Neufahrzeug und lose Schrauben

  • Bei unterschiedlichen Händlern? Also nicht Saturn Berlin und Saturn München.

    doch kannst du, ich hab mir in Berlin nen Receiver fürn TV gekauft und in München zurück gegeben weil er defekt war

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Hallo

    Wie Mani sagt ist es Im Kfz Bereich ( Auto ) so das der Händler die Garantiefälle abwickeln MUSS !

    Wenn ich im Zitat von Eduard lese ...


    Natürlich können wir die offiziellen Händler nicht zwingen, diese Reparaturen durchzuführen.

    Die meisten Händler sagen 'hier nicht gekauft, daher hier kein Service'. Das muss der Kunde auch beim dem Kauf berücksichtigen.


    Dann denke ich hier gibt es Zwischen Hersteller und Händler keine wirklich festen Verträge die das Regeln!

    Eigentlich schade und zu lasten des Kunden!

    Heißt auf gut Deutsch wenn er will ja und wenn Du ihn nicht gefällst nein!


    Gruß Mario


    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Guten morgen!


    Ich denke, der Hintergrund könnte der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sein.


    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die frei interpretiert ungefähr bedeutet: "Wir sind von unserem Produkt so überzeugt, dass wir jeden Mangel der innerhalb von 12/24/36 (wie viel auch immer) Monaten auftritt auf unsere Kosten beheben."

    Wie beschrieben ist das eine freiwillige Leistung des Herstellers, die natürlich u.a. ein Verkaufsargument ist. Typisches Beispiel ist die KFZ Branche. Der Hersteller, zum Beispiel VW, gibt die Garantie. Deshalb ist es egal, welcher VW Händler das Auto verkauft hat und wer die Garantiereparatur abwickelt. Entscheidend dabei ist, dass der Händler die Reparatur gegenüber VW abrechnen kann (s.o.). Das ist in den Verträgen der Vertragshändler geregelt. Eduard hat, wenn überhaupt, ja nur eine Garantie per Registrierung über die Website. Den genauen Umfang kenne ich aber nicht und offensichtlich gibt es für die einzelnen Händler keine Verpflichtung Garantierreparaturen für Eduard durchzuführen.


    Bei der Gewährleistung sieht es anders aus. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bis auf wenige Ausnahmen, bei Neuteilen, 24 Monate. Die Gewährleistung MUSS immer der Händler geben. Hier lautet die freie Interpretation etwa: "Wir gewährleisten, dass in den ersten 24 Monaten kein Mangel auftritt, der aus einer Ursache herrührt, die vor Gefahrenübergang an unseren Kunden ihren Ursprung hat."

    Dir Krux dabei ist, dass der Ursprung im Gefahrenbereich des Händlers gelegen haben muss. Konkret bedeutet das, dass in diesem Fall, die Schraube bereits vor Übergabe des Anhängers an den ersten Kunden ein falsches Drehmoment gehabt haben muss. Nur dann greift die Gewährleistung für die lose Schraube. Ansprüche aus der Gewährleistung müssen immer gegenüber dem verkaufenden Händler geltend gemacht werden, weshalb man auch nicht zu einem anderen fahren kann.


    Jetzt die Frage zur Beweislast:

    Garantie: Beweislast egal, der Hersteller ist so überzeugt von seinem Produkt, dass er auf die Fragestellung quasi verzichtet und jeden Schaden übernimmt.

    Gewährleistung: Ersten 6 Monate Beweislast beim Händler, dass der Mangel NICHT vor Übergabe da war. Danach Beweislastumkehr, der Kunde muss beweisen, DASS der Mangel vor Übernahme da war. Und hier wird es natürlich sehr schwierig...da ist man mehr oder weniger vom Wohlwollen des Händlers abhängig, ansonsten dürfte es ohne Gutachter nahezu unmöglich sein, den Beweis zu führen.


