Anhängelast Golf 4

  • So, ich hab gerade was erschreckendes festgestellt :biggrins:

    Ich hab nen Golf 4 der folgende Daten eingetragen hat:

    Anhängelast ungebremst/gebremst: 550/1000kg

    So, ich hab normal unseren 750kg ungebremsten Hänger am Auto oder nen 2t gebremst. Fahrten im Jahr: je 2 mit jedem Hänger, nur hier im Kreis, max.50km weit.
    Ich hab nen BE Führerschein, von der Seite also kein Problem. Aaaabbber wieso stehen da 550kg im Fahrzeugschein ? Ich weiß, sollte ich normal wissen, aber....:rolleyes:

    Da kann man doch keinen normale Hänger mit fahren.
    Selbst wenn ich nur 2 Matratzen zur Deponie bringe wiegt doch der Hänger nur max. 250kg inkl. Ladung. Wo ist da das Poblem ?

    Was für eine Strafe droht mir, wenn ich mit dem 750kg Hänger erwischt werde ?
    Den anderen Hänger lass ich lieber mal stehen, da er nur ausgeliehen wird. Und falls ich den doch mal bräuchte, nehm ich einfach den Sharan meiner Eltern, der geht bis 2,3t gebremst.

    MfG
    Wikinger

  • Es gibt eine Lösung:

    ZULÄSSIGES Gewicht und ERLAUBTES Gewicht! ;)

    Ein umgangssprachlich als "750kg-Hänger" bezeichneter Anhänger ist mit einem Gewicht von bis zu 550kg an deinem Golf ERLAUBT.

    Aber kuck dazu auch mal hier, der Patchi hatte das gleiche Problem wie du:
    Klasse, ich darf "NUR" 600kg .....

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • So hab ich es bisher immer gehandhabt. Also so gefahren, dass der Hänger max. 550kg gewogen hat.
    Soweit so gut.

    Aber darf ich dann auch einen leeren gebremsten 2t Hänger ziehen ? Wenn ja, wo find ich das ind en Richtlinien ?

    Ich dachte immer, die Anhängelast bezieht sich auf die zGG ? Oder nur auf das tatsächliche Gewicht ?

  • Anhängelast


    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


    Wechseln zu: Navigation, Suche
    Die Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Die Zulässige Gesamtmasse des einzelnen Anhängers bzw. der einzelnen Anhänger ist hierbei nicht maßgebend, es gilt die maximal zulässige Wert den das Zugfahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten im Sinne einer Abnahme ziehen darf.
    _________________________________________________

    Suchen hilft ungemein :]

    Und somit ist mein Problem gelöst :goodjob:

  • Ich dachte immer, die Anhängelast bezieht sich auf die zGG ? Oder nur auf das tatsächliche Gewicht ?


    Kurz gesagt:
    Anhängelast = das, was DEIN AUTO ziehen darf
    zulässiges Gesamtgewicht = das, was DEIN FÜHRERSCHEIN ziehen darf

    Übertrieben (und daher theoretisch) formuliert: wenn ein zGG. 10t-auflaufgebremster Anhänger mit Kugelkopf leer nur 1.000kg wiegt, dann darf dein Golf den auch leer ziehen. Genauso einen zGG. 2t-NICHT-auflaufgebremster Anhänger mit Kugelkopf, der leer nur 550kg wiegt, den darf der Golf auch ziehen.

    Wenn du nun aber - mit Klasse "B" einen 800kg zGG. UNgebremsten Anhänger hast, dann darfst du den nicht ziehen, egal mit welchem Auto - denn DEIN FÜHRERSCHEIN darf nur bis 750kg ungebremst ziehen! ;)

    Führerscheinanhänger.jpg

    MfG,
    Jay


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  • Hallo

    da du den BE hast, darfst Du alles ziehen was das jeweilige Auto ziehen darf mit dem Du gerade fährst, wobei die Gewichtsbeschränkung da beim Auto liegt, das Auto darf max 3,5 t wiegen

    um beim Golf zu bleiben, 550 kg darfst Du ungebremst ziehen, 1000 kg gebremst, das bezieht sich immer auf das tatsächliche Gewicht, also Anhänger plus Ladung

    beim Golf steht unten im Textfeld meist noch ein drittes Gewicht, in der Regel 1200kg bis 8% Steigung, es kann aber sein das dann das Auto nicht mehr voll beladen sein darf, dazu einfach mal genau lesen was im Schein unten im Textfeld steht

    Gruß Mani

  • Ich klinke mich mal mit ein: wenn in den Papieren kein zulässigen Zuggesamtgewicht steht, heißt das dann tatsächlich, dass keines exisitiert?



