Anhängerkupplung an Anhänger

  • clemens
    ich kann deine gedankengänge ja nachvollziehen
    alles auf der ladefläche ist ladung,auch der kugelkopf für anhänger fixirung
    sowas hatte ich früher auf meinen schleppwagen auch drauf,war verstellbar+man konnte ihn auch auf dem anhänger nutzen
    ebenso mit den bef punkten für die gurte ect
    aber bei der frage zum tranport für die fahrräder sehe ich das etwas anders,weil von unten
    und nach meinem denken dann keine ladung sein kann
    in der skizze vom themenstarter könnt das evtl als träger gehen


    das sicherste wär
    machen,und beim nächsten tüv schaun was er sagt dazu
    sollte er es ablehnen,kann man nach der quelle seines wissens fragen+hätte es dann genau
    ich hab dazu im netz nichts annähernd passendes gefunden
    überall wurde nur das dafür+dagegen diskutiert

  • Ein Beispiel des Eintragungsirrsinns: bei meinem neuen Lieferwagen ist ein anderer Boden im Laderaum verbaut als serienmäßig geliefert, aber so direkt vom Hersteller eingebaut. Der mußte begutachtet und anschließend eingetragen werden.


    Und der Oberirrsinn dabei: Eine Veränderung am Fahrzeug zieht stets einen neuen Fahrzeugbrief (ZB Teil 2) nach sich, obwohl noch kein einziger Haltereintrag vorhanden war. Der "orginale" Brief wurde eingezogen und vernichtet, obwohl ich mir sicher bin, dass der Hinweis zu dem bißchen Holz auch im Originaldokument hätte eingetragen werden können. Das Fahrzeug ist durch den Boden nicht schneller oder langsamer, nicht länger oder kürzen, nicht höher oder tiefer geworden. Trotzdem hat der Spaß viele Doppelmark gekostet, allen die Zulassungsstelle wollte dafür 63,-- haben.


    Es lebe die Bürokratur.


  • aber bei der frage zum tranport für die fahrräder sehe ich das etwas anders,weil von unten
    und nach meinem denken dann keine ladung sein kann
    in der skizze vom themenstarter könnt das evtl als träger gehen


    Ich weiß, was Du meinst. Der Kugelkopf ist tatsächlich keine Ladung, sondern ein fest montiertes Dingens, so wie ein Staukasten oder eine Keilhalterung, die ich unter die Ladefläche oder sonstwo hin schraube.


    Der Skizze vom TS nach sehe einzig die veränderte Länge des Anhängers als Eintragungspflichtig. Aber das wird ja dann der TÜV sagen. Und da kann es durchaus Überraschungen geben, da habe ich auch schon einiges Abstruses erlebt.


    Klar ist, daß ich an diese AHK keinen weiteren Anhänger anhängen darf. Aber das regelt ja eh schon die StVO. Da brauche ich das nicht in die Papiere eintragen. Diese wären nämlich übervoll, wenn ich für jedes Teil am Anhänger festlegen würde, was ich damit nicht machen darf ;) Aber wie schon gesagt, die TÜV schreib gerne und viel, und Überraschungen gibt es immer.


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Noch eine Nachfrage zum Thema Ladung oder Anbau.
    Sind nachgerüstete Zurrösen eigentlich Eintragungspflichtig, da geschraubt oder Eintragungsfrei da innerhalb der Außenmaße oder werden die einfach ignoriert? Und wo findet man entsprechende Regelungen, die vor Gericht standhalten würden zu dem Thema?


    Moin Steffen.
    Würde sagen "Eintragungsfrei da innerhalb der Außenmaße" - ich z.B. habe bei meinem Anssems MSX auch Airlineschienen und andere Zurrpunkte montiert. Man muss halt schon etwa einschätzen können, ob das auch hält oder nicht. Ein 2to Anschlagpunkt macht auch wenig Sinn, wenn der nur an einem dünnen Blech o.ä. befestigt ist.


    Die "entsprechende Regelung, die vor Gericht standhalten würde", ist die DIN 75410-1, "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Teil 1: Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t; Mindestanforderungen".


    "Toll" dabei: Als Privatperson müsste man sich eigentlich auch dran halten - die Normen sind aber nicht frei zugänglich und kosten RICHTIG Schotter (normalerweise :angel:). :mad:


    Auch "toll": Die Anhängerhersteller halten sich daran. Dumm nur - steht ja auch da - es sind MINDESTANFORDERUNGEN. D.h. man kann einen Anhänger auf den Markt werfen mit 3,5to zGG, ~3,5m lange Ladefläche und nur 3 Zurrpunkten pro Seite - MIT 400daN Zurrkraft(!) Wie ich da dann aber - im Falle eines Maschinentransporters z.B. einen fast 3to schweren Bagger o.ä. nach Norm sichern soll, steht... richtig - nirgends!


