Beiträge von mklb

    Seite 50, war zu schnell beim Tippen auf dem Handy.


    Also in den Skizzen steht klar angegeben und geschrieben “rot” und “weiss” - bei den entsprechenden Bereichen und nicht wahlweise. Laut den Ausführungsbestimmungen ist es somit klar vorgegeben und nicht missverständlich.


    Wenn ich die Bildersuche bemühe, finde ich auch auf dem Radweg parkende Autos oder jede Menge falsch angebauter Leuchten - ist trotzdem weder zulässig noch ein Argument dass es egal ist.


    Wer sich an einem im Dunkeln unter einer Laterne parkenden Anhänger stört und Knöllchen verteilt, könnte auch sonst das Haar in der Suppe suchen und möglicherweise finden. In Zeiten klammer Stadtsäckel durchaus nicht abwegig, wenn ich mich bei uns so umsehe.


    Letztlich gehts ja nur drum, mögliche Angriffspunkte fürKorinthenkacker zu vermeiden. Und davon laufen leider jede Menge rum.

    Bitte achte mal auf deinen Ton, auch wenn Du hier Moderator bist. Ich schreibe kein wirres Zeug, sondern beziehe mich auf die korrekte Ausrichtung. Es genügt eben nicht dass die Streifen nur nach aussen abfallen, sondern sie müssen mit rot oben links beginnen (bei einer hinteren linksweisende Tafel)


    Vielleicht hilft hier ein Bild mehr als viele Worte.


    Schau dir einfach mal das Foto der hochkant klappenden Tafel von Offroader an und vergleiche dazu ein Bild, wie eine hintere Tafel (nach Norm) auszusehen hat.

    Ob das jemanden stört ist eine andere Sache, aber dann braucht man auch die Sinnhaftigkeit der 10cm Abstand vom Umriss oder überhaupt die Notwendigkeit von Parkwarntafeln an unter Laternen abgestellten Anhängern in Frage stellen.


    Egal wie - mit den serienmäßigen Klapptafeln kann man die nicht vorschriftsgemäß “überstehend” montieren, egal ob rechtsweisend oder linksweisend, wenn vertikal geklappt werden soll, statt horizontal. Das ginge nur, wenn man die passende Tafel nimmt und den Drehverschluss auf die andere Tafelhälfte umgebaut wird und die Tafel dann entsprechend montiert wird


    Vielleicht ist Offroader das noch nicht aufgefallen, oder es ist ihm schlicht egal :) Normgemäss ist es jedenfalls so nicht.

    Ich meinte lediglich, dass das rote Dreieck auf der Tafel (hinten, links montiert) nach oben links zeigen muss und vorne entsprechend auch halt oben auf der dem Verkehr zugewandten Seite, leider bekommt man das mit allem drehen und wenden mit den lieferbaren klappbaren Tafeln nicht hin. Man müsste dazu evtl. den Knebel auf die anderen Tafelhälfte umbauen und so die starre Seite klappbar machen.

    Hochkant klappbar wäre eine Idee - Problem ist nur dass die dann auch wieder falach montiert ist (rote Ecke müsste nach oben zeigen)

    wie würdet ihr die Parkwarntafel denn mechanisch befestigen (z.B. wie in dem von Glonntaler gezeigten Beispiel, seitlich überstehend, damit die 100mm Seitenabstand eingehalten werden?)


    Wenn der Anhänger am Fahrzeug angekuppelt steht gilt das Ganze als Einheit und muss dann bei vorhandener Strassenbeleuchtung nicht mehr separat beleuchtet werden(?) Soll mal einer die Vorschriften noch nachvollziehen können...

    Sag sowas nicht...


    Die Begrenzungsleuchten vorne sind immer noch nicht dran, weil Hauskauf und Renovierung die Prioritäten etwas verschoben haben. TÜV hatte nichts auszusetzen an den bisherigen Änderungen.


    Kastenschloss habe ich mir auch zugelegt, nachdem das Einsteckschloss sich nicht mehr lösen liess, der Schlüsselabgebrochen war und letztlich ausgebohrt werden musste...

    unseren Heinemann 400kg Hänger hatten wir seitlich in der Garage stehen. Der hatte am Heck entsprechend gebogene Rohre als "Fussgestell" da war das überhaupt kein Problem - Der war auch gewichtsmässig sehr easy hochzustellen.

