der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • Der Polo mit so nem Riesen Hänger versuche ich mir grad vorzustellen ?

    Der alte Golf Plus meiner Eltern mit 1600kg Wohnwagen sah ja schon fast verboten aus ^^


    Ist ja dann auch ne blöde Regelung, das Auto darf zB 1200kg ziehen man darf aber nen Hänger mit 3t zul.gg dran hängen wenn der Mit Ladung 1,2t nicht übersteigt. Aber obwohl das dann unter 3,5t wiegt darf man es mit B nicht fahren. Aber übertrieben gesehen nen 750kg Hänger der 6m lang ist und nen Riesen Planenaufbau hat ?‍♂️


    Wer hat sich das nur ausgedacht? Sinnvoll ist es ja schon nicht jeden mit nem Hänger auf die Straße zu schicken, doch hätte man das ganze auch übersichtlicher und verständlicher regeln können.

  • Nee rower hat schon Recht - ein 750kg Anhänger geht IMMER - auch WENN das Zugfahrzeug schon 3,5 to zGG hat.

    Sind eben 2 Fälle - ENTWEDER wiegt der Anhänger MAXIMAL 750kg, dann 4250 kg Zug-Gesamtgewicht, ODER er wiegt mehr, DANN max. 3500 kg Zug-Gesamtgewicht.

    Warum auch immer.. :o

    Deswegen sieht man auch so viele Sprinter mit ungebremsten 750ern. :rolleyes:


    Ist ja dann auch ne blöde Regelung, das Auto darf zB 1200kg ziehen man darf aber nen Hänger mit 3t zul.gg dran hängen wenn der Mit Ladung 1,2t nicht übersteigt. Aber obwohl das dann unter 3,5t wiegt darf man es mit B nicht fahren. Aber übertrieben gesehen nen 750kg Hänger der 6m lang ist und nen Riesen Planenaufbau hat ?‍♂️


    Wer hat sich das nur ausgedacht? Sinnvoll ist es ja schon nicht jeden mit nem Hänger auf die Straße zu schicken, doch hätte man das ganze auch übersichtlicher und verständlicher regeln können.


    Das hat den Hintergrund, dass die Führerscheinfrage sich ohne Waage, rein anhand der Papiere klären lässt. Nicht jede Streife hat ne Waage dabei.


    Der Polo mit so nem Riesen Hänger versuche ich mir grad vorzustellen ?

    Sieht dann so ähnlich aus. Nicht Riesiger Anhänger, aber definitiv optisch nicht passend. Der C3 hatte immerhin 9xx kg Anhängelast.

    Unser ungleiches Paar, die Zitrone mit Eddi

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Nein B darf gebremst nur bis 3500kg...

    Mache demnächst bei nem Freund in der Fahrschule die B96 Zusatz Schulung.

    Erzählt dir das dein Freund aus der Fahrschule ?

    Wenn ja: bitte ihm mal, zur Nachschulung zu gehen.

    Manfred

  • Der Polo mit so nem Riesen Hänger versuche ich mir grad vorzustellen ?

    Auch kein Polo, aber vom Größenverhältnis passts auch (nicht)...


    Unsinn3.JPG

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Erzählt dir das dein Freund aus der Fahrschule ?

    Wenn ja: bitte ihm mal, zur Nachschulung zu gehen.

    Also, mich betrifft das nicht - ich darf (fast) alles fahren, aber wegen unserem Junior (Klasse B) hatte ich mal gefragt.


    Fahrlehrer 1: Max. 3500kg Zuggesamtgewicht erlaubt!

    Fahrlehrer 2: Zugfahrzeug bis 3,5t + Anhänger 750 kg immer erlaubt!


    Einen dritten habe ich nicht mehr gefragt, sondern einen gebremsten Anhänger gekauft.

    So kommen wir auch im ungünstigsten Fall auf maximal 2110 kg + 1300 kg = 3410 kg, das reicht immer,

    erspart Ärger und Diskussionen mit Fahrlehrern und möglicherweise auch der Polizei.

    Aber ich muss zugeben, so ganz genau weiß ich es auch immer noch nicht, tendiere aber nach den Fahrschul-Unterlagen vom Junior

    eher zur Aussage von Fahrlehrer 2!

  • Mit B/BE gibt es keine Beschränkung der Achszahl.

    Die Vorgabe, dass bei einem Achabstand von unter 1 Meter (Tandem) 2 Achsen als eine Achse gelten, ist für die Fahrerlaubnis nicht relevant

  • Hatten wir schon mal in einem anderen Thema. Warum irgendwen fragen oder Drittquellen nehmen und nicht einfach in der Fahrerlaubnisverordnung selber nachgucken? Dann erübrigt sich auch die Frage wem man glauben kann.


