Anbieter Selbstfahrerversicherung

  • Sorry, ich bin neu hier und habe keine Ahnung, ob ich mit meinem Problem hier richtig bin?

    Ich habe seit ein paar Tagen einen Schlafanhänger - zugelassen vom Verkäufer ganz offiziell als geschlossener Kastenanhänger mit ungebremsten 750kg. Nun möchte ich das Teil neben der Selbstnutzung gelegentlich auch gegen Gebühr von Privat vermieten. Sicher muss ich die Einkünfte bei der Steuer angeben, bei der Menge der Vermietungen wird sich eine Gewerbeanmeldung nicht rechnen. Nun suche ich einen Versicherer, der das mit der SelbstfahrervermietungE54D78D9-CF86-4ADD-A481-EAD761CB6470_autoscaled.jpg aktzeptiert...Kann mir jemand helfen?

  • Ich bin mir nicht sicher, ob du um eine Gewerbeanmeldung rum kommst.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ich bin mir nicht sicher, ob man in Zeiten von Corona auch Schlafanhänger vermieten darf.


    Sonst könnten ja Hotels wieder öffnen...


    Und ohne Gewerbemeldung schon gar nicht.


    Da hast du schneller Ärger am Hals, als du Geld damit verdienst.

  • Ok, er hatte nur nach der Versicherung gefragt, daher Rest wieder gelöscht!


    Alle andere Infos zu Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft, usw. waren ja augenscheinlich nicht gewünscht.

    Ich kann aus eigener Erfahrung nur davor warnen, blauäugig sowas aufzuziehen.

    So eine Bürokratie für ein Kleingewerbe werde ich mir nicht mehr antun, nie wieder!

  • Durchgefegt! :cursing::rolleyes:


    Frechdachs - wie bereits in den 4 Seiten vorher mitunter geschrieben - dein Unterfangen ist so gut wie unmöglich. Da musst du selbst mit diversen Versicherungen telefonieren, aber mach' dir keine großen Hoffnungen.


    Gruß Jonas

  • Nun möchte ich das Teil neben der Selbstnutzung gelegentlich auch gegen Gebühr von Privat vermieten. Sicher muss ich die Einkünfte bei der Steuer angeben, bei der Menge der Vermietungen wird sich eine Gewerbeanmeldung nicht rechnen

    Aha, gegen Gebühr gewerblich von Privat


    es gibt kein Privates Gewerbe


    entweder verleihst etwas unentgeltlich an Freunde, oder du verleihst es gegen Geld an Fremde aber dann ist es gewerblich


    das kann dann als Kleingewerbe laufen, ohne Umsatzsteuerausweis, aber Gewerbeanmeldung und alles was dazu gehört brauchst trotzdem, Versicherungen usw

  • Ich bin da nicht im Thema finde es aber interessant. Es gibt ja ganz viele Eigner, die ihren Camper vermieten und dazu gibt es ja sogar Vermittlungsplattformen wie Paul Camper und Ähnliche. Und die schreiben:

    Zitat
    Ob du ein Gewerbe anmeldest, liegt somit in deinem eigenen Ermessen.

    https://paulcamperteam.zendesk…ter-ein-Gewerbe-anmelden-


    Und scheinbar bieten die auch eine Zusatzversicherung an

    https://paulcamperteam.zendesk…Cber-PaulCamper-vermiete-


    Dass das also alles rechtliche Grauzone sein soll, mag ich nicht so recht glauben.

    VG

    Sascha

  • Dass das also alles rechtliche Grauzone sein soll, mag ich nicht so recht glauben.

    Sicherlich nicht. Aber der Begriff "Grauzone" umschreibt halt gut, dass da einige Gefahren lauern.

    Sobald sich Gewerbe mit Privat kombiniert vermischt wird's kritisch !

    Genau deshalb würde ich diesen Gedanken der Vermietung nicht weiter pflegen.

    Problematisch ist ja nicht die Vermietung an sich, sondern wenn ein Schadenfall eintritt.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Und bedenkt bitte, dass der Anhänger auch als Vermietfahrzeug zugelassen werden muss...

    Und schon da hapert es....

    Wirst nämlich keine EVB bekommen...

  • Und bedenkt bitte, dass der Anhänger auch als Vermietfahrzeug zugelassen werden muss...

    Gilt bei Anhängern dann auch die kürzere TÜV-Frist von nur 12 Monaten?



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das ist eine sehr interessante Frage :thumbup:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • aber was bedeutet dann "selbstfahrer" beim Anhänger ? :/

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Selbstfahrer-Vermietfahrzeug ist die Unterscheidung zu z.B. Taxi oder Limosinendiensten. Da mietest du Fahrzeug MIT FAHRER. Bei Sitx, Eurocpar, Buchbnider, etc. mietest du ja ein Fahrzeug, das DU SELBST FÄHRST.


    Hat also nix damit zu tun, ob das Fahrzeug einen eigenen Motor hat, sondern ob es von dir SELBST GEFAHREN wird!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Edit... Zu langsam geschrieben, Gruß an Jay



    Naja es heißt ja:

    "Selbstfahrervermietfahrzeug"


    Quasi das Gegenteil vom Taxi ;)

    Das ist ein mietfahrzeug welches du nicht selbst fährst.


    Somit weiß derjenige welcher das Risiko versichern soll, das Hinz und Kunz damit fahren könnte, also Risiko : maximum %.


    Gruß Benni


    PS nur mal so meine Meinung zum Thema, im kleinen Rahmen lohnt sich das null, die hohen Kosten sind kaum wieder herein zu holen. (schon gar nicht bei einem Fahrzeug)


    Das ganze lohnt sich erst bei mehreren Fahrzeugen, da sich das Risiko und die Einnahmen erstrecken kann.

    Somit ist es für die Versicherung auch mehr oder weniger interessant.

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Edit... Zu langsam geschrieben, Gruß an Jay

    Gruß zurück und danke. Beim nächsten Mal schreib ich langsamer und lass dir den Vortritt ;)

    MfG,
    Jay


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  • Das gleiche Tara gibt es hier in Irland...
    Man gibt bei der Autovermietung an, daß das Fahrzeug nur privat genutzt und für die Fahrten zur Arbeit genutzt wird.
    Wenn man jetzt nebenbei noch Pizza ausfährt oder doch mal eine Kiste vom Arbeitsplatz A zum Arbeitsplatz B mitnimmt, müßte man das auch melden. Macht nur leider keiner. Schwierig wird es dann immer, wenn es zum Schaden kommt...

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03