der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • Aus Erfahrung vermeide ich bei solchen Themen Drittquellen, warum nicht einfach hier in der offiziellen Quelle nachgucken?

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/


    In §76 Übergangsvorschriften steht z.B. im Absatz zu §23 die Sache mit dem Ablaufdatum von C1/C1E bei Bestandsführerscheinen. Im §23 selber wie es aktuell geregelt ist.

    Umtauschvorschriften Fahrerlaubnisse altem Rechts stehen in Analge 3


    Ich kenne leider zu viele Drittquellen die im laufe der Zeit veraltet sind oder von vornherein falsch waren.

  • In §76 Übergangsvorschriften steht z.B. im Absatz zu §23 die Sache mit dem Ablaufdatum von C1/C1E bei Bestandsführerscheinen.

    Leider finde ich dort keinen Hinweis auf das Ablaufdatum für umgeschriebene Bestandsführerscheine, die vor 1999 erstmalig ausgestellt wurden.

    Manfred

  • Leider finde ich dort keinen Hinweis auf das Ablaufdatum für umgeschriebene Bestandsführerscheine, die vor 1999 erstmalig ausgestellt wurden.

    §76 Punkt 9 enthält die Erläuterungen zu den ärztlichen Wiederholungsprüfungen bei Fahrlerlaubnissen nach altem Recht.

  • Danke :super:

    Das muss man ja erst einmal finden ... denn eigentlich kannte ich die von dir verlinkte Seite bereits "seit Jahren" :

    eigentlich ... aber den §76 Punkt 9 habe ich immer übersehen.

    Manfred

  • Was bin ich froh alle Führerscheine zu haben, dass ich nicht ständig nachdenken muss, darf ich darf ich nicht!

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Was bin ich froh alle Führerscheine zu haben, dass ich nicht ständig nachdenken muss, darf ich darf ich nicht!

    Trotzdem musst du spätestens ab 50 alle 5 Jahre den Kram verlängern lassen....

    Ich hab 2003 wie ich für die FF den "C" gemacht habe, beim umschreiben noch den großen Traktor Schein mit abgestaubt, weil ich angegeben hatte, als "Helfer in der Landwirtschaft " tätig zu sein, hab aber noch nie aufm Trecker gesessen....

  • Habe ich ja schon gemacht. Und peinlichst drauf geachtet, das nichts abgeschnitten wird! Da ich als Nutzfahrzeugdiagnosespezialist nicht nur LKW sondern auch Busse fahren muss, zum Beispiel. Da sind dann Schlüsselzahlen 171 und 172 eingetragen, leere Busse.


    Meine Kollegen darf ich trotzdem mitnehmen, zu Diagnosefahrten. Es nütz ja nichts, wenn ich am Gelenkbus etwas im hinteren Bereich prüfen muss und ich ganz vorn alleine in dem Ding sitze!


    Und Auto und Mopedschein habe ich seit 1985. Also, egal was an normalen Straßenfahrzeugen, ich darf es!

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • ich hab "nur" den alten 3er von 1966

    darf trotzdem bus fahren

    wenn ich mir ein ticket kauf!


    früher gabs beim lappen,beim endzug,nen neuen lappen ohne datum des erwerbs

    nur mit nem strich,genannt säuferbalken

    bei den heutigen bleibt das datum immer erhalten bei endzug

  • Moin zusammen ich hab mal ne spezielle Frage um nicht nachher ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs zu sein.


    Ich habe Führerschein Klasse B ohne irgendeinen Zusatz. Zwecks Überführung möchte ich einen Autotransportanhänger an mein Auto hängen, aber komplett unbeladen. Leergewicht 650kg doppelachser, Räder stehen aber direkt nebeneinander sodass er doch als einachser zählt. Zulässiges Gesamtgewicht 3000kg.

    Mein Zugfahrzeug hat ein zgg von 1920kg und darf maximal 1600kg ziehen.


    Darf ich den Hänger leer, also die 650kg bewegen oder zählt immer die Gesamtmasse? In dem Fall 4920kg? Dann dürfte ich das Gespann ja so nicht mehr fahren. Selbst bei B96 dürfte ich das dann nicht.


    Kann mich da jemand mal genau aufklären?

    Vielen Dank ?

  • Darf ich den Hänger leer, also die 650kg bewegen

    NEIN!

    Zitat

    oder zählt immer die Gesamtmasse? In dem Fall 4920kg? Dann dürfte ich das Gespann ja so nicht mehr fahren. Selbst bei B96 dürfte ich das dann nicht.

    ja!