    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • dann gugst du in der falschen Zeile :)

    oder die habens vergessen einzutragen, schau mal in dein Brief

    was nicht eingetragen ist, ist bei PKW die Nutzlast, die steht nur bei LKW drinn, aber Leer und Gesamtgewicht stehen immer drinn

    Gruß Mani

  • Es steht nichts im alten Kfz-Brief drin, im neuen auch nicht. Im neuen Schein steht auch nix drin.


    Ich habe nur einen Hinweis auf einer Plakette im Motorraum. Dort steht folgendes:
    XYZ... (eben die Fahrgestellnummer). Darunter stehen vier Zahlen:
    2300
    3600
    1 - 1225
    2 - 1230


    Die dritte und vierte Zahl sind die Achslasten vorn/hinten (steht auch so im Fz-Schein)
    Die erste Zahl ist sehr wahrscheinlich das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs (von der Zahl her würde es zumindest passen)
    Die zweite Zahl könnte das zulässige Gesamtgewicht des Zuges sein - könnte.


    Mehr Hinweise, dass es überhaupt ein solchen Gewicht bei meinem Zug gibt, gibt es nicht. Auch in der Einbauanleitung vom Hersteller steht nix drin.



    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • In meinen Papieren steht auch kein zulässiges Z u g g e s a m t g e w i c h t drin.


    Da geht der Gesetzgeber wohl davon aus, dass ich rechnen kann : zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges in Kg + zulässige Anhängelast in Kg = zulässiges Zuggesamtgewicht in Kg ;)


    Soooo; .... Spaß beiseite :
    das zulässige Zuggesamtgewicht steht nur dann in den Papieren, wenn es unter bestimmten Beladungszuständen geringer ist als das oben aufgeführte Rechenmuster.


    So darf man bei einigen Fahrzeugen einen schwereren Anhänger anhängen, wenn man das Fahrzeug selbst als Ausgleich nicht bis zum zulässigen Gesamtgewicht volllädt.


    Beispiel: Fahrzeug = 2200 Kg, Anhängelast = 1500 Kg, Zug-Gesamtgewicht = 3500 Kg


    Dann kann man das Auto bis zum Maximum von 2200 Kg volladen und einen Hänger mit tatsächlichen 1300 Kg ziehen.
    Oder das Auto nur bis 2000 Kg vollladen und 1500 Kg anhängen.


    Darf auch das rappelvoll geladene Auto die maximale Anhängelast ziehen; .... steht k e i n zulässiges Zuggesamtgewicht in den Papieren.



    Und ich hoffe jetzt mal, dass ich mich nicht gerade total blamiere :biggrins:



    Manfred

    Manfred

  • Für mein Auto habe ich leider kein Prospekt mit tech. Daten mehr vom Hersteller.
    Aber für den Nachfolger ist es so, dass die ca. 2400 ZGG haben und ca. 1800 kg Anhängelast. Dazu steht in den Prospekten noch, dass es ein zulässiges Zuggesamtgewicht von ca. 3800 kg gibt. Ob das letztendlich in den Papieren steht, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Aber vom Nachfolger ausgehend kann ich mir nicht vorstellen, dass mein ca. 100 kg leichteres Auto (2300 kg ZGG) insgesamt schwerer mit Anhänger sein darf:
    2300 kg ZGG Auto + 1900 kg max. Anhängelast = 4200 kg Zuggesamtgewicht
    Ist ein stolzes Gewicht für eine fast 20 Jahre alte Entwicklung, deren Bremsen schon ohne Anhänger nicht die besten sind und bei stärkerem Bremsen von 150 auf 100 km/h schon ordentlich vibrieren und brummen (auch mit neuen Scheiben).



    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Das mit der hohen Anhängelast kann man im Bezug auf die Bremsen aber recht entspannt sehen; ....
    der Anhänger bremst sich ja mit der eigenen Bremse zu über ca. 90 % selbst ab.
    Keine ca. 10 % der Bremsleistung wird über die Auflaufeinrichtung vom Zugfahrzeug aufgebracht.


    Wenn man dann bedenkt, dass die Bewegungsenergie mit dem Quadrat der Geschwindigkeit wächst, kann man das ganze doch sehr entspannt sehen. ( E=MC² )


    Annahme: ein 2000 Kg-Auto muss bei 80 Km/h eben diese 2000 KG abbremsen ......
    dann entspricht die Bremsleistung dieses Autos aus 160 Km/h einer Bremsleistung, als wenn es aus 80 Km/h 8000 Kg abbremsen muss.
    Wenn dieses Auto dann also einen 2000 Kg-Anhänger und damit insgesamt 4000 Kg aus 80 Km/h abbremsem muss, entspräche das der Hälfte der zu erbringenden Bremsleistung des Solo-Autos aus 160 Km/h ......
    und das, wenn der Hänger ungebremst wäre ......
    aber der 2000 Kg-Hänger wäre ja gebremst.


    Die Bremserei ist also gar kein Problem ...... oder sollte es zumindest nicht sein.



