Parkplatzunfälle und Abschleppaufträge sind zwei verschiedene Schuhe.
Im ersten Fall ruft der Geschädigte die Polizei ( die kommt ja auch, wenn du deine Frau schlägst
, nur so als Bsp., wird sicher nicht sein.
)
Im zweiten Fall ruft der Grundstückseigentümer um Fremdfahrzeuge entfernen zu lassen. Und genau das interessiert die Polizei nicht. Ruhender Verkehr interessiert die Polizei auch im normalen, öffentlichen Verkehrsraum nicht, da ist immer das Ordnungsamt zuständig. Nur bei Gefahr in Verzug.