    Beim aktuellen Pongami ist das ja prinzipbedingt schon vorgesehen... :)

    Kann ich bestätigen. War bei mir auch so trotz Gutachten und Nachbegutachtung durch öffentlich bestelltem und vereidigten Gutachter.


    War übrigens auch bei der Allianz...



    Ob der Unfallverursacher bzw. Ladungsinsicherer der Unfallflucht schuldig gemacht hat wäre allerdings erst festzustellen, da ihm der Verlust der Ladung und nachfolgende Unfall bzw. Vorfall auch bewusst sein hätte müssen. Aber mangelhafte LaSi mit Gefährdung bzw. Sachschaden ist wohl unzweifelhaft gegeben...

    Streng genommen wäre sogar links und rechts jeweils nur EINE dieser Kombileuchten zulässig (mangels D-Zulassung), da davon auszugehen ist, dass der Wohnanhänger sowohl mit einer Dritten Bremsleuchte als auch mit Umrissleuchten ausgerüstet sein wird.

    Damit sind weder die zusätzlichen Bremsleuchten, noch die zusätzlichen Schlussleuchten zulässig. Lediglich 1paar zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger wären zulässig, aber eben ohne die Zusatzfunktionen der Leuchte.

    Wie gesagt... zulassung mit D Kennung ermöglicht 2RL, 2BL, 2FRA (zählen dann als eine Leuchte im Sinne der Regelungen)


    Zusätzlich zu einer solchen Leuchten-Kombination (mit D-Kennung), die dann als EINE Leuchte zählen, dürfen bei bestimmten Hängern ja noch zusätzlich Bremsleuchten und schlussleuchten montiert werden - aber dafür gibt es dann meist Anbaubestimmungen (so hoch wie möglich, nur wenn keine Umrissleuchten verbaut sind, nur ohne 3. Bremsleuchte, Mindestabstand zur anderen Leuchte usw.)

    Sieht gut aus aber ist es auch rechtlich einwandfrei und zulässig?


    Dazu benötigen die Leuchten spezielle Zulassung (Kennzeichnung D, kann aus 2 Leuchten zusammengebaut sein) die die Verwendung in Kombination erlaubt.

    (Meist bei den Hamburger-Leuchten vorhanden). Dies gibt es meines Wissens nach aber nur für Schlussleuchte, Bremsleuchte und Fahrtrichtungsanzeiger und eben für 2 Leuchten und nicht für 3 (nur mein Halbwissen)


    Haben Deine Leuchten diese?

    Ich habe gestern einen Hänger gesehen, der wohl diese Leuchten verbaut hatte:

    https://www.kompled.de/produkt…ckleuchten/quadro/quadro/


    Diese waren tagsüber auffällig gut zu sehen.


    in Verbindung mit den kombinierten Kennz.Leuchten /NSL / RFS oder einer alternativen schlanken RFS/NSL Kombi und Kennz.-Halter mit Bel. wären diese evtl. auch eine Alternative gewesen, wenn auch natürlich immer noch keine NEON -look Leuchten.


    https://www.kompled.de/produkt…ten/centro/centro-chrome/

    ich seh hier vor allem ubterschiedlich gut ausgeleuchtete Rücklichtkammern, sind das LED Nachrüst-Leuchtmittel?


    Zur Helligkeit selbst traue ich mir dabei auch kein Urteil zu anhand det Bilder...

    Walddödel

    Mein Sohn (5) wurde in Quarantäne gesteckt vom Amt, weil es Coronafälle bei uns in der Kita gab. Also muss ein Elternteil das Kind durch die Quarantäne begleiten. Da ich von zu Hause aus arbeiten kann, mach ich das, meine Frau hat Präsenzpflicht.


    Bilder vom Anhänger gibts, wenn ich ihn endlich holen konnte. Ich kann’s ja selbst kaum abwarten, da ich dann auch was im Winter zu basteln habe.

    macht sowas denn Sinn? Oder sieht Deine Frau Euren Kleinen während der Quarantäne nicht?