    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html


    Da steht zum Thema Anhänger bei Klasse B wörtlich:

    "auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird"


    Eine Einschränkung der Achszahl gibt es dort nicht.

  • hab ich bereits oben gesagt, aber nicht ab jetzt sondern alle die ihn ab 1999 gemacht haben

    Moin Glonntaler,


    danke für den Hinweis, bin bei dem ganzen Kuddelmuddel irgendwie immer davon ausgegangen, dass ich mit 50 7,5tonner nur noch fahren darf, wenn ich zum Arzt gehe und verlängere.

    Habe jetzt erstmal nachgeschaut was Klasse C1E auf meiner umgetauschten Plastikkarte eigentlich ist und festgestellt: alles gut. bis 12t geht ja noch.

    Die 18,75t sind mir nicht so wichtig, die laufen in ein paar Jahren ab (Schlüsselzahl 79)


    Dank L mit der 174 darf ich ja auch noch Trecker für den Eigenbedarf fahren, hab also Glück gehabt.


    Man lernt hier immer wieder dazu, gefällt mir.

  • Faszinierend.

    Ich hatte ein Kästchen auf der Umschreibung mit der Frage ob ich T benötige. Hab es angekreuzt und bekommen...

  • Also das Thema hatten wir hier schon oft und wir sind zu dem Ergebnis gekommen das mit dem B


    ein Auto mit 3,5t zgg auch einen Anhänger bis 750 kg anhängen darf, auch wenn dadurch das Gesamtzuggewicht bei 4250 kg liegt


    hat der Anhänger nur ein paar Kg mehr, z.b. 800, dann darf das Auto eben nur noch 2,7t haben, weil dann die 3,5t Gesamtzuggewicht gelten


    Ich war auch der Meinung, und zu was gibts dann den B96? damit man eben auch an 3,5t die 750 anhängen darf, das ist aber nicht der Grund, der Grund ist damit die Ungerechtigkeit 3,5t+750kg erlaubt aber 3,4+850 verboten zum einen ausgeglichen wird, und das dadurch auch viele Wohnwagengespanne wieder fahrbar werden, also z.b. 2,5t Auto plus 1,6t WW, deshalb gibts den B96

  • Faszinierend.

    Ich hatte ein Kästchen auf der Umschreibung mit der Frage ob ich T benötige. Hab es angekreuzt und bekommen...

    Glück gehabt, dass macht anscheinend jedes Amt anders.

    Eben aus Unwissenheit oder unterschiedlicher Interpretation.

    Ein Grund mehr sich vor einer Umschreibung genau zu erkundigen was vorher und nachher gefahren werden darf.

    Gruß


    Peter

  • Bei Schlüsselzahl 174 und 175 geht es um die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der entsprechenden Fahrzeuge!


    Beim Umschreiben geht es nicht nur um die Höchstgeschwindigkeit.

    Mit der alten Klasse 4 darf ich mit nem Trecker meine Möbel holen, mit der neuen Klasse darf ich den Trecker nur noch für Zweckgebindet nutzen, sprich für Land- und Forstwirtschaft.


    Quelle für den Text: ADAC


    Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sind Fahrzeuge der Klasse L (ehemals Klasse 5). Werden Anhänger mitgeführt, darf nicht schneller als 25 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) gefahren werden.


    Bis zum 30.6.2012 war die Fahrerlaubnisklasse L auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h begrenzt. Von der Erweiterung auf 40 km/h profitieren alle Inhaber dieser Klasse.


    Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahrberechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich gemacht wird.


    Klasse L umfasst außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.

  • Glück gehabt, dass macht anscheinend jedes Amt anders.

    Eben aus Unwissenheit oder unterschiedlicher Interpretation.

    Ein Grund mehr sich vor einer Umschreibung genau zu erkundigen was vorher und nachher gefahren werden darf.

    Vielleicht lag es auch noch daran, dass ich einer der ersten Umschreiber war. Bei mir war der Grund ne Kochwäsche, das konnte der alte Lappen doch nicht ab...

  • das mit den Möbeln liegt daran das diese Klassen heute eben rein für die Landwirtsschaft sind


    früher hatte man den 3er oder alten 4er für die kleinen Trecker, und für die großen brauchte man Klasse 2


    da heute die Jungs mit 16 aber den schon machen dürfen ist es eben rein auf die Landwirtschaft beschränkt


    damit keiner auf die Idee kommt mitm Trecker in die Berufsschule zu fahren, früher ging das