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Wie würdet ihr vermuten, dass die Polizei in so einem Fall vorgeht?
Erfahrungen selbst noch nicht gemacht, aber ich vermute auch -wie schon geschrieben wurde- dass es an der Laune der Rennleitung liegt wie weiter vorgegangen wird.
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Mich interessieren sowohl eure Erfahrungen aus der Praxis als auch euer Wissen zu diesem speziellen Fall.
Hab mich mit dem Thema vor kurzem auch mal beschäftigt.
Gibt es zu diesem Fahrzeug ein CoC?
Wenn ja, besteht die Möglichkeit, dass die tatsächliche Masse (CoC 13.2) in die ZB Teil1 eingetragen werden kann
Zitat aus KBA-Quelle
Zitat
Die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs mit Aufbau in kg bzw. Leermasse des Fahrzeugs in fahrbe-
reitem Zustand in kg ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu übernehmen.
Auf Antrag des Halters kann zusätzlich die „tatsächliche Masse des Fahrzeugs“ (CoC Nr. 13.2) im
Feld 22 eingetragen werden.
Quelle siehe hier Seite 21
Man könnte sich so das wiegen+TÜV sparen. So würde ich vorgehen wenn es mein eigenes Fahrzeug wäre.