Moin!
Dies ist mein erstes Posting hier, daher habt bitte etwas Nachsicht mit mir.
Ich habe einen 800 kg Anhänger, ungebremst, offener Kasten, Erstzulassung 1963, als Hersteller ist "Hercules" eingetragen.
Nun steht der TÜV an. Allerdings ist die Bodenplatte schon marode. Ich habe vor, sie zu tauschen. Allerdings ist bei mir momentan die Zeit Mangelware. Daher stehe ich jetzt vor der Wahl, mit der Maroden Bodenplatte zum TÜV (interessiert die der Zustand der Bodenplatte überhaupt) oder den 1-2 Monate TÜV überziehen.
Im Zuge des Tauschs der Bodenplatte möchte ich in die neue Platte auch Zurrösen einlassen. Außerdem möchte ich in die vorderen Ecken des Hängers jeweils ein Vierkantrohr schrauben, das dann ca. 10 cm über die Bordwände hinaus steht. Dort möchte ich einen Rahmen aus etwas kleineren Vierkantrohren reinstecken können, damit ich bei Bedarf über das Auto hinweg laden kann (wenn man mal längere Bretter, etc. kauft). Durch die dann ineinander gesteckten Rohre würde ich dann ein Loch bohren, damit ich einen Federstecker oder Klappsplint stecken kann.
Und zu guter letzt möchte ich mir an die Bordwand Munitionskisten schrauben (außen), um dort Spanngurte, Netz, etc. verstauen zu können.
Meine Fragen:
- Was würdet ihr bezüglich der Bodenplatte machen (jetzt zum TÜV fahren, oder überziehen?)
- Die Zurrösen im Boden sind sicher kein Problem oder? Oder muss sowas abgenommen und eingetragen werden?
- Die Vierkantrohre in den Ecken: Erlaubt? Muss das abgenommen und eingetragen werden?
- Den reinsteckbaren Rahmen würde ich als "Ladung" deklarieren, oder?
- Die Munitionskisten an den Bordwänden: erlaubt? Eintragungspflichtig?
Danke!
Jens