(Da ich jetzt aber nen Termin habe, muss da jemand anderes weitermachen!)
Faktor X.
Faktor X ist der Faktor mit dem das Leergewicht des Zugfahrzeuges Multipliziert wird.
Das Ergebnis ist das maximale zulässige Gesamtgewicht(nicht das tatsächliche Gewicht!) was der Anhänger wiegen darf damit man 100km/h fahren darf.
Faktor X lautet wie folgt:
0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
0,8 für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern
1,1 für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfer
1,0 wenn der Wohnwagen zusätzlich mit einer Antischlingerkupplung ausgestattet ist
1,2 wenn der Anhänger zusätzlich mit einer Antischlingerkupplung ausgestattet ist
Beispiel:
Fahrzeug 2000kg Leergewicht x 1,1 = 2200 kg. Der Anhänger darf also ein maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 2200kg haben
Mit Antischlingerkupplung sieht das so aus
Fahrzeug 2000kg Leergewicht x 1,2 = 2400kg
Man kann auch so schnell errechnen ob sich das für den eignen Anhänger überhaut lohnt.
z.B ein Anhänger mit 3500kg zGG, Stoßdämpfern und Antischlingerkupplung.
3500kg/1,2= 2916kg.
Man bräuchte also ein Zugfahrzeug mit fast 3000kg Leergewicht um diesen Anhänger mit 100km/h ziehen zu dürfen.