Nur weil eine privat Fläche befahrbar ist, gilt dort nicht automatisch die StVO, es kommt auch auf die Widmung der Fläche an.
Privatflächen die als öffentliches Straßenland gewidmet sind, dort gilt die StVO, da darf sich auch aufs Grundstück die Polizei stellen und blitzen....
Ist diese nicht gewidmet, bekommst du bei einem Unfall auch kein Ordnungsgeld, falls doch eins erhoben wird, ist jeder Einspruch nur eine Formalität