Bodenplatte und TÜV und weitere Fragen

  • Moin!


    Dies ist mein erstes Posting hier, daher habt bitte etwas Nachsicht mit mir.
    Ich habe einen 800 kg Anhänger, ungebremst, offener Kasten, Erstzulassung 1963, als Hersteller ist "Hercules" eingetragen.


    Nun steht der TÜV an. Allerdings ist die Bodenplatte schon marode. Ich habe vor, sie zu tauschen. Allerdings ist bei mir momentan die Zeit Mangelware. Daher stehe ich jetzt vor der Wahl, mit der Maroden Bodenplatte zum TÜV (interessiert die der Zustand der Bodenplatte überhaupt) oder den 1-2 Monate TÜV überziehen.
    Im Zuge des Tauschs der Bodenplatte möchte ich in die neue Platte auch Zurrösen einlassen. Außerdem möchte ich in die vorderen Ecken des Hängers jeweils ein Vierkantrohr schrauben, das dann ca. 10 cm über die Bordwände hinaus steht. Dort möchte ich einen Rahmen aus etwas kleineren Vierkantrohren reinstecken können, damit ich bei Bedarf über das Auto hinweg laden kann (wenn man mal längere Bretter, etc. kauft). Durch die dann ineinander gesteckten Rohre würde ich dann ein Loch bohren, damit ich einen Federstecker oder Klappsplint stecken kann.
    Und zu guter letzt möchte ich mir an die Bordwand Munitionskisten schrauben (außen), um dort Spanngurte, Netz, etc. verstauen zu können.


    Meine Fragen:
    - Was würdet ihr bezüglich der Bodenplatte machen (jetzt zum TÜV fahren, oder überziehen?)
    - Die Zurrösen im Boden sind sicher kein Problem oder? Oder muss sowas abgenommen und eingetragen werden?
    - Die Vierkantrohre in den Ecken: Erlaubt? Muss das abgenommen und eingetragen werden?
    - Den reinsteckbaren Rahmen würde ich als "Ladung" deklarieren, oder?
    - Die Munitionskisten an den Bordwänden: erlaubt? Eintragungspflichtig?


    Danke!
    Jens

  • Hallo Jens und willkommen hier im Forum.


    Also so wie ich das sehe, ist das alles kein Problem, wo du Probleme siehst.


    Den TÜV kann man überziehen, innen in den Anhänger kannst du schrauben, was du willst, das Leitergestell ist a. Ladung und b. innerhalb des Anhängergrundrisses und die Deichselkiste ist zulässig, solange du nicht an der Deichsel schweißt oder bohrst.



    Dein Problem ist eher, dass es keine ungebremsten 800kg-Anhänger (mehr) gibt: Den musst du auf 750kg ablasten!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo Jay,


    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hab den Anhänger seit 2006 und hatte nie Probleme bei der HU aufgrund der 800 kg. Nur Unterlegkeile wollten sie sehen, das war beim ersten mal ein geringer Mangel. Hab dann welche dran geschraubt und gut ist.
    Der Anhänger müsste ja auch Bestandsschutz haben, oder nicht? 1963 war das ja so zulässig.


    Eine Frage muss ich noch nachschieben. In den Papieren stehen noch Diagonalreifen. Allerdings sind Radialreifen drauf. War bei der HU bisher auch nie ein Problem. Allerdings braucht der Graukittel immer min. 15 Minuten um in seinen Unterlagen nachzuschauen, ob die Reifengröße wohl vergleichbar ist. Das würde ich mir gern ersparen. Kann man die vorhandenen Reifen eintragen lassen, und wenn ja was kostet das?