    Gruß Jonas

  • Wenn nun die Halterung, wie von mir skizziert, per Flügelschraube oder Schraube mit Sterngriff ganz ohne Werkzeug demontierbar ist, gilt es dann nicht als Ladung oder Ladungssicherung für die Fahrräder?


    Alternativ können wir auch davon ausgehen, dass der Fahrradträger und meine Halterung ein Teil bilden. Diese Fahrradhalterung wäre dann zum leichteren Verstauen an einer Kugel trennbar. Befestigt wird diese Ladungssicherungshalterung (Ladung = Fahrräder) mittels einer Rändelschraube.


    Gibt es irgendwo einen Gesetzestext oder ähnliches Schriftliches was als Ladung gilt und was nicht?


    LG
    Steffen

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Die "entsprechende Regelung, die vor Gericht standhalten würde", ist die DIN 75410-1


    Steht in der DIN 75410-1 drin, dass Ladung nicht an den Anhänger geschraubt werden darf?


    LG
    Steffen

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  • Da mir ja keiner glaubt


    Nicht dass ich dir nicht glaube, dass man eine Anhängerkupplung entsprechend beim TÜV eintragen lassen kann. Es stellt sich nur die Frage, ob man das ganze auch ohne Eintragung hinbekommt. Die Kupplung soll ja auch nicht dauerhaft am Anhänger verbleiben.

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  • Ich denke mal, dass der Hintergrund der Eintragung damit verbunden ist, die Physik nicht auszuhebeln. Deshalb würde ich (wenn ich aaS wäre) speziell bei solch einer Eintragung gleich noch die unbedingte Beachtung der Stützlast benennen.
    Irgendwann könnte ein Nichtkundiger deinen Anhänger benutzen und den dann angebrachten Fahrradträger mit 2-3 Pedelecs beladen. Dabei noch die Ladung im Anhänger nicht ordnungsgemäß sichern und schon sind da (im schlimmsten Fall) mehrere 100kg negative Stützlast vorhanden. Und dann schießt ein Reisebus mit unerlaubten 120km/h in einer langen Kurve bergab vorbei. Der Nichtkundige fährt dabei fröhlich singend mit seinen Kindern auf der Rückbank mit 80km/h. Den Rest kannst du dir denken.
    Die techn. Eintragungen sind immer das höchstmögliche, aber davon muss man leider ausgehen. Meistens verhält man sich im ´Rahmen´.;)

  • Lediglich der Vollständigkeit halber, da es mit Erinnerungen vom "hören-sagen" manchmal schwierig ist ;):


    ...Hatten wir im Wohnwagen-Forum schonmal...


    ...Da musste ein Hilfsrahmen gebaut werden, der fest mit dem Hauptrahmen verschweisst wurde...


    Nein, am Rahmen wurde nicht geschweisst, lediglich der Hilfsrahmen.
    Befestigung desselben am Rahmen mittels Schrauben; Bohrungen wurden vorab mit dem TÜV geklärt.


    Hier der Link zum vollständigen Bericht: "Kupplungsträger vom PKW am Wohnwagen Heck"


    Die Hinweise zur Elektrik bei einem Lastenträger am Anhänger (Stichwort "Blinkerausfallüberwachung") sind auch lesenswert. Im Schein wurden auch ein Hinweis zur Mindest-Stützlast eingetragen.

  • Hallo


    danke für die Bestätigung

    Zitat

    Nein, am Rahmen wurde nicht geschweisst, lediglich der Hilfsrahmen.
    Befestigung desselben am Rahmen mittels Schrauben; Bohrungen wurden vorab mit dem TÜV geklärt.


    war mir eigentlich auch so klar, genauso wie Jay schon sagte, das da nicht geschweißt wurde


    Gruß Mani

  • Mal völlig weg von der ganzen TÜV und Eintragungsfrage stellt sich doch eher die Frage wie sinnvoll das ganze Vorhaben ist.


    Stell doch einfach mal die Fahrräder hinter den Anhänger und guck mal wie das aussieht. So willst Du rumfahren? Wir reden hier lediglich über ein "Baumarktanhängerchen".


    Da werden 1. Die Lampen mit Sicherheit verdeckt und 2. wird es lächerlich aussehen, weil die Fahrräder größer als der Anhänger wirken werden.


    und 3. würde ich mal die Stützlast berechnen, die sich dann ergibt und ausgeglichen werden muss. Dann bist Du eventuell schon überladen und kannst sowieso nicht mehr fahren. Dann würde ich mal über das Fahrverhalten mit der Windlast auf den Fahrrädern am Heck des Gespanns nachdenken.


    Es gibt vlt. ein paar praktische Gründe warum so was niemand macht und es nichts dafür zu kaufen gibt?

