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Ja, die sind sehr hell.
Zur Befestigung wird eine Halteplatte montiert, mit reichlich vorgefertigten Löchern und die Leuchten von vorne aufgesteckt und gesichert.
Die originalen Rückleuchten durften nur von der Werksabholung bis zu Hause bleiben, dann gab es die neuen.
Ich habe den erst am 23.12.20 abgeholt...
Ich habe auf der Deichsel eine Steckdose montiert, damit ich mit dem Mover nicht unbeleuchtet unterwegs bin. Dazu ein lastunabhängiges Blinkrelais und schon läuft es... Daher ist Bremslicht jetzt nicht zu sehen, das ist aber auch so hell wie die Blinker.
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Sieht gut aus aber ist es auch rechtlich einwandfrei und zulässig?
Dazu benötigen die Leuchten spezielle Zulassung (Kennzeichnung D, kann aus 2 Leuchten zusammengebaut sein) die die Verwendung in Kombination erlaubt.
(Meist bei den Hamburger-Leuchten vorhanden). Dies gibt es meines Wissens nach aber nur für Schlussleuchte, Bremsleuchte und Fahrtrichtungsanzeiger und eben für 2 Leuchten und nicht für 3 (nur mein Halbwissen)
Haben Deine Leuchten diese?
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Die Viehanhänger der Lkw`s unserer Erzeugergemeinschaft haben auch diese Leuchtenkombination...
3 mal eine 3-Kammer-Leuchte auf jeder Seite... dazu eine seperate NSL und mehrere Rückfahrscheinwerfer
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Wird bei meinem nächsten Projekt nicht anders sein
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Bei der Nebelleuchte werden es aber zwei....
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3 Stück 3 Kammer Leuchte pro Seite sind nicht zulässig.
Es sind nur 2 pro Seite zulässig + NSL und Rückfahrleuchten.
Es sind 2 NSL erlaubt, Rückfahrscheinwerfer weiß ich die maximale Anzahl nicht.
Ansonsten gibt's da ja von Hella auch eine schöne PDF zu.
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Moin
Ich muss jetzt mal doof fragen!
Nebel ist unten links, Rückfahr unten rechts! Was war denn vorher oben die inneren?
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Siehst doch aufm ersten Bild.... Rückfahrscheinwerfer
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Ja und genau das ist das was mich irritiert, original kann das doch so auch nicht gewesen sein, oben 2 und unten nochmal eine extra!
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Ach ja ok dann passt das ja!
Also gegen 3 mal Rückleuchten sagt die Dekra bei uns nichts, nur gegen 3 mal Blinklicht, kommt wohl aber auch auf den Prüfer an
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Ich wollte damals den Plattformanhänger, der immerhin rund 2m breit ist und mit einer klassischen, runden Dreikammerleuchte auf einer Seite ziemlich erbärmlich aussah, ein wenig sattelaufliegermäßig aufhübschen.
Ich habe dann mal Hella angeschrieben und denen die Nummer der vorhandenen Leuchten mitgeteilt. Ein Inschenör rief mich zurück und teilte mir mit, dass noch nicht mal zwei auf einer Seite erlaubt seien, geschweige denn drei...
Hm...fail.
Hätte ja gern noch je eine dazugekauft (die gibt es noch, obwohl sicher schon 30 Jahre alt). Pech gehabt, hab ich halt andere, größere genommen. Schade, dass ich schon die Abdeckscheiben von den Hellas erneuert hatte. Liegt nun alles rum.
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Wie gesagt... zulassung mit D Kennung ermöglicht 2RL, 2BL, 2FRA (zählen dann als eine Leuchte im Sinne der Regelungen)
Zusätzlich zu einer solchen Leuchten-Kombination (mit D-Kennung), die dann als EINE Leuchte zählen, dürfen bei bestimmten Hängern ja noch zusätzlich Bremsleuchten und schlussleuchten montiert werden - aber dafür gibt es dann meist Anbaubestimmungen (so hoch wie möglich, nur wenn keine Umrissleuchten verbaut sind, nur ohne 3. Bremsleuchte, Mindestabstand zur anderen Leuchte usw.)
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Ich melde mich mal kurz zu Wort, rechtlich gesehen ist es eine 3'er Kombi zu viel und ein Rückfahrlicht zu wenig, da der Anhänger zu lang ist.
Aber da wo kein Kläger, da kein Richter... Außerdem sieht das schon fast original aus, daher mache ich mir da keine wirklichen Sorgen.
Man hätte auch die Leuchten in der Mitte auch als NSL mit RFL nehmen können in der gleichen Optik, dann wären die unten aber Überflüssig gewesen.
Diese Rückleuchten haben eine normale Zulassung als 3'er Kombileuchte.
Hier der Link zum Hella Prospekt, was gesetzlich legal ist.
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Streng genommen wäre sogar links und rechts jeweils nur EINE dieser Kombileuchten zulässig (mangels D-Zulassung), da davon auszugehen ist, dass der Wohnanhänger sowohl mit einer Dritten Bremsleuchte als auch mit Umrissleuchten ausgerüstet sein wird.
Damit sind weder die zusätzlichen Bremsleuchten, noch die zusätzlichen Schlussleuchten zulässig. Lediglich 1paar zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger wären zulässig, aber eben ohne die Zusatzfunktionen der Leuchte.
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die Endmontage am Anhänger erfolgt die Tage....
Hallo Jens, hat der Winter Deine Region fest im Griff und somit die Leuchten noch nicht montiert?
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Moin Sascha,
genau so ist es
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Der Schnee taut aber langsam
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Gruß Jens
P.S. Da ist aber einer neugierig
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Klar bin ich auch neugierig.
Allerdings habe ich sie nun wiedergefunden TT.12513 von http://www.tttechnology.pl und da habe ich ja schonmal einen Eindruck.
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Heute mal das L an den Anhänger geklebt. Dann kann Frauchen mit ihrer Lerners Permit erste Runden drehen
Die neuen Leuchten sind nun endlich auch komplett dran
Und gewaschen ist der Anhänger auch. Da kann man auch mal ein Foto machen