Kuriose und unpassende Gespanne

  • Prinzipiell habe ich mit sowas kein Problem, aber die Art und Weise :cursing:


    Ein paar Paletten auf den Anhänger, die Karosse, ordentlich gesichert und das ganze wäre gut machbar.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Der Pure Wahnsinn ...

    Die Karosse ist doch nach vo und hinten nicht gesichert... Wenn da gebremst wird...


    Da wurde wohl nicht nachgedacht =O

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Die Rückleuchten vom Anhänger sind über W LAN verbunden :weg:

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Diese Anmerkung dazu auch gelesen?

    Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nach § 49a, Absatz 1 und nach § 49a, Absatz 8 der StVZO nicht zugelassen.

  • Das betrifft dann den Part mit "fest angebracht" und "muss eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein".


    Zu § 49a, Absatz 1 (fest Angebracht): Könnte man ja auch festschrauben, dann hat sich das erledigt. Wie ist das da eigentlich mit Bootstrailern, dort ist die Lichtleiste ja auch nicht fest angebracht.


    Zu § 49a, Absatz 8 (elektrische Versorgung): Wäre interessant ob das dauerhafte nachladen über einen Dynamo ausreichend ist.


    So oder so, gegen die Funkverbindung spricht anscheinend nichts. Das Hauptproblem ist wohl die Stromversorgung über einen Akku. Das dürfte dann das gleiche Relikt sein wie bei Fahrradbeleuchtung früher mit Akku. Ist auch erst sehr spät erlaubt worden. Eigentlich total unnötig, ist doch festgelegt, dass man nur mit Licht im dunkeln Fahren darf.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Wenn Deine Argumente so stehen bleiben könnten, hätte der Hersteller ja explizid darauf hingewiesen, unter welchen Bedingungen diese Teile Gesetzeskonform genutzt werden dürften. Er will ja möglichst viele Teile verkaufen und wäre ansonsten wenig geschäftstüchtig. Das wiederum mag ich nicht recht annehmen.

    Von daher vermute ich, die Funkübertragung der Steuerimpulse ist dem Gesetzgeber nicht (ausfall)sicher genug ist. Oder, es hapert an der Bedingung, daß Energieversorgung eben nicht unter allen üblichen Betriebsbedingungen sichergestellt ist, daß keine Zulassung für Straßenverkehr erteilt wurde. Magnetbefestigung sehe ich durchaus als ausreichend, aber nur meine persönliche Ansicht.

  • Zu § 49a, Absatz 1 könnte sich natürlich auch auf "ständig betriebsfertig sein" beziehen.

    Zum Thema Funk oder Kabel steht in beiden Absätzen meiner Meinung nach nichts.

    Daher gehe ich davon aus, dass der Akku das Problem darstellt.


    Interessant wäre es da mal ein Urteil anzustreben. Denn generell sehe ich auch nicht, warum eine "ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen" per Akku nicht "ständig sichergestellt" sein sollte. Ein Auto muss ja auch zu den üblichen Betriebsbedingungen vorher getankt sein und bevor der Motor läuft hängt die Beleuchtung ausschließlich vom Ladezustand der Batterie ab.

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    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
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  • Welches Urteil soll denn der Richter sprechen, wenn in der Rechstgrundlage, nach der er urteilen soll, steht, dass es nicht erlaubt ist. ?

    Manfred

  • bevor der Motor läuft hängt die Beleuchtung ausschließlich vom Ladezustand der Batterie ab.

    Wenn der Motor nicht läuft, fährst du mit dem Anhänger aber auch nicht!

    Ob eine im Anhänger verbaute Autobatterie reichen würde? :kratz:


    Ist zwar auch nur ein Akku, aber mit entschieden mehr Kapazität als die angegebenen 8h.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Vermutlich nur dann, wenn zumindest dieser Akku in ausreichender Kapazität (wieviel müßte das dann sein?) mit Zugfahrzeug zum Laden verbunden wäre; nur ist dann der Reiz der sonst nicht erforderlichen Verkabelung nur noch zu gefühlt 60% von Vorteil.

  • Welches Urteil soll denn der Richter sprechen, wenn in der Rechstgrundlage, nach der er urteilen soll, steht, dass es nicht erlaubt ist. ?

    Es steht ja nicht, dass es verboten ist die Beleuchtung mit einem Akku zu realisieren.

    Denn ich bin der Meinung, dass ein Akku eine ausreichende Versorgung darstellt.

    Daher die Forderung nach einem klärenden Urteil.


    Wenn der Motor nicht läuft, fährst du mit dem Anhänger aber auch nicht!

    Ob eine im Anhänger verbaute Autobatterie reichen würde? :kratz:


    Ist zwar auch nur ein Akku, aber mit entschieden mehr Kapazität als die angegebenen 8h.

    Auch parkende Gespanne müssen unter Umständen beleuchtet sein.


    Es müsste im Text eine Zeit gefordert sein.

    Ist aber auch Quatsch, ob ich 10 Minuten oder 20 Stunden mit dem Anhänger unterwegs bin kann ja keinen Unterschied machen.

    Sonst macht es keinen Unterschied ob Autobatterie oder Akku in der Lampe.



    Grundsätzlich sehe ich allerdings keinen Vorteil von so einem Funk system außer, dass man sich kein Kabel bei Vergessen abreißen kann und den Lichttest hinterm Anhänger parkend besser durchführen kann.

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    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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  • Grundsätzlich sehe ich allerdings keinen Vorteil von so einem Funk system außer, dass man sich kein Kabel bei Vergessen abreißen kann und den Lichttest hinterm Anhänger parkend besser durchführen kann.

    Ich sehe da Vorteile für Bauern, die den eine Beleuchtungssatz in Ordnung halten statt dass an jedem Anhänger nur die Hälfte geht.

    Und bei Abschleppwagen für das Fahrzeug auf der Brille habe ich die schon gesehen.

  • Als zusätzliche Beleuchtung sicherlich sinnvoll....

    Ob nun in der Landwirtschaft oder woanders....

    Immer dort wo es sinnvoll erscheint...


    Bei meinem Absenker sind beispielsweise die Rückleuchten sehr tief angebracht ;)..


    anhaengerforum.de/gallery/image/2028/


    Und bei solch einer Ladung, würde es Sinn machen, solche LED Leuchten an die Rückwand des Amaroks zu machen....


    Weil die Rückleuchten vom ziehenden PKW sieht man nicht mehr...


    Da würde solch eine Investition für mich einen Mehrwert an Sicherheit ergeben :)...

  • Da brauchste aber ne zweite Steckdose, wo du den Funkstecker reinpopeln kannst. Aber so "Abschlepp-Leuchten" mit Kabel gibts auch in günstig, ich hab die vor einigen Jahren mal für 15 Euro im Norma gekauft. Licht, Blinker, Bremse und Kennzeichenleuchte - mit ~7m Kabel.


    index.jpg

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Billiger geht immer ?(...

    Wenn schon, denn schon.....

    Die Leuchten mit Funk haben mich auch mal einen kurzen Moment interessiert ;)...


    Aber wie gesagt, nur kurz 8)....

  • Aber Jens ... wie du sagtest so als Zusatzbeleuchtung würde ich es echt gut finden! :/

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