Westfalia 118451 einige Fragen

  • Seit einer Woche besitze ich einen Westfalia Typ 118451 ( 2,53m x 1,39m ).
    Der Vorbesitzer hatte Probleme mit der Beleuchtung, weshalb ich ein neues Kabel verlegen möchte. Dazu würde ich gerne den Leuchtenträger abbauen, weiß aber nicht wie.
    Die seitlichen Träger habe ich problemlos abschrauben können, aber wie ich den eigentlichen Leuchtenträger weg kriege, weiß ich nicht.
    Gibt es eine Explosionszeichnung davon?
    Ich will auch die Bodenplatte austauschen und brauche die Abmessungen der Siebdruckplatte.


    Kabel ( 8 polig ) habe ich gestern gekauft, vorläufig wird noch der 7-polige Stecker verwendet, bis ich einen RFS habe.


    Eine weitere Frage hätte ich auch noch, wie lang muss das Kabel mit dem Stecker über die Deichsel rausstehen? Gibt es da eine Mindestlänge ?


    Kriegt man noch die Einzelteile von dem Planengestell?
    Ich brauche nämlich nicht diese Höhe, sondern mir würde eine Innenhöhe von ca. 1m vollkommen genügen.
    Die mittleren und hinteren Träger kann man ja kürzen, nur der vordere hat zwei Radien, da wird es schwer.

  • Letzten Sonntag habe ich die Beleuchtung wieder fit gemacht. Habe ein neues 7-poliges Kabel verlegt und den Überschuß im Leuchtenträger untergebracht.
    Nachdem die Leuchten eingebaut waren einen Funktionstest gemacht, alles funktionierte, bis auf die Kennzeichenbeleuchtung. Da ist dem Vorbesitzer wohl eine Nase abgebrochen. Habe sie jetzt provisorisch in die Aussparung befestigt, will eh eine neue LED-Kennzeichenleuchte einbauen.
    Aber zuerst brauche ich TÜV, damit ich den Anhänger auf mich ummelden kann.


    Eine Explosionszeichnung vom Aufbau habe ich inzwischen auch. Die Bodenpatte ist laut dem freundlichen Mitarbeiter von Westfalia 15mm dick, nur die genauen Abmessungen konnte er mir nicht nennen. Da muß ich wohl die alte nach dem Ausbau vermessen.

  • ...alles funktionierte, bis auf die Kennzeichenbeleuchtung. Da ist dem Vorbesitzer wohl eine Nase abgebrochen. Habe sie jetzt provisorisch in die Aussparung befestigt, will eh eine neue LED-Kennzeichenleuchte einbauen.
    Aber zuerst brauche ich TÜV, damit ich den Anhänger auf mich ummelden kann.

    WICHTIG: Seit 01.04.2012 ist eine nicht funktionierende Kennzeichenbeleuchtung ein schwerer Mangel, der zur Verweigerung der Plakette führt. Für die Vorführung zur HU muß sie also leuchten, wenn auch nur provisorisch!

  • Geleuchtet hat sie schon.
    Fahre nachher mal bei der Werkstatt vorbei und sehe nach, ob der Prüfer schon da war und ob alles geklappt hat.


    Den Stress selber beim TÜV vorzufahren mache ich mir schon lange nicht mehr.

  • So, TÜV war kein Problem.


    Nur die Tempo 100 Eintragung macht wohl Probleme, weil das Bj. des Anhänger's vor 1990 ist. Diese Eintragung konnte der GTÜ - Prüfer nicht vornehmen. Das wußte ich nicht.
    Mal sehen, ob das der TÜV-Prüfer macht, wenn er heute in die Werkstatt kommt.:confused:

  • Es hat alles geklappt, die Tempo 100 Bescheinigung habe ich jetzt auch.:)


    Jetzt kann ich morgen Vormittag zur Zulassungsstelle fahren und den Anhänger ummelden.



    PS: Interessanterweise bekam ich von Westfalia die Auskunft, daß sie keine Tempo 100 Bescheinigungen herausgeben, wenn der Anhänger vor 1992 gebaut wurde ( Bj. 1990 nur, wen er top in Schuß ist ).

  • Nabend,



    Mani könntest Du das mal etwas näher erläutern bzgl. Baujahr und Tempo 100? Bin nämlich derzeit so mehr oder weniger am aufbauen meines Westfalia 118651 dran (V-Deichsel und der "Dolly" bleiben werden aber neu verzinkt, Oberbau nach meinen Wünschen neu aber auch verzinkt, Holz gammelt ja immer), den wollte ich dann wohl auch auf 100 hochsetzen..


    Danke schonmal



    Nuklid

  • @Nuklid


    Ob Du die begehrte Tempo 100 Plakette bekommst, hängt vom Baujahr ab.
    Bei Anhängern, die vor 1990 gebaut wurden, hängt das wohl vom TÜV-Prüfer ab.
    Laut Aussage von Westfalia, mit denen ich heute Vormittag telefonierte, geben die generell keine Bescheinigung raus, wenn der Anhänger vor 1992 gebaut wurde.


    Wenn man Pech hat, muss man wohl einen TÜV-Prüfer suchen, der das dann trotzdem macht.


    Ich werde an meinem 118451 auch noch diverse Entrostungsaktionen am Fahrgestell durchführen, aber erst im nächsten Frühjahr.


