Neulich vor dem Baumarkt...

  • Ich frage meist laut wo es die unsichtbare AHK und den Unsichtbaren Anhänger gibt hätte größtes Interesse an mindesten einem Anhänger.

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Und die Gesetzeshüter einzuschalten halte ich bei sowas für ziemlich übertrieben

    Geht auch garnicht.

    Hatte selbst über 20 Jahre einen Supermarkt und mich immer geärgert, wenn Veranstaltungen im Ort waren, daß dieser völlig zugeparkt wurde von früh bis abends und keiner meiner Kunden mehr parken konnte. Das ist sehr geschäftsschädigend und die Einsicht der Leute ging gegen 0.

    Also habe ich die Firma "Parkräume"

    beauftragt. Ist jetzt ca. 7 Jahre her und ging durch alle Medien.

    Parkdauer war 1 Std., nach 2 Stunden wurden die Fahrzeuge in den nächsten Ort abgeschleppt für ~350€.

    Von den 115 Abgeschleppten haben mind. ¾ geklagt, weil es ihnen zu teuer erschien, aber alle umsonst.

    Privatgrundstück und ich Hausherr.

    Natürlich muß alles, aus jeder Richtung x-mal ausgeschildert sein.

    Weder Ordnungsamt noch Polizei interessiert ein Privatgrundstück.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Auch Privatgrundstücke sind, gerade, wenn sie jederzeit von Fremden befahren werden KÖNNEN, öffentlicher Verkehrsraum.

    Damit gilt dort die STVO-- was sowohl Ordnungsamt als auch Polizei interessiert...


    Da kann man höchstens nach Schildern unterscheiden. Das Zusatzzeichen "mit Anhänger" gibt es sehr wohl in der StVO, jenes "Mutter - Kind" - Schild wieder nicht.


    Darum ist Anhänger bußgeldrelevant, Mutter-Kind hingegen nur über das Hausrecht gedeckt.



    Letztlich müssten meiner Meinung nach aber bei den Anhängerplätzen ein Parkverbotsschild stehen mit der Aufhebung für Fahrzeuge mit Hänger.

    Ansonsten ist da auch kein Parkverbot.

    (Ist aber fürchte ich nur meine Meinung)

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • Nur weil eine privat Fläche befahrbar ist, gilt dort nicht automatisch die StVO, es kommt auch auf die Widmung der Fläche an.

    Privatflächen die als öffentliches Straßenland gewidmet sind, dort gilt die StVO, da darf sich auch aufs Grundstück die Polizei stellen und blitzen....


    Ist diese nicht gewidmet, bekommst du bei einem Unfall auch kein Ordnungsgeld, falls doch eins erhoben wird, ist jeder Einspruch nur eine Formalität

  • Da die Widmung der Öffentlichkeit nicht ersichtlich ist, dürfte diese meines Erachtens auch nicht von Belang sein.

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • Nur weil eine privat Fläche befahrbar ist, gilt dort nicht automatisch die StVO, es kommt auch auf die Widmung der Fläche an.

    Da bin ich im Thema:

    Richtig, auf Parkplätzen gilt grundsätzlich nicht die StVO, es sei denn es wird durch ein Schild darauf hingewiesen,

    sonst gilt schlicht und einfach der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.

    Sind die Parplätze ohne Hinweisschild optisch und/oder farblich so gestaltet, dass der Eindruck erweckt wird,

    es handelt sich um eine normale Verkehrsfläche, also etwa einmündende Wege, farblich gegenüber den reinen Parkplätzen abgegrenzt,

    dann gilt auch üblicherweise die StVO, also z.B. Rechts vor Links...letztlich entscheiden dann ggf. die Gerichte.

    Schon einige Male auf unserem Firmenparkplatz live erlebt.

    Schäden werden auch von der Polizei auf Privatgrundstücken aufgenommen, wenn diese frei für jeden befahrbar sind,

    das gilt dann nämlich rechtlich als "öffentliche Verkehrsfläche".

    Alles mal ganz einfach ausgedrückt!

  • Parkplatzunfälle und Abschleppaufträge sind zwei verschiedene Schuhe.

