der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • Ja, war damals irgendwie noch anders.


    Habe früher sporadisch den kleinen Radlader über Feldwege nach Hause gefahren, da ich Klasse 5 ja noch nicht hatte.

    Nachdem ich Klasse 5 hatte habe ich dann das Gleiche mit dem großen Radlader gemacht. :rolleyes:


    ...Dorfkinder halt...

  • Da heute die Jungs mit 16 aber den schon machen dürfen ist es eben rein auf die Landwirtschaft beschränkt


    damit keiner auf die Idee kommt mitm Trecker in die Berufsschule zu fahren, früher ging das


    Mit Sondergenehmigung kann man den schon mit 15 machen. Wir sind dann mit dem großen Trecker plus Güllewagen zum Minimal (Supermarkt) und haben Vodka gekauft. Die Frage ob mein Kumpel denn schon 18 ist hat er mit der Aussage, dass der rote "Kleinwagen" da draußen seiner ist beantwortet. Hat geklappt. Der "Kleinwagen" hat übrigens 10 Parkplätze belegt.

    Mit dem Trecker ist er auch zum Kino gefahren.


    Wollte gerade schreiben, dass das ja noch nicht so lange her ist...

    Ist aber auch schon fast 20 Jahre her. 8|

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Wo wir gerade beim Trecker sind :


    darf man mit einem "B" von 2008 überhaupt einen Trecker fahren, der nicht in der Landwirtschaft genutzt wird /zugelassen ist ?

    Manfred

  • kleine schon, L ist ja enthalten

    Stimmt nur eingeschränkt.
    Nämlich nur dann, wenn diese Maschine auch für LoF Zwecke eingesetzt wird - und das hat rower ja ausgeschlossen.
    Auch haben L und T nichts mehr mit dem Gewicht zu tun sondern mit der bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit (40 bzw. 60km/h).

    Macht man ne Spazierfahrt ohne LoF Zweck, dann ist nix mit Klasse L (deswegen: stimmt nur eingeschränkt) sondern man muss dann den B vorlegen und der Traktor darf im zgG nicht höher als 3500kg liegen, ansonsten wird nämlich die Klasse C fällig.


    Diese Regelung ist mehr oder weniger das aus für Hobbyleute, die ältere Traktoren auch mal abseits von Wald und Acker bewegen wollen - zumindest wenn sie führerscheintechnisch wie ich aufgestellt sind...

    Nachdem meine LoF Möglichkeit für meinen IHC (1246, falls es jemandem was sagt) so nicht mehr darstellbar war, habe ich das Teil verkauft, weil er als reiner Hoftraktor *etwas* oversized war.
    Und extra dafür einen C1 machen ist quatsch.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Aha : dann wird aus dem Trecker also bei "B" also ein Kraftfahrzeug bis 3,5 to ...

    und bei "L" ist er dann eine Zugmaschine .

    Ich sah das bisher ja auch so ... mit großem Fragezeichen in meinem Kopf.


    Und was steht eigentlich in den Fahrzeugpapieren von so einem Trecker ? Zugmaschine ?



    Und gleich kommt Meik wiedr um die Ecke mit dem Spruch:


    "Warum irgendwen fragen oder Drittquellen nehmen und nicht einfach in der Fahrerlaubnisverordnung selber nachgucken? Dann erübrigt sich auch die Frage wem man glauben kann.


    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html "


    Da steht es aber auch nicht präziser drin ... jedenfalls kann ich es nicht finden ?



    Mich betrifft es eher nicht: aber meinen Sohn mit seinem "BE" von 2008.

    Manfred

  • B = alles was n Motor hat und weder über 3,5t, noch eine der A Klassen ist.

    Also auch n Trecker mit weniger als 3,5t zGg.


    L = alles was für Landwirtschaft gedacht und genutzt wird bis 40kmh

    Plus selbstfahrende Arbeitsmaschinen etc. bis 25kmh

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  • B = alles was n Motor hat und weder über 3,5t, noch eine der A Klassen ist.

    Also auch n Trecker mit weniger als 3,5t zGg.

    Jetzt muss ich doch noch mal fragen:

    Der JohnDeere meiner Schwägerin hat ein zul. GG. von 5,5to und eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 36km/h.


    Das heißt ja dann,

    ich dürfte den mit meinem C1 immer fahren, auch, wenn der schneller wäre (also bis 60km/h)?

    Meine Schwägerin mit Klasse L + B aber nur, weil der nicht schneller als 40 km/h ist?


    Habe ich das so richtig verstanden?

  • Meine Schwägerin mit Klasse L + B aber nur, weil der nicht schneller als 40 km/h ist?

    Korrekt - und das auch nur und ausschließlich in Verbindung mit Verwendung zum LoF Zweck, denn ansonsten entfällt die Klasse L Regelung und sie müsste einen C1 vorweisen können!
    Einfach so zum Traktortreffen fahren wäre fahren ohne Fahrerlaubnis (und bei grünem Kennzeichen auch noch Steuerhinterziehung, aber das ist ein anderes Thema).


    Genau deswegen habe ich den IHC nicht mehr, weil ich ihn außerhalb meines Hofes nicht fahren darf.

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    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Oh ha, böse Falle! Grünes Nummernschild? Hat er!

    Und ich habe am bisher einzigsten Tag mit Schnee damit das Auto Ihres Nachbarn aus dem Graben gezogen, dank Allrad und Sperre.

    Kein LoF-Einsatz oder?

    Na ja, 30 Einwohner in dem Kaff und nur mal Polizei zum Schützenfest, da aber eher zum Vorbeigucken und Mitfeiern mit Cola.

