Neue Bußgelder 2020

  • Wäre ich absolut dafür!:thumbup:

    Wurde schon im letzten Jahrhundert gefordert (ich glaub, irgendwas um 1920) wegen der Raudis, kam damals nix bei rum - wird heute nicht anders sein :/ wollen Viele, aber zu Wenige, um was zu ändern.
    Ich wäre ja schon froh, wenn abends das Licht kontrolliert werden würde.... aber das ist halt viel Arbeit für nix.... da ist blitzen lukrativer ;)

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  • Ich wäre ja schon froh, wenn abends das Licht kontrolliert werden würde....

    Interessiert aber doch keine Sau!

    Anfang Februar 2018 abends in der Dämmerung habe ich so ein MTB-Fahrer übersehen.

    Auf nasser Straße im Regen, total schwarz gekleidet, schwarzes Fahrrad, Fahrrad ohne Licht, Reflektoren, usw. und dann noch ein Polizist in Elternzeit,

    Hat er auch gleich den aufnehmenden "Kollegen" aus dem Nachbarort erzählt.

    Jetzt ratet mal, wer angeblich Schuld war?

    Der hatte sogar noch vorher das Rad vom Unfallort weggeschafft, während ich die Polizei angerufen habe.

    Linksabbieger, Aufmerksankeitsdefizit, Gefährdungshaftung PKW, usw.

    Da steht dann auch noch bei den "Kollegen" im Unfallbogen drin: "Eine Beieuchtung war aufgrund der guten Lichtverhältnisse nicht eingeschaltet!"

    Logisch, wie sollte eine fehlende Beleuchtung auch eingeschaltet werdem?

    Donnerstagsabends passiert und Samstagsmorgen liegt die Anzeige und Anhörungsbogen im Briefkasten.

    Strafverfahren gegen mich wegen "fahrlässiger Körperverletzung wurde nach 3 Tagen ohne Angabe von Gründen eingestellt,

    aber aus der Vekehrsbehörde kam sehr schnell ein Bußgeldbescheid - 108,- Euro und 1 Punkt!


    Sonst noch irgendwelche Fragen?

  • So ist es. Und wenn alle Nummernschilder hätten würde sich auch erst etwas ändern, wenn es Kontrollen gäbe. Wenn nie kontrolliert wird sind Nr.-Schilder sinnlos.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Paulinchen,

    sowas abstruses hatte ich auch paarmal.

    Private Party, mein Tischnachbar,mir unbekannt, bechert recht gut, ich frage ihn, er : ich bin Polizeikommisar, wenn ich angehalten werde, gibts keine Probleme.

    Nachbarin fährt in Kreuzung ein, wird von links gerammt von Polizeiauto, das rechten Blinker an hatte. Dadrin 2 Beamte, behaupten, daß kein Blinker an war, Nachbarin schuldig.


    Andreas

  • Sollen sich die Mods mal mit dem Beitrag auseinandersetzen.

    ah1st - und du meinst, dass dein Beitrag besser ist??? Jeder darf seine Meinung haben, auch wenn sie nicht allen gefällt!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • jupp - sehe das auch anders aber... wie Jay sagt.


    Ausserdem hat Holger bei Kraftfahrstraßen und Autobahnen sogar Recht.. :pfeif: :weg:


    edit: Dennoch sollten wir langsam mal wieder die Kurve zu "Neue Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen mit Pkw" bekommen - läuft doch etwas arg aus dem Ruder gerade. :police:

  • Jay, dann nimm mal seinen Satz und tausche jeweils Fahrräder und Kraftfahrzeuge gegeneinander aus. Wenn Du den Satz hier postest, biste wohl längste Zeit Mod gewesen.


    Egal ob Meinung oder nicht, ich finde, auf so'nem Niveau müssen Beiträge hier nicht sein.


  • edit: Dennoch sollten wir langsam mal wieder die Kurve zu "Neue Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen mit Pkw" bekommen - läuft doch etwas arg aus dem Ruder gerade. :police:

    Mindestens 1,5 Meter innerhalb und zwei Meter außerhalb von Ortschaften - dieser Abstand muss von Kraftfahrzeugen jetzt beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden. Bisher schrieb die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.


