- ein Screenshot von einem urheberrechtlich geschützen Werk unterliegt dem Urheberrecht.
Wenn du also ein Screenshot von einem Foto machst, dass ein anderer gemacht hat, unterliegt auch dein Screenshot dem Urheberrecht. Selbst verwenden kannst du es natürlich, aber du darfst es nicht "als dein Werk" veröffentlichen, sprich: Hier im Forum einstellen.
Aber natürlich werde ich mich an die Regeln halten und keine Fotos mehr hochladen.
Fotos kannst du weiterhin hochladen - aber eben nur Fotos, die du selbst gemacht hast oder von denen du vom Fotografen das Recht zur Veröffentlichung übertragen bekommen hast. Siehe z.B. mein Avatar: Dieses Foto hat meine Frau gemacht. Dabei spielt nichtmal ne Rolle, ob das Motiv meiner Frau oder mir gehört. Das Foto gehört meiner Frau. Aber sie hat mir das Recht zur Veröffentlichung übertragen. Also darf ich das Bild hier verwenden und auch veröffentlichen.
Genau so wie es hier steht:
Zitat von Copyright-ErklärungEinverständniserklärung:
Ich erkläre in Bezug auf die von mir eingestellten Bilder in diesem Forum, dass ich entweder selbst der Fotograf bin, oder mir von diesem das Recht zur Veröffentlichung in diesem Forum übertragen wurde. Soweit Personen abgebildet sind, die nicht als Personen der Zeitgeschichte oder Beiwerk zur Landschaft angesehen werden können, liegt deren Einverständnis zur Abbildung und zur Veröffentlichung in diesem Forum vor. Die Bilder und deren Veröffentlichung verstoßen nicht gegen gesetzliche oder vertragliche Rechte, wie z.B. Urheberrecht oder Hausrecht. Mit dem Hochladen wird dem Forum-Betreiber automatisch das Recht zur uneingeschränkten Weiterverwendung eingeräumt.