    Außerdem war der auf dem Weg zu seinem Hofladen auf dem Bauernhof... im Moment würde man wohl sagen zu einem systemrelevanten Betrieb.

    Also vlt. doch LoF?

  • Ja, BE war mit eine der sinnvollsten Investitionen führerscheinmäßig. Noch vor Klasse A mMn.

    Einspruch, Euer Ehren! :dagegen:

    A ist die wichtigste Klasse überhaupt! :dafuer: :anstoss:

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Hier, wo man zwar nicht am Hintern der Welt ist, ihn aber schon sehen kann :biggrins:, gehen die Uhren auch noch anders.
    ABER: es reicht ja einer, der dich hinhängen will.
    Rein rechtlich betrachtet ist "Auto aus dem Graben ziehen" sicherlich kein LoF Zweck - dann warst halt aufm Weg zum Acker/Wald um Flurkontrolle zu machen und bist zufällig vorbeigekommen und hast natürlich deine Hilfe angeboten. ;)



    Edit: Mist, kaum geht man zwischendrin den Ofen anfeuern, schon schreibt irgendwer dazwischen :tongue:. Mein Post bezieht sich natürlich auf Paulinchens.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Wer bei einem solchen Akt der Nächstenliebe den Fahrer/Eigentümer anschwärzt hat wohl keine anderen Sorgen im Leben.

    Wir haben bereits unter den Augen der Polizei Autos aus dem Graben gezogen.

    Das war so gewollt, denn das die Bundesstraße schnell wieder frei ist ist einfach wichtiger als irgent eine Steuergeschichte!

    Es gibt noch Realisten bei der Polizei, und das ist auch gut so!

  • Passend zum Thema: Hab heut die Info bekommen, dass mein BE + Schlüsselzahl 196 in der Führerscheinstelle angekommen ist. Da darf er jetzt noch länger liegen - Fahrschulen und TÜV sind bei uns schon seit dieser Woche alle geschlossen, keine "systemrelevanten" Einrichtungen. ;(

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001


  • Hehe, erst seit ein paar Tagen hier und schon ist der Ruf ruiniert. =O:D


    Einen "Trecker" gibt es zulassungstechnisch so gar nicht. Zum Teil gibt es "Trecker" die auf den ersten Blick identisch aussehen, aber je nach Einsatzbereich unterschiedlich in den Papieren beschrieben sind. LoF Geräteträger, LoF Zugmaschine, selbstfahrende Arbeitsmaschine oder auch Zugmaschine. LoF steht hierbei für Land- oder Forstwirtschaft. D.h. der Einsatzzweck ändert die Beschreibung des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeugart.


    So nutzen hier z.B. einige Straßenbaubetriebe normale Traktoren, die sind dann häufig als selbstfahrende Arbeitsmaschine beschrieben. Das baugleiche Fahrzeug das dem Bauern gehört ist dann die landwirtschaftliche Zugmaschine.


    Mit Klasse L kommt es dann soweit dass man den 25km/h Traktor des Bauern fahren darf, den gleichen Traktor als Zugmaschine des Straßenbauunternehmens aber nicht. Hat das Straßenbauunternehmen das Teil aber als selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 25km/h zuglassen aber wieder doch. Damit es nicht so einfach wird: Bei Klasse T ist die selbstfahrende Arbeitsmaschine auf die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt, bei L nicht. :P


    Alles andere fällt halt je nach Gewicht unter B oder C, so auch der Traktor der als Zugmaschine zugelassen ist wenn er nicht in der Land- oder Forstwirtschaft genutzt wird.

    Noch komplizierter geht's leider fast nicht. Da bin ich immer froh dass ich alle Klassen hab und mir nicht jedesmal Gedanken machen muss ob ich was fahren darf oder nicht.

  • Wer bei einem solchen Akt der Nächstenliebe den Fahrer/Eigentümer anschwärzt hat wohl keine anderen Sorgen im Leben.

    Wir haben bereits unter den Augen der Polizei Autos aus dem Graben gezogen.

    Das war so gewollt, denn das die Bundesstraße schnell wieder frei ist ist einfach wichtiger als irgent eine Steuergeschichte!

    Es gibt noch Realisten bei der Polizei, und das ist auch gut so!

    Ich habe sogar vor vielen Jahren mit dem T4 mal ein Polizeiauto aus dem Schnee gezogen, in den die rein gerutscht waren.

    War denen sehr peinlich, wollten kein großes Aufheben, ich sollte den Vorfall für mich behalten und die waren dann auch sehr schnell weg.


    Warum werden bei uns hier zunehmend Traktoren mit Schneeschild für das Schneeräumen eingesetzt?

    Das bekomme ich nicht so ganz auf die Reihe.

    Keine Landwirte mit Nebenbeschäftigung, sondern extra von den Gemeinden gekauft.

  • Die sind vermutlich günstiger im gesamten als die LKW

    Lustig ist nur die Traktoren dürfen ja auf Kraftfahrstrassen garnicht fahren, was die aber immer wieder machen

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Warum werden bei uns hier zunehmend Traktoren mit Schneeschild für das Schneeräumen eingesetzt?

    Das bekomme ich nicht so ganz auf die Reihe.


    Steht in meinem Post drüber, die sehen zwar aus wie Traktoren, sind aber lt. Papiere keine sondern meist selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

  • Und damit dann auch wenn ausreichend langsam mit L fahrbar. Also für jeden der n normalen Autoführerschein hat.


    Gibt es eigentlich noch die Möglichkeit nen Einachsschlepper mit Anhänger als selbstfahrende Arbeitsmaschine zuzulassen?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)