    Da sehe ich bei schmalen Landstraßen, einiges auf uns zukommen. Da wird man zum Teil mit der Geschwindigkeit deas Radfahrers hinterher fahren müssen. (z.B. durchgezogene Mittellinie Gegenverkehr usw.)

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • @alle was ist denn mit Euch los :rolleyes:....


    Zu den neuen Bußgeldern gehört natürlich auch der Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern ||....


    Und dass das hier und da zu Problemen führen kann, kann doch nicht unter den Tisch fallen.....


    Gerade wenn jetzt die Fahrradfahrer noch durch die neue Gesetzeslage gestärkt werden...

  • Fahrräder sind besseres Spielzeug. Haben auf Straßen wo Kraftfahrzeuge fahren nix verloren.

    Doch, diese Hartcore-Rennradler in ihren Papageien-Presswurst-Anzügen sollen ruhig auf den Straßen fahren,

    diese Probleme erledigen sich häufig auch mal von selbst :super:

    Erst dieser Tage hat ein Autofahrer hier bei uns einen Radrennfahrer verprügelt, was natürlich nicht in Ordnung ist, aber nach der geschilderten Situation

    im Pressebericht mit Sicherheit verdient... na ja, der Führerschein ist erst mal eine Zeit weg und er muss jetzt wohl auch Rad fahren.

    Zumindestens hier schließt sich dann auch wieder der Kreis zu den Bußgeldern, denn der Radfahrer ist mit einem zweiten sehr provokant über

    eine sehr lange Strecke in Zweierreihe gefahren und hat den Autofahrer auch noch am Vorbeifahren gehindert, u.a. auch den Stinkefinger gezeigt.

    Laut dem Pressebericht ist das Nebeneinanderfahren bei fortgesetzter Behinderung aber eben auch gerade nach neuem Bußgeldkatalog nicht zulässig

    und wird eine entsprechende Strafe zur Folge haben.

    Also ich genieße die ruhigere Gangart mit dem Pedelec auf Radwegen oder im Wald und verzichte dort gerne auf diese Rambos.

    Auch hatte ich noch nie Probleme mit Fußgängern, Kindern oder Spaziergänger mit Hund.

    Einfach mal benehmen wie ein normaler Mensch und sich gedanklich die Schuhe des Anderen anziehen, dann muß man auch durch unnötige Behinderungen keinen Ärger provozieren und kann auch vernünftig miteinander umgehen, oder?

  • Da sehe ich bei schmalen Landstraßen, einiges auf uns zukommen. Da wird man zum Teil mit der Geschwindigkeit deas Radfahrers hinterher fahren müssen. (z.B. durchgezogene Mittellinie Gegenverkehr usw.)


    Man musste seit je her in den Gegenverkehr um auf einer Straße einen Radfahrer zu überholen. Ein Radfahrer ist mit 1m Verkehrsbreite angegeben, realistisch betrachtet etwas mehr. Eine Landstraße ist ca. 3,5m breit. Da konnte man noch nie in angemessenem Abstand einen Radfahrer überholen ohne seinen eigenen Fahrstreifen zu verlassen.

    Das einzige was neu ist, dass 1,5m Abstand vorgeschrieben sind. Ausreichender Abstand wurde schon langr als 1,5m angesehen und in Fahrschulen gelehrt.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Obacht: 1,5m gelten nur innerorts - außerorts musst du 2m Abstand zu Radfahrer halten!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Zitat

    Einfach mal benehmen wie ein normaler Mensch und sich gedanklich die Schuhe des Anderen anziehen, dann muß man auch durch unnötige Behinderungen keinen Ärger provozieren und kann auch vernünftig miteinander umgehen, oder

    Danke

    Wie war das doch gleich


    Gegenseitige Rücksichtnahme?!


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Die Strafe für die Radfahrer kann ich dir jetzt schon sagen...ein DuDuDu und gut ist...

    Bin ja nicht umsonst 6 Monate gelaufen wegen solchen Dummbikern.....