da hilft dir ja die Federung der HA vom Zugfahrzeug
man muß natürlich so weit anheben bis die Kupplung sich von der Kugel abhebt, dachte das ist klar, bisschen mitdenken setze ich voraus
da hilft dir ja die Federung der HA vom Zugfahrzeug
man muß natürlich so weit anheben bis die Kupplung sich von der Kugel abhebt, dachte das ist klar, bisschen mitdenken setze ich voraus
Ganz so leichtsinnig sollte man mit dem Thema Stützlast nicht umgehen, aus meiner Sicht...
Ich verstehe total den entspannten Umgang bei kurzen Fahrten zur Deponie oder Baumarkt.
Wenn man allerdings mehrere 100km unterwegs ist (typischer Wohnwagenfahrer) und dann die 100km/h auf der Autobahn "natürlich voll ausreizt, sollte man schon ordentlich beladen und ggf. kurz nachwiegen. Ich habe mir da für 20€ eine einfache Stützlastwaage zugelegt. Bei längeren Touren wiege ich tatsächlich nach, vor Fahrtantritt. Trotz das ich mit einem Doppelachser unterwegs bin. Vor allem bei Autos ohne Niveauregelung, merkt man schon ein schlechtes Fahrverhalten.
Hatte dieses Jahr einen Passat als Mietwagen mit Frontantrieb, da drehen bei zu hoher SL schon mal kurz die Räder durch, beim zügigen anfahren und man hat ein schwammiges Gefühl. Musst auf der Rückfahrt noch mal kurz umpacken. Ich hatte nur so Pi mal Daumen, ähnlich wie auf der Hinfahrt gepackt. Die ersten Kilometer auf der Autobahn waren eher unschön.
Beim Doppelachser hebe ich aufgrund der Hebelverhältnisse nichts an, zudem man gegen die Federung arbeitet, wenn alles in ungefährer Waage steht. Also über den "Null-Punkt" oder gefühlt versucht auszuheben.
Beim Einachser, mit einem Drehpunkt, kann ich das mit dem Anheben noch verstehen. Aber selbst 50kg sind kein Spaß. Ich fahre immer so um die 70kg SL, obwohl 25kg wohl reichen sollen. Mein Auto darf 95kg, also bleibe ich dazwischen und fahre damit ganz gut.
Wenn man allerdings mehrere 100km unterwegs ist (typischer Wohnwagenfahrer) und dann die 100km/h auf der Autobahn "natürlich voll ausreizt, sollte man schon ordentlich beladen
grundsätzlich hast du schon recht, nur wenn der Vollgepackt ist und du merkst du hast zu viel Stützlast, packst dann nochmal alles aus?
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ich packe immer so, das ich lieber mehr als zu wenig Stützlast habe, danach messen bringt auch nichts, wenn ich dann statt erlaubten 100kg doch 120 hab, ist es mir auch egal, Auto darf sogar 130kg
in dem Fall damals gings dann von Wuppertal rund 600 kg nach Hause, da schau ich das die Reifen den maximalen Druck haben, und dann Tempomat auf 100 und dann gehts dahin,
da ich meine Fahrzeuge gut kenne und auch ein gutes Gefühl fürs Gewicht habe, war ich mir sicher das ich ziemlich nah am Maximum war, und so wars auch, daheim dann nachgewogen gesamt 1340kg auf der Waage, Achse allein 1220, fuhr sich wunderbar, war kaum zu spüren der Anhänger, weniger als leer
Beim Doppelachser hebe ich aufgrund der Hebelverhältnisse nichts an, zudem man gegen die Federung arbeitet, wenn alles in ungefährer Waage steht. Also über den "Null-Punkt" oder gefühlt versucht auszuheben
So gesehen zeigt die Waage dann aber genauso verkehrt an, dann müsstest ankuppeln, die Höhe aufn mm genau messen, dann die Waage drunter und so einstellen das auch wieder aufn mm genau auf der Höhe bist, nur dann stimmts, und wehe es lag ein Kieselstein unter einem Rad, dann ist die ganze Messung für Katz
deswegen mach ich den Aufwand nicht, optisch muß er gut da stehen, dann passt das schon, aber wie gesagt, das gilt für mich,
bei nem Kleinwagen mit 40 kg zul SL muß man schon etwas aufpassen, aber der darf ja dann auch nur ein paar hundert Kilo anhängen und keine 2 oder 3 t
Hi,
Ja : gesetzlich vorgeschriebene Stützlast = 4% vom tatsächlichen Gesamtgewicht ... dafür sind die Achsen ... nach hinten versetzt.
Mehr als 25 Kg sind aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
wie schon in dem älteren Fred erwähnt, halte ich von dieser Berechnung weniger als gar nix. Ist das Auto schwer und der Anhänger leicht, mag das bei einem kurzen Anhänger keine so große Rolle spielen. Wenn der Anhänger schwerer wird als das Auto, kein guter Plan. Ist der Anhänger hoch und lang, z.B. ein Wohnwagen, auch kein guter Plan.
Gruß
Gerhard
Bei einem Koffer, sehe ich da tatsächlich auch weniger Probleme. Die fahren sich leer meist "schlechter". Jeder der regelmäßig damit unterwegs ist, weiß wie er lädt. Schwere Gegenstände nach unten und ober fliegen die leichten Sache drauf.