    Nur kurz zum Beispiel mit Saturn München und Berlin. Klar greift bei beiden die Gewährleistung, weil es im Prinzip ja ein Händler ist, nur mit unterschiedlichen Standorten. Und die Garantie des Herstellers greift darüberhinaus unabhängig. Wenn ich einen wohlwollenden Fachhändler finden würde könnte auch der die Garantie mit Samsung für mich abwickeln.


    So far...


    Viele Grüße,

    Daniel

  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,

    Garantie ist ein muss der Herstellers

    Gewährleistung ist freiwillig!!

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  • Eigentlich muss er beides geben denn Die Kulanz ist freiwillig

    Garantie ist ja die ersten 2 Jahre

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    Auwärter GL 75

  • Sorry also hier zu Richtigstellung


    Die Herstellergarantie ist freiwillig und die Dauer Herstellerbezogen!


    Gewährleistung und Sachmangelhaftung 2 Jahre bei Neufahrzeug

    In den ersten 6 Monaten steht der Verkäufer und in den restlichen 18 Monaten der Käufer in der Beweispflicht


    So dürfte es richtig sein

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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Genau so habe ich das auch in Erinnerung.

    Und bei gebrauchten Dingen sind es meines Wissens nach noch 12 Monate wo nach den ersten 6 die Beweisumkehr eintritt.

    Ansprechpartner ist auch immer erst der Verkäufer und nicht der Hersteller!

    Vielleicht lässt sich ja der Händler darauf ein, dass du es auf seine Kosten bei einem Händler in deiner Nähe beheben lässt.

    Mal in der Richtung versucht?


    Wenn sich Eduard bis zur nächsten Woche nicht meldet, wenn ich mich ans KBA, an die Auto Bild und an einen Anwalt.

    :weglach:


    Was meinst du denn beim KBA zu erreichen?

    Weil ein Anhänger mal lose Schrauben hat!?

    Bei der Blöd Zeitung landet das auf dem Haufen von hunderten Einsendungen.

    So lange noch nichts passiert ist, ist es denen nicht spektakulär genug! Blöd eben!

    Anwalt :kratz:

    Der wird dir auch nur sagen, du sollst dich an den Verkäufer (Händler) wenden.

    Der ist nun mal zuständig und das der hunderte von km weg ist, ist ja nicht Schuld des Händlers. :rolleyes:

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Ich würde das Thema einfach ruhen lassen.

    Erreichen tut man sowieso nichts, und der Mangel ist auch schon ohne Unkosten oder Schäden behoben.

    Da Würd ich nicht so einen aufstand machen.

    Aber vielleicht hat ja hier der eine oder andere Langeweile?

  • Wenn sich Eduard bis zur nächsten Woche nicht meldet, wenn ich mich ans KBA, an die Auto Bild und an einen Anwalt.


    Warum?


    Du kaufst von Privat einen Anhänger, bei dem die Schrauben locker sind. Da frage ich mich als Außenstehender: a) warum kaufst Du so einen Anhänger, und b) warum hat der Vorbesitzer die Schrauben gelockert?


    Selbst wenn der VK gewußt hätte (was er nicht hat), daß die Schrauben locker waren, würde er es nicht zugeben. Aus seiner Sicht hat er einen einwandfreien Anhänger verkauft, und du behauptest nun, die Schrauben seien locker. Was hast also Du mit dem Anhänger gemacht? Eduard wird einen eigenen Anwalt haben, und du kannst sicher sein, das sind dann die eher harmlosen Gegenfragen.


    Sorry, aber allmählich wird es albern...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Tja, also ich hätte mich unter den Anhänger gelegt und alle Schrauben nachgezogen und fertig


    anderseits hat sich ja anfangs gezeigt das es mehrere Leute gibt bei denen am Anhänger Schrauben locker waren, somit könnte es schon auch für das KBA interessant sein


    egal wie dem auch sei, wir können da nicht helfen

  • Ich würde das Thema einfach ruhen lassen.

    Wenn auf dauer die schlechte Service-Situation besser werden soll, was in unser aller Interesse ist, sollte man es nicht Ruhen lassen.

