100er Zulassung in D

  • Ich wohne in der Schweiz. Damit ein Anhänger 100km/h fahren darf, braucht es genau 2 Dinge: Der Hersteller muss das bescheinigen und die Reifen müssen dafür ausgelegt sein.


    Ich habe gehört, in D müsse hierfür viel mehr erfüllt sein und der TÜV müsse es sogar bescheinigen. Ist das so?

  • Ja, es gibt mehr Kriterien. Tüv muss nicht sein, wenn es vom Hersteller bestätigt ist. Tüv macht das nur "nachträglich".


    - Hersteller-/Tüv-Bescheinigung

    - Stoßdämpfer bei gebremsten Anhängern

    - Reifen mindestens für 120km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex "L" oder höher)

    - Reifen max. 6 Jahre alt

    - Gewichtsverhältnisse müssen passsen: Leergewicht des Zugfahrzeugs * Faktor X -> maximale zGG des Anhängers.


    Die Faktoren X wiederum sind von verschiedenem abhängig...

    (Da ich jetzt aber nen Termin habe, muss da jemand anderes weitermachen!)

  • Ups, mein Harbeck Bootsanhänger hat keine Stossdämpfer. Der Verkäufer hatte explizit davon abgeraten, weil der leere Hänger dann noch mehr rumhüpft als ohne. Somit kann ich die 100er Zulassung für D offenbar vergessen. Schade.


    Oder...... andere Idee. Gibt es Stossdämpfer, welche innen ausgeräumt sind und somit ohne Funktion? Das wird von aussen wohl niemand bemerken.


    Andere Ideen?

  • lass den mist mit stossdämpfer ausräumen. Wenn leer einfach Luftdruck der Reifen runter und schon hüpft er weniger.

  • Ich fahre selten leer und wenn, will ich am Luftdruck nichts ändern müssen. Ablassen ginge ja noch aber danach wieder befüllen..... Die Idee mit leeren Stossdämpfern finde ich auf den ersten Blick ganz gut. Falls das überhaupt geht.

  • kauf dir die billigsten die du findest, die wirken eh nur in eine Richtung, und bei nem leeren Anhänger federn eh nur die Reifen, und selbst wenn die Achse sich mal 2 mm bewegt ist das so wenig das der Stoßdämpfer eh nicht anspricht


    du wirst keinen Unterschied spüren

  • (Da ich jetzt aber nen Termin habe, muss da jemand anderes weitermachen!)

    Faktor X.

    Faktor X ist der Faktor mit dem das Leergewicht des Zugfahrzeuges Multipliziert wird.

    Das Ergebnis ist das maximale zulässige Gesamtgewicht(nicht das tatsächliche Gewicht!) was der Anhänger wiegen darf damit man 100km/h fahren darf.


    Faktor X lautet wie folgt:

    0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer

    0,8 für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern

    1,1 für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfer

    1,0 wenn der Wohnwagen zusätzlich mit einer Antischlingerkupplung ausgestattet ist

    1,2 wenn der Anhänger zusätzlich mit einer Antischlingerkupplung ausgestattet ist



    Beispiel:

    Fahrzeug 2000kg Leergewicht x 1,1 = 2200 kg. Der Anhänger darf also ein maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 2200kg haben


    Mit Antischlingerkupplung sieht das so aus

    Fahrzeug 2000kg Leergewicht x 1,2 = 2400kg


    Man kann auch so schnell errechnen ob sich das für den eignen Anhänger überhaut lohnt.

    z.B ein Anhänger mit 3500kg zGG, Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung.

    3500kg/1,2= 2916kg.

    Man bräuchte also ein Zugfahrzeug mit fast 3000kg Leergewicht um diesen Anhänger mit 100km/h ziehen zu dürfen.


    Oliver


    Koch U4

    Westfalia 350kg

    Eduard 4022 3000kg

    Maack ULK 6

  • Und wieviele 100mal wurde das scho erklärt? :rolleyes:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Unsinn UKT 6C 2513-13-14

    Auwärter GL 75 (verkauft)

  • mrX ... kommt drauf an was du für ein Zugfahrzeug hast...

    Mein Tiguan 5N0 darf trotz seiner ca 1700kg Leergewicht 2500kg ziehen....

    Er Ist als track&Field in der Kategorie M1G einsortiert.....

    Stema HP6070 EZ 2002

    Bürstner Club390 BJ 1997

    Eduard 351827 EZ 2023

    Böckmann 600kg zGG BJ 1987


    Als Zugfahrzeuge aktuell:

    Tiguan 5N0 2,0tdi Track&Field BJ 2010

    Touran 1T1 1,6 Bj 2004

    Dazu von den Kindern:

    Golf VI 1,4 Bj 2007

    BMW E34 518i Touring Bj 1994

  • Und wieviele 100mal wurde das scho erklärt? :rolleyes:

    Denke mal die Leute müssen drauf hingewiesen werden, nicht dass da was falsch interpretiert wird nur weil hier jemand meint dass das schon oft genug gesagt wurde....

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  • mrX ... kommt drauf an was du für ein Zugfahrzeug hast...

    Mein Tiguan 5N0 darf trotz seiner ca 1700kg Leergewicht 2500kg ziehen....

    Aber nicht mit 100km/h nach derzeitiger Gesetzeslage oder habe ich was falsches gelesen?

    Oliver


    Koch U4

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    Eduard 4022 3000kg

    Maack ULK 6

  • Man kann doch einfach die Vorschriften zur Hand nehmen, die eigenen Daten einsetzen und sehen wo man rauskommt !

    Dann noch sämtliche Sonderregelungen mit einfließen lassen und schon weiß man was geht.😜🤷

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Dafür hat er eine völlig sinnfreie Aussage zu einer Frage gemacht, die nicht gestellt wurde ...

    und die mit dem Thema in diesem Thread (100er Regelung) absolut nix zu tun hat.

  • Und wieviele 100mal wurde das scho erklärt?

    Mir noch nie. Vielen Dank.

    und die haben dann über 3500 zgg und sind damit auch nicht zulässig

    Verstehe ich nicht. Was genau ist nicht zulässig?

    Er Ist als track&Field in der Kategorie M1G einsortiert.....

    Verstehe ich auch nicht. Was ist M1G? Sind das Offroader? Mein Zugfahrzeug ist einer.

  • Mir noch nie

    Doch, wenn man die SUCHE nutzt! wir können es ja nicht jeden einzeln schreiben ;)

    Verstehe ich nicht

    was daran nicht zu verstehn... Für die 100 regel darf das Zugfahrzeug maximal 3500kgzgg haben. is es drüber, gilt 80.

    Verstehe ich auch nicht Was ist M1G


    Geländewagen!

    Würdest mal die SUCHE nutzen, würde sogar das erklärt werden

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