    Jens

  • Hallo


    bei den Kisten die Außen anschraubst dürfen halt keine scharfen Kanten sein und die Breite darf sich nicht ändern, also max bis Kotflügel


    zu dem Gewicht da gilt bestandsschutz, es gibt aber auch kein Auto mehr das mehr als 750kg ungebremst ziehen darf


    in deinen Papieren steht bestimmt noch Achse 1, 50kg, Achse 2, 750kg stimmts?


    zum TÜV, ich würde den ruhig 2 Monate überziehen, in der Zeit wirst es dann schon mal schaffen die Platte aus zu tauschen


    andere Reifen kannst eintragen lassen, kostet halt ne extra Gebühr, aber dann passt das


    Gruß Mani

  • es gibt aber auch kein Auto mehr das mehr als 750kg ungebremst ziehen darf


    Ich darf sogar nur 450 kg ziehen. Aber für den Gartenabfall oder mal das Motorrad transportieren reicht es.


    Zitat

    in deinen Papieren steht bestimmt noch Achse 1, 50kg, Achse 2, 750kg stimmts?


    Nein.
    - Zulässiges Gesamtgewicht: 800
    - Zul. Achslast vorn: -
    - Zul. Achslast mitte: -
    - Zul. Achslast hinten: 800


    So ist es eingetragen. Aber letztlich ja egal, solange niemand meckert.

  • ... das Leitergestell ist a. Ladung und b. innerhalb des Anhängergrundrisses...


    Dein Problem ist eher, dass es keine ungebremsten 800kg-Anhänger (mehr) gibt: Den musst du auf 750kg ablasten!


    2x :nein:


    1. Sobald das Leitergestellt fest verschraubt ist (wovon ich ausgehe) und über die Gesamtmaße ragt (hier bestimmt in der Höhe), müssen die Daten geändert werden. Es sein denn, du hast von Seiten des Herstellers nach Oben ein gewisses Spiel (z.B. ist eine Reling, Deckel oder Hochplane eingetragen). Bei der Eintragung solltest du auf das Wort ´wahlweise´ bestehen/achten.


    2. Du brauchst nicht umtragen - es ist wie es ist. Es gibt durchaus Fahrzeuge, die mehr als wie 750kg ungebremst ziehen dürfen (zwar sehr, sehr selten, aber es gibt sie). Viele kaufen sich einen ungebremsten 750kg Anhänger und dürfen nur 600kg ziehen - müssen die auch alle ablasten?

  • Ja, die sind wirklich selten, die Einträge. Aber auch bei PKW kann man sie mit viel Glück finden. Bei den ersten produzierten und 20 Jahre später ausgesonderten Puch G Modelle bzw. Peugeot P5 (im Prinzip Mercedes G in Lizenzbau für die Armeen der Schweiz und Frankreich ) wurden die Daten aus den originalen Unterlagen bei der Erstellung deutscher Fahrzeugbriefe übernommen. Die Einträge bringen aber auch nur dann was, wenn man wie in deinem Fall einen solchen Anhänger hat. Aber ich glaube, Du kannst Dir die Anzahl der Nutzer bundesweit an einer Hand abzählen. Ist also recht unwichtig, das weiter zu verfolgen:tongue:


    Gruß
    Andreas

  • Hallo


    Ich weiß nicht ob es dafür Bestandsschutz gibt generell ist aber bei 750 kg ungebremst vom Gesetz her Schluss, genauso wie bei 3,5 t mit Kugel Schluss ist egal was in den Fahrzeug Papieren steht


    Da müsste man mal genauer Nachforschen ob 800 kg Anhänger überhaupt noch zulässig sind


    Gruß Mani

  • Ja, Bestandsschutz gilt weiterhin. Hab schon ein paar Mal solche Anhänger zwecks HU hier gehabt. Macht eben nur aufgrund der max. ungebremsten Anhängelast von 750 kg bei Fahrzeugen keinen Sinn mehr. Der Nutzer ist ja für die formal richtige Anwendung verantwortlich; also wenn er eh kein entsprechendes Zugfahrzeug hat, nützen die 800 kg ja auch nix...;-)


    Gruß
    Andreas