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb

  • Hi,


    ich habe ja eine AHK an einem der Anhänger, sogar abnehmbar, weil Wechselsystem. Die wurde ganz regulär in den Papieren eingetragen, weil es komischerweise :kratz: keine ABE dafür gab. Aber der Nachweis dass das hält musste zumindest in einfacher Form erbracht werden.


    Gruß
    Gerhard

  • Da werden 1. Die Lampen mit Sicherheit verdeckt und 2. wird es lächerlich aussehen, weil die Fahrräder größer als der Anhänger wirken werden.


    und 3. würde ich mal die Stützlast berechnen, die sich dann ergibt und ausgeglichen werden muss. Dann bist Du eventuell schon überladen und kannst sowieso nicht mehr fahren. Dann würde ich mal über das Fahrverhalten mit der Windlast auf den Fahrrädern am Heck des Gespanns nachdenken.


    1. ob die Lampen verdeckt werde ist ja nicht weiter relevant, da ein handelsüblicher Fahrradträger für die AHK sowohl Licht als auch Kennzeichen besitzt.


    2. Wie das Ganze aussieht ist mir echt Wurscht. Ziel ist es Fahrräder mitzunehmen, wenn der Anhänger volumenmäßig voll ist. Im Laderaum des Anhängers ist schlicht kein Platz, auch wenn zum maximalen Gewicht noch Luft ist.


    3. Da der größere Teil der Ladefläche vor der Achse ist mache ich mir über negative Stützlast nicht so große Gedanken. Im Zweifelsfall kommt ein Gewicht an die Deichsel geklemmt. Bei dem Anhänger habe ich 600kg Zuladung, ich denke, dass sich damit ausreichend Gegengewicht erreichen lässt.


    4. Die Windlast kann ich zwar mangels Erfahrung nicht einschätzen, sollte sich meiner Meinung nach aber nicht allzu negativ auswirken. Es sind Fahrräder und keine Platten und ich fahre mit dem Anhänger ja auch nur 80. Verglichen mit nem offen Kastenanhänger mit Sperrmüll beladen sehe ich da jetzt auch keinen Unterschied.


    Dennoch danke ich dir für ein paar Anregungen, die bei dem Vorhaben nicht direkt ins Auge springen.


    Die von mir präferierte Lösung wäre übrigens ein gebremster 1300kg Anhänger mit 300x150cm Ladefläche mit Spriegel und Plane. Leider fällt das bisher wegen der Kosten flach. :(

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • und 2. wird es lächerlich aussehen,


    Auf diese "Steilvorlage" gibt es nur eine Anwort ... :


    DAS ist uns Norddeutschen so was von shyce-egal ... eines der vielen Dinge, die uns mit den Bayern eint. :biggrins:



    Ich hatte ja mal einen 4-türigen Reise-Wohnwagen ... oder genauer: 2 Türen + 2 halbe Türen. Nix selbstgebasteltes ... fertig aus dem Katalog zu kaufen.


    Wir stehen auf einem Campingplatz im Süden ...
    kommt ein Campingkollege aus Berlin: "was ist das denn für ein Wohnwagen ... der sieht ja komisch aus"
    Ich : "wieso sieht der denn komisch aus ... ich finde deiner sieht ja recht komisch aus"
    er, verwirrt : " wieso das denn ?"
    ich : "na, der hat ja nur eine Tür ... was soll man denn damit als Wohnwagen anfangen?"
    er sieht mich mit großen Augen an, schnappt nach Luft ... und geht ohne weitere Worte :weglach:



    Ich kannte das "Procedere" ja schon ... mit dem "komischen Wohnwagen" ...
    normal haben wir dann alle zusammen gelacht und erst einmal ein Bier getrunken :super:




    Aber der Berliner mochte wohl kein Bier. :angel:



    P1010516.jpg





    Manfred


    das musste jetzt sein: von wegen ... und 2. wird es lächerlich aussehen :biggrins:

    Manfred

  • Der Zugwagen ist aber dolle gelb :biggrins:


    muss man mögen...


    oder ne schwarze Trompete draufkleben, dann kann man in der Stadt überall in 2. Reihe parken ohne ein Knötchen zu bekommen :bierbayer:

    Zugbulle Ford Kuga 2 - 4x4 - 2.0TDCi - 179 PS - 2016
    Hapert Amigo XXL - Tandem - 2000kg - 2016
    Wohnwagen Weinsberg FU 450 - 1350kg - 2016

    Saris Woddy - 750kg - ungebremst **verkauft**

  • oder ne schwarze Trompete draufkleben, dann kann man in der Stadt überall in 2. Reihe parken ohne ein Knötchen zu bekommen :bierbayer:


    dafür darf man aber kein Fenster offen lassen, sonst landen Briefe im Auto :)



    Gruß
    NB2

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    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m