    Man sollte es durchziehen und publik machen.

    Es kann nicht sein, dass der Vertragshändler einen Kunden der Marke wegschickt dessen Marke er vertritt.

    Die Hersteller (in diesem Fall Eduard) sollten ihre Verträge mit ihren Händlern mal überdenken.

    Ich halte Situation das der Vertragshändler nicht reparieren muss für untragbar.

    Ich sehe Eduard in der Pflicht Dir einen Vertragspartner zu nennen der in Deiner Nähe ist und den Mangel behebt.

    Machen die das nicht in einer angemessenen Frist würde ich es in einem anderen Betrieb erledigen lassen und die Kosten einklagen.

    Es ist ja auch nicht zumutbar mit losen Schrauben zum ursprünglichen Händler 200 km zu fahren wenn dies auch um die Ecke erledigt werden kann.

    Ein Sicherheitsrisiko ist es auch noch mit den losen Schrauben zu fahren.

    Du kaufst von Privat einen Anhänger, bei dem die Schrauben locker sind.

    Wo stand denn, dass der Anhänger von Privat gekauft wurde? Habe ich was überlesen?

    Gruß


    Peter

  • Tja, also ich hätte mich unter den Anhänger gelegt und alle Schrauben nachgezogen und fertig

    Wenn der Käufer bei mir als Kunde so auftreten würde wie hier im Forum, dann hätte ich das als Händler eben gerade nicht gemacht

    und exakt nur nach den gesetzlichen Regelungen gehandelt. So einfach ist das vermutlich im hier beschriebenen Fall!?

    Ich bearbeite fast täglich sehr großzügig Reklamationen und habe bei der Abarbeitung nahezu völlig freie Hand.

    Da bekommt man es schon immer wieder mit seltsamen Leuten zu tun.

    Meine Eltern haben mir immer beigebracht: Wie man in den Wald hinein ruft,...


    Sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen!

  • Der Käufer hier tritt ja nicht als Erstkunde auf.... sondern als 2. bzw Gebrauchtanhängerkäufer.


    Ich überleg grad: Garantien, soweit es bei Eduard eine gibt gelten mWn immer nur für den Erstkäufer.

    Inwieweit Gewährleistung (rechtlich) für den 2./3./sonstwas-Käufer gilt, weiss ich grad garnet:/

  • Beitrag #45:

    Laut Aussage des Vorbesitzers hat der Händler, Anhänger Lesch in Chemnitz keine Bedienungsanleitung übergeben.

    und

    Beitrag #47:

    der Anhänger hatte EZ April 2019, ich habe ihn im Oktober 2019 ohne Gebrauchsspuren auf der Ladefläche gekauft.

    ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Wo stand denn, dass der Anhänger von Privat gekauft wurde? Habe ich was überlesen?


    Ja, aber das hat Jay schon beantwortet.

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Rechtlich gesehen hat Oelmotor gar keine Ansprüche gegenüber Eduard.


    Genausowenig hat er irgendwelche Ansprüche gegen den ursprünglich verkaufenden Händler, weil dieser Händler nur ggü. seinem Kunden haften muss.


    Also kann er nur auf seinen privaten Verkäufer zugehen, keine Ahnung, was für ein Vertrag da geschlossen wurde. War es ein Gewerbetreibender, so muss er ggü. einem privaten Verbraucher auch eine Gewährleistung bieten, mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nach Kauf.


    Zu den anderen Händlern: fraglich, ob die überhaupt einen Vertrag haben mit Eduard.

    Wahrscheinlich nicht, deswegen kann sie der Hersteller auch nicht zu Garantieleistungen zwingen, das ist anders als bei einem PKW-Vertragshändler bzw. Servicepartner mit Vertrag.


    Dass hier sowohl Eduard als auch der ausliefernde Händler geschlampt haben ist sehr wahrscheinlich und sollte nicht vorkommen - aber rechtlich sehe ich keine Handhabe dagegen.


    Also Schrauben nachziehen und abhaken.