    Im ersten Fall ruft der Geschädigte die Polizei ( die kommt ja auch, wenn du deine Frau schlägst 8o, nur so als Bsp., wird sicher nicht sein. :thumbup:)

    Im zweiten Fall ruft der Grundstückseigentümer um Fremdfahrzeuge entfernen zu lassen. Und genau das interessiert die Polizei nicht. Ruhender Verkehr interessiert die Polizei auch im normalen, öffentlichen Verkehrsraum nicht, da ist immer das Ordnungsamt zuständig. Nur bei Gefahr in Verzug.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • @Paulinchen


    Richtig und Falsch. STVO

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • Ruhender Verkehr interessiert die Polizei auch im normalen, öffentlichen Verkehrsraum nicht, da ist immer das Ordnungsamt zuständig

    nö, ich hab schon öfters die Polizei geholt wenn die Tiefgaragenausfahrt bei meim Kunden zugeparkt war


    diese Wichtigtuer vom Ordnungsamt gibts außerdem nicht überall, bzw haben kaum was zu sagen, im Zweifel holen die auch die Polizei dazu

  • Bei meinem Lieblings Hornbach sind die Anhänger Parkplätze auch meist falsch beparkt, ich stelle mich dann eben auf 6 normale Parkplätze oder fahre direkt in den drive in Bereich, da ist in der Regel genügend Platz....


    Was den Spaß mit der Rennleitung angeht, ich habe eine Garage in einer Tordurchfahrt in Innenstadtlage, die ist regelmäßig zu geparkt, bis man da ein Auto weg bekommt, ohne in Vorkasse zu gehen, hat man so einiges erlebt.....

  • ich habe eine Garage in einer Tordurchfahrt in Innenstadtlage, die ist regelmäßig zu geparkt, bis man da ein Auto weg bekommt,

    also ich hab wie gesagt schon öfters Autos abschleppen lassen wenn sie die Ausfahrt zu parken


    es gibt aber einen Unterschied, wenn Du RAUS willst, weil du zb zur Arbeit mußt dann schleppen sie sofort ab, oder ich heim wie in meim Fall immer


    willst du aber REIN und es ist zugeparkt, kriegt der Falschparker zwar nen Strafzettel, aber wird nicht abgeschleppt, weil in dem Fall ist dir zuzumuten draußen zu parken


    und Vorkasse gibts da auch keine, das regeln alles die :police: bei uns

  • .....


    und Vorkasse gibts da auch keine, das regeln alles die :police: bei uns

    Genau mit dem Punkt habe ich hier im MTK leider auch schon Erfahrungen machen müssen.

    Meine Garage war zugeparkt. Aber vor der Garage ist ein Standplatz und der gehört zu mir und dort stand der PKW drauf.


    Polizei meinte, ich habe das Recht ihn abschleppen zu lassen und mir das Geld von Fahrer wieder zu holen.

    Alternative ist mit dem TAXI zu fahren und mir das Geld wiederzuholen.

    Alles auf privatem Weg, wenn nötig muss ich es halt einklagen....

    Der Standplatz ist ja öffentlich zugänglich, denn ein Tor ist da nicht vorhanden.


    Laut Bauamt DARF ich auch kein Tor da hin machen, denn ich muss vor der Garage so viel Platz habe, dass ich von der Straße runter komme, bevor ich in die Garage einfahre.:cursing:


    Also bleibt mir nichts anderes über zu versuchen mich nicht über unverschämte Mitmenschen aufzuregen. X(

    Denn die Aufregung schadet mir noch mehr.


    Gruß Uwe


    PS: OK, das hat nicht wirklich was mit dem Baumarkt zu tun .....

  • Das ist vor meinen Garagen genau das gleiche....

    Der Vorplatz gehört mir, aber ich muss Ihn der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen :rolleyes:...

    Und darf dort auch baulich nichts verändern :cursing:...

  • Moin

    Zwar nicht vor dem Baumarkt aber auf der Straße...


    20210420_071334_autoscaled.jpg



    Alles mit 2 Gurten oben drüber und dann über die Bordwand unten im Rahmen ...

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Hab gestern auf der Autobahn einen Deckelanhänger mit einer Tischtennisplatte drauf gesehen.

    Deckel offen, Dämmwolle zwischen Deckel und Platte und dann einfach zwei Gurte um den Anhänger! <X


    Leider konnte ich kein Bild machen. war zu schnell dran vorbei.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Klugscheißermodus an: Es heißt Tischtennistisch. Es wird Tischtennis gespielt und nicht Plattentennis. Klugscheißermodus aus.