    Beschränkend für die Anhängelast ist deshalh auch nicht die Bremsleistung des PKW , sondern ......
    die Anfahrleistung


    deshalb dürfen Geländewagen aufgrund ihres Untersetzungsgetriebes auch oft bis zu 1,5-fachen des eigenen zulässigen Gesamtgewichtes anhängen ..... bei gegenüber normalen PKW eher schwacher Bremsleistung.



    Manfred



    Manfred

    Manfred

  • Ähm das hatten wir schon ein paar mal


    die Anfahrleistung ist zwar auch maßgebend, aber wie schon ein paar mal gesagt, knappe 50 PS reichen für Auto mit 3,5t Hänger, das ist also nicht so wichtig


    Zitat

    deshalb dürfen Geländewagen aufgrund ihres Untersetzungsgetriebes auch oft bis zu 1,5-fachen des eigenen zulässigen Gesamtgewichtes anhängen ..... bei gegenüber normalen PKW eher schwacher Bremsleistung.


    stimmt leider auch nicht, die Untersetzung ist kein Kriterium, dafür viele andere Punkte, hab ich auch schon ein paarmal erklärt, viele Möchtegern Geländewagen wie ML, X5, Q7 haben gar keine Untersetzung


    außschlaggebend ist die Bremse und besonders die Handbremse, diese muß das gesamte Gespann auch am Berg zum halten bringen können, falls die normale Bremse ausfällt, und daher kommen die oft nur sehr niedrigen Anhängelasten


    Gruß Mani


    P.S. vor lauter schnell schnell, weil ich vorhin nur kurz drinn war hab ich das ZUG überlesen und nur zgg gelesen, das Zuggesamtgewicht muß nicht im Schein stehen, nur wenns begrenzt ist wie Manfred es oben vollkommen richtig erklärt hat

  • Das zulässige Zuggesamtgewicht steht normalerweise nur dann drin, wenn es eine weitere Einschränkung bedeutet, das gibts bei manchen Autos:
    dann ist zul. Zuggewicht kleiner als die Summe aus zul Gesamtgewicht Auto plus zulässige gebremste Anhängelast, d.h. bei vollgeladenem Auto darf die sonst gültige max. AHL nicht ausgenutzt werden.


    Bedeutet z.B. bei manchen Renault-Modellen eine ziemlich starke Einschränkung der tatsächlich nutzbaren Anhängelast.

  • Ja, die Handbremse hatte ich vergessen, muss die doch den gesamzen Zug am Berg halten können.

    Ich schrieb ja aber auch von der Anfahrleistung :belehr: ; ...... und bewusst nicht von der Motorleistung ......
    Mit der richtigen Untersetzung kann man daher auch mit 50 PS die entsprechende Anfahrleistung aufbringen, um mit 3,5 Tonnen am Berg anzufahren. Und das ganz locker.

    Ein sehr entscheidendes Kriterium für die Zulassung der Anhängelast ist der Anfahrtest am Berg:
    mehrere Anfahr-Versuche direkt hintereinander ( ich glaube 5 ) mit dem vollen Gewicht auf der entsprechenden Steigung,
    ohne dass ein Schaden am Antrieb auftritt ( die Kupplung zum Beispiel ) und das Fahrzeug sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen lässt.
    Daher gibt es oft auch die verschiedenen Anhängelast/Steigung Kombinationen.

    Und dieser Anfahrtest am Berg ist mit einem Untersetzungsgetriebe wesentlich einfacher zu bestehen.
    Daher kann es auch sein, dass das Untersetzungsgeriebe aus physikalischen Gründen unabdingbar ist, um den Test zu bestehen; .....
    andererseits vom Gesetzgeber aber nicht ausdrücklich gefordert ist.

    Manfred

  • Upps.

    der Beitrag von aramagg ....... war von mir = rower

    War am PC vom Kollegen und war zu doof , zu merken, dass er sich eingeloggt hatte. :o

    Denn eigentlich ist er seit Montag im Urlaub.

    Manfred

    Manfred

  • Hi :belehr:,


    Die Anhängelast liegt in der Verantwortung des Automobilherstellers. Ist das nicht (mehr) der Fall, könnte die Prüfung zur Ermittlung der max. Anhängelast so aussehen:

    • Pendelstabilität bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h bei max. Anhängelast
    • Mindestverzögerung der Gesamtzugmasse bei max. von 700 N Pedalkraft bei Geradeausfahrt
    • Bremsverhalten bei Kurvenfahrt
    • Die Gesamtzugmasse muss an einer Steigung von 12% innerhalb von fünf Minuten fünfmal angefahren, sowie im Anschluss an einer Strecke von 1000 m in der Bezugssteigung gefahren werden, ohne dass ein unzulässiger Betriebszustand auftritt.
    • Die Feststellbremsanlage des Zugfahrzeugs muss den beladenen Zug in einer Steigung und einem Gefälle von 12% halten.


    :belehr:
    Gerhard