Aus Erfahrung vermeide ich bei solchen Themen Drittquellen, warum nicht einfach hier in der offiziellen Quelle nachgucken?
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
In §76 Übergangsvorschriften steht z.B. im Absatz zu §23 die Sache mit dem Ablaufdatum von C1/C1E bei Bestandsführerscheinen. Im §23 selber wie es aktuell geregelt ist.
Umtauschvorschriften Fahrerlaubnisse altem Rechts stehen in Analge 3
Ich kenne leider zu viele Drittquellen die im laufe der Zeit veraltet sind oder von vornherein falsch waren.