    Kotzt viele hier an und finde es aus technischer Sicht auch unverständlich, aber so ist es "leider"...


    Gruß Jonas

  • Mit der Klasse B darfst du bei gebremsten Anhängern bei der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegen.


    Also ist die Antwort: Nein, darfst du nicht.

  • Also ist es pups egal ob das Gespann unter 3,5t liegt, es geht sich darum das es mehr wiegen könnte...


    Okay, danke Leute :thumbup:dann muss doch mein Schwiegervater ran.


    Naja ob sinnvoll oder nicht, in dem Fall finde ich es natürlich auch blöd, vor allem weil ich zwar leichtere aber bei weitem unübersichtlichere Hänger fahre und fahren darf ?‍♂️


    Zum Glück kommt sowas nicht oft vor sonst würde ich mich noch genötigt fühlen BE zu machen.

  • Aber ein 750Kg-Anhänger geht immer ( auch gebremst ) ... und dann liegt die Grenze für "B" bei 4250 kg Gesamt-Zuggewicht.

  • Nein B darf gebremst nur bis 3500kg...

    Mache demnächst bei nem Freund in der Fahrschule die B96 Zusatz Schulung. Erst dann darf ich gespanne bis 4250kg fahren.

  • Zum Glück kommt sowas nicht oft vor sonst würde ich mich noch genötigt fühlen BE zu machen.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es sehr angenehm ist, doch BE zu haben. Ich habe erst B96 gemacht um meinen Eduard am VW Caddy zu ziehen. Dann haben wir Nachwuchs bekommen und der Caddy war zu klein. Mit dem neuen Auto und B96 durfte ich dann den Eduard nicht mehr ziehen. Daraufhin habe ich dann noch BE gemacht. Also die 260€ für B96 in den Sand gesetzt. Der BE hat mich dann 709€ gekostet. Nur mit Pflichtstunden hätte er 603€ gekostet.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Nein B darf gebremst nur bis 3500kg...

    Mache demnächst bei nem Freund in der Fahrschule die B96 Zusatz Schulung. Erst dann darf ich gespanne bis 4250kg fahren.

    Nee rower hat schon Recht - ein 750kg Anhänger geht IMMER - auch WENN das Zugfahrzeug schon 3,5 to zGG hat.

    Sind eben 2 Fälle - ENTWEDER wiegt der Anhänger MAXIMAL 750kg, dann 4250 kg Zug-Gesamtgewicht, ODER er wiegt mehr, DANN max. 3500 kg Zug-Gesamtgewicht.

    Warum auch immer.. :o

  • Nee rower hat schon Recht - ein 750kg Anhänger geht IMMER - auch WENN das Zugfahrzeug schon 3,5 to zGG hat.

    Sind eben 2 Fälle - ENTWEDER wiegt der Anhänger MAXIMAL 750kg, dann 4250 kg Zug-Gesamtgewicht, ODER er wiegt mehr, DANN max. 3500 kg Zug-Gesamtgewicht.

    Warum auch immer.. :o

    aaaaah ok, dann sorry dafür das ich widersprochen hab das wusste ich auch noch nicht. Dachte die 3,5t sind fix bei B


    Danke für die Aufklärung

  • Nein B darf gebremst nur bis 3500kg...

    Mache demnächst bei nem Freund in der Fahrschule die B96 Zusatz Schulung. Erst dann darf ich gespanne bis 4250kg fahren.

    Ich weiß das schon, habe nicht ohne Grund BE.


    Wichtig ist gerade bei rechtlichen Themen die exakten Formulierungen.

    Dann müsste es auch jeder verstehen.


    Zitat

    Also ist es pups egal ob das Gespann unter 3,5t liegt, es geht sich darum das es mehr wiegen könnte...

    Mehr wiegen können geht immer, erlaubt ist es aber nicht.

    Ein 750kg Anhänger könnte auch 1000kg wiegen, darf er aber nicht ;)


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ja, BE war mit eine der sinnvollsten Investitionen führerscheinmäßig. Noch vor Klasse A mMn.

    Habs zwar andersrum gemacht (B zusammen mit A und viel später erst BE), aber da war auch noch keine Notwendigkeit gegeben. :biggrins:


    Mit BE kannst halt schon coole Gespanne erstellen.
    So ein (natürlich leerer) 3,5to Kipper an einem Polo oder sowas sieht halt schon irgendwie genial aus :cool:


    Mit BE kannst halt alles machen, was legal so darstellbar ist - das hat mir in vielen Situationen schon geholfen.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel