Kurz Vorstellung mein HP 400

  • moin,


    Bei uns fährt hier quasi kaum jemand 80 geschweige 100 mit dem Anhänger. 110+ oder gar 130kmh ist hier wohl mittlerweile normal 8| . Ich hab die 80 dran, da ich mich an die 80 mit anhänger halte. So hoffe ich zumindest, nehme andere im Vorhinein wahr, das ich max 80 fahre.


    LG Torsten

    Nummer 1: HP400.02/32 von 11.09.1984 seit 2011 bei mir; Leihgabe seit 2023 an meine Eltern ;)

    Nummer 2: Böckmann TL-ALK 2113/75 seit 2024

    Nummer 3: HP400.02/32 von 14.05.1984 seit 2025 bei uns :)

  • Hallo Torsten....

    Mir gefällt dass du den Anhänger mit konventionellem Glühobst ausgestattet hast.... und nicht mit LEDs... Hipster muss es ja nicht in allen Bereichen geben....

    Paßt einfach besser in die Zeit der Produktion, auch wenn diese Lampen nicht zu den HP passen....

    Stema HP6070 EZ 2002

    Bürstner Club390 BJ 1997

    Eduard 351827 EZ 2023

    Böckmann 600kg zGG BJ 1987


    Als Zugfahrzeuge aktuell:

    Tiguan 5N0 2,0tdi Track&Field BJ 2010

    Touran 1T1 1,6 Bj 2004

    Dazu von den Kindern:

    Golf VI 1,4 Bj 2007

    BMW E34 518i Touring Bj 1994

  • Die Dreieckigen Reflektoren dürfen nicht an der Bordwand, die ja klappbar ist montiert sein!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Unsinn UKT 6C 2513-13-14

    Auwärter GL 75 (verkauft)

  • War das nicht so, dass die Dreiecke sichtbar sein müssen? Wenn an der Klappe dann darf die halt im Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht offen sein....

    Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege

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  • moin,

    Mario77

    die Reflektoren waren schon vom Werk aus an der Bordwand montiert, drum habe ich die wieder dort verbaut, wohl wissend das die Bordwand klappbar ist.


    DelleWob

    Die normalen 3Kammern hätten auch dran gepasst, aber wie erwähnt, ich hab gerade kein Intakten Satz da :whistling: . Drum einfach gehalten, da auch das Ahk Steuergerät am Twingo LED's nie so recht mag. Ich bin perse aber Eher LED's zugewandt ;).


    LG Torsten

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  • Grad nochmal nachgelesen, "Gut Sichtbar hinten" reicht anscheinend...

    Das die nicht verdeckt sein dürfen sollte klar sein..



    EDIT: Sie dürfen nicht an beweglichen Teilen angebracht sein!

    Also doch nicht so erlaubt... wenn niemand was sagt....


    Dazu gibts hier auch schon Threads

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  • Danke, heisst für mich im Umkehrschluss dass die auch an der Klappe sein können, selbige muss halt im Betrieb dran und geschlossen sein....

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  • Offiziell NICHT!

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  • Moin, ausgeliefert wurde er 1984 genauso, sogar Kennzeichen samt Beleuchtung war vom Werk an der Klappe, ich hoffe daher gehend auf den "Bestandsschutz". Beim TÜV wurde es zumindest so abgenommen. Sollte es aber doch mal sein, werd ich es ändern.

    Ich gehe aber fürs erste davon aus, daß aufgrund des Baujahres und weil er so ausgeliefert wurde, dies auch ja damals so Genehmigt wurde und dies ja auch irgendwo hinterlegt ist, da ja so Typiesiert in der DDR.

    Ich habe lediglich das Kennzeichen Runter verlegt, da auch die Alte Kennzeichenbeleuchtung nicht mehr ganz in Ordnung war.


    LG Torsten

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