    Desweiteren dürfen die Reifen maximal 6 Jahre alt sein und müssen einen Geschwindigkeitsindex bis 120 km/h haben. Stoßdämpfer sind ebenfalls Pflicht.
    Ich habe ein TÜV - Gutachten bekommen, indem auch steht, was das Zugfahrzeug mindestens wiegen muss, damit die Tempo 100 Regelung greift.
    In meinem Fall muss das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs mindestens 1096 kg betragen und es muß ABS haben.
    Und die gesiegelte Plakette muss hinten am Anhänger angebracht sein.


  • Nabend


    Gandalf: Die technischen Voraussetzungne bzgl Gewicht usw. warne mir bekannt, mir war nur neu dass es quasi Altersgrenzen gibt, in meinem Schein steht ja nichtmal ne zulässigen Höchstgeschwindigkeit... naja, muss ich dann mal schauen ob das überhaupt alles so hinhaut mit 100km/h ohne ne Schlingerkupplung oder ob mit, TÜV-Manni dann halt mal fragen^^, danke dir aber für die ausführliche Erläuterung..


    Liebe Grüße



    Nuklid

  • Bei einem normalen Anhänger steht keine Geschwindigkeitsbegrenzung drin, da man damit i.d.R. nur Tempo 80 fahren darf. Die Tempo 100 Bescheinigung ist ja nur eine Ausnahmeregelung.


    In Frankreich z.B. darfst Du mit jedem Anhänger auf der Autobahn 130 km/h fahren.

  • In Frankreich z.B. darfst Du mit jedem Anhänger auf der Autobahn 130 km/h fahren.


    EINSPRUCH :dagegen:


    so einfach ist es nicht


    130 darf man nur mit Gespannen unter 3,5 t, man muß den FS länger als 3 Jahre haben und der Anhänger muß eine Achse bis 140 kmh haben,
    also eine recht neue mit EU Zulassung


    ältere Achsen haben nur eine 120er bzw 100er zulassung, oder ganz alte sogar nur 80, mit diesen darfst Du auch in F nicht schneller fahren


    tust Du es doch und hast nen Unfall, zahlt deine VS nichts, da das Fahrzeug nur für 80 oder 100 gebaut ist


    Gruß Mani

  • Um die Bodenplatte zu ersetzen, möchte ich gerne vorher wissen, wie groß sie ist.


    Kann mir denn niemand sagen, welche Abmessungen die Bodenplatte hat?
    Die Dicke beträgt 15mm, das wurde mir schon mitgeteilt.

  • Hallo Gandalf,... bin neu hier und habe einen Westfalia 118351 (?) "gefunden" der ziemlich zerpflückt ist. Habe schon das ganze Forum durchforstet, aber nichts passendes gefunden außer diesem Beitrag. Mein Hänger sieht prinzipiell genauso aus. Problem ist, dass die Auflaufeinrichtung entweder angebastelt wurde, oder einige Teile fehlen. Kannst Du mir mal die genaue Bezeichnung Deiner Auflaufeinrichtung rübergeben? Bin für jede Hilfe dankbar - eventuell auch durch andere User, die mir aufgrund von Gandalfs Hänger-Bildern weiterhelfen können. Besten Dank im voraus

  • hallo Otzel,


    wie wäre esdenn wenn du mal ein paar Bilder von deiner AE hier reinsetzen würdest dann können dir auch mit Sicherheit einige User hier weiterhelfen.


    da unsere Glaskugel zur Zeit nicht funktionieren geht das ohne Bilder nicht.


    schöne Feiertage noch

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • hier auf diesem Bild siehst du schon mal das die Platte auf der AE oben fehlt,wirst du wohl selbst dengeln müssen;)


    http://www.anhaenger24.de/foru…hmentid=6897&d=1329937901


    oder hier mal nachfragen http://www.westfalia-trailer.eu/ersatzteile.html


    hast du die Papiere von dem Anhänger ?wenn nein wirst du wahrscheinlich auch keine Abnahme mehr bekommen als gebremster Anhänger.


    schöne Baustelle,erst mal komplett zerlegen bevor du neue Ersatzteile kaufst.die Achsschwingen sehen noch recht neu aus.wird nicht !günstig! werden dieser Neuaufbau.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
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    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Vielen, vielen Dank für Eure Antworten erst einmal...


    Ich glaube das Thema (zumindest mit diesem Modell) hat sich aber erledigt. Zur Vorgeschichte:
    ich hatte den Hänger auf einem Gewerbegrundstück gefunden, das bebaut werden sollte. Der Vormieter, ein Kfz-Händler (oder einer seiner Untermieter) hatte(n) diesen im Gebüsch zurück gelassen. Es gab also weder Papiere noch sont irgendwas...
    War heute bei der Zulassungstelle und habe mal die FIN eingeben lassen, worauf mir der nette Herr gleich mitteilte: "oh, oh... der Hänger ist zur Fahndung ausgeschrieben (...) wurde aber erst vor einer Woche abgemeldet". Daraufhin bin ich zur Polizei, die mir das auch bestätigte: der Anhänger ist als gestohlen gemeldet. Habe bei der Polizei meine Nummer und den Standort hinterlassen - die wollen sich bei mir melden (derzeit unterbesetzt). Mal schaun was daraus noch so wird - ist auf jeden Fall spannend.


    Nochmals besten Dank