kg ist, eben 3500+750.

    Alle Waagen die zur Abrechnung genutzt werden müssen geeicht werden, nur die Messschritte sind unterschiedlich, die gehen von 5kg beim Schrotthändler bis auf 50kg bei LKW-Waagen.


    Ich weis nicht ob das heute noch so ist, aber früher konnte man sich weigern auf eine Waage zu fahren, wenn diese zu weit von dem Kontrollpunkt war und nicht "auf dem Weg" lag. Bei mir wurde damals, nach einer Weigerung meinerseits und etlichen Drohungen der Rennleitung, eine Radlastwaage besorgt. Nach dem wiegen (39805kg) durfte ich ohne weiteres TamTam weiterfahren, die nächste Waage hätte mich ca. 20km Umweg gekostet.

    Stimmt Mani, nach vorne hatte ich falsch in Erinnerung und nach hinten 1,5m-3m, da war nur ab 1m kenntlich zu machen:super:.


    little Demon wenn das so passt wie du schreibst ist das ohne Probleme machbar, denk nur an dein "Fähnchen", da freut sich der :police:.
    Gruß
    Bernd