Bei 130kg SL vom Zugfahrzeug kannst du sicher entspannt bleiben.
Probleme mit der SL haben tatsächlich meist WoWa Fahrer, die ihre WoWa "unbewusst" überladen und je nach Länge mit ganz anderen Hebeln zu tun haben.
Beim Einachser und Auto mit Stahlfahrwerk und 75kg SL, sollte man lieber mal wiegen und vor allem mal auf eine öffentliche Waage fahren.
Hi,
wie schon in dem älteren Fred erwähnt, halte ich von dieser Berechnung weniger als gar nix.
Muss man ja auch nicht : es wurde nach den Vorgaben und den konstruktiven Maßnahmen gefragt ...
Und genau das habe ich beantwortet
und wehe es lag ein Kieselstein unter einem Rad, dann ist die ganze Messung für Katz
es geht auch nicht um eine Messung die nach DIN-ISO-792433446644 genormt ist.
Sondern. Kann mit einer Personenwaage und Stützrad die am Kugelkopf auftretende SL "gemessen" werden.
Wir sind uns alle einig, das dies eine Näherung sein wird. Auch sind wir uns einig (Hebelgesetz) wenn die Personenwaage z.B 110kg anzeigt an der Kupplung selbst ein kleinerer Wert auftritt.
Wenn das mit der Personenwaage und der "Formel" funktioniert hätte das den entscheidenen Vorteil... den ich im Beispiel darstellen möchte.
Ins Kieswerk --> Radlader belädt --> Kofferraum auf --> Waage raus unter Stützrad --> Stützrad auf Druck (wer will kann jetzt die Kupplung öffnen (Anhänger kann anschließend direkt wieder auf die "Kupplung gesetzt" werden
Samt Waage darunter auf Höhe Kugelkopf vom Auto. S
[die Eigenbau Stützlastwaage ist sicherlich eine Top Sache --> nur müsste dazu, die Anhängerkupplung "unter der Deichsel raus" --> Auto wegfahren oder Kupplung abbauen/schwenken] von der Waage den Wert ablesen --> wer gut Kopfrechnen kann rechnet die SL aus --> der Faule hat sich irgendwo ein paar Werte notiert (z.B. 110kg Waage ~ 90kg SL usw.)
Natürlich wenn eine Umzug machst bleibt dir nichts anderes übrig als von vorne nach hinten zu laden da muss es halt passen. Wenn jedoch eine Maschine oder Betonklotz verladen wird, da siehst am Zugfahrzeug gleich ob besser 3cm vor oder besser nach hinten verschiebst.
Habe mal für eine Gartenhütte Pflastersteine geholt --> der große Anhänger war belegt, also mit so einem 750kg Teil los.
Die Ladefläche schön gleichmäßig beladen --> eine komplette Lage drin SL gefühlt wunderbar. Jetzt waren aber nicht genug Steine um eine weitere Komplette Lage zu vollenden --> da fängst dann zum Puzzeln an --> Steine quer und Längs mischen, damit Gewicht auf die Achse kommt und SL im "grünen" Bereich --> und jetzt war das ein Einachser, da ist es ja easy
…Kann mit einer Personenwaage und Stützrad die am Kugelkopf auftretende SL "gemessen" werden.
Wir sind uns alle einig, das dies eine Näherung sein wird. Auch sind wir uns einig (Hebelgesetz) wenn die Personenwaage z.B 110kg anzeigt an der Kupplung selbst ein kleinerer Wert auftritt. …
Es wird sich mir wohl nie Erschließen, warum man die Stützlast am Stützrad messen will und dann anfangen muss herumzurechnen.
Einfach ein Stück Stock unter die Kupplung und dann kann man korrekt messen, ohne Rechnerei…
Viele Grüße,
Axel
warum man die Stützlast am Stützrad messen will und dann anfangen muss herumzurechnen.
du hast schon gelesen was ich geschrieben hatte????
Na klar!!!
Viele Grüße,
Axel
Es geht oft auch mit Verstand und Gefühl.
Wir sind uns alle einig, das dies eine Näherung sein wird
Dann kannst dir auch die Waage sparen und das Stützrad 1oder 2 cm übern Boden kurbeln
Mit deiner Badezimmer Waage bringst allerdings die Zuschauer besser zum Lachen wenn die aufm Baumarkt Parkplatz auspackst
diese dämlichen Schreiberlinge immer, als ob die Stützlast nur beim Wohnklo wichtig wäre, und zu wenig Stützlast kostet auch keine Strafe
und zu wenig Stützlast kostet auch keine Strafe
doch.
TBNR 344012
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde.
§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
0 Pkt.e, 25,00 €
TBNR 344606
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde.
§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 217 BKat
B - 1 Pkt., 60,00 €
das war mir neu, noch nie vorher irgendwo gelesen
Wer kontrolliert das, bitte ?
Kabel 1 auf der Autobahn
Ich kann mir nicht Vorstellen das dass Wiegen bei einer Kontrolle mittels ungeeichter Personenwaage Gerichtsverwertbar ist.
Augen aufmachen, das soll nur ein Beispiel sein zur Erklärung im Text
in der andern Hand hat er doch ne richtige Waage
so doof sind die auch nicht